@ Pleite Ja genau ... doch viele haben angst nen Anwalt zu nehmen aus angst wegen der Kosten... das das Amt das im Endeffekt auch zahlt wissen die meisten nicht ( 90% min )
Darüber hätte ich dann gerne entweder das dazu passende Gesetz, Verwaltungsvorschrift oder aber den entsprechenden Kostenübernahmebescheid.
Das Amt zahlt nämlich gar nichts! Wenn überhaupt, kann man bei gegebener Erfolgsaussicht Prozesskostenhilfe beantragen. Erst dann ist man auch im Verlustfall abgesichert. Dies unter Umständen aber auch nur teilweise, es hängt nämlich davon ab, wie die Erfolgsaussichten vorher eingeschätzt wurden. Grundsätzlich werden dabei aber nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten übernommen.
Wenn man ein Verfahren gewinnt, spielt das eh keine Rolle, weil der Verlierer im Regelfall ohnehin zahlen muss.
Oder das Internet, mit den richtigen Suchwörtern eine Sache von vielleicht einem Nachmittag/ Abend. Wenn du kein Geld hast, kannst du auch aufs Gericht gehen, einen Beratungshilfeantrag stellen und damit zum Anwalt. Der ist dann für dich kostenlos. Antrag ausfüllen dauert ungefähr 5 Minuten und wenn du das nicht schaffst, kannst du ihn sogar von dem Anwalt deiner Wahl ausfüllen lassen und musst dann nur noch unterschreiben. Wer das nicht schafft, gehört schlicht in Betreuung.
Der Schein kostet auch mal eben die Kleinigkeit von 10,-€ - also rund 2 Tage Essen. Und der wird auch nicht einfach so ausgestellt, sondern nur bei einem konkreten Klagevorhaben und bei angemessener Erfolgsaussicht.
Einfach mal so eine rechtliche Beratung einholen fällt also aus wegen is nich.
1. Kannst du rechtlich gesehen gar nicht einfach so eine Stelle für eine bestimmte Personengruppe ausschreiben bzw. sogar eine andere explizit ausschließen.
Wie wäre es mal mit Kopp zumachen und dafür die Augen auf? Du gibst wirklich nur Müll von dir.
Man kann durchaus Stellen nur für bestimmte Personengruppen ausschreiben. Das passiert in der Praxis sogar behördlicherseits. Da werden Stellenangebote für Männlein und Weiblein ausgeschrieben, im Text wird aber deutlich darauf hingewiesen, dass Frauen bevorzugt eingestellt werden (Frauenquote sei dank). Oder kirchliche Träger verlangen die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion.
Beides passiert ganz offensichtlich mit staatlicher Duldung, obwohl in beiden Fällen gegen das Grundgesetz verstoßen wird (Art. 3 Abs 2 u.3).
Also schwafel hier nichts, von "kann nicht".
Ich wollte nur sagen, das der Abbau von Sanktionen ein verstärkendes Signal sein könnte, für Leute, die meinen hier auf der Tasche liegen zu können unabhängig von der Herkunft.
Die, die der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, tun dies auch trotz Sanktionen. Und manchmal (wenn ich an die Wirtschaftsflüchtlinge aus Osteuropa denke) können sie gar nicht sanktioniert werden, weil sie vom Kindergeld leben und gar nicht erst ALG2 beantragt haben. Weil sie nämlich gar nicht arbeiten dürfen.
Du kannst deine Rassistenkeule also wieder wegstecken.
Wobei du auch aufpassen musst. Erwerbslos ist nicht gleich immer Arbeitslos im Sinne von Stellensuchend!
Nicht? Was sind sie dann?
In der Tat hast du aber nicht ganz Unrecht. Nicht jeder Erwerbslose ist auch arbeitslos. Es gibt zum Glück einige, die sich ehrenamtlich engagieren,
neben ihrer Jobsuche.
Mein Reden... Von nix ne Ahnung aber immer seinen unwissenden Senf dazugeben müssen.
Wenn ich irgendetwas möchte, muss ich in den Nachbarort und der ist mehr als 5km weg. Trotzdem kommen hier alle gut zurecht und die Leute, die kein Auto haben, fahren mit dem Bus oder laufen.
Ach stimmt ja auch wieder. Wie konnte ich das nur vergessen. Arbeitslose haben ja eh Zeit. Die können auch ruhig mal zu Fuß 5km laufen.
Scheinbar hast du nicht gelesen, ich habe dir einige Quellen verlinkt, was es rechtlich dazu zu sagen gibt. Sobald du krank geschrieben bist, kann dir keiner was.
Eine Krankschreibung reicht eben nicht aus!
Was vergleichst du denn?
Sanktion bei ALG II ist genauso eine Sanktion wie Freiheitsentzug.
Die Sanktion bei ALG II ist nicht auf Dauer ausgelegt und endet irgendwann, die Sanktion des Freiheitsentzugs ist nicht auf Dauer ausgelegt und endet irgendwann.
Die Konsequenz sind aber sehr häufig dauerhaft. Zum Beispiel eben deshalb, weil es keinerlei "Resozialisierungshilfen" für Hartzer gibt.
Nochmal, Beratungshilfe, die schließt die anwaltlichen Leistungen mit ein. Muss man bei dir eigentlich alles 10x sagen, bis es ankommt oder bist du gar nicht daran interessiert eine andere als deine Meinung zu hören?
Beratungshilfe kostet Geld! Und diese schließt nur die Rechtsberatung ein. Für eine Klage muss erst noch Prozesskostenhilfe beantragt werden, die im schlimmsten Fall eben nicht alle Kosten abdeckt.
Musst du eigentlich immer von etwas reden, von dem du keine Ahnung hast?
Allerdings steht dieser Fall hier gar nicht zur Diskussion. Hier steht zur Diskussion, ob Sanktionen abgeschafft werden sollen. Der Fall hat herzlich wenig mit Sanktionen zu tun.
Schwachsinn...
Der Fall ist ein Paradebeispiel für fehlerhafte Sanktionspraxis. Denn ohne Sanktionsdruck wäre der Mann gar nicht erst arbeiten gegangen. Zu Recht, wie sich ja durch den erneuten Infarkt herausgestellt hat.
...sondern es sind Abzüge zur Versorgung der heutigen Bezieher, von denen manch einer noch nie gearbeitet hat.
Strike!
Die Ossis sind schuld! Beziehen Rente, obwohl sie noch nie eingezahlt haben. Endlich haben wir ein neues Feindbild.
Btw. Mein Onkel "verdient" mit seiner Rente gar nicht mal so schlecht. Davon könnte man locker zwei Hartzer durchbringen.
@Nerephes: Tja, leider wahr. Wir haben ja auch händeringend lange Zeit nach jemand Passenden gesucht (für keine übermäßig schwere Arbeit, aber ein bisschen Grundintelligenz und Interesse brauchts halt doch)...
Wundert ihr euch darüber?
Der Leistungsdruck für Schüler ist mittlerweile nahezu unerträglich hoch geworden. Und wenn Schüler, Eltern und sogar Lehrer dafür plädieren, ein G8 wieder zu einem normalen G9-Gymnasium zurückzustufen, geht das aus unerfindlichen Gründen nicht mehr.
(Kann mich nicht mehr genau daran erinnern, was ein Vertreter des Kultusministeriums sagte. Ging wohl auf Grund "der Logistik", Verwaltungsverfahren und natürlich aus Kostengründen nicht.
)
Immerhin hat man als Schüler jetzt die Gelegenheit, sich auf ein Leben in der Zukunft - als Hartzer - vorzubereiten. Man wird gefordert... gefordert... und nochmals gefordert...
Nur gefördert wird so gut wie nichts.
PS:
Wieso wundert sich eigentlich niemand darüber, dass die Frau Hannemann gegen ihre Suspendierung klagt? Immerhin kassiert sie doch ihre vollen Bezüge seit Monaten weiter - fürs Nichtstun.