• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] BRD: Justizminister will die juristische Definition für Mord überprüfen

Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) hält die Zeit für gekommen, Tötungsdelikten besser zu definieren. Im Strafgesetzbuch sind Mordmerkmale seit 1941 unverändert beschrieben. Eine Expertengruppe soll nun fundierte Grundlagen für eine parlamentarische Diskussion erarbeiten. Ziel soll die Entscheidung darüber sein, ob in den Formulierungen eine Notwendigkeit für Streichung, Veränderung oder Ergänzung besteht. Der Paragraf beschreibe nicht, so Maas, wann eine Tat ein Mord ist, sondern einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen.

Quelle.: Tagesschau
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Au Backe ......

Natürlich kann eine Bombe auch ohne Gefährdung der Allgemeinheit eingesetzt werden. Ist es deswegen kein Mord?

Ja, deswegen ist es dann kein Mord.

(Vielleicht solltest Du nicht Jura sondern Soziologie studieren :D)

Warum sollte ich das tun? :eek:

Und genau das sollte man (und wird man hoffentlich jetzt) abschaffen - diesen Riesenabstand. Man muss jedes Tötungsdelikt individuell abhandeln. Es kann besonders schweren Totschlag oder Mord mit erleichternden Umständen geben. Doch bei Mord hast du im Moment keinerlei Spielraum - Mord -> sofort lebenslänglich.

Und genau dass ist das Problem. Das Beispiel der heimtückisch tötenden Frau wurde ja schon angeführt. Auf der anderen Seite werden Beziehungstaten (o.a. Ehrenmorde usw.) in der Regel zu lasch bestraft.
 

simpliziss

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Auf der anderen Seite werden Beziehungstaten (o.a. Ehrenmorde usw.) in der Regel zu lasch bestraft.

Da schlägt wieder das gesunde Volksempfinden durch. :D

Im Übrigen stimmt das nicht. Das ist eine urban legend.

Ihr Massenmörder aller Länder: Gründet einen Verteidiger-Verein. :p
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Da schlägt wieder das gesunde Volksempfinden durch. :D

Im Übrigen stimmt das nicht. Das ist eine urban legend.

Ich musste mich damit eingehend beschäftigen (nicht universitär), daher kann ich das glaube ich besser einschätzen als du.

Wenn es deswegen kein Mord ist, bedeutet dies ja nicht, daß es kein Mord ist.

Sag mal, wisst ihr eigentlich was ein Beispiel ist, und welche Funktion es erfüllt? Ich habe nicht den Eindruck...
 

simpliziss

gelangweilt

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Wenn Du schreibst "zu lasch bestraft"

dann ist das einfach nur eine persönliche Meinung und im Zusammenhang dieser Diskussion kein Argument.

Du könntest auch schreiben "Ladendiebstahl wird zu lasch bestraft"

Ja und? :p
 

bevoller

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Es geht um das Mordmerkmal der gemeingefährlichen Mittel. Im ersten Beispiel wäre die Bombe wohl kein gemeingefährliches Mittel, da sie ja nur die Leute trifft die sie auch treffen soll, im zweiten schon. Vlt. ist es auch etwas passender wenn du anstatt der Bombe ein Maschinengewehr nimmst, mit dem in einen Raum geballert wird.
Äääh nein!?!
§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln

oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Für das Mordmerkmal kann ein gemeingefährliches Mittel in Frage kommen, muss es aber nicht. Insofern zündet dein Bombenbeispiel nicht.

Ein weiteres riesen Problem sind die "niederen" Beweggründe, diese werden sehr uneinheitlich ausgelegt, und das ist auch kein Wunder. Eifersucht, Rache, sind das niedere Beweggründe? Irgendwie schon, andererseits sind das zutiefst menschliche Emotionen die wohl jeder von uns verspürt..
Richtig - hier ist es eine Auslegungssache. Und natürlich sind das zutiefst menschliche Emotionen, die jeder vielleicht schon mal verspürt hat. Trotzdem hat nicht jeder einen Mord begangen - und vor allen Dingen begründet das kein Recht, einen anderen Menschen zu töten.
 

simpliziss

gelangweilt

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Und die Gesellschaft erwartet zu Recht, daß nicht jeder allen seinen persönlichen Emotionen nachgibt.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Ein Merkmal reicht für eine Verurteilung.
Geanu das ist das Problem
Nehmen wir mal an, eine Person wird von einer anderen Person mit mehreren Schüssen in den Rücken getötet. Das Opfer hat überhaupt keine Veranlassung zu glauben, es bestehe ein Angriff bevor. Das Opfer ist wehr- und arglos! Die ausführende Person hat die Waffe zuvor in ein bewachtes Gebäude geschmuggelt, sie verborgen gehalten und einen passenden Augenblick abgepasst, damit sie Rache üben kann.
Hier sind gleich mehrere Tatmerkmale des Mordes gegeben. Das wäre ein Lehrbeispiel für Mord, ABER Frau Bachmaier zB, die ihre missbrauchte und ermordete Tochter im Gerichtssaal gerächt hat, wurde nicht als Möderin verurteilt. Wieso? Weil die Kammer mit, für Fachkreise, abenteuerlichen Unterstellungen diese Mordmerkmale wegargumentiert hat.
Genau das ist ein Kritikpunkt unter vielen, den die Fachkreise zu einer Reform veranlassen. Gerichte werten die Umstände der Taten, müssen dann aber rechtliche Verrenkungen ausüben, um aus einem Mord einen Totschlag zu machen, damit den Umständen, die zur Tat geführt haben, genüge getan werden kann.
Gäbe es diesen Mordparagraphen in der jetzigen Form nicht, dann müssten Gerichte hier keine "Rechtsbeugungen" vornehmen., da sie kein absolutes Strafmaß aussprechen müssten. Es gäbe kein entweder, oder mehr. Es stünde ein Strafrahmen zur Verfügung.
 

simpliziss

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Es macht keinen Sinn, über Fehlurteile zu diskutieren. Dis StA hat die Möglichkeit der Revision.

Man kann in einem Strafgesetzbuch nicht alle denkbaren Tötungsvarianten abschließend aufzählen.

Raffinierte Beispiele helfen auch nicht. :D

Bevor es keine Formulierung der Änderungen gibt, ist eine Diskussion sowieso ziemlich langweilig.

Es wird niemals ein Strafgesetzbuch geben, das gewissermaßen vollautomatisch zu einer bestimmten Strafe führt. Dann kann sich ein Gericht ersparen, überhaupt einen Zeugen zu vernehmen.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Äääh nein!?!
Für das Mordmerkmal kann ein gemeingefährliches Mittel in Frage kommen, muss es aber nicht. Insofern zündet dein Bombenbeispiel nicht.

Sag mal, wisst ihr eigentlich was ein Beispiel ist, und welche Funktion es erfüllt? Ich habe nicht den Eindruck...

Richtig - hier ist es eine Auslegungssache. Und natürlich sind das zutiefst menschliche Emotionen, die jeder vielleicht schon mal verspürt hat. Trotzdem hat nicht jeder einen Mord begangen - und vor allen Dingen begründet das kein Recht, einen anderen Menschen zu töten
Darum geht es doch garnicht. Es geht darum, dass diese "niederen" Beweggründe eben aus einem Totschlag einen Mord machen. Mit anderen Worten, man macht aus einem absoluten Verbrechen (dem Töten) ein relatives ("Einfach-so-töten" und "besonders verwerfliches Töten"). Mag diese Unterscheidung was die Tatbezogenen Mordmerkmale angeht noch Sinn machen (vor allem: "grausam"), ist es sehr fragwürdig wenn Richter auf einmal menschliche Emotionen als verwerflich oder eben nicht verwerflich einsortieren sollen.
 

simpliziss

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.... ist es sehr fragwürdig wenn Richter auf einmal menschliche Emotionen als verwerflich oder eben nicht verwerflich einsortieren sollen.

Es geht nicht um allgemeine "menschliche Emotionen" sondern nur um diejenigen, die ein Täter nicht im Griff hat oder wenn er sich über anerkannte Normen hinwegsetzt.

Ein Strafgericht stellt das "Maß der persönlichen Schuld" eines Täters fest. Daraus können sich dann unterschiedliche Strafen für dieselbe Tat ergeben. Dazu gehört auch eine gründliche Motivforschung, die wesentlich bei der Einordnung einer Tat mitspielt.

Aber wie gesagt diskutieren wir im luftleeren Raum solange es keinen Text einer Reform gibt.
 

TheHSA

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Ein Strafgericht stellt das "Maß der persönlichen Schuld" eines Täters fest. Daraus können sich dann unterschiedliche Strafen für dieselbe Tat ergeben.

Nicht bei Mord, simpli, genau das ist ja das Problem. Mordmerkmal = lebenslänglich, automatisch. Geh nicht übers Los, zieh keine 1000 Mark ein...

Bevor es keine Formulierung der Änderungen gibt, ist eine Diskussion sowieso ziemlich langweilig.
Und da hast du nicht Unrecht...
Warten wir die konstruktiven Verbesserungsvorschläge ab. Meiner wäre ein Tötungsparagraph mit einem Strafrahmen von 5 bis 25 Jahren.
 

simpliziss

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Eigentlich auch bei Mord wenn man die anschließende Sicherungsverwahrung mit betrachtet.

Ansonsten gibt es bei der Höchststrafe eben keinen Spielraum; das ist richtig. Die muß aber auch begründet werden und hat nichts mit Beliebigkeit zu tun wie hier argumentiert wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

bevoller

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@Seonendseounli:
Da du dich ausschließlich auf das Mordmerkmal der Allgemeingefährlichkeit bezogen hast, ist dein Beispiel eben nicht nur ein Beispiel, sondern deine Argumentation dafür, was ein Mord bzw. kein Mord sein soll. Und da deine Definition falsch ist, ist sie durchaus kritikwürdig. Ein Mord ist eben nicht nur ein Mord, wenn eine Allgemeingefährlichkeit besteht.

Darum geht es doch garnicht. Es geht darum, dass diese "niederen" Beweggründe eben aus einem Totschlag einen Mord machen. Mit anderen Worten, man macht aus einem absoluten Verbrechen (dem Töten) ein relatives ("Einfach-so-töten" und "besonders verwerfliches Töten"). Mag diese Unterscheidung was die Tatbezogenen Mordmerkmale angeht noch Sinn machen (vor allem: "grausam"), ist es sehr fragwürdig wenn Richter auf einmal menschliche Emotionen als verwerflich oder eben nicht verwerflich einsortieren sollen.
"Besonders verwerfliches Töten" ist ebenso eine subjektive Einsortierung.
Ich finde allerdings, dass eine Unterscheidung mittels der Beweggründe sinnvoll ist. Wer einen Menschen zu Tode prügelt, weil er auf ihn einprügelt und dabei den Tod billigend in Kauf nimmt, hat nicht zwangsläufig eine Tötungsabsicht - und ist per Definition ein Totschläger.
Bei Dominik Brunner würde ich das annehmen, auch wenn im Artikel von "ermordet" die Rede ist.

Erinnert man sich bspw. an Dieter Eich, würde ich hier eindeutig Mord annehmen, denn wer asozialen Dreck "wegmachen" will und mit einem Jagdmesser absticht, der handelt verwerflich und vorsätzlich - und nimmt den Tod selbstverständlich auch nicht nur billigend in Kauf.
Hier ist dann natürlich auch beim Strafmaß abzugrenzen.
 

TheHSA

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@simpliziss:
Erfüllst du auch nur ein Mordmerkmal, gibt es automatisch die Höchststrafe. Sie kann zwar verkürzt werden, aber frühstens nach 18 Jahren.
Und die Mordmerkmale werden nicht im Kontext betrachtet, sondern als gegeben oder nicht gegeben. Das ist mMn einfach falsch. Jedes Motiv hat einen Kontext, der bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden muss.
 

simpliziss

gelangweilt

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Im Grundsatz lehnt es die Gesellschaft ab, daß Menschen andere Menschen töten. Wenn man nun mal alle Tötungsdelikte gegeneinanderstellt, lassen sich Merkmale erkennen, die schuldmindernd oder schuldausschließend sind.

Wenn es keine schuldmindernden Gründe gibt, bleibt eben eine Tötung übrig, welche die Gesellschaft ablehnt. Dann bleibt für alle Varianten als Konsequenz nur noch die Höchststrafe übrig.

Man hätte natürlich für jedes Merkmal einen eigenen Paragraphen schreiben können; aber wozu wenn man die Merkmale in einer Vorschrift zusammenfassen kann?
 

TheHSA

Design-Söldner

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@simpliziss:
Was ist, wenn ein Mordmerkmal UND ein schuldmildernder Grund vorhanden sind? Siehe Haustyrannenmord: Heimtücke + mildernde Umstände. Im Moment kann die Justiz das nicht vernünftig abhandeln und Richter müssen sich hanebüchene Sachen einfallen lassen, um ein Urteil angemessen zu sprechen. Gäbe es statt Totschlag und Mord einen Tötungsparagraphen, bräuchten die Richter und Staatsanwälte sich nicht so zu winden.
 

KaPiTN

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Vielleicht ist aber einfach der Blickwinkel falsch. Warum sollte man Haustyrannenmord überhaupt anders bewerten. Es wird doch dann das gleiche gemacht, was man bei dem jetzigen Paragraphen bemängelt. Es wird nicht die Tat, sondern der Täter und sein Motiv bewertet.
 
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