• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] BRD: Justizminister will die juristische Definition für Mord überprüfen

Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) hält die Zeit für gekommen, Tötungsdelikten besser zu definieren. Im Strafgesetzbuch sind Mordmerkmale seit 1941 unverändert beschrieben. Eine Expertengruppe soll nun fundierte Grundlagen für eine parlamentarische Diskussion erarbeiten. Ziel soll die Entscheidung darüber sein, ob in den Formulierungen eine Notwendigkeit für Streichung, Veränderung oder Ergänzung besteht. Der Paragraf beschreibe nicht, so Maas, wann eine Tat ein Mord ist, sondern einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen.

Quelle.: Tagesschau
 

simpliziss

gelangweilt

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Jaja .....

Immer diese untauglichen Vergleiche. :D

Du findest wahrscheinlich für jedes abstruse Urteil ein Beispiel.

Frag Dich doch mal, warum asugerecnet die Anwälte hinter der Reform stehen?

...wenn du zu faul zum Nachlesen bist:

Blah

Als ob da die unwiderlegbare Wahrheit verkündet würde.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Oh ja, der Fall Bachmeier. Da haben sich die deutschen Gerichte bis zum Exzess verbogen.
Das könnte man in Zukunft vermeiden.
 

KaPiTN

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Zu versuchen zu beurteilen, wie niedrig die Beweggründe sein könnten, ist so sinnvoll, wie zu entscheiden, wie tot das Opfer ist.
 

TheHSA

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@simpliziss:

Vielleicht weil Anwälte in diesem Feld arbeiten und sich am besten auskennen? Aber nein, das kann es nicht sein. Sie sind nur geil auf den Bonus, weil ihre Klienten 5 statt 15 Jahre einsitzen :rolleyes:
 

TheHSA

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@simpliziss:

Mach mal. Es ist nunmal radikal - Menschen sind unterschiedlich und ihre Motive sind unterschiedlich. Alles ist kontextbezogen. Genau darum haben so viele Straftaten einen Strafrahmen. Wenn du anderer Meinung bist, ist das okay, aber bezeichne nicht die Meinung anderer als peinlich, wenn sie nicht deiner entspricht.
 

Ruby

Just add Sun

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Im Strafrecht muss so vieles überarbeitet werden, z.B. die Strafunmündigkeit.

Es ging ja letztens durch die Presse diese Schlägermädchen von 13 Jahren. Also die sind schon mehr als Polizeibekannt und trotzdem kriegen sie die nicht dran, da nicht strafmündig.

Wer andere bewusst schwer verletzt, der sollte sich auch endlich dafür verantworten müssen. Ebenso Klaukiddies. Wenn die das ständig machen, was ja auch oftmals so ist. Sie werden ja genutzt, da eben strafunmündig bzw. sie wissen es und machen es von sich aus.
 

TheHSA

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@simpliziss:

Ich finde §211 genauso radikal, wie die Aussage vom Käptn. Weil sie keinerlei Spielraum freilässt für Kontext - Mörder = lebenslänglich. Was ist an dieser Aussage peinlich?
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Hier kam mal irgendwo die Frage auf, seit wann Änderungen angedacht wurden.
Seit mindetstens 1980 gab es schon Bestrebungen.

Für den 43. Deutschen Juristentag im Jahre 1980 (!) hatte der renommierte Rechtsprofessor Albin Eser in einem Gutachten vorgeschlagen, künftig nach dem Begriff der Gefährlichkeit der Tat bzw. des Täters zwischen Mord und Totschlag zu differenzieren.

Destiny666 schrieb:
Es ging ja letztens durch die Presse diese Schlägermädchen von 13 Jahren. Also die sind schon mehr als Polizeibekannt und trotzdem kriegen sie die nicht dran, da nicht strafmündig.
Lass mich mal raten. Sie sind reif genug die Tragweite ihrer kriminellen Handlungen zu erkennen, aber mit nem 40 jährigen dürfen sie nicht bumsen, weil sie dafür zu urneif sein. Stimmts? ;)
 

TheHSA

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@simpliziss:

:unknown:

Sie dachten in dieser Instanz genauso radikal, wie er.
Und ja, sie waren Nazis, haha, aber darauf will ich nicht hinaus.
 

KaPiTN

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Da denkst du genauso radikal wie die Gesetzgeber, die §211 StGB verfasst haben.

Du bezeichnest es vielleicht als radikal, natürlich wertfrei.

Der Gesetzgeber hat sich aber entschieden, dem (geborenen)Leben einen derartigen Wert beizumessen, daß man nicht geplant oder gezielt töten darf. Der Richter kann ja entscheiden, ob es sich um um niedrige Motive handelt. Es herrscht in Deutschland ja der Erziehungsgedanke, Wen jemand gar nicht töten wollte, braucht er natürlich weniger Erziehung.
Eine Abstufung, inwiefern man jemanden geplant töten darf ist da völlig überflüssig, falls man nicht die Einführung der Todesstrafe plant. Dann ergibt es natürlich Sinn, daß man sogar straflos jemanden geplant töten darf, ohne daß dafür eine Haftstrafe vorgesehen ist
 

simpliziss

gelangweilt

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Wikipedia schrieb:
Die deutsche Strafrechtswissenschaft und ihre Allgemeine Lehre vom Strafrecht gehört zu den weltweit einflussreichsten. Die führenden deutschen Lehrbücher werden oftmals ins Spanische, Portugiesische, Chinesische, Japanische und Koreanische übersetzt. Deutsche Strafrechtswissenschaft ist besonders in Spanien, Lateinamerika, Japan, Südkorea, Taiwan sowie in Polen, Griechenland und der Türkei umfassend rezipiert worden:[1]

[1)Markus Dirk Dubber: Comparative Criminal Law. In: Mathias Reimann und Reinhard Zimmermann (Hrsg.): Oxford Handbook of Comparative Law. Oxford University Press, Oxford 2008, S. 1296–1299.
 

accC

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Ich versteh den Zweck nicht, muss man die Gefängnisse vollkriegen?

Der Staat hat das Geld ja...

Naja dann könnte man Raubmordkopierern vielleicht endlich wirklich Mord vorwerfen ;)
Aber mal im Ernst, es wäre wohl Prinzipiell notwendig das Gesetzwerk komplett zu überarbeiten. Alleine die Tatsache, dass Bundes- und Ländergesetze von historischen Artefakten voll sind und meist nach dem Motto "einfach drüber pinseln" gearbeitet wurde, hat dazu beigetragen, dass die Gesetze unnötig komplex und mit diversen Hintertürchen und Nebenbedingungen gespickt sind.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Die deutsche Justiz bringt es jetzt schon fertig, ab und an "Mord" entgegen der Gesetzslage mit einer nicht lebenslänglichen Strafe zu ahnden, ABER...

Vor allem in sogenannten Haustyrannenmorden gibt es seither im Gesetz nicht vorgesehene Strafmilderungen. "Die Justiz erweist sich damit als durchaus in der Lage, auf solche Taten angemessen zu reagieren", sagt Jura-Professor Helmut Gropengießer, der 2008 über das Thema promovierte – allerdings auf Kosten einer "hanebüchenen Verbiegung des Gesetzes". Der Praktiker König spricht von "juristischen Eiertänzen", die zu einer "fürchterlich widersprüchlichen Rechtspraxis" führten.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-11/rechtsprechung-gesetz-mord-paragraf-211/seite-2
Reform und der Eiertanz ist vorbei.


Und...
Besonders problematisch ist die Unbestimmtheit des in Paragraf 211 enthaltenen Rechtsbegriffs der "sonstigen niedrigen Beweggründe" – der in Mord-Urteilungen am häufigsten angewendet werden. Gerhard Wolf nennt ihn eine "Einladung an den Richter, entweder seiner moralischen Entrüstung über den Angeklagten freien Lauf zu lassen, oder aber Verständnis für ihn aufzubringen."

Zwar ist der subjektive Ermessensspielraum der Richter längst durch eine Vielzahl von Regelbeispielen eingeschränkt. Aber warum sollte das Problem nur eingeschränkt und nicht behoben werden? In der Fachwelt herrscht Einigkeit, dass der Mord-Paragraf als Täterstrafrecht mit dem tatbestandsorientierten Rechtssystem der Bundesrepublik kaum zu vereinbaren ist. Das räumen auch eher konservative Juristen wie der Augsburger Landgerichtpräsident Herbert Veh ein, der die Reform des Mord-Paragrafen für kein vordringliches rechtspolitisches Problem hält, weil ihm keine "himmelschreienden Unrechtsurteile" bekannt seien, die aus ihm erwachsen sind.
 

TheHSA

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@KaPiTN:
Siehe das Beispiel mit der Frau, die ihren sie missbrauchenden Mann vergiftet - würdest du sie genauso bestrafen, wie jemanden, der gnadenlos eine Waffe auf die Stirn eines komplett Fremden richtet und dann abdrückt?

@simpliziss:

Weißt du, wer die Rechtswissenschaften unterrichtet? Meistens ausgebildete Anwälte :eek: Und denen unterstellst du ja schlimme Absichten, obwohl sie so effektiv sind.
 
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