[Politik und Gesellschaft] BRD: Justizminister will die juristische Definition für Mord überprüfen

Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) hält die Zeit für gekommen, Tötungsdelikten besser zu definieren. Im Strafgesetzbuch sind Mordmerkmale seit 1941 unverändert beschrieben. Eine Expertengruppe soll nun fundierte Grundlagen für eine parlamentarische Diskussion erarbeiten. Ziel soll die Entscheidung darüber sein, ob in den Formulierungen eine Notwendigkeit für Streichung, Veränderung oder Ergänzung besteht. Der Paragraf beschreibe nicht, so Maas, wann eine Tat ein Mord ist, sondern einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen.

Quelle.:
 


Das Delikt ist das selbe - am Ende ist ein Mensch tot. Wenn du den Täter in eine Schublade steckst, hast du ihn bereits halb verurteilt (die Mindeststrafe ist vorgeschrieben). Die Anwälte brauchen mehr Spielraum.
 
TBows Landsleute machen sich das mit dem Mord sehr einfach:

§ 75 StGB Mord​
Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Kürzer als in Östereich kann man es kaum formulieren. :D

Immerhin ist die Mindeststrafe 10 Jahre und das ist mehr als bei uns bei Totschlag.

Der Nachteil so einer offenen Strafandrohung ist ihre Beliebighkeit mit der Folge des Feilschens und der öffentlichen Proteste. Die gerechten Bürger wollen ja alle ewig wegsperren.
 


Das Delikt ist das selbe - am Ende ist ein Mensch tot. Wenn du den Täter in eine Schublade steckst, hast du ihn bereits halb verurteilt (die Mindeststrafe ist vorgeschrieben). Die Anwälte brauchen mehr Spielraum.

Sorry :m

Wenn du Totschlag und Mord für das gleiche hälst und eine Definition einer Tat schon für eine Vorverurteilung dann :unknown:
 


Sie unterscheiden sich lediglich in den "Mordkriterien", den niederen Beweggründen, die der DAV für viel zu pauschal hält.

Edit

 
lediglich ist ein sehr großes und wichtiges lediglich...

lach ruhig, aber ich lese sowas ab und an bevor ich poste
 


Dann verstehe ich nicht, wieso du fragst. Der DAV argumentiert da sehr vernünftig.
 
Die Frage ist doch, ob das Motiv völlig zweitrangig sein soll und nur auf das Ergebnis geschaut werden soll?

Ich sehe da ganz große Unterschiede im Rechtsverständnis.
 


Das Motiv ist schon wichtig, aber der jeweilige Richter muss entscheiden können, wie wichtig es ist. Und nicht "Heimtücke = lebenslänglich".
 
Ich stelle keinesfalls den Reformbedarf in abrede, eher dein über den Haufen werfen zweier unterschiedlicher Tathergänge...
 
@TheHSA:

Dann könnte man in Östereich also Glück oder Pech mit dem Richter haben?

Wie lange sollen dann die Berufungen dauern und wie bemißt der Richter die Dauer?
 


Äh...ich sage dir nur, woher der Reformwille der Anwälte herrührt und nicht, wie ich es persönlich sehe.
 
Ich sehe schon die Schlagzeile der BLÖD:

"Die Gerichte wollen die Mörder und Kinderschänder eher laufen lassen."
 


Ja, könntest du.
Der Richter bemißt die Dauer nach bestem Wissen und Gewissen und verschiedenen Beurteilungskriterien, wie er es bei jeder Straftat mit einem Strafrahmen tut. Es geht lediglich um seinen Spielraum, der ist im Moment bei Mord wirklich minimal.
 
Der Gesetzgeber hat sich halt entschieden, daß es sich dabei um eine besondere Straftat handelt.
 
TheHSA schrieb:
....und verschiedenen Beurteilungskriterien,....

Das ist doch aber der Punkt und einige davon stehen im Gesetzestext. Beschreibende Kriterien stehen übrigens einige im StGB.

Ich sehe das eher als Vorteil.
 


Nein, im Gesetzestext stehen feste Kategorien. Sobald du einen niederen Beweggrund als Kriterium hast, hast du automatisch lebenslänglich, ohne mildernde Umstände oder sonstwas, ohne den Kontext dieser Beweggründe - du, als Richter, hast dann garkeinen Strafrahmen, null. Viele sehen das als Nachteil und in der von mir verlinkten Pressemitteilung steht auch wieso.
 
@TheHSA:

Und warum sollte die Gesellschaft nicht "niedrige Beweggründe" als besonders verwerflich ansehen?

Ich finde die Möglichkeit der "guten Führung", die zur Strafverkürzung führt viel besser als eine kürzere Strafe von Anfang an.

"Lebenslänglich" bei guter Führung sind 15 Jahre.
 


Weil diese viel zu pauschal formuliert sind. Ich zitiere mal, wenn du zu faul zum Nachlesen bist:

DAV-Pressemitteilung schrieb:
Heimtücke ist das Mordmerkmal der Schwachen – statistisch gesehen ist es das Mordmerkmal der Frauen. Eine schwache Frau, die den gewalttätigen Ehemann nachts im Schlaf oder mit Gift tötet, wird wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Schlägt hingegen der Mann im Streit seine Frau tot, wird er nur wegen Totschlag zu fünf bis 15 Jahren verurteilt

Ist das fair?

Oder hier, noch ein wichtiges Zitat:

So hat Marianne Bachmeier im Lübecker Landgericht den mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter von hinten erschossen, also heimtückisch. Die unvermeidliche Mordanklage konnte nur aufgrund einer Hilfskonstruktion fallengelassen werden, in dem man unterstellte, sie habe die Heimtücke ihrer Tat nicht erkannt.
 
Jetzt soll der Richter nicht nur feststellen, daß es sich um niedrige Beweggründe handelt, jetzt wird auch noch verlangt, daß er feststellen muß, wie niedrig? :m
 
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