• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Meta Diskussion zum Thema Notwehr und Selbstverteidigung

gelöschter Benutzer

Guest

G
//Es geht sich nur daraum was man darf, nicht was man vielleicht wirklich (aus Panik) machen würde.

aber genau das ist der Punkt. Lies dich mal ins Thema Notwehr ein.
Denn genau da kommt zum Tragen was du in einer Panik-Notwehrsituation machen würdest.
Legal ist, was du machen würdest aus Panik.
Allerdings muss das dann im Einzelfall ein Gericht entscheiden.
Also ob eine Notwehrsituation vorlag.
Lag eine Notwehrsituation vor, dann ist sehr, sehr vieles legal.
 

Patroklos

NGBler

Registriert
20 Aug. 2013
Beiträge
459
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Ist es denn eine Notwehrsituation, wenn ich mich unter der Bettdecke verstecken könnte?

Wenn ich mit einem Baseball schläger gucken gehe, ob da wirklch jemand in meinem Haus ist... Nunja..
Ich könnte ja auch raus laufen und auf verdacht die Polizei rufen.
 

War-10-ck

střelec
Veteran

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.952
Ort
Schießstand
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Du musst nicht immer weglaufen. Nur wenn es verhältnismäßig ist. Auf offener Straße angepöbelt, da sollte man weglaufen. Bevor ein Räuber dein Haus ausräumt darfst du schon gucken was los ist. Wobei das an sich gefährliche Aussagen sind weil meine eigene Einschätzung. Letztlich entscheidet darüber ein Gericht und wie man leider viel viel zu oft sehen kann wird in Deutschland Notwehr kaum noch als solche akzeptiert. Da Straffrei bei rum zu kommen ist nicht unbedingt sicher, auch wenn man sich an alles gehalten hat was einem das Gesetz normalerweise zusichert.

Aber schau dir doch selber mal die entsprechenden Stellen an. Ist schon interessant sich da mal mit zu befassen.
 

War-10-ck

střelec
Veteran

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.952
Ort
Schießstand
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Soll ich dir einige Beispiele raussuchen? Kann ich gerne heut nachmittag posten wenn ich mehr Zeit habe.
 

DarthVoldemort

Parselmouth

Registriert
2 Aug. 2013
Beiträge
82
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Wenn ich mit einem Baseball schläger gucken gehe, ob da wirklch jemand in meinem Haus ist... Nunja..
Ich könnte ja auch raus laufen und auf verdacht die Polizei rufen.

Sofern Du ein Single bist, ist das mit dem Baseballschläger durchaus zulässig.
Lebst Du allerdings in Partnerschaft mit einer Frau, darfst Du auf keinen Fall im Falle einer potentiellen Bedrohung Deinem Beschützerinstinkt nachgeben oder in sonstige antiquierte Rollenmuster verfallen.
Es sollte von Männern nicht zu viel verlangt sein, auch in akuter Gefahr, für Probleme eine partnerschaftliche Lösung zu finden.
 

BurnerR

Bot #0384479

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.507
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Wenn ich einen Einbrecher in meiner Küche antreffe, darf ich ihn dann eigentlich angreifen?
Oder muss ich ihn erst bitten zu gehen? Und warten bis er mich Angreift?
Ich als Laie sag mal wie ich das verstanden habe:
Notwehr gibt es gegen Angriffe auf deine Rechtsgüter.
Wenn du davon ausgehen musst, dass der Einbrecher dich angreifen wird darfst du dich dagegen verteidigen.
Wenn der Einbrecher sofort flieht du aber davon ausgehen musst, dass er schon was eingesteckt hat darfst du ihn vor Ort festhalten um seine Personalien festzustellen oder auf die Polizei zu warten (weiß nicht genau wie sich das verhält). Das ist aber afaik nicht mehr Notwehr, sondern ein anderes Gesetz.
Ich denke Notwehr wäre es wenn er gerade dein Radio stehlen möchte und du ihm das entreißt o.ä..

Wenn ich die möglichkeit habe, mich im Bad zu verstecken oder vom Balkon zu springen, muss ich diese nutzen?
Soweit ich gelesen ist man grundsätzlich nicht verpflichtet dem Unrecht zu weichen.
Wenn gerade ein Angriff auf eines deiner Rechtsgüter, z.B. dein Eigentum, stattfindet hast du das Recht dagegen mit den notwendigen Maßnahmen vorzugehen.

Erlaubt ist, grob gesagt, was notwendig ist den Angriff abzuwehren. Oder in einem wie ich glaube weiten Rahmen was dir in der Situation als notwendig erscheint.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
7.378
Ort
127.0.0.1
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Ich als Laie sag mal wie ich das verstanden habe:
Notwehr gibt es gegen Angriffe auf deine Rechtsgüter.
Wenn du davon ausgehen musst, dass der Einbrecher dich angreifen wird darfst du dich dagegen verteidigen.
Wenn der Einbrecher sofort flieht du aber davon ausgehen musst, dass er schon was eingesteckt hat darfst du ihn vor Ort festhalten um seine Personalien festzustellen oder auf die Polizei zu warten (weiß nicht genau wie sich das verhält). Das ist aber afaik nicht mehr Notwehr, sondern ein anderes Gesetz.
Das ist richtig, jeder hat das Recht einen Verbrecher einzusperren - allerdings nur bis die Polizei da ist um sich darum zu kümmern.

Soweit ich gelesen ist man grundsätzlich nicht verpflichtet dem Unrecht zu weichen.
Wenn gerade ein Angriff auf eines deiner Rechtsgüter, z.B. dein Eigentum, stattfindet hast du das Recht dagegen mit den notwendigen Maßnahmen vorzugehen.

Erlaubt ist, grob gesagt, was notwendig ist den Angriff abzuwehren. Oder in einem wie ich glaube weiten Rahmen was dir in der Situation als notwendig erscheint.
Das ist sogar ein Rechtsgrundsatz: "Recht muss Unrecht nicht weichen".
Es könnte allerdings als übertrieben empfunden werden, einen Einbrecher von hinten ohne Warnung niederzuschießen.
Aber wie das oben verlinkte Urteil zeigt, darfst du dem Flüchtenden sogar auf die Beine schießen um ihn aufzuhalten.
 

War-10-ck

střelec
Veteran

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.952
Ort
Schießstand
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

@poesie noire:
Einmal: http://www.bild.de/regional/dresden/weil-ich-mich-gewehrt-habe-10066882.bild.html
Zweimal: http://www.tz.de/muenchen/stadt/tz-messerstich-notwehr-student-bekommt-neuen-prozess-465262.html
Dreimal: http://www.kreiszeitung.de/lokales/...-rentner-sittensen-faellt-urteil-4119900.html

@BurnerR:
Im Grunde schon korrekt so. Allerdings darf man aus Furcht heraus auch über das notwendige Maß heraus handeln. Dann gibts noch so Dinge wie Putativnotwehr ist also alles nicht so einfach und halt vor Gericht noch viel schwieriger das durch zu bekommen.
 

drfuture

Zeitreisender
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
8.760
Ort
in der Zukunft
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Ähm du zitierst nun nicht allen ernstes einen Bild-Zeitungs-Artikel in dem auch noch am Ende steht das es danach vor Gericht ging? Ohne das Gerichtsergebnis? Super! :D Ich denke das durchaus davon auszugehen ist das er nichts zahlen musste...

zum 2. Gut das genau sowas in dieser Diskussion auftaucht... ist super Fair wenn ich Angst habe mit einem Messer das man "zufällig" umhängen hat weil es ja so hübsch und Cool ist sowas zur Schau zu tragen - jemanden in den HALS zu stechen... das Urteil finde ich durchaus gerechtfertigt. Aus Angst das ich evtl. ne Faust abbekomme jemand fast abzustechen ist wohl alles andere als Verhältnismäßig und wäre nicht passiert wenn er nicht "zufällig" ein Messer dabei gehabt hätte.

und im 3. Artikel steht nur das es ein Grenzfall ist? Ebenfalls ohne Ergebnis?
 

War-10-ck

střelec
Veteran

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.952
Ort
Schießstand
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Mir ist schon klar, dass das Urteil vom ersten Link noch offen war, hab da auf die Schnelle nichts zu gefunden. Trotzdem wurde erstmal pauschal ein Strafbefehl erlassen. Statt zu gucken was eigentlich Sache war.

Glaubst du, dass von fünf Besoffenen keine Gefahr ausgeht? Die können einen genauso tot Schlagen, da reicht schon ein falsch platzierter Schlag für aus. In der Unterzahl wirds da schwer sich zu verteidigen also was tun? Deiner Meinung nach wohl schlagen lassen und drauf hoffen dass es für den Gegenüber irgendwann langweilig wird... Wenn da die einzige Möglichkeit ein kleines Messer ist dann hat der Angreifer halt Pech gehabt. Das ist nunmal ein Paradebeispiel für Notwehr. :unknown: Aber komm du mal in so eine Situation und lass dich oder einen deiner Freunde so lange schlagen bis er tot oder querschnittsgelähmt ist.

Ergebnis vom dritten Fall waren 9 Monate auf Bewährung. Obwohl selbst die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hat. Aber die Familie vom "Opfer" war so traurig, dass das Gericht dann doch noch anders entscheiden hat.
 

drfuture

Zeitreisender
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
8.760
Ort
in der Zukunft
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Man kann so einem Streit meiner Meinung nach sehr oft aus dem Weg gehen... Stark betrunken haben sich die Herren evtl. auch nicht so verhalten wie sie denken beim zweiten... und haben sich provozieren lassen. Ich finde sich extrem zu betrinken und dann in der Öffentlichkeit rum zu spazieren um ehrlich zu sein schon Fahrlässig - aber das führt am Thema vorbei.
 

War-10-ck

střelec
Veteran

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.952
Ort
Schießstand
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Klar ich gehe auch davon aus, dass mir sowas nie passieren wird. Daher brauch ich so einen ganzen Kram auch nicht zur SV. Aber bei denen wo sowas nunmal passiert kann es doch nicht angehen, dass die sich dann nicht adequat verteidigen dürfen. Da spricht man immer von Zivilcourage und wenn dann was ist wird das Opfer zum Täter.
 

drfuture

Zeitreisender
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
8.760
Ort
in der Zukunft
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Adequat... du sagst es... Wo ziehst du denn da die grenze?
Wäre es für dich dann auch passend - wenn ich jemanden sehe der im Bierzelt aus Wut einem mit dem Bierkrug eine ins Gesicht gibt - meine Pumpgun zu ziehen und ihn von hinten übern Haufen zu schießen??
hätte ja sein können das er sich umdreht und mich mit dem Glas tötlich verletzt... oder das er den anderen weiter zu Boden schlägt?

Man darf sich mit "gleichen" oder "ähnlichen" Mitteln wehren .... das ist verhältnismäßig. Wenn jemand "nur" mit fäußten bewaffnet ist ist ein Messer jedenfalls zu viel des guten. Dafür gibt es dann sowas wie das oben genannte Pfeffersprey - oder man geht eben Weg. Gewalt erzeugt IMMER nur mehr Gewalt.
 

War-10-ck

střelec
Veteran

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.952
Ort
Schießstand
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Ich bin über 1,9 groß und wiege keine 70kg wenn ich mich gegen so einen Proleten zur Wehr setzen wollte kann ich da mit einem Faustschlag wahrscheinlich nicht ganz so viel anrichten. Natürlich will ich mir da eine Situation schaffen wo ich ohne Schaden davon komme und die Gefahr abgewendet wird. Nichts anderes ist Notwehr.
Kann doch nicht sein, dass man hier eine Straftat begehen kann und dann auch noch per Gesetz vor dem Opfer geschützt wird. Man kann ziemlich leicht erkennen ob jemand einmal zuschlägt oder immer wieder draufhaut. Wenn sowas passiert und jemand immer und immer wieder mit einem Gegenstand auf jemanden einschlägt der am Boden liegt, ja dann dürfte man imho schießen wenn es keine bessere Möglichekit gibt ihn davon abzuhalten. In deinem Beispiel wären wohl genug Leute da die einschreiten könnten. Im Fall von den Links die ich gepostet habe waren die Opfer aber stehts in der Unterzahl. Da ist das recht schwer mit dem mit Fäußten wehren.
Im Fall von dem Rentner hat er ne Pistole benutzt, die Bande von EInbrechern war allerdigns auch bewaffnet. An sich gleiche Verhältnisse.
 

accC

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.250
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Wenn der Einbrecher sofort flieht du aber davon ausgehen musst, dass er schon was eingesteckt hat darfst du ihn vor Ort festhalten um seine Personalien festzustellen oder auf die Polizei zu warten (weiß nicht genau wie sich das verhält). Das ist aber afaik nicht mehr Notwehr, sondern ein anderes Gesetz.
Das ist zwar legitim, kann aber genauso nach hinten los gehen. Natürlich darfst du - Geschäfte machen das regelmäßig - jemanden festhalten, wenn diese Person dich bestehlen wollte, allerdings maximal bis Eintreffen der Polizei und Ausweisen muss sich die Person dir gegenüber schon gar nicht. Kann dann allerdings etwa kein Diebstahl nachgewiesen werden, hast du Freiheitsberaubung (ggf. gesellen sich dann auch schnell Nötigung und ähnliches dazu) begangen und das wiederum kann man dir natürlich später vorhalten. Funktioniert übrigens auch im Laden, wenn sie dich unrechtmäßig festhalten wollen, auch da gilt: Dich festzuhalten ist nur solange legitim, wie du auch wirklich etwas verbotenes (Diebstahl) gemacht hast. Bezichtigt man dich fälschlicher Weise des Diebstahls und durchsucht etwa deine Handtasche und hält dich fest, ist auch das illegal. Insbesondere kommt beim Durchsuchen deiner Handtasche dann noch Eigentumsverletzung/-störung dazu. Dazu kenne ich allerdings keine §§.

§127 (1) StGB regelt bspw die Festnahme von Tätern durch jedermann ohne richterliche Anordnung.
Gleichzeitig wird dort auf die Feststellung der Identität durch Staatsanwaltschaft oder Beamte des Polizeidienstes nach § 163b Abs. 1. hingewiesen.
§239 StGB regelt Freiheitsberaubung, insbesondere können hier (1), (2) und (5) interessant werden.
§240 StGB regelt Nötigung, insbesondere können (1), (2) und (3) interessant werden.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
7.378
Ort
127.0.0.1
Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Ich denke das durchaus davon auszugehen ist das er nichts zahlen musste...
Es wurde ein Strafbefehl erlassen, also muss er zahlen oder er wehrt sich juristisch dagegen - was bei unserem tollen Justizsystem die kosten des Strafbefehls von 1800€ bei weitem übersteigen kann wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat...


Ich habe vor Jahren im Netz von einem anderen interessanten Fall gelesen:
4 junge Männer haben auf einen am Boden liegenden eingeschlagen/-getreten, der zu diesem Zeitpunkt bereits schwer verletzt war (soweit ich mich erinnere war von einer Querschnittlähmung die Rede) und zeigten keine Anzeichen, damit aufzuhören.
Ein Kampfsportler hat eingegriffen und im darauf folgenden Kampf ist einer der Angreifer gestorben - die anderen haben daraufhin den Angriff abgebrochen und dieser Kampfsportler hat die Polizei verständigt.
Das Ergebnis war, dass letzterer wegen Totschlags zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, das Opfer hat nur dank seiner Hilfe überlebt. In Wirklichkeit hätte dieser Mann eine Auszeichnung und Ehrung verdient.


Ist dir (und manchem anderen hier) eigentlich klar was solche Urteile aussagen?
1. Bestraft wird nicht der eindeutige Aggressor sondern der Unterlegene einer Kampfhandlung - völlig unabhängig von der Schuldfrage.
2. Wer sich erfolgreich verteidigt und die Behörden informiert ist selbst Schuld.

Für mich gehört der Tot für schwer Kriminelle zum Berufsrisiko. Es kann doch nicht sein dass in unserem Staat sich verteidigende Opfer bestraft werden und somit Kriminelle Narrenfreiheit genießen.
 
Oben