Meta Diskussion zum Thema Notwehr und Selbstverteidigung

Ihr wollt, nur weil heute Freitag ist, einfach so mitten in der Diskussion aufhören?

Das geht gar nicht, lasst mich nicht dum^ sterben. :D

Gruß
Baer
 
Ich hab mir ja eben noch überlegt ob ich noch was zu schreiben soll. Hab aber dann doch entschlossen, dass mir meine Zeit dafür zu schade ist. :p
Aber spätestens wenn wieder mal ein neuer Fall aktuell wird nehm ich das zum Anlass das ganze hier wieder anzustoßen. :T
 
Ihr wollt, nur weil heute Freitag ist, einfach so mitten in der Diskussion aufhören?

Das geht gar nicht, lasst mich nicht dum^ sterben. :D

Gruß
Baer

das würde dir so gefallen du Sack. ;)
Ich hab da jetzt einfach keinen Bock mehr, hab mich genug zum Affen gemacht.
 
Vlt. mal ein bisschen was zum besseren Verständnis:

Straftatbestände unterteilen sich in einen objektiven und einen subjektiven Tatbestand. Der objektive bezieht sich dabei auf die reine Handlung (Unterlassen lassen wir mal außen vor), der subjektive auf die Absicht zur Handlung. Einfaches Beispiel: § 223 StGB, Körperverletzung:
"Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt"
Wenn jemand durch eine Handlung eine andere Person körperlich misshandelt ist der objektive Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Wenn er dies auch wollte, ist auch der subjektive Tatbestand erfüllt. In diesem Moment ist der Straftatbestand des § 223 StGB erfüllt. Praktisches Beispiel: A haut B eine rein: Straftatbestand erfüllt. A greift B an, B wehrt sich und haut A eine rein: Straftatbestand erfüllt. Arzt gibt Patient eine Spritze: Straftatbestand erfüllt.
Moment mal wird jetzt jeder sagen, wie kann das sein das derjenige der sich wehrt, ja sogar der Arzt der im Einvernehmen mit dem Patienten diesem eine Spritze gibt um ihm zu helfen bestraft wird? Das wird er natürlich nicht. Denn wir wissen bis jetzt nur das der obj. und subj. Tatbestand der Körperverletzung erfüllt ist. Was wir aber noch nicht wissen ist, ob die Erfüllung des Straftatbestandes auch zu einer Strafbarkeit, sprich einer Verurteilung führt. Denn dafür müssen wir uns zwei weitere Kriterien anschauen: Die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Rechtswidrig ist eine Tat dann, wenn keine Rechtfertigungsgründe vorliegen. Als solche kommen insbesondere in Betracht die Notwehr, § 32 StGB: "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig". Das bedeutet, Notwehr ist immer im Zusammenhang mit einer Tat zu sehen. Es gibt sozusagen keine Notwehr ohne eine strafbare Handlung die damit gerechtfertigt wird. Denn Notwehr erlaubt ja gerade etwas was sonst verboten wäre. Werde ich angegriffen und laufe weg brauche ich auch keine Notwehr, denn weglaufen ist ja niemals strafbar. Überschreite ich jetzt die Grenzen der Notwehr rechtfertigt diese nicht mehr mein Handeln, was dazu führt dass die von mir begangene Straftat rechtswidrig ist. Jetzt kommen wir zu der Schuld. Die Schuld meint die persönliche Vorwerfbarkeit vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens. Eine Straftat kann also rechtswidrig begangen worden sein, der Täter kann sich aber unter Umständen "entschuldigen". In der Praxis geht es da hauptsächlich um Unzurechnungsfähigkeit, weil der Täter zum Beispiel voll wie die 12 Russen war. In unserem Fall könnte ihn aber auch § 33 StGB entschuldigen, der sogenannte Notwehrexzess. In § 33 StGB heißt es: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. Was genau das heißt wurde oben ja schon hinlänglich aus Wikipedia zitiert.

Ich hoffe das ganze bringt ein wenig Klarheit in die Diskussion :)
 
Das Thema Selbstverteidigung ist ein ganz kurioses Ding, was von Richter zu Richter anders gehandhabt wird, wenn der Täter das Opfer anzeigt, etwa weil es sich zu heftig gewehrt hat.

Warum ich das anbringe? Ein Kumpel wurde einmal von 3 (!) Typen angefallen. Er hat sich gewehrt. Einer der Typen hat sich dabei verletzt und meinen Kumpel angezeigt. Mein Kumpel ist übrigens KEIN Kampfsportler. Er hat sich wirklich nur gegen die 3 Typen gewehrt und um sich geschlagen, weil die ihm ans Leder wollten. Fazit: Gericht verurteilte meinen Kumpel wegen Körperverletzung. :m
 
ohne den genauen Hergang zu kennen kann sich aber über die Geschichte weder jemand von hier, noch du ein Urteil erlauben.
Auch wenn dein Kollege von 20 Typen angegriffen wurde, kann er trotzdem überreagiert haben.
 
Wie elgitarre bereits sagte, ohne den ablauf zu kennen, kann man da nicht viel zu sagen.

Aber in einer solchen Situation muss er nicht wirklich überreagiert haben. Ein glücklicher Schlag reicht aus. Verliert der Angreifer dabei einen Zahn und kann die Story vor Gericht mit seinen zwei Freunden glaubwürdiger verkaufen, hat man schon verloren.
 
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