• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Petition 46483

accC

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Genau, was machen wir nur mit dem Simulanten hier:


Quelle

Oder diese Dame hat doch wohl ein wenig Strafe verdient.

Wo kommen wir denn dahin?....

Wenn du den Bericht genau geschaut hast, dann sollte dir auch aufgefallen sein, dass der Amtsarzt ganz offensichtlich eine Fehldiagnose gestellt hat. Da bereits durch den Hausarzt des Patienten eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert wurde und bereits mehrere medizinische Vorfälle stattgefunden haben, verstehe ich nicht, wie der Amtsarzt darauf kommen konnte, der Patient sei zu leichten bis mittelschweren Arbeitstätigkeiten fähig. In diesem Fall würde ich den Fehler allerdings nicht beim Jobcenter sehen, dort haben die Mitarbeiter wohl kaum die Fähigkeit ein medizinisches Gutachten zu erstellen etc, sondern beim Arzt. Ich sage es mal so: Im Jobcenter sitzen sicherlich keine Ärzte oder Psychologen etc. die mit ihren unendlichen Fähigkeiten auftrumpfen können. Die müssen sich eben von jemandem, von dem eine kompetente Beurteilung zu erwarten ist (das sollte der Amtsarzt leisten!), eine Beurteilung einholen. Auch weiß ich nicht, welche Regelungen es da für die Sachbearbeiterin gibt. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sie nicht selbst entscheiden darf, ob sie jemanden als arbeitsunfähig oder arbeitsfähig erklärt und je nach Beurteilung durch einen Amtsarzt denn eben sogar dem Client Jobs vermitteln muss. Dass eine solche Regelung überarbeitet werden sollte, ist wohl klar. Natürlich stimmt es auch, dass der Umweg über den Amtsarzt, ein "normaler" Arzt sollte ja immerhin die gleiche fachliche Kompetenz haben, nötig ist, um eine Arbeitsunfähigkeit zu diagnostizieren. Wenn es dir darum geht, stimme ich natürlich vollkommen zu, dass diese Regelung sicherlich nicht sinnvoll ist.

Dass der Amtsarzt bei einer derartigen Fehldiagnose seine Zulassung verlieren sollte, steht für mich außer Frage.


Allerdings steht dieser Fall hier gar nicht zur Diskussion. Hier steht zur Diskussion, ob Sanktionen abgeschafft werden sollen. Der Fall hat herzlich wenig mit Sanktionen zu tun. Klar, gäbe es keine Sanktionen, könnte der Patient einfach darauf scheißen, was der Arzt diagonstiziert, allerdings könnten wir dann auch Arbeit im Allgemeinen abschaffen. Ist natürlich ein tolles totschlag-Argument, allerdings wenig zielführend. Viel mehr sollten Regelungen, welche Ärztliche Beurteilungen betreffen überarbeitet und angepasst werden. Das ist allerdings eine ganz andere Baustelle.
 

bevoller

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@ Pleite Ja genau ... doch viele haben angst nen Anwalt zu nehmen aus angst wegen der Kosten... das das Amt das im Endeffekt auch zahlt wissen die meisten nicht ( 90% min )
Darüber hätte ich dann gerne entweder das dazu passende Gesetz, Verwaltungsvorschrift oder aber den entsprechenden Kostenübernahmebescheid.
Das Amt zahlt nämlich gar nichts! Wenn überhaupt, kann man bei gegebener Erfolgsaussicht Prozesskostenhilfe beantragen. Erst dann ist man auch im Verlustfall abgesichert. Dies unter Umständen aber auch nur teilweise, es hängt nämlich davon ab, wie die Erfolgsaussichten vorher eingeschätzt wurden. Grundsätzlich werden dabei aber nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten übernommen.
Wenn man ein Verfahren gewinnt, spielt das eh keine Rolle, weil der Verlierer im Regelfall ohnehin zahlen muss.

Oder das Internet, mit den richtigen Suchwörtern eine Sache von vielleicht einem Nachmittag/ Abend. Wenn du kein Geld hast, kannst du auch aufs Gericht gehen, einen Beratungshilfeantrag stellen und damit zum Anwalt. Der ist dann für dich kostenlos. Antrag ausfüllen dauert ungefähr 5 Minuten und wenn du das nicht schaffst, kannst du ihn sogar von dem Anwalt deiner Wahl ausfüllen lassen und musst dann nur noch unterschreiben. Wer das nicht schafft, gehört schlicht in Betreuung.
Der Schein kostet auch mal eben die Kleinigkeit von 10,-€ - also rund 2 Tage Essen. Und der wird auch nicht einfach so ausgestellt, sondern nur bei einem konkreten Klagevorhaben und bei angemessener Erfolgsaussicht.
Einfach mal so eine rechtliche Beratung einholen fällt also aus wegen is nich.

1. Kannst du rechtlich gesehen gar nicht einfach so eine Stelle für eine bestimmte Personengruppe ausschreiben bzw. sogar eine andere explizit ausschließen.
Wie wäre es mal mit Kopp zumachen und dafür die Augen auf? Du gibst wirklich nur Müll von dir. :buh:
Man kann durchaus Stellen nur für bestimmte Personengruppen ausschreiben. Das passiert in der Praxis sogar behördlicherseits. Da werden Stellenangebote für Männlein und Weiblein ausgeschrieben, im Text wird aber deutlich darauf hingewiesen, dass Frauen bevorzugt eingestellt werden (Frauenquote sei dank). Oder kirchliche Träger verlangen die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion.
Beides passiert ganz offensichtlich mit staatlicher Duldung, obwohl in beiden Fällen gegen das Grundgesetz verstoßen wird (Art. 3 Abs 2 u.3).
Also schwafel hier nichts, von "kann nicht". :m

Ich wollte nur sagen, das der Abbau von Sanktionen ein verstärkendes Signal sein könnte, für Leute, die meinen hier auf der Tasche liegen zu können unabhängig von der Herkunft.
Die, die der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, tun dies auch trotz Sanktionen. Und manchmal (wenn ich an die Wirtschaftsflüchtlinge aus Osteuropa denke) können sie gar nicht sanktioniert werden, weil sie vom Kindergeld leben und gar nicht erst ALG2 beantragt haben. Weil sie nämlich gar nicht arbeiten dürfen.
Du kannst deine Rassistenkeule also wieder wegstecken.

Wobei du auch aufpassen musst. Erwerbslos ist nicht gleich immer Arbeitslos im Sinne von Stellensuchend!
Nicht? Was sind sie dann?
In der Tat hast du aber nicht ganz Unrecht. Nicht jeder Erwerbslose ist auch arbeitslos. Es gibt zum Glück einige, die sich ehrenamtlich engagieren, neben ihrer Jobsuche.

Mein Reden... Von nix ne Ahnung aber immer seinen unwissenden Senf dazugeben müssen. ;)
Wenn ich irgendetwas möchte, muss ich in den Nachbarort und der ist mehr als 5km weg. Trotzdem kommen hier alle gut zurecht und die Leute, die kein Auto haben, fahren mit dem Bus oder laufen.
Ach stimmt ja auch wieder. Wie konnte ich das nur vergessen. Arbeitslose haben ja eh Zeit. Die können auch ruhig mal zu Fuß 5km laufen. :m

Scheinbar hast du nicht gelesen, ich habe dir einige Quellen verlinkt, was es rechtlich dazu zu sagen gibt. Sobald du krank geschrieben bist, kann dir keiner was.
Eine Krankschreibung reicht eben nicht aus!

Was vergleichst du denn?
Sanktion bei ALG II ist genauso eine Sanktion wie Freiheitsentzug.
Die Sanktion bei ALG II ist nicht auf Dauer ausgelegt und endet irgendwann, die Sanktion des Freiheitsentzugs ist nicht auf Dauer ausgelegt und endet irgendwann.
Die Konsequenz sind aber sehr häufig dauerhaft. Zum Beispiel eben deshalb, weil es keinerlei "Resozialisierungshilfen" für Hartzer gibt.

Nochmal, Beratungshilfe, die schließt die anwaltlichen Leistungen mit ein. Muss man bei dir eigentlich alles 10x sagen, bis es ankommt oder bist du gar nicht daran interessiert eine andere als deine Meinung zu hören?
Beratungshilfe kostet Geld! Und diese schließt nur die Rechtsberatung ein. Für eine Klage muss erst noch Prozesskostenhilfe beantragt werden, die im schlimmsten Fall eben nicht alle Kosten abdeckt.
Musst du eigentlich immer von etwas reden, von dem du keine Ahnung hast?

Allerdings steht dieser Fall hier gar nicht zur Diskussion. Hier steht zur Diskussion, ob Sanktionen abgeschafft werden sollen. Der Fall hat herzlich wenig mit Sanktionen zu tun.
Schwachsinn...
Der Fall ist ein Paradebeispiel für fehlerhafte Sanktionspraxis. Denn ohne Sanktionsdruck wäre der Mann gar nicht erst arbeiten gegangen. Zu Recht, wie sich ja durch den erneuten Infarkt herausgestellt hat.

...sondern es sind Abzüge zur Versorgung der heutigen Bezieher, von denen manch einer noch nie gearbeitet hat.
Strike! :T
Die Ossis sind schuld! Beziehen Rente, obwohl sie noch nie eingezahlt haben. Endlich haben wir ein neues Feindbild.
Btw. Mein Onkel "verdient" mit seiner Rente gar nicht mal so schlecht. Davon könnte man locker zwei Hartzer durchbringen. ;)


@Nerephes: Tja, leider wahr. Wir haben ja auch händeringend lange Zeit nach jemand Passenden gesucht (für keine übermäßig schwere Arbeit, aber ein bisschen Grundintelligenz und Interesse brauchts halt doch)...
Wundert ihr euch darüber?
Der Leistungsdruck für Schüler ist mittlerweile nahezu unerträglich hoch geworden. Und wenn Schüler, Eltern und sogar Lehrer dafür plädieren, ein G8 wieder zu einem normalen G9-Gymnasium zurückzustufen, geht das aus unerfindlichen Gründen nicht mehr.
(Kann mich nicht mehr genau daran erinnern, was ein Vertreter des Kultusministeriums sagte. Ging wohl auf Grund "der Logistik", Verwaltungsverfahren und natürlich aus Kostengründen nicht. :m)

Immerhin hat man als Schüler jetzt die Gelegenheit, sich auf ein Leben in der Zukunft - als Hartzer - vorzubereiten. Man wird gefordert... gefordert... und nochmals gefordert...
Nur gefördert wird so gut wie nichts.

PS:
Wieso wundert sich eigentlich niemand darüber, dass die Frau Hannemann gegen ihre Suspendierung klagt? Immerhin kassiert sie doch ihre vollen Bezüge seit Monaten weiter - fürs Nichtstun.
 

accC

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Der Schein kostet auch mal eben die Kleinigkeit von 10,-€ - also rund 2 Tage Essen. Und der wird auch nicht einfach so ausgestellt, sondern nur bei einem konkreten Klagevorhaben und bei angemessener Erfolgsaussicht.
A. Nein, der Schein kostet nichts. Dazu aber weiter unten.
B. Es wurde gesagt, dass ganz klar gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wurde, ich denke das sollte dann auch eine Erfolgsaussicht haben, oder?


Wie wäre es mal mit Kopp zumachen und dafür die Augen auf? Du gibst wirklich nur Müll von dir. :buh:
Man kann durchaus Stellen nur für bestimmte Personengruppen ausschreiben. Das passiert in der Praxis sogar behördlicherseits. Da werden Stellenangebote für Männlein und Weiblein ausgeschrieben, im Text wird aber deutlich darauf hingewiesen, dass Frauen bevorzugt eingestellt werden (Frauenquote sei dank).

Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) hat erhebliche Auswirkungen auf das Bewerbungsverfahren. Anliegen dieses Merkblatts ist es, auf mögliche Fallstricke in diesem Zusammenhang hinzuweisen. Bei Verstößen drohen dem Arbeitgeber Klagen der betroffenen Bewerber, die neben entstandenem Schaden (Aufwendungen für die Bewerbung, entgangenes Einkommen) auch eine Entschädigung in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern geltend machen können.
Bisher war lediglich die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen verboten. Durch das neue AGG kommen weitere verbotene Kriterien hinzu. Unzulässig ist jetzt eine Ungleichbehandlung auf Grund von


  • Geschlecht,
  • Rasse oder ethnischer Herkunft,
  • Religion und Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter und
  • sexueller Identität
soweit nicht im Einzelfall Ausnahmen zugelassen sind.
Quelle: IHK-Wiesbaden

BÄM Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Oder kirchliche Träger verlangen die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion.
Siehe insbesondere §9

Natürlich gibt es besondere definierte Ausnahmefälle. Das habe ich aber auch entsprechend ausgedrückt:
Kannst du rechtlich gesehen gar nicht einfach so
Aber im Lesen liegt wohl nicht deine Stärke.

Dass es gewisse Einschränkungen gibt, heißt allerdings nicht, dass du einfach so Leute/ Gruppen ausschließen kannst.
Im Zweifelsfall musst du das sehr gut argumentieren können. Ein "suche keine (ehemaligen) ALG II Empfänger" wirst du überhaupt nicht durch bekommen.
Es gibt keinen Job, der es zwingend erforderlich macht nicht ALG II Empfänger gewesen zu sein.


Ach stimmt ja auch wieder. Wie konnte ich das nur vergessen. Arbeitslose haben ja eh Zeit. Die können auch ruhig mal zu Fuß 5km laufen. :m
Willst du mich verarschen? Das machen Berufstätige und Studenten sogar Schüler häufig genug. Seltsamer Weise haben die wohl alle Zeit mehr der Suppenkelle gefressen. Nur der arme ALG II Empfänger scheint unter akutem Zeitmangel zu leben.
Früher sind die Leute 10-15km auf die Arbeit gelaufen, haben dann ihre Schicht gearbeitet und sind die gleiche Strecke noch mal zurück gelaufen.


Zum Beispiel eben deshalb, weil es keinerlei "Resozialisierungshilfen" für Hartzer gibt.
Dir werden Jobangebote gesucht, du bekommst Geld und eine Wohnung gestellt, was willst du eigentlich noch als "Resozialisierungshilfe"? Soll dir jemand die Füße küssen? Vielleicht einen Buttler, eine Nutte, einen Gärtner, 2 Hausmädchen, einen Schauffeur? Noch was?


Beratungshilfe kostet Geld!
Genau, deshalb heißt es ja auch kostenlose Beratungshilfe.

Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein rechnet der Anwalt bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Dabei ist eine Gebühr von zehn Euro zu zahlen, die der Anwalt/die Anwältin allerdings auch erlassen kann.
Quelle: akademie.de
Antragsformular: Beratungshilfe Antragsformular

Besonders der letzte Satz (zum ersten Abschnitt von dir), der Anwalt kann (muss aber nicht) 10 Euro Gebühr verlangen. Man kann den Anwalt aber eben auch vorher fragen. Die wenigsten werden die 10Euro tatsächlich fordern, wenn sie sich aussuchen können, ob sie lieber 10Euro fordern und den Client nicht bekommen oder keine 10Euro fordern und einen Clienten bekommen mit dem sie weit mehr Geld machen können.

Zur Prozesskostenhilfe:

Prozesskostenhilfe

Insbesondere "Wie erhält man Prozesskostenhilfe?"
Zu diesen Fragen sollten Sie sich, wenn nötig, anwaltlich beraten lassen. Lassen Sie sich dabei auch über das Beratungshilfegesetz informieren, nach dem Personen mit geringem Einkommen und Vermögen eine kostenfreie oder wesentlich verbilligte Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung beanspruchen können.

Auch um Prozesskostenhilfe zu bekommen musst du erst mal nichts zahlen. Um aber genau abzustecken, welche Beträge und was wie durch Prozesskostenhilfe abgedeckt ist, kannst du dir eben Beratungshilfe nehmen.

Wenn ihr aber ohnehin so 200% sicher seit, dass ihr recht habt und die Sanktionen rechtswidrig sind, dann braucht ihr euch gar keine Gedanken zu machen, dann verliert ihr den Prozess ohnehin nicht. Allerdings müsste das ja auch ALG II, wenn ich mich nicht irre, ja auch unter Arbeitsgerichtsbarkeit fallen und dann müssten zumindest in erster Instanz nicht mal im Verlustfall die Prozesskosten der Gegnerpartei übernommen werden.

Zusammenfassend mächte ich dir dazu nur eine Frage stellen: Wieso musst du eigentlich immer von etwas reden, von dem du keine Ahnung hast?


Der Fall ist ein Paradebeispiel für fehlerhafte Sanktionspraxis. Denn ohne Sanktionsdruck wäre der Mann gar nicht erst arbeiten gegangen. Zu Recht, wie sich ja durch den erneuten Infarkt herausgestellt hat.
Eine korrekte ärztliche Beurteilung des Mannes hätte allerdings sicherlich auch geholfen.
Dahingehen hätte eine korrekte ärztliche Beurteilung keine allgemeinen negativen Folgen auf den Arbeitsmarkt, wohingegen die Abschaffung von Sanktionen zumindest den Freiraum dafür gestatten würde.
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Der letzte Satz ist ziemlich ungeschickt gewählt, oder willst du bestreiten das die Tatsache das nicht alle Menschen in Käfigen weg gesperrt sind einen Gewissen Freiraum für die Begehung von Straftaten gewährt?

Don't like gay marriages? Don't get one...
Don't like cigarettes ? Don't smoke them...
Don't like abortions? Don't get one...
Don't like sex? Don't have it...
Don't like drugs? Don't do them...
Don't like porn? Don't watch it...
Don't like alcohol? Don't drink it...
Don't like your rights taken away??? Don't take away someone else's...

Na endlich mal ein Argument für Sanktionen, welches, wenn ihm schon nicht zustimmen, man wenigstens nachvollziehen kann:
Eigene Antriebslosigkeit und die Auffassung, diese wäre normal.
 
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gelöschter Benutzer

Guest

G
Früher sind die Leute 10-15km auf die Arbeit gelaufen, haben dann ihre Schicht gearbeitet und sind die gleiche Strecke noch mal zurück gelaufen.

und dann wurde das auto erfunden und die 40 stunden woche.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Die Ossis sind schuld! Beziehen Rente, obwohl sie noch nie eingezahlt haben.

Ich dachte da eigentlich an Menschen, die nicht nur nicht eingezahlt, sondern auch wirklich nicht gearbeitet haben. Hinterbliebene z.B..
 

Ruby

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Ich dachte da eigentlich an Menschen, die nicht nur nicht eingezahlt, sondern auch wirklich nicht gearbeitet haben. Hinterbliebene z.B..

Witwenrente? Waisenrente? Meinste das?

Bei der Witwenrente wurde ordentlich der Rotstift angesetzt.

Nur mal so btw.

Ach ja, kein Anwalt wird auf die 10 Euro Einnahme verzichten, weil auch das Geld ist, was sie verdienen können. Nicht jeder Anwalt - vor allem nicht die, die sich auf Soziale Fälle spezialisiert haben - verdient viel Geld. Viele haben auch gerade noch so Einnahmen dass sie ihre Kanzlei halten können und ein vernünftiges Leben führen können.

Und der Beratungsschein wird NICHT IMMER vom Gericht ausgegeben. Es wird geprüft und wenn die meinen NEIN, haste die Arschkarte gezogen.

Prozesskostenhilfe bedeutet übrigens nicht, dass die ganzen Kosten vom Staat bezahlt werden, sondern dass nur ein vermindeter Satz gezahlt werden muss. Wenn der Betroffene nicht vollständig den Prozess gewinnt, muss er zahlen, wenn auch bei Teilerfolg nur teilweise. Für Erwerbslose ist das immer noch ein halbes Vermögen, was dort anfällt für Gerichtskosten und Anwaltskosten.
 

accC

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Der letzte Satz ist ziemlich ungeschickt gewählt, oder willst du bestreiten das die Tatsache das nicht alle Menschen in Käfigen weg gesperrt sind einen Gewissen Freiraum für die Begehung von Straftaten gewährt?

Nein, natürlich nicht. Jedoch wäre ein Rechtsstaat ohne Sanktionen unmöglich. In der Tat war der Satz vielleicht ungeschickt gewählt, allerdings sollte jedem klar sein, was der Gedanke dahinter war. Du brauchst keine Regeln aufzustellen, wenn du keine Strafen einführst, die bei Regelverstoß greifen. Dann leben wir hier aber auch ganz schnell in Anarchie und Chaos, weil letztlich jeder macht, was er will und einen Scheiß darauf gibt, was andere wollen.

@Palatinum: Richtig, aber davor hattest du eine 48h Woche mit 6 Tage à 8 Stunden. Hat aber eigentlich auch recht wenig damit zu tun, dass man auch mal zu Fuß einkaufen gehen kann. So ein Spaziergang an der Luft tut sicherlich keinem weh, wenn man ohnehin schon auf dem Land lebt.
 

Nero

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So ein Spaziergang an der Luft tut sicherlich keinem weh, wenn man ohnehin schon auf dem Land lebt.

Ich bin selbst so ein Laufvogel, weil ich noch nie einen Führerschein hatte. Mir tut das viele Laufen gut, ich habe keine Gewichtsprobleme im Unterschied zu meinen Altersgenossen.

Mir kannst Du es wirklich glauben:

Was Du über die Freuden des Landlebens zusammenfantasierst, ist totaler Quatsch, meinen Lebensstil kann ich mir nur in der Großstadt mit gut ausgebautem Nahverkehr leisten. Auf dem Land müsste ich auf meine alten Tage heute noch den Führershein machen.

Weißt Du, wir leben heute nicht mehr in der Großfamilie, die mit drei Zentnern Mehl auf dem Speicher, fünf Zentnern Kartoffeln im Keller, vielen getrockenten Bohnen und dem Speck in der Räucherkammer durch den Winter kommt.

Wir haben dauernd etwas zu besorgen, und die Strecken, die dabei fällig werden, schafft nicht mal ein durchtrainierter Dreißigjähriger jeden Tag. Und die Kinder, die man früher zum Kaufmann schickte, sind auch weg. Kleinfamilie und Single, keine Großfamilie mehr.


PS: Diese ganz Debatte ums Auto ist doch ein blöder Witz. Vom Stellenbewerber wird heute Mobilität erwartet. Ohne Auto gibt es keine Mobilität auf dem Land.

Mobilität und Flexibiliät verlangt der Arbeitsmarkt vom Bewerber.

Komische Käuze, die abgeschieden von der Welt in einer Waldhütte leben und keinen Internetanschluss haben und kein Auto und die gar nicht wissen, was ein Browser ist, sind chancenlos.


Überhaupt ist die ganze Debatte darüber, auf was ein Arbeitsloser alles noch verzichten kann, total absurd, was natürlich auch an diesem schwachsinnigen Begriff "Existenzminimum" liegt.

Klar kann man auch ohne Internet, Telefon, Auto, Bücher usw. leben, krepieren tut man trotzdem nicht.

Aber der gewohnheitsmäßige Umgang mit allen diesen Dingen vermittelt den Menschen erst die allgemein üblichen Kulturtechniken, ohne die heute kein Mench mehr als Arbeitskraft eingestellt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

simpliziss

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Sehr seltsam.

Beim Zeichnen wurde geantwortet, daß die Daten bereits verwendet wurden. Ich kann mich aber nicht erinnern, diese Petition gezeichnet zu haben.

Wird man da beim Bundestag mit den Daten einer früheren Petition registriert; sozusagen als notorischer Petitionsunterzeichner? :eek:
 

fkr

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Vielleicht wurden deine Daten missbraucht.
 

simpliziss

gelangweilt

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Nach der "Paßwort-vergessen"-Methode hat es nun also geklappt.

Man scheint da tatsächlich einen Stammplatz als Unterzeichner zu haben. :D
 

fkr

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14 Juli 2013
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399
Wow! Ich hätte ehrlich gesagt nicht gedacht, dass es doch noch so viele Mitzeichnerinnen werden.
 

Ruby

Just add Sun

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Ich finde 34.600 Zeichnungen bis zum 09.12.2013 um 11.15 Uhr jetzt nicht sonderlich viel.

Es kommt wohl noch drauf an, wie viele Leute auf den Listen unterschrieben haben, die gesammelt wurden und bei Frau Hannemann eingegangen sind.

Es haben wohl viele Erwerbslose Angst zu unterzeichnen, weil sie Repressalien durch die Jobcenter fürchten. Aber dürfen die Damen und Herren vom Bundestag die Petitionslisten überhaupt an die Ämter weiterleiten?
 
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