Na so viel tolles ist jetzt nicht, nur weil der Bescheid wieder 1 Jahr gelten soll. Ständig hintraben zu unnützen Terminen muss man ja trotzdem. Da wird dann gefragt, ob man was hat, wie es aussieht und Tschüss. Total unnütz.
Hingegen was die Verschlechterungen bzw. Verschärfungen der Sanktionen angeht:
Quelle:
- Umzüge genehmigungspflichtig
Diese Regelung könnten die Jobcenter dazu ausnutzen, dass die zu übernehmenden Kosten der Unterkunft willkürlich herabgesetzt werden, wenn der Leistungsempfänger bspw. vom Land in eine Großstadt zieht, da die Behörde dann weiterhin nur den bisherigen Bedarf weiter zahlen müsste und die Kostendifferenz aus dem Regelsatz erbracht werden müsste.
- Aufwandspauschalen für Ehrenämter stärker auf Regelsatz anrechnen
Bei Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt erhält der Leistungsbezieher einen erhöhten Freibetrag nach § 11b Abs. 2 S. 3 SGB II von monatlich 200 Euro (anstatt Grundfreibetrag 100 Euro). Diese Regelung soll sich nach dem Willen der Vorschläge ändern, so dass künftig auch Aufwandspauschalen aus einem Ehrenamt stärker auf den Hartz IV Regelsatz angerechnet werden sollen.
- Überbezahlte Leistungen ohne Bescheid zurückfordern
Noch müssen bei zu viel gezahlten Leistungen Rückforderungsbescheide erstellt und der Leistungsbezieher darüber schriftlich informiert werden. Geplant ist eine Rückforderung ohne Bescheid, was zur Folge hat, dass das Jobcenter dem Hartz IV Empfänger Leistungen für überzahlte Beträge kürzen kann, ohne schriftlich darüber zu informieren.
Gleichzeitig kam der Vorschlag, Nachzahlungen durch das Jobcenter, da rechtswidrig über Monate oder Jahre zu wenige Leistungen flossen, mit evtl. Nachforderungen direkt zu verrechnen, ungeachtet dessen, ob das Existenzminimum des Betroffenen gewahrt wird.
=> also weiß der Betroffene dann erst mal gar nicht, warum plötzlich was abgezogen ist, weil ja nicht klar ist, dass die "Überbezahlung" auch wirklich so erfolgt ist.
- Prüfung der Rentabilität bei selbständigen Aufstockern
Geplant ist, dass Aufstocker, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, spätestens nach 24 Monaten die Rentabilität ihrer Tätigkeit nachweisen. Damit könnte die finanzielle Unterstützung für Selbständige nach 2 Jahren enden.
=> es heißt doch aber immer, man soll seinen Bezug verringern, aber hier würde das damit enden, dass viele Selbständige ihre Selbständigkeit aufgeben (müssen).
- Streichung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende
Um “Fehlanreize” zu vermeiden, plant die Bundesagentur für Arbeit, den Mehrbedarf für Alleinerziehende künftig nur noch an Hartz IV Leistungsbezieher zu zahlen, die gleichzeitig erwerbstätig sind oder sich in einer berufsqualifizierenden oder eingliedernden Maßnahme befinden. Darüber hinaus sollen diese Beträge pauschal und nicht mehr prozentual vom maßgeblichen Regelsatz erbracht werden, was zu weiteren Nachteilen für Betroffene führt.
- Abschaffung der Jahresfrist für Bedarfsgemeinschaften
Bisher gilt die Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft erst nach einem Jahr des Zusammenlebens bei Partnern. Künftig könnte das Jobcenter direkt nach dem Zusammenzug oder kürzer als ein Jahr eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen mit der Folge, dass geringere Leistungen gezahlt werden, unabhängig der unterhaltsrechtlichen Situation der Partner untereinander.
=> Es werden jetzt schon aus EGs und WGs diese BGs hergeleitet, dabei isses völlig egal, ob überhaupt eine BG besteht. Wird besonders interessant werden, wenn WGs dann jedesmal nachweisen müssen, dass sie zwar in derselben Bude leben, aber getrennt wirtschaften.
- Darlehensrückzahlung 30 Prozent anstatt 10 Prozent des Regelsatzes
Ein weiterer Vorschlag ist auch die höhere Rückzahlung bei gewährten Darlehen durch das Jobcenter. Unterstellt die Behörde dem Hartz IV Leistungsempfänger, die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt oder erhöht zu haben, so sehen die Vorschläge eine Erhöhung des monatlichen Abtrags von bisher 10 Prozent auf 30 Prozent vor. Ausgehend von einem monatlichen Regelsatz von 391 Euro müsste der Leistungsbezieher monatlich anstatt 39 Euro nun 117 Euro zurückzahlen. Berücksichtigt man beim Regelsatz, dass dieser gerade so das Existenzminimum sichern soll, stellt sich die Frage, wie das nach Abtrag eines Drittels pro Monat noch sichergestellt werden soll.
Und halt noch, dass bei 3 versäumten Terminen (warum auch immer diese nicht wahrgenommen wurden, etwa weil es gar keine Vorladung gab oder derjenige krank ist oder die Post woanders gelandet ist) die Leistung komplett gestrichen werden soll OHNE Anhörung.