• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Meta Diskussion zum Thema Notwehr und Selbstverteidigung

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Ist wohl kaum Notwehr wenn sich derjenige der die illegale Tat begeht denjenigen erschießt der sich verteidigen will. Notwehr ist es dann wenn man sich gegen eine gegenwärtige rechtswiedrige Tat zur Wehr setzt. Da Verteidigung nicht rechtswiedrig ist ist das dann auch keine Notwehr.

Ein Angriff auf sein Leben muß auch ein Einbrecher kaum hinnehmen.
Weil Verteidigung nicht rechtswidrig ist, ist es Notwehr.
Schließlich hast Du zuerst Deine Wumme gezogen.
 

War-10-ck

střelec
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Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Eine Schusswaffe ist solange ungeeignet zur SV bis der Angreifer auch eine hat. Da stimm ich dir voll zu. Keine Ahnung was Polizisten für Holster haben. Ich kanns mir halt echt nicht denken. 7 Meter ist schon ne ganz schön weite Strecke. Ich werd das mit dem Ziehen und Holstern ausprobieren wenn ich mal die Chanche dazu habe...

@KaPiTN: Kann ich mir nicht vorstellen. Warum sollte ich jemanden legal erschießen dürfen, der sich legal verteidigt? Dann müsste der Bankräuber ja auch auf Notwehr plädieren können wenn er von der Polizei beroht wird und die dann alle über den Haufen schießt. Und nein die Polizei hat nicht mehr rechte als der normalo in Bezug auf Notwehr. Würde mich zumindest stark wundern.
 

Seedy

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Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Edit: Das ein mit der Waffe untrainierter Polizist das nicht unbedingt hinbekommt mag sein. Jemand der sich mit SV aber beschäftigt und die Schusswaffe in einem entsprechenden Holster hat bekommt die sicherlich schneller Schussbereit als ein Angreifer 7 Meter laufen kann. Der Messerstecher war in dem Fall ja bestimmt auch keine 0-8-15 Person, oder?

Ich hab das Experiment nicht selber nachgestellt.... ich kenne nur den Versuchsaufbau.
Es handelt sich dabei um empirisch ermittelte Daten.

7 Meter sind der Richtwert, nachdem man einen Anlaufenden Messerstecher noch Erfolgreich mit einer Pistole nach Polizeitraining stoppen kann.

Das dieser Wert sich durch viele Faktoren für den realfall ändert, sollte jedem klar sein.
Man darf beim Polizisten nicht vergessen, er ist der angegriffene in diesem Versuch:
Er muss die Situation realisiern, Ziehen, Entsichern, Zielen und Abdrücken.

Edit Nachtrag:
Es gab allerdings auch viel Kritik am versuchsaufbau.
Es gibt Methoden wie es auch weit aus näher funktioniert.
Und das der Ansatz genrell falsch sein, einen Messer angreifer der angelaufen kommt auf diese Art zu stoppen zu wollen.

Aus erfahrung weiß ich, dass bei anlaufenden gegnern ein Schrit zur Seite, oder ein Ducken wesentlich effektiver ist.
Edit: Polizeiholster sind nicht zum schnellziehen, die sind eher darauf ausgelegt das im Gedränge niemand die Waffe klauen kann.

Ich verlass mich da auf die polizeilichen Daten, wenn es um selbstschutz geht, sind die nicht blöde.


Dieser Wert hat auch eigentlich folgenden Zweck:
Polizisten darauf zu schulen, Abstand zu halten.
Ihnen klar zu machen, dass ab näher als diesen 7 Meter eine andere Stopmethode als Pistole effektiver ist.

zur Mannstop wirkung, Polizisten lernen im Normalfall den 3 Schuss aufs Herz.
Da hat der erste Schuss normalerweise schon eine sofortige Stoppwirkung.
 
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gelöschter Benutzer

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Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Leute, mal im Ernst, warum nicht diese Selbstverteidigungsdiskussion ausgliedern?
Dem TS ging es doch um was völlig anderes.
 

War-10-ck

střelec
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Leute, mal im Ernst, warum nicht diese Selbstverteidigungsdiskussion ausgliedern?
Dem TS ging es doch um was völlig anderes.

Würde mich freuen wenn das ein Mod machen würde, bevor das hier abgewürgt wird.

Aber auf jeden Fall kann Deine Waffe die Situation gefährlicher machen. als sie es ohnewäre.

Kann, muss aber nicht. Kommt eben auf die Situation an. Das tolle ist, dass man mit Waffe die Wahl hätte ob man sie nutzt oder nicht ohne muss man hoffe, dass es einen Situation ist wo man nicht drauf angewiesen wäre. Aber da gerade in Deutschland Situationen wo man wirklich eine Schusswaffe brauchen würde eh sowas von selten sind würde ich da auch keinen gesteigerten Nutzen drin sehen sich extra für SV eine zuzulegen.
 

badboyoli

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Shade666

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Naja, ich bin kein Kampfsportler, hab aber eine recht ansehnliche Sammlung an kampftauglichen Schilden und mittelalterlichen Waffen zu Hause, auch wenn die nicht scharf sind. (was bei einem Streitkolben z.B. aber ehh keine Rolle spielt). Sprich ich wüsste was ich mir schnappen müsste und habe durchaus auch Erfahrung wie man damit umgeht. Solange keine Schusswaffen im Spiel sind, hab ich damit fast immer die besseren Karten. (Deckung + viel größere Reichtweite) Stellt sich bloß die Frage, ist das noch angemessen wenn jemand mit nem Messer auf dich losgeht und der sich als Konsequenz nen eingeschlagenen Schädel einfängt, der mit guter Wahrscheinlichkeit tödlich ist.
 
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gelöschter Benutzer

Guest

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Stellt sich bloß die Frage, ist das noch angemessen wenn jemand mit nem Messer auf dich losgeht und der sich als Konsequenz nen eingeschlagenen Schädel einfängt, der mit guter Wahrscheinlichkeit tödlich ist.

wie gesagt, in einer Notwehrsituation ist das unerheblich.
Wenn dein Leben und deine Gesundheit bedroht ist, weil dich jemand mit dem Messer angreift, dann darfst du zur Selbstverteidigung auch ne Motorsäge benutzen.

Es muss nur vor Gericht geklärt werden ob eine Notwehrsituation für dich vorlag.
Sollte eine Notwehrsituation vorliegen wir eben NICHT geschaut ob deine Reaktion angemessen war.
 

War-10-ck

střelec
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Sollte eine Notwehrsituation vorliegen wir eben NICHT geschaut ob deine Reaktion angemessen war.

Ich würde meinen das ist so pauschal nicht ganz richtig. Du darfst die Grenzen des Notwendigen überschreiten, aber nur aus Furcht. Kann dir nachgewiesen werden dass du in der Notwehrsituation aus Spaß an der Freude übertrieben hast oder aus Rache oder sonst was kann das auch bestraft werden.
 

Seedy

A.C.I.D

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Ich hab irgendwie das Gefühl, dass Leute den unterschied zwischen Verteidigen und Zurückschlagen nicht begreifen wollen.
 

gelöschter Benutzer

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Ich würde meinen das ist so pauschal nicht ganz richtig. Du darfst die Grenzen des Notwendigen überschreiten, aber nur aus Furcht. Kann dir nachgewiesen werden dass du in der Notwehrsituation aus Spaß an der Freude übertrieben hast oder aus Rache oder sonst was kann das auch bestraft werden.

klar.
Aber ohne Reaktion aus Furcht ist es einfach auch keine Notwehr...
Was du beschreibst ist daher einfach auch keine Notwehr.

Daher sagte ich doch:
wenn das Gericht eine Notwehrsituation anerkennt, dann kann deine Reaktion nicht als nicht angemessen beurteilt werden, da deine Reaktion in dem Fall egal ist.
Das ist doch genau der Sinn des Notwehrparagrafen und überall nachzulesen.
 

War-10-ck

střelec
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Ich könnt mir zum Beispiel jemanden vorstellen der SV Kurse oder Ähnliches gibt, Elite Soldat oder sowas ist. Von dem würde dann wohl erwartet, dass er nicht in Panik verfällt. Aber klar das sind Ausnahmen. Ich wollts nur mal ansprechen.
 

gelöschter Benutzer

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und nochmal.
Wenn dein Elitesoldat eine Notwehrsituation zugesprochen bekommt ist alles egal.
Wenn er keine Notwehrsituation zugesprochen hat ist es keine Notwehr und damit reden wir über was anderes.

Nur klar, bis dein Elitesoldat eine Notwehrsituation zugesprochen bekommt muss vielleicht mehr passieren.
Aber wenn er in eine Notwehrsituation kommt, dann darf er auch Panik bekommen.
 

War-10-ck

střelec
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Eine Notwehrsituation ist doch unabhängig davon wie gut sich jemand verteidigen kann. Wie in der Notwehrsituation dann vorgegangen wird ist auch wieder was anderes.
 

gelöschter Benutzer

Guest

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Wann etwas Notwehr ist, entscheidet ein Gericht.
Wenn etwas Notwehr ist, dann ist die Frage nach der Verhältnismässigkeit der Reaktion zweitrangig.
Wenn die Handlung ein "Intensiver Notwehrexzess" ist kann und wird er straffrei bleiben solange man aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken gehandelt hat.

Beispiel:

du wirst angegriffen, es besteht Gefahr für dein Leben/Gesundheit.
Man spricht dir vor Gericht die Notwehrsituation zu.
Dann war es übertrieben gesagt völlig egal ob du in dem Moment zum Reizgas oder zur Kettensäge gegriffen hast.
Auch wenn beides nebeneinander und in deiner Reichweite war.
Durch die Notwehrsituation warst du nicht mehr in der Lage rationale die richtige Verhältnismässigkeit zu finden.
Solange du in dieser Situation aus einem asthenischen Affekt heraus gehandelt hast.
http://de.wikipedia.org/wiki/Affekt

Alles nachzulesen...
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr#Intensiver_Notwehrexzess

Aber stimmt natürlich, in letzer Instanz entscheidet ein Gericht was Sache ist.
 

War-10-ck

střelec
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Ja aber wie ich bereits geschrieben habe muss nicht nur die Notwehrsituation an sich nachgewiesen werden, sondern auch dass du aus Angst übertrieben gehandelt hast, einfach so weil du dich in einer Notwehr befindest ist es nicht erlaubt zu übertreiben. Jemandem der auf solche Situationen vorbereitet ist wird das eher selten zugesprochen bekommen. Es ist nicht so, dass nur die Notwehrsituation festgestellt werden muss und dann automatisch alles was danach passiert irrelevant ist.
 

propagandhi

Mitten im Ruhrgebiet

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JJemandem der auf solche Situationen vorbereitet ist wird das eher selten zugesprochen bekommen.

Jemand der darauf "vorbereitet ist", dem wird das auch nicht passieren. Als Kampfsportler nimmst du Situationen zwar anders war und reagierst auf Dinge anders als Leute ohne diese Erfahrung, aber trotzdem ist der Moment der eigentlichen Auseinandersetzung (wenn es denn dazu kommt) zum größten Teil nix anderes als ein Programm das du schon 1000 mal in irgendeiner Form trainiert hast.

Und was das Thema Messer angeht. Hat eigentlich irgendwer ausser Seedy irgendwelche "Erfahrungswerte" damit?
Wenn ich mir z.B BurneRs Beitrag #67 und Messer zur Verteidigung... absolut abwegig. Vermutlich verletzt derjenige sich selber damit in erster Linie, falls er zeitlich und psychologisch wirklich in der Lage sein sollte es irgendwie einzusetzen angucke...
Abwegig zur Verteidigung ja, sich selber verletzen nein, zumindest nicht wenn man weiß wie man damit umgeht.
Jemand der mit nem Messer angreift, bei dem würde ich davon ausgehen, dass ich tot bin wenn er Erfolg hat. Auf der anderen Seite ist mein gegenüber tot oder schwer verletzt wenn ich nen Messer zur "Verteidigung" nutzen müsste
Für nichts anderes ist es zu gebrauchen.
 
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War-10-ck

střelec
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Der 81 jährige Rentner, der in Notwehr einen der Einbrecher erschossen hat hat nun Revision gegen die Verurteilung zu 9 Monaten auf Bewährung eingelegt. @elgitarre: Bestes Beispiel für den von mir geschilderten Fall. Notwehrsituation anerkannt aber die Grenzen überschritten und das nicht aus Angst sondern bewusst. So zumindest vom Gericht gesehen.
Sogar die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt, da sie den Angeklagten für unschuldig hält. :T Kann man nur hoffen, dass das Gericht seine Entscheidung ändert.

http://www.ndr.de/nachrichten/niede...r-Rentner-legt-Revision-ein,sittensen202.html
 
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