Urteil des EuGH: Verbot kommerzieller Links auf Urheberrechtsverletzungen
- Von Tarnkappe.info
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Fall Sanoma v. GS Media (oft auch: Playboy v. GeenStijl) am Donnerstag, dem 08.09.2016 in Luxemburg, dass bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnte.
Mit seiner
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schränkt der EuGH die Linkfreiheit ein, weil demnach bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte eine Urheberrechtsverletzung begründen kann. Wer kommerziell auf Inhalte verlinkt...



ublica. Foto: Lars Sobiraj.








