[Politik und Gesellschaft] BRD: Justizminister will die juristische Definition für Mord überprüfen

Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) hält die Zeit für gekommen, Tötungsdelikten besser zu definieren. Im Strafgesetzbuch sind Mordmerkmale seit 1941 unverändert beschrieben. Eine Expertengruppe soll nun fundierte Grundlagen für eine parlamentarische Diskussion erarbeiten. Ziel soll die Entscheidung darüber sein, ob in den Formulierungen eine Notwendigkeit für Streichung, Veränderung oder Ergänzung besteht. Der Paragraf beschreibe nicht, so Maas, wann eine Tat ein Mord ist, sondern einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen.

Quelle.:
 
@Seonendseounli:

Ach laß doch mal solche unsinnigen Bomben-Beispiele.

Das ist natürlich in beiden Fällen Mord. Dein Kriterium ist doch nur eines von mehreren und bestimmt nicht den Vorwurf alleine.
 
@Seonendseounli:

Ach laß doch mal solche unsinnigen Bomben-Beispiele.

Das ist natürlich in beiden Fällen Mord. Dein Kriterium ist doch nur eines von mehreren und bestimmt nicht den Vorwurf alleine.

Nein, es wäre nicht in beiden Fällen Mord. Natürlich ist das Beispiel nicht besonders realistisch, es taugt aber gut um die Problematiken des Mordparagraphen aufzuzeigen.
 
Nein es taugt überhaupt nicht, weil es das logische Denken in die falsche Richtung lenkt.
 
Dein Kriterium ist doch nur eines von mehreren und bestimmt nicht den Vorwurf alleine.
Das Problemen mit den Kriterein ist jenes, dass das "herumreiten" auf diesen zur Bestimmung, ob es denn nun Mord war, oder eben nicht, die Gerichte des öfteren zwingt, haarsträubende Argumentationslinien (Haustyrannenmord) aufzubauen, damit man das gewünschte Ergebnis bekommt. Gäbe es einen einheitlichen Tötungsparagraphen, dann hätten es die Gerichte viel einfacher.

Gutes Beispiel war auch Armin M. (Kannibale von Rotenburg), der einen Tötung auf verlangen durchführte, aber wegen des Kriteriums "Befriedigung des Geschlechtstriebs" als Mörder verurteilt werden musste.
 
Im ersten Beispiel wäre die Bombe wohl kein gemeingefährliches Mittel, da sie ja nur die Leute trifft die sie auch treffen soll, im zweiten schon.

Das ist natürlich Schwachsinn, weil eine Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen werden kann. Daher heißt es ja gemeingefährlich.
 
TBow schrieb:
Gutes Beispiel war auch Armin M. (Kannibale von Rothenburg), der einen Tötung auf verlangen durchführte, aber wegen des Kriteriums "Befriedigung des Geschlechtstriebs" als Mörder verurteilt werden musste.

Das ist vor allen Dingen ein gutes Beispiel, daß mehrere Motive zusammentreffen können.
 
Das ist vor allen Dingen ein gutes Beispiel, daß mehrere Motive zusammentreffen können.
Herr Meiwes konnte nur aufgrund dieses einen Merkmals als Mörder verurteilt werden. Das Erstgericht hat ihn ja wegen Totschlags verurteilt, es wurde aber dann in Mord abgeändert. 8.5 Jahre und dann plötzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das kann es eben nur dann geben, wenn dem Gericht keinerlei Möglichkeit gegeben wird zu differenzieren.
Hätte es damals schon einen einheitlichen Tötungsparagraphen, so wie in Österreich gegeben, dann könnte man solche Fälle viel besser aburteilen.
 
Ein Merkmal reicht für eine Verurteilung.

Unterschiedliche Gerichte kommen insbesondere bei einer schwierigen Sachlage durchaus zu unterschiedlichen Urteilen.

Deswegen haben wir ja eine mehrzügige Rechtsprechung. Und die Argumentation der Verteidigung ist kein Urteilsspruch.

Gerade die österreichische Methode öffnet Möglichkeiten für Beliebigkeiten.
 

Dass nur ein Merkmal den Unterschied zwischen 8,5 und 25 Jahren ausmachen soll, ist mMn nicht vernünftig.
 
Es war doch eine Revision, oder?

Dann werden die Karten immer neu gemischt und ein Vorurteil existiert nicht mehr.
 
Das ist natürlich Schwachsinn, weil eine Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen werden kann. Daher heißt es ja gemeingefährlich.

Allerdings ist das Merkmal der Gemeingefährlichkeit nicht abstrakt zu verstehen, sondern Einzelfallbezogen. Und in dem ersten Beispiel träfe die Bombe nur solche Personen die es auch treffen soll, daher ist es nicht gemeingefährlich, im zweiten schon. Wie gesagt das sind Beispiele, die dienen nicht der Abbildung der Realität, sondern sollen einzelne Umstände verdeutlichen, vergleichbar den Modellen der Wirtschaftswissenschaften, also ganz locker bleiben ;)

Nein es taugt überhaupt nicht, weil es das logische Denken in die falsche Richtung lenkt.

Äh, what? :rolleyes:
 

Formal und im Gericht - ja. Aber das erste Urteil ist bekannt.
Und so sehen wir bei dem selben Fall 8,5 und 25 Jahre. Und der einzige Unterschied? Beim zweiten wird Meiwes unterstellt, er sei davon geil geworden. Und das soll also 16,5 Jahre wert sein?
 
@Seonendseounli:

Aber nur wenn eine Bombe ein Präzisionswerkzeug ist.

Nun laß es doch; es ist abwegig. :m

@TheHSA:

Naklar kann das sein. Auch zwischen Mord und Totschlag liegen Jahre. Im Übrigen war das erste Urteil falsch und deswegen kann man den Vergleich nicht ziehen.
 


Siehe das bekannte Hochsitzbeispiel. Eine Bombe wird unter einem solchen installiert und gezündet um den darauf befindlichen Jäger zu töten. Nicht gemeingefährlich, da keine Gefährdung für Unbeteiligte. Same here
 
Au Backe ......

Natürlich kann eine Bombe auch ohne Gefährdung der Allgemeinheit eingesetzt werden. Ist es deswegen kein Mord?

(Vielleicht solltest Du nicht Jura sondern Soziologie studieren :D)
 
@TheHSA:

Naklar kann das sein. Auch zwischen Mord und Totschlag liegen Jahre.

Und genau das sollte man (und wird man hoffentlich jetzt) abschaffen - diesen Riesenabstand. Man muss jedes Tötungsdelikt individuell abhandeln. Es kann besonders schweren Totschlag oder Mord mit erleichternden Umständen geben. Doch bei Mord hast du im Moment keinerlei Spielraum - Mord -> sofort lebenslänglich.
 
Das weiß man aber eben nicht.

Der Hochsitz könnte auf jemanden drauf fallen. :coffee:

Wie gesagt, es kommt auf die konkrete Situation an, nicht auf abstrakt vorstellbare/mögliche Folgen.

@simpliziss:
Falls es dich interessiert: "Daraus resultiert das hinreichend bekannte Paradoxon, dass mit gemeingefährlichen Mitteln tötet, wer eine Bombe in ein Restaurant wirft, um einen Anwesenden zu töten, nicht aber derjenige, der alle Gäste zu töten hofft." MüKo StgB, § 211, Rn. 103. Habs extra nochmal nachgeschlagen für dich.
 
Ja und?

Dieser Satz des Kommentators ist Quatsch; jedenfalls wenn man ihn isoliert zitiert.
 
Zurück
Oben