• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] BRD: Justizminister will die juristische Definition für Mord überprüfen

Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas (SPD) hält die Zeit für gekommen, Tötungsdelikten besser zu definieren. Im Strafgesetzbuch sind Mordmerkmale seit 1941 unverändert beschrieben. Eine Expertengruppe soll nun fundierte Grundlagen für eine parlamentarische Diskussion erarbeiten. Ziel soll die Entscheidung darüber sein, ob in den Formulierungen eine Notwendigkeit für Streichung, Veränderung oder Ergänzung besteht. Der Paragraf beschreibe nicht, so Maas, wann eine Tat ein Mord ist, sondern einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen.

Quelle.: Tagesschau
 

TheHSA

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Oder es war ganz einfach nur ein klassisches Fehlurteil. Da Meiwes aber unterstellt wird, er habe zur Befriedigung des Geschlechtstriebes getötet, ist das Mordmerkmal erfüllt. Eine Überschneidung zur Sterbehilfe wäre hier hoffentlich fehl am Platz.

Nichtsdestotrotz geschah die Tötung auf Verlangen des Getöteten, wie Sterbehilfe. Das ist sogar dokumentiert.

simpliziss schrieb:
Dann sollten wir warten, bis wir das neue Geländer zu Gesicht bekommen und drüber reden können.

Seh ich auch so.
 

TheHSA

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@KaPiTN:

Aber genau darum geht es - wo zieht man die wörtliche Grenze? Da können mMn schon 2-3 Wörter einen enormen Unterschied machen. zB ob Mord auch als Mord definiert werden darf, wenn die Initiation der Tat vom Getöteten ausgeht. Denn das ist sowohl für klinische Sterbehilfe, als auch für Fälle wie bei Meiwes relevant, selbst wenn sie sonst relativ weit auseinander liegen.
 

simpliziss

gelangweilt

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Es wäre ja schön, wenn sich die Motive von Tätern immer so schön sauber gegeneinander abgrenzen ließen.

Das ist eben nicht der Fall und damit mühen sich die Richter ab und betreiben eine intensive Motivforschung.

Urteile eignen sich nicht für Computerprogramme, weil es um Menschen geht und das bleibt auch so lange, wie wir nicht genau wissen, wie unser Hirn funktioniert.
 

KaPiTN

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Ob der Tote Todessehnsucht hatte oder sexualem Gefallen daran hatte geschlachtet zu werden ist nicht relevant. Das Motiv des Täters ist ausschlaggebend.
Wenn die Umstände für das schwerste Delikt sprechen, interessieren die leichteren auch nicht mehr.

Wenn man jemanden aus niederen Beweggründen mit eignen Händen totschlägt, ist es Mord und keiner Jurist redet von Totschlag.

Konstantin Wecker würde wahrscheinlich dennoch von totschlagen singen, nicht von Mord. Oder war es erschlagen? :D
 

TheHSA

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@KaPiTN:

Von dem Meiwes-Verfahren. Das erste Urteil lautete nämlich genau so, wie du sagst, dass kein Jurist es so sehen würde. Anscheinend ja doch, hm?
 

simpliziss

gelangweilt

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Ja und?

Keine Straftat ist wie die andere und kein Urteil über dieselbe Straftat ist wie die andere. Es geht nicht wenig um Bewertungen.
 

TheHSA

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@simpliziss:
Natürlich. Aber auch Gesetzesformulierungen sind enorm wichtig oder willst du das abstreiten?
 

KaPiTN

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Das erste Urteil lautete nämlich genau so, wie du sagst, dass kein Jurist es so sehen würde. Anscheinend ja doch, hm?

Stimmt. Die durften sich danach weiter Juristen nennen. Auch wenn das, was sie da verbockt hatten, aktenkundig einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten konnte. So spielt das Leben.
 

simpliziss

gelangweilt

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@TheHSA:

Natürlich nicht. Aber sie beseitigen auch das Problem nicht.

Bis jetzt kann ich keinen "Verbesserungsvorschlag" erkennen und ich bezweifele auch, daß es einen geben kann.
 

TheHSA

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@simpliziss:

Ganz ehrlich - bei unserem Strafrecht befürworte ich Revisionen meistens. Vieles ist einfach nicht up-to-date und so eine Revision ist ja nicht all zu kostspielig. Wieso also nicht? Sieh es wie eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung - selbst wenn man nix hat, schadet es nicht ab und an reinzugucken.
 

simpliziss

gelangweilt

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@TheHSA:

Ohohoh ..... Deine Vergleiche. :p

Das Prinzip der Rechtssicherheit spricht schon gegen eine durchgreifende Revision.

(Zuchthaus und "Wasser und Brot" wurden ja schon abgeschafft. :D)
 

TheHSA

Design-Söldner

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@simpliziss:
Welcher Aspekt der Rechtssicherheit wird verletzt? Sag nicht Beständigkeit - das gilt nur für Rückwirkendes.
 

simpliziss

gelangweilt

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TBow schrieb:
Puh, bei euch in Deutschland......

Stell doch mal den Text aus Deinem schönen Land hier zur Verfügung. :D

Wie sieht denn bei "Euch" der Mordparagraph aus?

P.S.
In den USA spricht man wohl von Mord ersten und zweiten Grades. Macht das einen Prozeß leichter?
 
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TBow

The REAL Cheshire Cat

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Seedy

A.C.I.D

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Es geht eher darum Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung besser zu trennen. Da die Strafmaße sich extrem unterscheiden... oder tappe ich da im dunkeln?
 
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