[Politik und Gesellschaft] BRD: Justizminister will die juristische Definition für Mord überprüfen

Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) hält die Zeit für gekommen, Tötungsdelikten besser zu definieren. Im Strafgesetzbuch sind Mordmerkmale seit 1941 unverändert beschrieben. Eine Expertengruppe soll nun fundierte Grundlagen für eine parlamentarische Diskussion erarbeiten. Ziel soll die Entscheidung darüber sein, ob in den Formulierungen eine Notwendigkeit für Streichung, Veränderung oder Ergänzung besteht. Der Paragraf beschreibe nicht, so Maas, wann eine Tat ein Mord ist, sondern einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen.

Quelle.:
 
Es macht keinen Sinn, über Fehlurteile zu diskutieren. Dis StA hat die Möglichkeit der Revision.
Was für Fehlurteile?
Es geht hier gar nicht um Fehlurteile, sondern es geht um die Verrenkungen der deutschen Gerichte, die die bestehende Gesetzeslage des öfteren zurechtbiegen müssen, weil der Mordparagraph Defizite hat. Das nicht von einzelnen Kammern, sonder quer durch den Instanzenweg. Das sage nicht ich, sondern viele Experten schon seit Jahrzehnten.
Gehe doch mal auf deren Einwände ein und zerpflücke diese, wenn sie denn, deiner Meinung nach, nicht stimmig sind.

Man kann in einem Strafgesetzbuch nicht alle denkbaren Tötungsvarianten abschließend aufzählen.
Genau um das geht es. Man macht einen Paragraphen und bestimmt ein Strafmaß, dass dem Gericht Handlungsspielraum in Bezug auf die persönliche Schuld des Täters lässt.
Das tut der jetzige Mordparagraph in Deutschland eben nicht.
 
@TheHSA:

Das kann sie durchaus richtig abhandeln wenn sie zuerst mögliche Schuldminderungen betrachtet; dann ist es kein Mord.

Die jahrelang gequälte Ehefrau faßt eines Tages den hinterhältigen Entschluß und stellt sich mit einem Messer hinter die Tür um den Ehemann zu erstechen.

Dieser Überraschungsangriff dürfte heimtückisch sein; trotzdem würde sie wahrscheinlich nicht wegen Mordes verurteilt.

@TBow:
Ich kenne die Einwände nicht und werde auch sicher nicht danach suchen wenn sie hier nicht genannt werden. :D
 
@TheHSA:

Das kann sie durchaus richtig abhandeln wenn sie zuerst mögliche Schuldminderungen betrachtet; dann ist es kein Mord.
Dem ist nicht so. Wird ein Mordmerkmal erüllt, dann sind all Strafmilderungsgründe hinfällig.

Die jahrelang gequälte Ehefrau faßt eines Tages den hinterhältigen Entschluß und stellt sich mit einem Messer hinter die Tür um den Ehemann zu erstechen.

Dieser Überraschungsangriff dürfte heimtückisch sein; trotzdem würde sie wahrscheinlich nicht wegen Mordes verurteilt.
Mordmerkmal erfüllt -> Mord -> lebenslang Haft.
Es ei denn, das Gericht denkt sich ne "Story" aus.

Ich kenne die Einwände nicht und werde auch sicher nicht danach suchen wenn sie hier nicht genannt werden.
hier gibts was, dass du angreifen kannst.
 

Wahrscheinlich. Aber laut Gesetz müsste sie, denn Heimtücke = Mord. Immer. Der Staatsanwalt könnte darauf bestehen und würde dem Gesetz nach richtig liegen.
Manchmal erbarmen sich Richter und Staatsanwälte und dann geht das große Gesetzesverbiegen los. Muss aber nicht sein, wenn die Gesetze es einfach zulassen würden, die Fälle individuell zu bewerten.
 
Das stimmt eben nicht generell. Die niederen Beweggründe fehlen bei der Frau.
 
Das stimmt eben nicht generell. Die niederen Beweggründe fehlen bei der Frau.
Aber klar. Rache.
Sie wollte sich schützen? Nö, sie hätte einfach ihren Mann anzeigen können, sie hätte sich scheiden lassen können und und und. Wo kommen wir denn da hin, wenn jemand meint, Selbstjustiz üben zu dürfen?
Auch aus solchen Gründen, will man §211 reformieren.

Hier ist eine Passage, dich ich schon mal weiter vorne gepostet habe.

Besonders problematisch ist die Unbestimmtheit des in Paragraf 211 enthaltenen Rechtsbegriffs der "sonstigen niedrigen Beweggründe" – der in Mord-Urteilungen am häufigsten angewendet werden. Gerhard Wolf nennt ihn eine "Einladung an den Richter, entweder seiner moralischen Entrüstung über den Angeklagten freien Lauf zu lassen, oder aber Verständnis für ihn aufzubringen."

Zwar ist der subjektive Ermessensspielraum der Richter längst durch eine Vielzahl von Regelbeispielen eingeschränkt. Aber warum sollte das Problem nur eingeschränkt und nicht behoben werden? In der Fachwelt herrscht Einigkeit, dass der Mord-Paragraf als Täterstrafrecht mit dem tatbestandsorientierten Rechtssystem der Bundesrepublik kaum zu vereinbaren ist. Das räumen auch eher konservative Juristen wie der Augsburger Landgerichtpräsident Herbert Veh ein, der die Reform des Mord-Paragrafen für kein vordringliches rechtspolitisches Problem hält, weil ihm keine "himmelschreienden Unrechtsurteile" bekannt seien, die aus ihm erwachsen sind. Aber auch er sagt: "Der Paragraf befördert biologistische Persönlichkeitsbilder." Und er sei "ein Vehikel zur Lösung des Richters von der strikten Gesetzesbindung".

 
Zuletzt bearbeitet:

Die niederen Beweggründe sind nicht erforderlich, wenn das Merkmal der Heimtücke gegeben ist.
Es ist kein "und", es ist ein "oder". Heimtücke ODER andere niedere Beweggründe.
 
Das würde alles berücksichtigt.

Nachtrag:

Das Problem mit den "niedrigen Beweggründen" könnte ich unterstützen:T.

@TBow:

Die Rache als Verbot wird sicher nicht gekippt. :D

Möglicherweise müßte es einen erweiterten Katalog geben.

Ich halte es mit dem Augsburger Landgerichtpräsidenten , dem keine himmelschreienden Unrechtsurteile bekannt sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich halte es mit dem Augsburger Landgerichtpräsidenten , dem keine himmelschreienden Unrechtsurteile bekannt sind.

Das ist wie es mit Nero zu halten, dem die Überwachung nicht weh tut, weil ihm keine Ungerechtigkeiten diesbezüglich bekannt sind.
 
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