Nein, natürlich nicht. In deinem Fall würde ich dann allerdings nicht mehr nur von Diebstahl ausgehen, sondern von Betrug.@Remagu: kann ich also im Supermarkt umsonst leben, solange ich nicht durch die Kasse laufe?
Deshalb müssen verzehrte bzw. angebrochene Waren ja auch bezahlt werden. Nach Höcker müsste sogar nur der Einkaufspreis bezahlt werden, da dieser dem tatsächlich angerichteten Schaden entspricht. (Vergleich mit Raubkopie: Man weiß ja nie gesichert, ob ein Artikel auch tatsächlich verkauft worden wäre. Also wird hier nicht der Verkaufspreis fällig. )Aber mit im Laden essen/trinken wär ich eher vorsichtig, die Sachen bleiben schließlich dann nichtmal mehr Verkaufsfähig.
Interessant wäre die Frage bei bspw. Bonbons. Nur weil man eine Tüte aufreißt und 2-3 isst, werden die übrigen ja nicht schlecht.
Prinzipiell wäre ja ohnehin schon der Versuch des Diebstahls strafbar."Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der objektive Tatbestand eines (Laden-)Diebstahls auch dann vollendet ist, wenn der Täter jedenfalls kleinere Waren in einer ebenfalls dem Warenbestand entnommenen Tasche/Tüte des Gewahrsamsberechtigten steckt (sog. Gewahrsamsenklave). Auf ein Verlassen des Ladengeschäftes oder eine Beobachtung durch Dritte kommt es dafür nicht an."
Außerdem gibt es ja keinen fahrlässigen Diebstahl, daher muss schon vor dem Passieren der Kasse eine Absicht zum Stehlen bestehen. Man kann also davon ausgehen, dass ein Diebstahl im eigentlichen Sinne schon im Laden vollendet sein kann. Aber die Beweisbarkeit ist wesentlich eindeutiger und leichter, wenn man jemanden erst durch die Kassenzone gehen lässt.
In der Praxis wird sehr wahrscheinlich auch jeder Detektiv so vorgehen, weil die Rechtslage (auch im Bezug auf die Festnahme) dann eindeutiger und einfacher ist.
Aus eigener Erfahrung würde ich einen Diebstahl auch immer abstreiten, denn wenn ich einkaufen gehe, habe ich häufig auch eine zigfach benutzte Tüte oder meistens einen Rucksack dabei, in dem die Waren dann kurzzeitig verschwinden. Ich würde hier keinesfalls einen objektiven oder subjektiven Tatbestand sehen.
(Tipp: Kleinteile nicht beliebig in Hosentaschen stecken, sondern in die Tasche zum Portmonee. Dann vergisst man das Bezahlen nämlich nicht, weil man ja an die Geldbörse muss. )
Das entscheidende Kriterium für das besagte Urteil sehe ich allerdings hier:
Die Frau scheint es ja darauf angelegt zu haben, die Waren unbemerkt in der Tüte zu deponieren. Demnach war die Diebstahlsabsicht wohl ziemlich offensichtlich. Allerdings steht für mich das Urteil auf ziemlich wackeligen Beinen, denn letztendlich hätte es auch sein können, dass die Frau es sich noch mal überlegt und die Waren doch bezahlt. Vielleicht hätte sie das besser tun sollen...Mit diesen Waren in den Händen ging sie nachfolgend hinter einen Warenständer und steckte diese in eine Tüte.
Was den TS angeht, kaufe ich ihm die Story aber auch nicht ab. Wenn man Waren in 1-2 Taschen steckt und die Taschen dann verschließt (fraglich ob das notwendig war), muss man sich über solche Verdächtigungen nicht wundern. Hätte der TS die Taschen eigentlich auch gekauft?
In der Praxis wird es aber, wie schon erwähnt, meistens so gehandhabt, dass man erst nach der Kasse angesprochen wird. Aus den mehrfach genannten Gründen.