Filmemacher begeht Ladendiebstahl aus Protest gegen Raubkopie seines Films



Als Antwort auf den illegalen Download seines Films durch einen Angestellten, beging der Filmemacher Casey Tebo einen Ladendiebstahl, wie berichtet.



Mit gleicher Münze heimzahlen wollte der Emmy-Preisträger Casey Tebo offensichtlich den illegalen Download seines Horrorfilms „Happy Birthday“. Er hat daraufhin aus Protest ein Nahrungsmittelgeschäft bestohlen, in dem der Filmpirat arbeitet, und wollte so beweisen, dass Filmpiraterie gleichbedeutend mit Diebstahl ist.

So entwendete er Lebensmittel im Wert von ca. $ 30 , darunter auch Muschelsuppe. Kurz nach Verlassen des Ladens wird Tebo von einem Mitarbeiter angesprochen, dass er für die Waren bezahlen muss: „Sie müssen in den Laden gehen und bezahlen oder ich werde die Polizei rufen“, sagt der Mitarbeiter. „Das ist ein Geschäft, du hast es einfach ausgeraubt.“ Seine Rechtfertigung war, dass sein Film gestohlen wurde von einem Mitarbeiter: „Sie haben Leute in Ihrem Geschäft, die von meiner Industrie stehlen, warum kann ich nicht einfach von Ihnen stehlen?“. Letztlich gibt er die gestohlene Ware allerdings zurück. Wie Casey Tebo genau ermittelt hat, dass der Film illegal durch gerade diesen Mitarbeiter verbreitet wurde, ist unklar.

Seine Aktion hat Tebo unter dem Motto „Pirates suck ass“ auf einem Video festgehalten, das er bei einstellte. Viel Ruhm erntete er aber nicht darauf, sondern eher solche Kommentare, wie: „Keine Sorge, Casey. Ich würde deine Filme nie illegal herunterladen, weil sie alle scheiße sind“. Das Video seines Diebstahl-Protestes wurde hauptsächlich negativ bewertet.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Wow, wie innovativ, er benimmt sich wie ein komplett weltfremder 5-Jähriger. Total angemessen für einen Erwachsenen. Auge um Auge ist also jetzt eine Protestform.

Das würde ich sagen wenn er recht hätte.

Aber in der Realität ist er einfach ein Vollpfosten der zuviel Aufmerksamkeit bekommt.
 
@alter_Bekannter:
Seh ich nicht so:
Er hat es ja darauf angelegt dabei erwischt zu werden um eine symbolische Wirkung zu erzielen - er ist garantiert nicht zufällig erwischt worden.

Ich mag solche Aktionen, auch wenn der junge den Unterschied zwischen kopieren und wegnehmen noch lernen muss...
 
Dann ist filesharing über jedes Progreamm mit DHT implementierung auch nur ein Protest. Ich wette so deutlich hat er seinen Ladendiebstahl nicht mitgeteilt wie es zB utorrent beim download tut.

Nur für alle denen das jetzt nichts sagt, DHT bedeutet das dein FIlesharing programm möglichst viele andere aktiv sucht uum mit ihnen Informationen auszutauschen.
Im Fall von Bittorrent konkret:
Es teilt jedem den es erreichen kann mit:
"Ich lade File X herunter, kannst du mir dabei helfen?"
"Ich lade File X herunter, kannst du mir dabei helfen? Ich habe schon die Teile A,H und L, hast du einen Teil der mir fehlt?"
...
 
Das Verhältnis ist ungleichmäßig in meinen Augen auch wenn die Idee an sich nicht verkehrt zu sein mag.

Wenn jemand einen Film kopiert/Abfilmt so entsteht kein zum 100% bezifferbarer Schaden weil:
1 - Sich das Original noch immer an Ort und Stelle befindet. (ausser man klaut die einzige Version d. Films aber mal im Ernst...)
2 - Niemand genau weis wie oft es wo und wie herunter bzw hochgeladen wurde.
Letztereres sollte in minen Augen auch eine der Grundvoraussetzungen bei Abmahnungen sein. "Was Sie können den Schaden nicht beziffern? Dann ist eine Kostennote sowie Schadensersatz unzulässig, die Abmahnung ungültig und somit im Zweifel für den Beklagten!" (ja, ich weis etwas einfach formuliert) Es könnte so einfach sein.

Wenn ich eine Tüte Suppe klaue kann ich den Schaden sehr wohl beziffern. Die Suppe kostet 0,49€.
 
2 - Niemand genau weis wie oft es wo und wie herunter bzw hochgeladen wurde.
Letztereres sollte in minen Augen auch eine der Grundvoraussetzungen bei Abmahnungen sein. "Was Sie können den Schaden nicht beziffern? Dann ist eine Kostennote sowie Schadensersatz unzulässig, die Abmahnung ungültig und somit im Zweifel für den Beklagten!" (ja, ich weis etwas einfach formuliert) Es könnte so einfach sein.
Das ist alles andere als einfach.
Der Kläger hat in der Regel gar nicht die Möglichkeit hat, den Schaden zu beziffern, da er keine Datem vom Beklagten bekommt. Es ist schwierig zu festzustellen, wie oft ein Werk verbreitet wurde bzw wieviele Werke eine Person sich unrechtmäßig angeeignet hat. Es sei denn du möchtest gerne eine Ausweitung der Auskunftspflichten, denn dann ist der Sachverhalt schon klarer.
Der Kläger kann dem Schaden nur schätzen, der Beklagte erwidert und das Gericht entscheidet. So wird es gemacht, wenn man mit der Abmahnung nicht einverstanden ist.
 
Ich verstehe nicht wieso der Filmemacher den Chef für die Freizeitbeschäftigung seines Angestellten verantwortlich gemacht hat und diesen, wenn auch nur symbolisch, bestehlen wollte.
 
Keine Ahnung, ob es da oben schon steht, aber mehr braucht man imho zu diesem Thema nicht zu sagen, da es schon 9548748783x durchgekaut wurde:

Diebstahl im Laden -> Ware ist wirklich weg
Runterladen -> Film wird kopiert und ist nun 2x da.

Wer diese Grundlagen nicht versteht, dem kann man in dem Bereich eh nicht mehr helfen. Wie dem Typen anscheinend.
 
Diebstahl im Laden -> Ware ist wirklich weg
Runterladen -> Film wird kopiert und ist nun 2x da.

er hat ja nichts von runterladen gesagt, sondern von diebstahl (daher die "auge um auge" aktion) - ich gehe also davon aus, dass ihm jemand seinen film geklaut hat :unknown:..
 
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