• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Petition 46483

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Ich respektiere eure Arbeit, ich fürchte nur dass ihr Wochen geopfert habt damit der Bundestag in 5 Minuten entscheidet dass nichts geändert wird :(

Leider hat die Zeit gezeigt dass es nur 2 Mittel gibt um in diesem Staat was zu ändern: Einen Geldkoffer oder eine Klage in Karlsruhe...
 

Baer

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.​
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat aber schon.

Gruß
Baer
 

DJ Xtended

Tonmeister

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  • #443
@Baer:

Perlen vor die Säue... ;)

Das schrob ich in dem Fred schon - lass mich kurz überlegen - unzählige Male. Aber trotzdem schön zu sehen, das es auch Leute gibt, die auch mal lesen und selber denken. :)
 

Nerephes

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Meine Meinung habe ich hier schon gepostet, werde es also nicht erneut tun aber kurz zu dem Urteil.

@DJ Xtended:

Stimmt und ich sagte jedes Mal, warum wird dann nicht gegen geklagt?

Und ich sage es erneut?

Im von Bear geposteten Link steht:
Die Betroffenen sind aufgefordert, gegen solche Sanktionen Widerspruch (auch rückwirkend) einzulegen und die ihnen vorenthaltenen Beträge nachzufordern.

Wenn ich H-IV-Empfänger wäre, würde ich Flashmobs im Jobcenter organisieren.

Einfach mal 1000 Leute morgends reinmarschieren und ein Piknik drin veranstalten.

Das machst du eine Woche lang, dann sollten dich die Sachbearbeiter auch ordentlich behandeln^^

Aber auf alle Fälle würd ich wie das BVG empfohlen hat, widerspruch einlegen und klagen.

Gibt's eigentlich keinen Tatbestand des Vorbehaltes oder so?

Mit Verweis auf das BVG Urteil würde ich eine Klage wegen Vorenthaltens von Leistungen gegen Sachbearbeiter, Jobcenter-Chef und Sozialminister einreichen.

Aber knallhart. Hat das noch keiner versucht?
 

The Snake

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....warum wird dann nicht gegen geklagt?
Weil Klagen inzwischen 3 Jahre dauern.


Allerdings bin ich der gleichen Meinung wie @Pleitgengeier, es ist ja nun so, dass sich der Bundestag nur damit befassen muss! Und wie wir unsere tolle Regierung kennen, wird sich daran aber nichts ändern.
 

The Snake

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und natürlich Zinsen für die 3 jährig ausstehenden Forderungen fordern...

Die du aber leider nie bekommen wirst ;) Eine Freundin von mir, klagt seit 2 1/2 Jahren. Und seit das Amt weiß, dass sie klagt, macht das Amt was es will mit ihr. Da wird Kindergeld, plötzlich wieder mit einberechnet, von einem Kind das seit über 1 Jahr nicht mehr bei ihr wohnt, u.s.w.
 

Ruby

Just add Sun

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Die du aber leider nie bekommen wirst ;) Eine Freundin von mir, klagt seit 2 1/2 Jahren. Und seit das Amt weiß, dass sie klagt, macht das Amt was es will mit ihr. Da wird Kindergeld, plötzlich wieder mit einberechnet, von einem Kind das seit über 1 Jahr nicht mehr bei ihr wohnt, u.s.w.

Genau das passiert leider. Wehrt man sich, ist man auf der Abschussliste.

Es ist jetzt bekannt, wie viele auf Listen und Online unterschrieben haben. Ungefähr 83.300 insgesamt und der Tag ist ja noch nicht zu Ende. Ich gehe am Ende von einem Ergebnis von 83.500 aus, was für 4 Wochen, Null Berichterstattung in den Main Medien (selbst Phoenix hat die angekündigte Sendung über diese Petition nicht gezeigt) und Totschweigen in Printmedien (die nicht scharf Links sind) sehr sehr gut ist.

Hier die Pressekonferenz der Linken zusammen mit Frau Hannemann, die heute auf Phoenix hätte laufen sollen:

http://www.youtube.com/watch?v=pxCkjBK07rw
 
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Ruby

Just add Sun

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Irgendwie scheinen unsere Regierenden diese Petition falsch zu verstehen, wird doch daran gearbeitet, die Sanktionen noch weiter zu verschärfen, u.a. damit, dass Anhörungen zu den Sanktionsandrohungen wegfallen sollen (der Betroffene also keine Möglichkeit mehr hat, zu erklären, warum er z.B. einen Termin nicht wahrnehmen konnte ) und dann nicht mehr "nur" 10% bzw. 30 %, sondern es wird gleich das gesamte Hartz 4 gestrichen. :dozey: Diese Änderung soll 2015 kommen. :buh:
 

KaPiTN

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Ist doch super. Statt nur Sanktionen und Leistungseinschränkungen abzuschaffen, wird 2015 gleich Hart4 ganz gestrichen. Was will man mehr?
;)
 

Ruby

Just add Sun

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Und Selbständige werden wieder in die Arbeitslosigkeit getrieben, weil Aufstockung begrenzt werden soll (sofern sie nicht genug einnehmen). Dabei wird doch immer gesagt, man muss alles tun, um den Anspruch zu verringern. Aber ist wohl auch wieder nicht gewollt.
 

KaPiTN

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Mit einem Link gäbe es vielleicht sogar eine Diskussionsgrundlage. :rolleyes:
 

Ruby

Just add Sun

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Hier noch ein schönes Beispiel für Sanktionen, die völlig unsinnig sind: Da soll einem Lungenkranken zumutbar sein, knapp 10 km zu Fuß zu laufen weil der Öffentliche Nahverkehr streikt:

http://www.gegen-hartz.de/nachricht...-verhaengt-sanktion-trotz-streik-90016060.php

Manchmal wünscht man sich echt, dass es bissl mehr Hirn und Menschlichkeit in die Jobcenter regnet.



Und hier die Links für die Verschärfungen, die geplant sind und 2015 kommen sollen:

http://www.rp-online.de/wirtschaft/...gerechter-werden-reform-ab-2015-aid-1.4192551

http://www.derwesten.de/politik/bun...rtz-iv-empfaenger-verschaerfen-id8643014.html

http://deutsche-wirtschafts-nachric...ionen-gegen-hartz-iv-empfaenger-verschaerfen/

http://www.tagesspiegel.de/wirtscha...form-wer-schwaenzt-geht-leer-aus/9795858.html

http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/deutschland/vereinfachtes-hartz-iv--83698895.html

http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-04/hartz-iv-reform-mieten-leistungen-kritik


Bezüglich Selbständiger:

http://www.welt.de/wirtschaft/article127089870/Selbststaendigen-drohen-haertere-Hartz-IV-Regeln.html

Ein geringes Einkommen sollen Selbstständige künftig nur noch für eine Übergangsfrist mit Hartz IV aufbessern dürfen.

...

Werden die Vorschläge umgesetzt, sollen sie künftig maximal zwei Jahre mit Hartz-IV-Leistungen unterstützt werden. "Ist nach dieser Zeit kein Lebensunterhalt sicherndes Einkommen aus Selbstständigkeit vorhanden, soll die Selbstständigkeit abgemeldet werden", heißt es in dem internen Papier.

Widerspricht sich mit dem Grundsatz, dass man alles dafür tun soll, um den Anspruch zu verringern.
 

KaPiTN

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Die Verschärfungen ,und auch alles andere, sind doch nicht mal geplant.

Eine Verlängerung der Bewilligung von 6 auf 12 Monate ist doch auch für betroffene positiv.
Ebenso eine Deckelung der Rückzahlung zuviel bezogener Leistung.

Das jemand auf Dauer die Möglichkeit auf Abschreibung und Dienstwagen hat, war sicher nicht die Intention bei H4.

Das man nicht in eine teurere Wohnung umziehen kann (mit Übernahme der höheren kosten) ist natürlich dämlich, weil in der Regel gleichwertige Wohnung bei späterem Bezug immer teurer sind. Also darf man eigentlich gar nicht mehr umziehen, ohne sich zu verschlechtern. Man kann natürlich fragen, was für Gründe es für einen Umzug geben könnte. Familienzuwachs oder Jobangebot wären von der Regelung ja nicht betroffen.
 

Ruby

Just add Sun

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Na so viel tolles ist jetzt nicht, nur weil der Bescheid wieder 1 Jahr gelten soll. Ständig hintraben zu unnützen Terminen muss man ja trotzdem. Da wird dann gefragt, ob man was hat, wie es aussieht und Tschüss. Total unnütz.

Hingegen was die Verschlechterungen bzw. Verschärfungen der Sanktionen angeht:

Quelle: http://www.hartziv.org/news/20140227-hartz-iv-verschaerfung-im-herbst-2014.html

- Umzüge genehmigungspflichtig

Diese Regelung könnten die Jobcenter dazu ausnutzen, dass die zu übernehmenden Kosten der Unterkunft willkürlich herabgesetzt werden, wenn der Leistungsempfänger bspw. vom Land in eine Großstadt zieht, da die Behörde dann weiterhin nur den bisherigen Bedarf weiter zahlen müsste und die Kostendifferenz aus dem Regelsatz erbracht werden müsste.

- Aufwandspauschalen für Ehrenämter stärker auf Regelsatz anrechnen

Bei Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt erhält der Leistungsbezieher einen erhöhten Freibetrag nach § 11b Abs. 2 S. 3 SGB II von monatlich 200 Euro (anstatt Grundfreibetrag 100 Euro). Diese Regelung soll sich nach dem Willen der Vorschläge ändern, so dass künftig auch Aufwandspauschalen aus einem Ehrenamt stärker auf den Hartz IV Regelsatz angerechnet werden sollen.

- Überbezahlte Leistungen ohne Bescheid zurückfordern

Noch müssen bei zu viel gezahlten Leistungen Rückforderungsbescheide erstellt und der Leistungsbezieher darüber schriftlich informiert werden. Geplant ist eine Rückforderung ohne Bescheid, was zur Folge hat, dass das Jobcenter dem Hartz IV Empfänger Leistungen für überzahlte Beträge kürzen kann, ohne schriftlich darüber zu informieren.

Gleichzeitig kam der Vorschlag, Nachzahlungen durch das Jobcenter, da rechtswidrig über Monate oder Jahre zu wenige Leistungen flossen, mit evtl. Nachforderungen direkt zu verrechnen, ungeachtet dessen, ob das Existenzminimum des Betroffenen gewahrt wird.

=> also weiß der Betroffene dann erst mal gar nicht, warum plötzlich was abgezogen ist, weil ja nicht klar ist, dass die "Überbezahlung" auch wirklich so erfolgt ist.

- Prüfung der Rentabilität bei selbständigen Aufstockern

Geplant ist, dass Aufstocker, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, spätestens nach 24 Monaten die Rentabilität ihrer Tätigkeit nachweisen. Damit könnte die finanzielle Unterstützung für Selbständige nach 2 Jahren enden.

=> es heißt doch aber immer, man soll seinen Bezug verringern, aber hier würde das damit enden, dass viele Selbständige ihre Selbständigkeit aufgeben (müssen).

- Streichung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende

Um “Fehlanreize” zu vermeiden, plant die Bundesagentur für Arbeit, den Mehrbedarf für Alleinerziehende künftig nur noch an Hartz IV Leistungsbezieher zu zahlen, die gleichzeitig erwerbstätig sind oder sich in einer berufsqualifizierenden oder eingliedernden Maßnahme befinden. Darüber hinaus sollen diese Beträge pauschal und nicht mehr prozentual vom maßgeblichen Regelsatz erbracht werden, was zu weiteren Nachteilen für Betroffene führt.

- Abschaffung der Jahresfrist für Bedarfsgemeinschaften

Bisher gilt die Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft erst nach einem Jahr des Zusammenlebens bei Partnern. Künftig könnte das Jobcenter direkt nach dem Zusammenzug oder kürzer als ein Jahr eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen mit der Folge, dass geringere Leistungen gezahlt werden, unabhängig der unterhaltsrechtlichen Situation der Partner untereinander.

=> Es werden jetzt schon aus EGs und WGs diese BGs hergeleitet, dabei isses völlig egal, ob überhaupt eine BG besteht. Wird besonders interessant werden, wenn WGs dann jedesmal nachweisen müssen, dass sie zwar in derselben Bude leben, aber getrennt wirtschaften.

- Darlehensrückzahlung 30 Prozent anstatt 10 Prozent des Regelsatzes

Ein weiterer Vorschlag ist auch die höhere Rückzahlung bei gewährten Darlehen durch das Jobcenter. Unterstellt die Behörde dem Hartz IV Leistungsempfänger, die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt oder erhöht zu haben, so sehen die Vorschläge eine Erhöhung des monatlichen Abtrags von bisher 10 Prozent auf 30 Prozent vor. Ausgehend von einem monatlichen Regelsatz von 391 Euro müsste der Leistungsbezieher monatlich anstatt 39 Euro nun 117 Euro zurückzahlen. Berücksichtigt man beim Regelsatz, dass dieser gerade so das Existenzminimum sichern soll, stellt sich die Frage, wie das nach Abtrag eines Drittels pro Monat noch sichergestellt werden soll.

Und halt noch, dass bei 3 versäumten Terminen (warum auch immer diese nicht wahrgenommen wurden, etwa weil es gar keine Vorladung gab oder derjenige krank ist oder die Post woanders gelandet ist) die Leistung komplett gestrichen werden soll OHNE Anhörung.
 
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