Für solche Besetzungen muss man sich wirklich schämen.
Was die macht hätte der hier auch hinbekommen:
Immerhin einen Aufreger bei diesem ausgelutschten und durchgekauten Thema.
Das ist garnicht so einfach.
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Für solche Besetzungen muss man sich wirklich schämen.
Was die macht hätte der hier auch hinbekommen:

Was wollen eigentlich die Befürworter von Drogen?
Cannabis reicht mirVollständige Freigabe aller beliebigen Drogen?
kommt auf die umsetzung anKomplett und unkontrolliert?
das ich wie andere leute ihr feierabend bier trinken, ich meine feierabend keule rauchen kann ohne im hinterkopf haben zu mussen das ich eine straftat begeheWas ist euch so wichtig daran?
Und trotzdem ist Alkohol erlaubtJa es ist eine Droge und ja, sie kann bei falscher Dosierung auf Dauer schädlich sein.

Doch! Weil es ein Gesetz gibt, das Jugendschutzgesetz.Jugendschutz ist kein Argument um erwachsenen Menschen etwas zu verbieten.
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Es gibt auch noch andere Gesetze, wo dir "Erwachsenen" das Jugendamt noch viel mehr verbieten kann.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1.
an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Nö, das Jugendamt "zwingt" dich, kindgerecht zu verhalten.

Die haben ihre Drogenpolitik nicht entkriminalisiert, sondern stellen es schlauer an:Gerade auf heise.de gefunden, könnte den ein oder anderen sicher Interessieren.
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Sie könnten außerdem an Drogen kommen, weil der Jugendschutz eben nicht funktioniert!
