BNetzA: Unter welchen Voraussetzungen müssen VPN-Anbieter Vorratsdaten speichern?
- Von Tarnkappe.info
Bei der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gibt es noch Unklarheiten, räumte die Bundesnetzagentur ein. So ist bisher noch ungeklärt, welche Telekommunikationsprovider Vorratsdaten speichern müssen. Für bestimmte Anbieter gelten diese Anforderungen nämlich nicht. Ein Sprecher der Bonner Regulierungsbehörde teilte auf Anfrage von
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mit, es sei „in der Praxis oft schwierig zu bestimmen“, welche Speicherkriterien für bestimmte Anbieter gelten würden, das...

















