[Politik und Gesellschaft] BRD: Justizminister will die juristische Definition für Mord überprüfen

Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) hält die Zeit für gekommen, Tötungsdelikten besser zu definieren. Im Strafgesetzbuch sind Mordmerkmale seit 1941 unverändert beschrieben. Eine Expertengruppe soll nun fundierte Grundlagen für eine parlamentarische Diskussion erarbeiten. Ziel soll die Entscheidung darüber sein, ob in den Formulierungen eine Notwendigkeit für Streichung, Veränderung oder Ergänzung besteht. Der Paragraf beschreibe nicht, so Maas, wann eine Tat ein Mord ist, sondern einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen.

Quelle.:
 
Es ist von den Umständen abhängig, ob es sich um Mord handelt.
Das würde nach einer Reform von den Gerichten noch besser gewürdigt werden können.
Was spricht denn gegen eine Reform? Wo liegen denn die Experten falsch?
 
ja, das Stimmt, aber das heißt nicht das man Mord und Totschlag gleichsetzt.... aber außer reißerischer Bildzeitungspolemik ist mir dir ja net zu reden
 


Ich setze es nicht gleich. Ich sage, dass die Grenze falsch formuliert ist und das führt zu Fehlverurteilungen.

--- [2014-02-09 00:59 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---


Das hat man dir schon ein paar Mal gesagt. Siehe Tbows Beiträge. Oder meine, als ich den DAV zitierte.
 
ja, das Stimmt, aber das heißt nicht das man Mord und Totschlag gleichsetzt.... aber außer reißerischer Bildzeitungspolemik ist mir dir ja net zu reden
Dir ist aber schon bewusst, dass Fälle, die von The HSA genannt wurden, von Anwälten und Richtern ins Treffen geführt wurden, oder?
 
Ja genau da sind wir ja auf einen Nenner, wenn du mir jetzt noch erklärst warum du ständig Leuten mit gleicher Meinung die Worte im Post umdrehst ....
 

Das Problem ist ja schon definiert:
Die Maßstäbe für Mord sind zu willkürlich und schwammig definiert und das Strafmaß zu Absolut. Kein Spielraum für Richter und Anwälte - das muss geändert werden.

Weil ein Mord aus Verzweiflung oder Rache nicht gleich bestraft werden darf wie ein Mord aus Habgier oder Wollust.

Die Trennung zwischen Totschlag (einer affekt Handlung) und Mord (einer Tat mit Vorsatz) aufzuheben macht da aber keinen Sinn..
 

Das Interessante ist ja, dass das, was zu Affekthandlungen führt, auch oft zu Morden führt. Selbe Gründe, selber Ausgang. Das sage ich jetzt wertfrei, ich sage nicht dass man es abschaffen soll oder nicht, das sollen dann die Gesetzgeber entscheiden. Aber zum Großteil stimme ich dir zu.
 
Die Trennung zwischen Totschlag (einer affekt Handlung) und Mord (einer Tat mit Vorsatz) aufzuheben macht da aber keinen Sinn..
Deine Definition von Mord und Totschlag ist serh oberflächlich bzw sogar falsch. Genau aus diesem Grund wäre ein einheitlicher Tatbestand sinnvoll, da man hier besser differenzieren kann.
 
Seedy schrieb:
Weil ein Mord aus Verzweiflung oder Rache nicht gleich bestraft werden darf wie ein Mord aus Habgier oder Wollust.

Mit anderen Worten brauchen wir Bewertungskrierien in jedem Fall. :D

Das Problem wäre also durch eine Reform nicht beseitigt.
 
Deine Definition von Mord und Totschlag ist serh oberflächlich bzw sogar falsch. Genau aus diesem Grund wäre ein einheitlicher Tatbestand sinnvoll, da man hier besser differenzieren kann.

das meine kurze Angabe in den Klammern nicht vollständig ist, ist klar aber ein einheitlichen Tatbestand fände ich trotzdem Falsch da es ja:

Mord
Totschlag
Fahrlässige Tötung
Körperverletzung mit Todesfolge
und vllt sogar noch ein paar mehr...

Und da jeden durch dessen Schuld ein anderer umgekommen ist gleich als Mörder anzuklagen doch ein wenig übertrieben ist...
 
Einen Verweis auf jemanden (Und seine Argumente),der dies vertritt.

Damit würde angepackt, was die Strafrechtsprofessoren seit Jahrzehnten ziemlich einhellig fordern. Thomas Fischer, Senatsvorsitzender am Bundesgerichtshof und Autor des wichtigsten Strafrechts-Kommentars, wundert sich, warum der Mordparagraf sich überhaupt so lange halten konnte

Was missfällt dir hier? Welche Quellen hast du vorzuweisen?

Und da jeden durch dessen Schuld ein anderer umgekommen ist gleich als Mörder anzuklagen doch ein wenig übertrieben ist...
Sagt auch keiner.
Dann machen sie eben einen "Tötungs"-Paragraphen draus.
 
Ist Dir eigentlich klar, daß der Artikel von einem Journalisten stammt?
Ach so, man kann also keinem Journalisten glauben.

Na dann drehen wir den Spieß doch mal um.
Wieso soll den der Status Quo erhalten bleiben? Wieso werden denn die Experten möglicherweise falsch zitiert? Wollen die gar keine Reform? Wo sind die Quellen?
Wird Thomas Fischer gegen diese mögliche Falschinterpretation eine Gegendarstellung verlangen? Fragen über Fragen.
 
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