• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Meta Diskussion zum Thema Notwehr und Selbstverteidigung

Seedy

A.C.I.D

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Re: Warum sind diese Waffen für normale Fußgänger verboten?

Ich hab irgendwie das Gefühl, dass Leute den unterschied zwischen Verteidigen und Zurückschlagen nicht begreifen wollen.


Weil Notwehr bedeutet Sicherheit für sich selber herzustellen.
Jemanden in den Rücken zu schießen ist mehr Schaden anrichten als Notwendig ist, die Sicherheit war ja schon längst wieder gegeben.


Genau so, jemanden der ein Angrift die Fresse zu polieren, oder einfach Abstand halten und nur so viel drauf hauen, wie absolut nötig, ist ein Unterschied.
Die Stress klausel ist nur, falls man ausversehen übertreibt und kein Freifahrtschein jemanden die Nase zu brechen.

Der Opa hat jemanden in den RÜCKEN geschossen...
Ich weiß nicht wie das seine Sicherheit verbessert hat, jemanden in den Rücken zu schießen.
 

War-10-ck

střelec
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Er hat gedacht einen Schuss zu hören. Ob das nun stimmen mag oder nicht, genauso gut hätten die Angreifer ja auch wieder zurück kommen können. In so einer SItuation über zu reagieren ist eben menschlich weshalb es ja auch legal ist.
 

Seedy

A.C.I.D

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@War-10-ck:
Ah und Zurückschießen hat genau, WAS mit Notwehr zu tun?
Ich mein, wenn man eine Direkte Schusslinie auf den Gegner hat, dann steht man doch an einem Ort, an dem man getroffen werden kann.....
Ergo hat er sich zum schießen nochmal die Gefahr für sich erhöht.....

Das hat mit Notwehr soviel zu tun, wie die Invasion von Polen..

Ein Verteidigungsrecht, ist kein Rückschlag recht.
 

War-10-ck

střelec
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Wer behauptet denn dass er hinterher gelaufen ist? Die sind weggelaufen, er hat gedacht der Täter schißt mit der Waffe mit der er vorher schon bedroht wurde und hat halt in Richtung des Täters geschossen. Da erhöht sich die Gefahr nicht durch.
 

Seedy

A.C.I.D

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@War-10-ck: Oder er geht einfach rein, oder duckt sich, oder schießt einfach NICHT irgendwo ins Blaue.

Zwei Optionen:
Er hat das Opfer gesehen, dann hat er ihn bewusst erschossen.
Er hat das Opfer NICHT gesehen, dann hat er fahrlässig ins Dunkle geschossen.

Tut mir leid, aber jemanden in den Rücken zu schießen ist nur eins: Rache.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
@Seedy:

Nein, es ist keine Rache wie sollte es auch welche sein, um Rache zu nehmen, muss man erstmal das erlebte verarbeiten und sich dafür entschließen. Dies tat der Renter nicht. Ich finde es übrigens ganz schön daneben bei jemandem der mit viel krimineller Energie, Leute ausraubt von einem Opfer zu sprechen.
 

LemonDrops

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Ich finde es ganz schön daneben jemander, der Menschen in den Rücken schießt, als Opfer zu bezeichnen.
 

War-10-ck

střelec
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Ich gehe mal davon aus dass der gute Mann auch nicht aus Spaß an der Freude auf den Räuber geschossen haben wird. Hätte er genug Zeit gehabt alles zu überdenken und sich nicht in der Situation befunden wäre er wohl auch zu einem anderen Schluss gekommen. Da jetzt zu urteilen wenn man alle Fakten fix im Artikel überflogen hat und sich ein umfassendes Bild von der Situation machen konnte ist einfach.
Genau darum gibts ja so Dinge wie Notwehrexzess. Um eigentliches Fehlverhalten zu entschuldigen wenn es durch solche Situationen bedingt ist.
 

KaPiTN

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Beim Notwehrexess handelt der Betreffende auf jeden Fall rechtswidrig, kann allerdings straffrei bleiben, falls er innerhalb der Notfallsituation handelt.
Davon kann ja hier keine Rede mehr sein
 

War-10-ck

střelec
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Und warum kann hier davon keine Rede sein. Sowohl Staatsanwalt, wie auch Verteidigung und Gericht haben entschieden, dass er in Notwehr handelte. Dann erklär mir bitte warum die alle falsch liegen.
 

KaPiTN

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Nö. Das Gericht hat doch entschieden, daß die Grenze der Notwehr überschritten wurde.
 

War-10-ck

střelec
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Das Gericht hat entschieden, dass eine Notwehrsituation vorlag. Das steht dem entgegen was du gesagt hast, nämlich dass es keine Notwehrsituation war. Das Gericht hat bemängelt, dass die Situation auch durch einen gezielten Schuss in ein Bein geklärt hätte werden können. Totaler nonsens, aber das hatten wir ja schon.

Zusammengefasst: Du hast behauptet er hätte nicht innerhalb der Notwehrsituation gehandelt, das sehen sowohl Gericht wie auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung anders.
 

Seedy

A.C.I.D

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Das Gericht hat entschieden, dass eine Notwehrsituation vorlag. Das steht dem entgegen was du gesagt hast, nämlich dass es keine Notwehrsituation war. Das Gericht hat bemängelt, dass die Situation auch durch einen gezielten Schuss in ein Bein geklärt hätte werden können. Totaler nonsens, aber das hatten wir ja schon.

Zusammengefasst: Du hast behauptet er hätte nicht innerhalb der Notwehrsituation gehandelt, das sehen sowohl Gericht wie auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung anders.

Das gericht sieht auch, dass er übertrieben hat und er wurde Verurteilt.... entscheide dich ob du dem Gericht jetzt zustimmst oder nicht...

Das mit dem Bein ist absoluter Dumfug, da hat der Richter einfach keine Ahnung von Schusswaffen gebrauch.

Nicht das ich was gegen Rache hätte, ich mein ich würde selber zu ihr greifen.
Ich bin mir aber bewusst, dass es Rache ist und das ich damit bewusst ein Verbrechen begehe und ich mich nicht unter "hubs ich hab ihm aus Notwehr in den Rücken geschossen" verstecken kann.

--- [2014-11-06 16:53 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

@Seedy:

Nein, es ist keine Rache wie sollte es auch welche sein, um Rache zu nehmen, muss man erstmal das erlebte verarbeiten und sich dafür entschließen. Dies tat der Renter nicht. Ich finde es übrigens ganz schön daneben bei jemandem der mit viel krimineller Energie, Leute ausraubt von einem Opfer zu sprechen.
Nein, Rache ist ein Generelles Zurückschlagen nach dem eine Bedrohung eigentlich nicht mehr Exestiert. Ein fliehen der Gegner ist keine Bedrohung, ergo Rache.
ob nun Rache aus affekt, Rache aus Planung oder Rache aus Baumkraut ist dabei irrelevant.

Fakt ist:
Der Räuber ist geflohen.
Er hat hinterher geschossen.

--- [2014-11-06 17:00 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Genau darum gibts ja so Dinge wie Notwehrexzess. Um eigentliches Fehlverhalten zu entschuldigen wenn es durch solche Situationen bedingt ist.

Bingo.
Wenn du Überfallen wirst, darfst du dann nicht den Täter ausrauben.

Wenn du aktiv beschossen wirst, dann kannst du zurück schießen.... wichtig ist hierbei das Wort "zurück".


Wieso ist der Opa eig so nen Held, wenn er jemand in den Rücken schießt,
der Ami, der den deutschen Austauschstudenten erschossen hat, aber ein Arsch?

--- [2014-11-06 17:02 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Zwei Optionen:
Er hat das Opfer gesehen, dann hat er ihn bewusst erschossen.
Er hat das Opfer NICHT gesehen, dann hat er fahrlässig ins Dunkle geschossen.
Nur um mich selber zu Zitieren.

Das erste wäre Mord oder Totschlag.
Das zweite fahrlässige Tötung.

Der springende Punkt ist hier, fliehend und Rücken.

hätte er ihm in die Brust geschossen, während er mit der Waffe vor ihm Stand, dann wäre es ein völlig anderer Fall
 
Zuletzt bearbeitet:

gelöschter Benutzer

Guest

G
Der 81 jährige Rentner, der in Notwehr einen der Einbrecher erschossen hat hat nun Revision gegen die Verurteilung zu 9 Monaten auf Bewährung eingelegt. @elgitarre: Bestes Beispiel für den von mir geschilderten Fall. Notwehrsituation anerkannt aber die Grenzen überschritten und das nicht aus Angst sondern bewusst. So zumindest vom Gericht gesehen.
Sogar die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt, da sie den Angeklagten für unschuldig hält. :T Kann man nur hoffen, dass das Gericht seine Entscheidung ändert.

http://www.ndr.de/nachrichten/niede...r-Rentner-legt-Revision-ein,sittensen202.html

dein Bestes Beispiel ist also im Prinzip ein Justizirrtum?
 

KaPiTN

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Wenn das Gericht den Schuß innerhalb der/einer Notwehrsituation gesehen hätte, dann wäre es nicht zu dem Urteil gekommen.
 

Seedy

A.C.I.D

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Was die Worte Opfer und Täter angeht:
Das sind keine Wertungen, dass sind Definitionen.

Täter ist der Räuber, Opfer ist der Rentner.
Täter ist der Rentner, Opfer ist der Erschossene.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
klar, in dem Prozess schon.
Im Einbruchsprozess, den es mangels Angeklagten nicht gibt, wäre es andersrum.

Wenn man mal vom Juristischen wegkommt ist der Rentner durchaus vielleicht auch das Opfer, da er durch den Einbruch vielleicht in eine Situation kam in der er einen jungen Menschen getötet hat.
Und das war vielleicht sogar unausweichlich und vielleicht auch nicht seine Absicht.
Damit muss er jetzt den Rest seines Lebens leben.

Aber um Himmels willen diesen Gedanken bitte nicht vertiefen.
Es wäre mir echt peinlich wenn aus so einer höchstsinnlosen Messerdiskussion tatsächlich 2 gute Meta Diskussionen hervorgehen würden.
Mit dieser Schuld könnten wir allen nicht leben. :D
 

War-10-ck

střelec
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Das gericht sieht auch, dass er übertrieben hat und er wurde Verurteilt.... entscheide dich ob du dem Gericht jetzt zustimmst oder nicht...
Ich stimme dem Gericht zu, dass er in einer Notwehrsituation gehandelt hat. Also auch da wo er geschossen hat. Ich stimme nicht zu, dass man hätte auf das Bein zielen sollen. Das Gericht hat ja anerkannt, dass ein Schuss auf den Täter gerechtfertigt war, nur eben nicht auf den Oberkörper.

Fakt ist:
Der Räuber ist geflohen.
Er hat hinterher geschossen.
Fakt ist wir alle waren nie in so einer Situation. Ob und wie man da dann seine Umgebung war nimmt weiß ich nicht. Du wohl auch nicht. Klar ist es scheiße jemandem in den Rücken zu schießen! Gar keine Frage. Wie man sich aber in so einer Situation beroht fühlt und wie viel Kontrolle man da noch über logische Entscheidungen hat kann wohl keiner von uns beurteilen. Ich gehe aber einfach mal davon aus, dass es auch für den Rentner keine große Freude war einen der Räuber zu erschießen.

Wieso ist der Opa eig so nen Held, wenn er jemand in den Rücken schießt,
der Ami, der den deutschen Austauschstudenten erschossen hat, aber ein Arsch?
Weil der Ami auf einen unbewaffneten geschossen hat, den er noch nicht einmal gesehen hat. Weil der Ami absichtlich einen EInbruch provoziert hat um schießen zu können.

dein Bestes Beispiel ist also im Prinzip ein Justizirrtum?
Ja. Man muss erst in Revision gehen um seine Rechte zugestanden zu bekommen. Finde ich nicht okay.

Wenn das Gericht den Schuß innerhalb der/einer Notwehrsituation gesehen hätte, dann wäre es nicht zu dem Urteil gekommen.
Nochmal. Hoffentlich das letzte Mal. Das Gericht HAT den Schuss innerhalb der Notwehr gesehen. Hätte nur lieber einen Schuss auf ein Arm oder Bein gehabt. Deswegen die Strafe.
 
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