Petition 46483

Sanktionen sind sinnlos, ab in Arbeitslager mit dem Gesindel!

Mal dies Kriminalstatistiken überprüft? Mal informiert was es den Staat kostet dieses Gesindel im Gefängnis durch zu füttern?
 
Schule als Argument für "kann einen wichtigen Termin nicht wahrnehmen", kannst du wohl keinem erzählen. Dann ruft man in der Schule an "Sorry, Termin XY, ich kann morgen nicht kommen." und keiner wird dir deswegen ans Bein pissen.

Ich würde ja annehmen, daß man auch in einem Arbeitsamt soweit denken könnte, daß (Aus-)Bildung wichtig ist und man die Termine dementsprechend legen könnte.

Die Wirklichkeit ist wohl eine andere. (Fort-)Bildungsmaßnahmen dienen nicht zuletzt der Manipulation der Arbeitslosenzahlen. Ein Tag bei einer Bildungsmaßnahme, und der Teilnehmer fällt für diesen Monat aus der Statistik.
 
Willst du nicht mal für 5min an die frische Luft gehen, bis du dich wieder ein bisschen ab geregt hast?
Is ja nachvollziehbar, dass bei dem Thema die Gemüter hoch kochen, aber man muss es auch nicht übertreiben...

Was hier bei dem Thema irgendwie unterzugehen scheint, ist dass es einige Hartz4-Empfänger gibt, die aufstocken, weil ihr Gehalt nicht mal für das Mindeste reicht. Und die müssen sich neben der Arbeit noch mit solchen Scherereien rumärgern.

Die Abschaffung wäre in meinen Augen wieder mal ein Schritt Richtung Sozialstaat und weg vom asozialen amerikanischen System.
 
Fett und Rot, sehr Erwachsen, schön das ich ein solches Vorbild habe um vernünftiges Verhalten zu erlernen.:T

Vom amerikanischen System sind wir zum Glück noch weit weg, wir haben zum Beispiel kein Strafrechtspoker.
 
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  • #65
Die Wirklichkeit ist wohl eine andere. (Fort-)Bildungsmaßnahmen dienen nicht zuletzt der Manipulation der Arbeitslosenzahlen. Ein Tag bei einer Bildungsmaßnahme, und der Teilnehmer fällt für diesen Monat aus der Statistik.
:T

Willst du nicht mal für 5min an die frische Luft gehen, bis du dich wieder ein bisschen ab geregt hast?
Is ja nachvollziehbar, dass bei dem Thema die Gemüter hoch kochen, aber man muss es auch nicht übertreiben...

Was hier bei dem Thema irgendwie unterzugehen scheint, ist dass es einige Hartz4-Empfänger gibt, die aufstocken, weil ihr Gehalt nicht mal für das Mindeste reicht. Und die müssen sich neben der Arbeit noch mit solchen Scherereien rumärgern.

Die Abschaffung wäre in meinen Augen wieder mal ein Schritt Richtung Sozialstaat und weg vom asozialen amerikanischen System.

War grad draußen... ;) Danke!

Richtig und das werden immer mehr Aufstocker... Die werden stellenweise noch schlimmer behandelt als "normale" Hartzer... Von wegen, sie sollen sich nen anderen (besser bezahlten) Job suchen... Realitätsfremd bis zum geht nicht mehr! Aber leider die tägliche Realität bei den Jobcentern.

@alter_Bekannter

1. PLONK
2. Meine neue Signatur ist für dich. Und alle anderen P&G Trolle.
3. Der zweite an einem Tag der es auf meine Ignorelist schafft. Respekt.
 
Die Petition trifft den Kern nicht. Die aktuellen Bestimmungen müssen nur im Sinne der BVG dahingend präzisiert werden, daß es sich bei dem Hatz IV Satz um die existentielle Grundsicherung im Sinne des GG handelt. dann kann sie nicht mehr gekürzt werden und ist geschützt und garantiert.
 
Meine neue Signatur ist für dich. Und alle anderen P&G Trolle.

Woher die Aufregung kommt:

Jeder weiß A), dass die Sanktionen vollkommen nutzlos sind.

Und zugleich weiß jeder B), dass die Sanktionen vollkommen unverzichtbar sind.

Diese kognitive Dissonanz hält das Hirn nicht aus. Es bastelt sich eine Lösung zusammen.

Zwei Lösungen sind möglich:

A) Ich schließe von der Unverzichtbarkeit auf einen Nutzen. Dann verteidige ich die Sanktionen.

B) Ich schließe von der Nutzlosigkeit auf die Verzichtbarkeit der Sanktionen und lehne sie ab.

Bei beiden Fällen bleibt im Hinterkopf das ungute Gefühl, sich selbst zu bescheißen. Um es niederzukämpfen, muss man mit einem Gegner kämpfen, der die andere Seite vertritt. Die Selbstzweifel sind eben leichter auszuschalten, wenn man dabei eine andere Person ausschaltet.
 
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  • #69
Die Petition trifft den Kern nicht. Die aktuellen Bestimmungen müssen nur im Sinne der BVG dahingend präzisiert werden, daß es sich bei dem Hatz IV Satz um die existentielle Grundsicherung im Sinne des GG handelt. dann kann sie nicht mehr gekürzt werden und ist geschützt und garantiert.
Die Petition trifft den Kern schon - und zwar vollkommen! Sie ist sogar völlig überflüssig. Es gibt ein Urteil vom BVG aus dem Jahr 2010 (09.02.2010, 1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09)! In diesem wird die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen selbst für absolute Vollpfosten, idiotensicher erklärt:

1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert
jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieser Anspruch besitzt absoluten Charakter und ist vom Grundsatz her unverfügbar.

Zitat Leitsatz 2 BVerfG-Urteil:

2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu. Der im zweiten Leitsatz aufgeführte absolute und grundsätzlich unverfügbare Anspruch wird in der Begründung des BVerfG-Urteils als ein stets zu gewährleistender bestimmt.
Zitat Randziffer 137 BVerfG-Urteil:

Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87,
153 <172>; 91, 93 <112>; 99, 246 <261>; 120, 125 <155 und 166>). Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig. Der oben unter Randziffer 137 genannte stete Anspruch bestimmt, dass das Existenzminimum
niemals unterschritten werden darf.
Unter Randziffer 134 wird ausgeführt, dass der Staat dies stets zu gewährleistende Existenzminimum (jedes Grundrechtsträgers) zu gewährleisten hat.

Also ist der H4 Satz schon geschützt und garantiert!

Nur die Realität sieht anders aus. Die Möchtegern Beamten in den Jobcentern, setzen sich mit schönster Regelmäßigkeit über dieses (und je nach Tagesform) über jedes andere Recht hinweg. Die durchaus gängige Praxis, die Paragraphen 60, 66, 67 SBG I inflationär einzusetzen, legitimiert diese Vorgehensweise auch nicht.

Und jetzt bist du wieder dran.

@ Nero

Die Aufregung kommt mMn woanders her. Die eine Seite hat keine Ahnung und plappert munter die Medienhetze nach - macht sich aber nicht im geringsten ein eigenes Bild. Die andere Seite ist betroffen und muss sieht sich den regelmäßigen Anfeindungen der "Normalos" erwehren... Das diese Situation über kurz oder lang eskaliert - eskalieren muss - sollte klar sein.

Es gibt nur eine Lösung. Die $!$§§§§+++*** von den Jobcentern lernen endlich eine menschenwürdigen Umgang mit den HE`s und hören auf, die Gesetze so auszulegen wie sie wollen.
Und schon gibt es nicht wegen jedem Bescheid nen Widerspruch, ne SG Klage usw. Vor allem wären dann auch weniger Hartzer krank und könnten sich auf das wesentliche konzentrieren: sich selbstständig ne vernünftige Arbeit suchen...

LG vom DJ
 
@djextended

ball flach halten ! ein meinungsaustausch ist kein wettkampf ! es sollte auch nieman missionarisch unterwegs sein und andere zum wahren glauben bekehren wollen.

du hast offensichtlich nicht bemerkt, dass was du schreibst exakt das ist was ich bereits geschrieben hatte. es fehlt an der konsequenten umsetzung in form von verordnungen und durchführungsbestimmungen und nicht an einer unklaren rechtslage.

p.s. ist das ein venue auf dem avatar..
 
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  • #71
Okay... ;)

Aber selbst wenn du den netten JC Mitarbeitern ne handgemalte Durchführungsbestimmung gibst, machen die immer noch was sie wollen... :unknown:


PS: Ja, ein Venue SC48 und noch ein bissl Yamaha Gerödel... :D Auf dem kleinem Pic erkannt - Hut ab.
 
Wenn jeder Hartz-IV Bezieher 20 Bewerbungen im Monat schreiben soll, würden etwa 88 Millionen Bewerbungen pro Monat verschickt. Also mehr Bewerbungen als Deutschland Einwohner hat.
Da kann doch irgendwas nicht stimmen.:unknown:
 
Es gibt nur eine Lösung. Die $!$§§§§+++*** von den Jobcentern lernen endlich eine menschenwürdigen Umgang mit den HE`s und hören auf, die Gesetze so auszulegen wie sie wollen.
Und schon gibt es nicht wegen jedem Bescheid nen Widerspruch, ne SG Klage usw. Vor allem wären dann auch weniger Hartzer krank und könnten sich auf das wesentliche konzentrieren: sich selbstständig ne vernünftige Arbeit suchen...

Das klingt aber ziemlich abenteuerlich: Die Hartzer werden durch Schikanen der Jobcenbter krank. Und deshalb - jetzt kommt der beste Witz - können sie sich keinen neuen Job besorgen. Also, behauptest Du, die Jobs sind schon vorhanden, nur werden die Arbeitslosen von den Jobchentern daran gehindert, sich um Jobs zu kümmern. Ist das Dein Ernst?

Und dann verkennst Du völlig, dass Sanktionen für den, der sie erleidet, immer unangenehm sein müssen, sondern wäre die Sanktion ja keine.

Unmenschlich? Nehmen wir dieses Beispiel:

Auch wenn man mal einen Termin vergisst, sanktion!
Du schreibst nur 19 Statt 20 Bewerbungen im Monat? Sanktion!

Ich kann keine Unmenschlichkeit darin erkennen, dass jemand zahlen muss, wenn er was vertrödelt.

Im Gegenteil, wenn jemand Termine beim Jobcenter verschwitzt, dann hat sich bei ihm schon ein leichter Realitätsverlust wie im Krankenhaus oder Altersheim eingestellt, und es wird höchste Zeit, dass er mit einem Nasenstüber wieder aufgeweckt und daran erinnert wird, dass er ein ganz normaler Mensch mit ganz normalen Pflichten ist.
 
Hab auch schon die Erfahrung gemacht, dass gesetzliche Bestimmungen vielen Sachbearbeitern am Hintern vorbei gehen. Und auch von anderen schon solche Erfahrungen gehört. Es gibt halt neben den Gesetzen und dem Urteil des BVerfG noch interne Anweisungen. Aber was will man erwarten, wenn es von oben vorgegeben wird, eine bestimmte Sanktionsquote zu erfüllen, damit die Politiker wieder einen neuen Rekord im Sanktionieren medienwirksam feiern können. (Und natürlich verschwiegen wird, dass diese alle ungerechtfertigt sind und die meisten von den Sozialgerichten auch wieder kassiert werden.)
 
Wenn die Leute denn klagen, das ist ja ein weiterer Fail, es wird nicht aufgeklärt wie es eigentlich sein soll.

Das hat ein bischen was von mittelalterlichen Kirchenverhältnissen, den Leuten wird Schuld und Minderwertigkeit eingeprügelt.
 
Die Kirche wurde nicht von der Kirche gemacht, sondern von den Menschen. Und zwar deshalb, weil es mit Kirche besser lief als ohne.
 
Wenn jeder Hartz-IV Bezieher 20 Bewerbungen im Monat schreiben soll [...]
Da kann doch irgendwas nicht stimmen.:unknown:
Bei mir waren es damals 20 die ich musste.
Ich habe einen Freund, der als schwer vermittelbar eingestuft ist, bei diesem sind es 10.
Ich kenne auch Leute die müssen 50 Bewerbungen monatlich vorweisen.

Zu meiner HE Zeit, habe ich aber auch weitaus mehr als diese 20 geforderten Bewerbungen gemacht.
Ich kann keine Unmenschlichkeit darin erkennen, dass jemand zahlen muss, wenn er was vertrödelt.
Wir gehen ja auch davon aus, dass das nicht die Regel ist.
Ein HE hat weitaus mehr Termine wahrzunehmen als nur einmal im Monat zum Amt zu gehen, aber scheinbar glauben das viele.

Und auch ein Arbeitnehmer kann mal was vergessen, zu spät kommen oder einen Termin verschwitzten, diesem wird aber nicht als - kleine Rüge - mal eben das Gehalt um 10% gekürzt.

Bisher konnte hier noch niemand erklären warum das bei einen Erwerbslosen aber in Ordnung ist.
 
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  • #78
@ Nero

In der regulären Arbeitswelt heißt das Mobbing und macht krank. Sind wir uns da einig? Und ja ich kenne genügend Fälle, in denen Leute die H4 bekommen, das Leben von Amts wegen schwer gemacht wird. Die Folgen sind Resignation, Depression usw. Weiterhin behaupte ich, das es Jobs gibt. Nein nicht ausreichend für alle aber es gibt Jobs. Hatte weiter vorn schon mal geschrieben, das ich eine Reinigungsfirma kenne. Selbige würde bei 5 Stunden pro Tag, 9 € die Stunde zahlen (wählbar Mo - Sa von 06.00 - 11.00/12.00 - 17.00/17.00 - 22.00). Diese Angebot wurde schon mehreren HE`s gemacht - vorrangig alleinerziehenden Elternteilen oder Familien mit Kindern. Kannst du dir vorstellen, das es das zuständige JC fertigbringt, zu sagen das dieser Job ungeeignet ist? Ich bin auf die schriftliche Begründung gespannt... :confused:

Als nächstes, verkennst du völlig, das es keine rechtliche Grundlage für Sanktionen gibt. Das zuständige SG war bisher jedenfalls immer unserer Meinung... :D Danke dafür.

Du findest es also sinnvoll, sich einfach nur damit das JC zufrieden ist, aufs Geradewohl irgendwo zu bewerben? Quantität statt Qualität? Okay, wer hier nen Realitätsverlust hat, wird deutlich sichtbar.
Du sprichst von Pflichten? Okay, lies dir mal in Ruhe das BVG Urteil durch.

Falls du dich von deiner inhaltslosen Phrasendrescherei lösen kannst, wäre es schön wenn du mal noch etwas zu den anderen von mir angesprochenen Punkten äußern würdest.

@ Destiny666

Es gibt halt neben den Gesetzen und dem Urteil des BVerfG noch interne Anweisungen. Aber was will man erwarten, wenn es von oben vorgegeben wird, eine bestimmte Sanktionsquote zu erfüllen...

Wen interessieren interne DA? Und wenn interessieren Quoten u.a.? Interessant ist nur die Gegenwehr! Ob allein oder mit Hilfe von Vereinen ist egal. Nur wenn "die" merken, das nicht alles klaglos hingenommen wird, besteht die Chance das die Ungerechtigkeiten irgendwann enden. Nur leider nehmen noch die wenigsten ihr Recht auf Widerstand wahr - aber es werden mehr und mehr...



YMMFD
 
@ Nero

In der regulären Arbeitswelt heißt das Mobbing und macht krank. Sind wir uns da einig?

Nein

Als nächstes, verkennst du völlig, das es keine rechtliche Grundlage für Sanktionen gibt. Das zuständige SG war bisher jedenfalls immer unserer Meinung... :D Danke dafür.

Dann ist das doch geklärt.

ADu findest es also sinnvoll, sich einfach nur damit das JC zufrieden ist, aufs Geradewohl irgendwo zu bewerben? Quantität statt Qualität?

Selbstverständlich. Wenn es keine offenen Stellen gibt, ist eine Bewerbung so gut wie die andere. Sie zu schreiben gehört zum Ritual. Ist doch dank PC auch kein Problem, ich hab das auch mal eine Weile gemacht.

Falls du dich von deiner inhaltslosen Phrasendrescherei lösen kannst...

Trink mal ein Tässchen Tee, das beruhigt.
 
Danke Nero, du hast es gerade als einziger hier im Forum auf meine Ignoreliste geschafft. So einen Mist wie du ihn hier verzapfst mag ich nicht mehr lesen. Ich habe seit Jahren mit Jobcentern zu tun und werde es wohl leider auch bis zu meiner "Rente" in ein paar Jahren auch nicht mehr ändern können.
Diese Märchen von "Arbeit ist genug da" und "Menschen über 50 wieder in Jobs" glauben doch nur noch die Werbemenschen der Jobcenter. So ganz nebenbei ist laut Bundessozialgericht nicht zulässig und absolut Realitätsfern wenn JC mehr als 3 Bewerbungen im Monat fordern.


MfG KLDKO
 
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