Filesharing eines Pornofilms: Sohn haftet nicht für seine Mutter
- Von Tarnkappe.info

Auch Mütter können beim Filesharing von Pornos erwischt werden. Foto:
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, thx! (CC0 1.0)Das Amtsgericht Augsburg wies mit Urteil vom 26.11.2016 (Az. 18 C 2074/15) eine Klage der Kanzlei Negele
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. Der Sohn sollte als Anschlussinhaber für die Aktivitäten seiner Mutter in die Störerhaftung genommen werden, als diese ihre Aussage verweigerte. Wegen der illegalen Verbreitung eines Pornofilms wurde eine Abmahnung über 2.000 Euro verschickt.Bei diesem skurrilen Fall war...
























