• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] BRD: Justizminister will die juristische Definition für Mord überprüfen

Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) hält die Zeit für gekommen, Tötungsdelikten besser zu definieren. Im Strafgesetzbuch sind Mordmerkmale seit 1941 unverändert beschrieben. Eine Expertengruppe soll nun fundierte Grundlagen für eine parlamentarische Diskussion erarbeiten. Ziel soll die Entscheidung darüber sein, ob in den Formulierungen eine Notwendigkeit für Streichung, Veränderung oder Ergänzung besteht. Der Paragraf beschreibe nicht, so Maas, wann eine Tat ein Mord ist, sondern einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen.

Quelle.: Tagesschau
 

TheHSA

Design-Söldner

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@simpliziss:

Wir alle hier sind Laien. Die sind Experten in diesem Fach.
(solltest du, Käptn oder sonstwer Anwalt sein, zieh ich die Laienaussage zurück).
 

simpliziss

gelangweilt

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@TheHSA:

Der Journalist der Süddeutschen ist ein selbsternannter Experte.

Das Problem der Diskussion ist in der Tat die Behauptung, daß es eine nicht zu widerlegende Wahrheit zum Thema gäbe.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Der Journalist der Süddeutschen ist ein selbsternannter Experte.
Herrje. ich habe von Fischer gesprochen, der ein Experte ist und im Artikel zitiert wurde!

Bring doch einfach Quellen vom selben Rang, die den Status Quo für besser halten.

Ich zitiere einfach noch mal, was zu entkräften wäre.
Damit würde angepackt, was die Strafrechtsprofessoren seit Jahrzehnten ziemlich einhellig fordern. Thomas Fischer, Senatsvorsitzender am Bundesgerichtshof und Autor des wichtigsten Strafrechts-Kommentars, wundert sich, warum der Mordparagraf sich überhaupt so lange halten konnte ...

http://www.sueddeutsche.de/politik/reform-des-strafrechts-warum-mord-nicht-gleich-mord-ist-1.1849029
 

simpliziss

gelangweilt

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Ich schlage vor, daß jetzt jeder die Fachleute zusammenzählt, die er zu bieten hat und dann hat er gewonnen. :D
 

simpliziss

gelangweilt

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Ich hätte ja nichts dagegen, den Begriff "Mord" zu eliminieren. Das heißt ja nicht, daß ein Gericht keine Motivforschung betreiben muß.

Wie sonst sollte es zu der vorgesehenen abgestuften Strafzumesuung bei Tötungen kommen?

Zufrieden? :p
 

bevoller

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Nichtsdestotrotz geschah die Tötung auf Verlangen des Getöteten, wie Sterbehilfe.
Deshalb schrieb ich ja auch - Zitat: " Eine Überschneidung zur Sterbehilfe wäre hier hoffentlich fehl am Platz." Oder kann man deiner Ansicht nach davon ausgehen, dass jeder, der Sterbehilfe leistet, dies zur sexuellen Befriedigung tut?

Das Delikt ist das selbe - am Ende ist ein Mensch tot.
Ist es nicht. Das eine Delikt ist Totschlag, das andere Mord. Und was es ist, hängt von Motivation und daher auch von der Schuld ab.
Genau deshalb wird ja unterschieden - und das ist auch gut so.

@simpliziss:

Weil diese viel zu pauschal formuliert sind. Ich zitiere mal, wenn du zu faul zum Nachlesen bist:
Zitat von DAV-Pressemitteilung
Heimtücke ist das Mordmerkmal der Schwachen – statistisch gesehen ist es das Mordmerkmal der Frauen. Eine schwache Frau, die den gewalttätigen Ehemann nachts im Schlaf oder mit Gift tötet, wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Schlägt hingegen der Mann im Streit seine Frau tot, wird er nur wegen Totschlag zu fünf bis 15 Jahren verurteilt
Ist das fair?
Äääähm ja!?!
Wenn ein Mann seine Frau nachts im Schlaf oder mit Gift tötet, wird er ebenfalls wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Schlägt hingegen die Frau im Streit ihren Mann tot, wird auch sie nur wegen Totschlag zu fünf bis 15 Jahren verurteilt. Ich würde sogar stark vermuten, dass eher die 5 Jahre in Frage kämen.
Hier geht es wieder nur um das Klischee der armen, schwachen Frau und dem starken, vor allen Dingen aber bösen und gewalttätigen Mann. Dass der Mann dabei wieder mal diskriminiert wird, ist natürlich egal. Ist ja schließlich nur der Mann. :rolleyes:

Du wirst es nicht glauben - wenn du jemanden notwehrtechnisch erschießt, wirst du garnicht bestraft :eek: Und das, obwohl du ein ganzes Leben genommen hast!
Nein, es geht um die Frage der Schuld. Wer jemand in Notwehr erschießt, handelt eben weder heimtückisch, noch aus niederen Beweggründen.

Wenn ich Käptn's Logik folge:
Nehmen wir an, Fritzl's Töchter hätten ihn bei (während) ihrer Flucht umgebracht, nachdem sie beides geplant hätten - dann wären sie jetzt lebenslang wegen Mord im Knast.
Keineswegs... Hier dürfte durchaus der Notwehrtatbestand erfüllt sein. Genauer eigentlich § 34 (Rechtfertigender Notstand), denn die Abwehr der Gefahr, insbesondere für Leben und Freiheit, dürfte hier durchaus gegeben sein. Im Gegensatz zur armen Ehefrau konnten sie ja nicht einfach in ein Frauenhaus flüchten.

Weil ein Mord aus Verzweiflung oder Rache nicht gleich bestraft werden darf wie ein Mord aus Habgier oder Wollust.
Nicht? Wenn es um Verzweiflung geht, wäre ich vielleicht noch einverstanden. Aber bei der Rache hört es bei mir auf.

Wir alle hier sind Laien. Die sind Experten in diesem Fach.
Hat hier zufällig einer "Der Fall Harry Wörz" vor ein paar Tagen im TV gesehen?
Reicht das als dezenter Hinweis zu deiner Experten-Theorie? ;)
 

TheHSA

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Deshalb schrieb ich ja auch - Zitat: " Eine Überschneidung zur Sterbehilfe wäre hier hoffentlich fehl am Platz." Oder kann man deiner Ansicht nach davon ausgehen, dass jeder, der Sterbehilfe leistet, dies zur sexuellen Befriedigung tut?

Kann man davon ausgehen, dass er es nicht deswegen tut?

Ist es nicht. Das eine Delikt ist Totschlag, das andere Mord. Und was es ist, hängt von Motivation und daher auch von der Schuld ab.
Genau deshalb wird ja unterschieden - und das ist auch gut so.

Das Delikt ist eine Tötung. Und was den letzten Satz angeht - das sehen Leute mit mehr Ahnung als du anders.
Hier geht es wieder nur um das Klischee der armen, schwachen Frau und dem starken, vor allen Dingen aber bösen und gewalttätigen Mann.
Körperliche, biologische Tatsachen sind kein Klischee. Dass Männer im Durchschnitt stärker sind, als Frauen ist genauso Tatsache, wie die Tatsache, dass Frauen Kinder gebären. Männer wiegen auch meistens mehr. Ein Mann kann eher eine Frau totschlagen, als andersrum. Der umgekehrte Fall soll nicht ausgeschlossen werden: wenn du auf das Zitat achtest, steht da "Heimtücke ist das Mordmerkmal der Schwachen" - Frauen gehören nur statistisch eher dazu.

Keineswegs... Hier dürfte durchaus der Notwehrtatbestand erfüllt sein. Genauer eigentlich § 34 (Rechtfertigender Notstand), denn die Abwehr der Gefahr, insbesondere für Leben und Freiheit, dürfte hier durchaus gegeben sein.
Na eben nicht. Es besteht kein Affekt und keine unmittelbare Gefahr, wenn wir das rein formell betrachten. Selbst wenn sie bestünden, könnte man Notwehrexzess anführen, weil Fritzl sie ja nicht töten wollte.
Hat hier zufällig einer "Der Fall Harry Wörz" vor ein paar Tagen im TV gesehen?

Ja, das ist es - klammer dich an Ausnahmen, wenn du sonst nichts einzubringen hast. Denn Ausnahmen heißen so, weil sie eigentlich die Regel sind. :rolleyes:
Was denkst du, wieso der Fall so skandalös ist? Weil das jeden Tag geschieht?
 

TRON2

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Ja, das ist es - klammer dich an Ausnahmen, wenn du sonst nichts einzubringen hast. Denn Ausnahmen heißen so, weil sie eigentlich die Regel sind. :rolleyes:
Was denkst du, wieso der Fall so skandalös ist? Weil das jeden Tag geschieht?

Es gibt vllt. mehr Fehlurteile als du denkst. Die justitzinternen Mechanismen sind immer noch unzureichend. Wie hoch, lässt sich beispielsweise auch daran erkennen, dass Zivilgerichte nach einem Schuldspruch und dann folgenden Schadensersatzprozess, in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil kommen als die zuvor damit befassten Strafgerichte. Rechtswissenschaftler und Richter Ralf Eschelbach schätzt die Quote aller Fehlurteile sogar auf ein ganzes Viertel.
 

Ruby

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Wenn ein Mann seine Frau nachts im Schlaf oder mit Gift tötet, wird er ebenfalls wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Schlägt hingegen die Frau im Streit ihren Mann tot, wird auch sie nur wegen Totschlag zu fünf bis 15 Jahren verurteilt. Ich würde sogar stark vermuten, dass eher die 5 Jahre in Frage kämen.
Hier geht es wieder nur um das Klischee der armen, schwachen Frau und dem starken, vor allen Dingen aber bösen und gewalttätigen Mann. Dass der Mann dabei wieder mal diskriminiert wird, ist natürlich egal. Ist ja schließlich nur der Mann. :rolleyes:

Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

Der Mann hat den Mord an der Frau geplant und tut mit Gift.

Die Frau tötet den Mann im Streit, ist also nicht geplant, daher Totschlag.
 

TBow

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Seonendseounli

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Na eben nicht. Es besteht kein Affekt und keine unmittelbare Gefahr, wenn wir das rein formell betrachten. Selbst wenn sie bestünden, könnte man Notwehrexzess anführen, weil Fritzl sie ja nicht töten wollte.

Selbstverständlich besteht eine Notwehrlage, und selbstverständlich würde diese es auch rechtfertigen, um ihrer zu entkommen, den Angreifer geplant zu töten.

Der Mordparagraph muss dringend geändert werden. Er ist vollkommen systemwidrig, und taugt nur noch um das 1. Semester der Jurastudenten zu füllen.
Funfact: Wenn ich in einem Raum eine Bombe zünde mit den Ziel alle in ihm befindlichen Personen zu töten ist das Totschlag. Wenn ich mit derselben Bombe nur eine der Personen töten will ist das Mord.
 

Ruby

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Wie wäre es denn, wenn der Justizminister die Strafbarkeit bei Kindern überprüft? Wenn ein Kind systematisch klaut, dann sollte er sich dafür auch verantworten. Oder wenn 13jährige andere Kinder und Jugendliche krankenhausreif prügeln.
 

TheHSA

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@Destiny666:
Ich glaube in dem Alter wäre eine Disziplinarmaßnahme statt richtiger Haftstrafe angebrachter. Mit 13 hat man ja kaum gelebt.
Wenn man die Schuldfähigkeit auf dieses Alter senkt, würde es auch automatisch bedeuten, dass man das Schutzalter senken müsste: beides basiert auf der Fähigkeit bewusste Entscheidungen zu treffen. Wer mit 13 bewusst Verbrechen begehen kann, der kann mit 13 auch bewusst vögeln. Das Problem ist eben - mit 13 ist man noch ein Kind und hat nicht wirklich ein Bewusstsein für Konsequenzen.
 

bevoller

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Der Mordparagraph muss dringend geändert werden. Er ist vollkommen systemwidrig, und taugt nur noch um das 1. Semester der Jurastudenten zu füllen.
Funfact: Wenn ich in einem Raum eine Bombe zünde mit den Ziel alle in ihm befindlichen Personen zu töten ist das Totschlag. Wenn ich mit derselben Bombe nur eine der Personen töten will ist das Mord.
Das wage ich zu bezweifeln. Weder § 211, noch § 212 StGB treffen eine mengenmäßige Abstufung.
 

Seonendseounli

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@bevoller:

Es geht um das Mordmerkmal der gemeingefährlichen Mittel. Im ersten Beispiel wäre die Bombe wohl kein gemeingefährliches Mittel, da sie ja nur die Leute trifft die sie auch treffen soll, im zweiten schon. Vlt. ist es auch etwas passender wenn du anstatt der Bombe ein Maschinengewehr nimmst, mit dem in einen Raum geballert wird.

Ein weiteres riesen Problem sind die "niederen" Beweggründe, diese werden sehr uneinheitlich ausgelegt, und das ist auch kein Wunder. Eifersucht, Rache, sind das niedere Beweggründe? Irgendwie schon, andererseits sind das zutiefst menschliche Emotionen die wohl jeder von uns verspürt..
 
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