• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Beschuldigt wegen Diebstahl?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

bevoller

Neu angemeldet

Registriert
4 Aug. 2013
Beiträge
1.481
@Remagu: kann ich also im Supermarkt umsonst leben, solange ich nicht durch die Kasse laufe?
Nein, natürlich nicht. In deinem Fall würde ich dann allerdings nicht mehr nur von Diebstahl ausgehen, sondern von Betrug.

Aber mit im Laden essen/trinken wär ich eher vorsichtig, die Sachen bleiben schließlich dann nichtmal mehr Verkaufsfähig.
Deshalb müssen verzehrte bzw. angebrochene Waren ja auch bezahlt werden. Nach Höcker müsste sogar nur der Einkaufspreis bezahlt werden, da dieser dem tatsächlich angerichteten Schaden entspricht. (Vergleich mit Raubkopie: Man weiß ja nie gesichert, ob ein Artikel auch tatsächlich verkauft worden wäre. Also wird hier nicht der Verkaufspreis fällig. ;))

Interessant wäre die Frage bei bspw. Bonbons. Nur weil man eine Tüte aufreißt und 2-3 isst, werden die übrigen ja nicht schlecht. :rolleyes:


"Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der objektive Tatbestand eines (Laden-)Diebstahls auch dann vollendet ist, wenn der Täter jedenfalls kleinere Waren in einer ebenfalls dem Warenbestand entnommenen Tasche/Tüte des Gewahrsamsberechtigten steckt (sog. Gewahrsamsenklave). Auf ein Verlassen des Ladengeschäftes oder eine Beobachtung durch Dritte kommt es dafür nicht an."
Prinzipiell wäre ja ohnehin schon der Versuch des Diebstahls strafbar.
Außerdem gibt es ja keinen fahrlässigen Diebstahl, daher muss schon vor dem Passieren der Kasse eine Absicht zum Stehlen bestehen. Man kann also davon ausgehen, dass ein Diebstahl im eigentlichen Sinne schon im Laden vollendet sein kann. Aber die Beweisbarkeit ist wesentlich eindeutiger und leichter, wenn man jemanden erst durch die Kassenzone gehen lässt.
In der Praxis wird sehr wahrscheinlich auch jeder Detektiv so vorgehen, weil die Rechtslage (auch im Bezug auf die Festnahme) dann eindeutiger und einfacher ist.

Aus eigener Erfahrung würde ich einen Diebstahl auch immer abstreiten, denn wenn ich einkaufen gehe, habe ich häufig auch eine zigfach benutzte Tüte oder meistens einen Rucksack dabei, in dem die Waren dann kurzzeitig verschwinden. Ich würde hier keinesfalls einen objektiven oder subjektiven Tatbestand sehen.
(Tipp: Kleinteile nicht beliebig in Hosentaschen stecken, sondern in die Tasche zum Portmonee. Dann vergisst man das Bezahlen nämlich nicht, weil man ja an die Geldbörse muss. ;))


Das entscheidende Kriterium für das besagte Urteil sehe ich allerdings hier:
Mit diesen Waren in den Händen ging sie nachfolgend hinter einen Warenständer und steckte diese in eine Tüte.
Die Frau scheint es ja darauf angelegt zu haben, die Waren unbemerkt in der Tüte zu deponieren. Demnach war die Diebstahlsabsicht wohl ziemlich offensichtlich. Allerdings steht für mich das Urteil auf ziemlich wackeligen Beinen, denn letztendlich hätte es auch sein können, dass die Frau es sich noch mal überlegt und die Waren doch bezahlt. Vielleicht hätte sie das besser tun sollen... ;)

Was den TS angeht, kaufe ich ihm die Story aber auch nicht ab. Wenn man Waren in 1-2 Taschen steckt und die Taschen dann verschließt (fraglich ob das notwendig war), muss man sich über solche Verdächtigungen nicht wundern. Hätte der TS die Taschen eigentlich auch gekauft?
In der Praxis wird es aber, wie schon erwähnt, meistens so gehandhabt, dass man erst nach der Kasse angesprochen wird. Aus den mehrfach genannten Gründen.
 

3D Gamer

Darth Vader's Faust

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
1.243
Ort
Gulli-Abwasserkanal
Was mir noch einfällt ist, dass jemand hier im Thread genannt hat dass man nur unter Umständen mit Polizei festgehalten werden kann, z.B. als Ausländer, was ja nun nicht so unwahrscheinlich wäre, wenn der TS von einer Reise in die Heimat spricht.

Glaube Du meinst mich, hatte da was erwähnt. Wäre ja auch logisch, aber was faul an der Geschichte des TS ist, die Polizei war ja schon vorher da. Der Detektiv kann ja nicht vorher wissen ob eine ausländisch aussehende Person deutsche Staatsbürgerschaft hat oder nicht. Die Polizei war laut der Aussage vom TS viel zu früh auf der Matte!

In der Regel ist es so, Detektiv nimmt den Täter mit in einen Raum wo er verhört wird und ruft erst die Polizei wenn er Sie braucht.
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
558
Ort
Hope Road 56
Da gibt es doch auch so viele Möglichkeiten, warum die Polizei direkt da war:

- von einem vorherigen Einsatz wegen Diebstahls
- zufällig beim Einkaufen des Mittagssnacks
- Wache ist in direkter Nachbarschaft
- zufällig Streife in der Nähe

Oder der Detektiv hat sie frühzeitig angerufen, weil er vermutete, dass er mit der Gegenwehr von 2 Männern nicht umgehen kann. Denn ich würde als Angestellter aus einer anderen Abteilung nicht wie du, 3D Gamer, immer bereit stehen, wenn es darum geht, einen vermeintlichen Ladendieb, eventuell sogar in einer körperlichen Auseinandersetzung, aufzuhalten, wenn ich nicht explizit dafür angestellt wurde. Dafür ist mir meine physische und psychische Gesundheit zu wichtig.
 

3D Gamer

Darth Vader's Faust

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
1.243
Ort
Gulli-Abwasserkanal
Ich würde mich am liebsten weigern, aber es ist halt so das immer ein Mann von uns dabei sein muss, ich bin ja zum Glück nicht oft dabei. Wir haben meistens eine Detektivin, die ist ganz schön ruppig, schiebt sogar unbeteiligte Kunden mit Körpereinsatz bei Seite, wo ich mir schon dachte schubbst gleich jemanden um. Also wenn ich dabei bin verläuft eigentlich meistens alles ruhig, liegt vielleicht daran das ich nicht gerade schwach aussehe. :p

Naja man kann halt jetzt nur spekulieren warum die Polizei da war. ;)
 

engel_gabriel

ᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝᛝ

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
558
Ort
Hope Road 56
@3D Gamer: Das klingt ja nach einem echten Profi. Dieb mit Kaffee und Schnaps im Wert von 30 € gestellt und dafür 3 Kunden vergrault, die dem Laden jeweils 500 € Umsatz pro Monat bescheren.
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
21.070
Ort
Dortmund
Wie blöd :dozey:

Trotzdem wäre es angebracht, wenn der TS sich so langsam mal hier wieder zu Wort meldet.
Wir (;))sind schon auf Seite 3 und es kommen keine Beiträge mehr von ihm.

Ein klein wenig mehr Aufklärung bezüglich der kompletten Situation oder Antworten auf die Beiträge bemühter User wären wünschenswert.
 

The_Emperor



Registriert
17 Juli 2013
Beiträge
2.801
Da sein Doppelpost im Kanal-Forum ebenfalls als halbwahr abgestempelt wird hört man von dem vermutlich nix mehr.
 

Chegwidden

Hat sich hochgeschlafen-
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
21.070
Ort
Dortmund
Mh, wir können das Thema ja generell weiterbehandeln wenn Ihr mögt :)

Also ohne das spezielle Problem des TS. Threadtitel passt ja für die Sufu.

Die rechtliche Sache und die richtige Verhaltensweise auf beiden Seiten, also Kunde/Geschäftspersonal, hat doch was Interessantes.

(Pleitgengeier, ich hätte fast den Kuchen auf den Monitor geprustet. Lass das :cool: )
 

hacktro

Neu angemeldet

Registriert
15 Sep. 2013
Beiträge
107
  • Thread Starter Thread Starter
  • #71
@Chegwidden

ne halt, nicht weiter behandeln ohne mein speziellen Problem.
Ich bin noch hier aber hab noch richtig viel um die Ohren wegen dieser Sache. Wie gesagt, die Story wird noch viel heftiger, die ich hier ebenfalls heute fertig schreiben werde und muss jetzt erstmal eure Beiträge auswerten und auf die Fragen eingehen.

Also die Polizei war schon vor ort, weil es laut Detektiv in letzter Zeit schon häufig dort zu Diebstählen gekommen ist. @engel_gabriel. Der erste Punkt von dir also.
Geld hatten wir auch genug dabei um die Ware zu verkaufen und nein, die Geschichte ist nicht faul. Wir haben NICHT die etiketten von den artikeln entfernt und dann in die tasche gesteckt. Es ist alles im original zustand gewesen. Tasche wurde zu gemacht, weil ich kein bock hatte, dass die Tasche zur seite kippt und alles raus fällt. Müsste mich dann wieder bücken und den ganzen Kram wieder rein fummeln.
Am anfang hätte ich selbst nicht gedacht, dass es so viel sein wird. Deswegen hatte ich nur einen Einkaufswagen dabei. Der Supermarkt in dem ich war ist ziemlich groß und dort wo ich halt vom Detektiv gestoppt wurde, da kann man gar nicht die Kasse in zusammenhang bringen. Ich war am ende des Supermarktes und die Kasse war am anderen ende. Und es ist fast IMMER so, dass wenn ich in den Markt rein gehe, dass es an den Kassen eine riesen schlange gibt, weswegen ich selbst keine Lust hätte mir erstmal eine Ladung zu kaufen, die Ware ins Auto zu packen und dann wieder das ganze von neu mit der zweiten ladung zu machen.


ps: und dieser spezielle Tag (Anlass) kommt ja auch immer näher, weswegen ich sehr wenig zeit habe um mich um alles zu kümmern. Aber ich find es soweit super von euch! Danke

EDIT: was hier viele verwechseln ist, dass es nicht MEINE EIGENE TASCHE war sondern ebenfalls vom Supermarkt.

EDIT2:
Wofür soll ich euch eine Geschichte auftischen die stinkt??? Schließlich brauch ich hilfe zu meiner Lage. Da bringt es nichts, wenn ich es selbst manipuliere. Würd mich doch dann selbst verarschen.

Und das mit dem Gewahrsams-Dingens. Dagegen habe ich doch gar nicht gebrochen.

Es fand ja gar kein Gewahrsamswechsel statt. Die Taschen gehören ja nämlich auch in dem Moment dem Ladenbesitzer, ihr Inhalt ist also weiterhin im Gewahrsam desselben oder etwa nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:

PaRaDoX

Nur die BSG

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
6.169
Waren im Wert von 2.000 Euro im Einkaufswagen, eine Sporttasche (aus dem Laden (!)) die umkippen könnte wenn man sie nicht verschließt, IMMER eine riesige Schlange an der Kasse, dass man nicht 2 Mal einkaufen könnte und dann noch Polizisten direkt vor Ort?!

Also ehrlich, ich glaube keiner hier zieht sich die Hose mit der Kneifzange an! :m
 

BurnerR

Bot #0384479

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.510
??
Ich find das nicht so abwegig. Besonders smooth ist das sicherlich nicht, aber ich hab schon deutlich dümmeres gemacht, im Sinne von 'Alltagskompetenz'.
 

fl0w

*

Registriert
26 Aug. 2013
Beiträge
1.459
Ich würde das jetzt auch nicht unbedingt als unglaubwürdig abstempeln, wenns blöd läuft dann manchmal eben gleich ganz blöd. Und die Tatsache dass er auch "drüben" nach Hilfe gefragt hat, macht doch eigentlich auch plausibel wieso er hier auch nachfragt (da fliegt sicher noch stellenweise Werbung für uns rum).
 

The_Emperor



Registriert
17 Juli 2013
Beiträge
2.801
Das Wichtigste zu erst: Irgendwas unterschrieben, Personalien preis gegeben oder eine Aussage bei der Polizei gemacht?

Wenn nicht kannst du dich vorerst mal zurücklehnen und entspannen. Wenn irgendeine Rechnung wegen Aufwandsentschädigung oder was auch immer kommt -> Mistkübel. Wenn eine Vorladung von der Polizei kommt -> Richtigstellung bei der Polizei machen. Wenn der Detektiv nicht extrem dämlich ist wird er keine besonderen Schritte einleiten da er bereits bei einer einfachen Anzeige vernünftige Beweise vorlegen muss. Und wie gesagt, wenn du dich im Verkaufsraum aufgehalten hast muss er dir die Diebstahlsabsicht nachweisen und nicht umgekehrt.
 

amok.exe

Neu angemeldet

Registriert
17 Juli 2013
Beiträge
49
Ich habe mal eine zeitlang in einem Supermarkt gejobbt.
Da war die Betriebsanweisung - erst nach der Kasse schnappen - recht eindeutig, aber die grundsätzliche, darüber hinausgehende, Rechtslage wurde ja schon erwähnt.

Ich würde dir auf jeden Fall zu einem Anwalt raten. Ob du nun was vorhattest oder nicht. (wayne...)

Bei dem genannten Betrag >2000€, wird das mutmaßlich nicht einfach so eingestellt.
Ich kenne das eher von Kippen-Diebstählen, oder mal ein paar Flaschen Alk... da hat man sich dann zwar als Zeuge eingetragen, wurde aber nie(!) geladen, weil's halt einfach nie zu Verhandlungen kam. Mein Mikrokosmos; aber ich glaube, dass das - im kleinen Rahmen, ohne mutmaßlich vorherige Auffälligkeiten - eben der Mühe nicht wert ist und "immer" so abläuft.

Wenn deine Zahlen stimmen, wird es dazu aber wohl eher nicht kommen. Das ist ja doch schon eine andere Hausnummer.
Nimm dir einen Anwalt und guck' dass du da irgendwie rauskommst.

So oder so: Lass es dir eine Lehre sein ;)
 

3D Gamer

Darth Vader's Faust

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
1.243
Ort
Gulli-Abwasserkanal
Hier haben ja einige erzählt das Sie Ware einstecken und an der Kasse dann bezahlen.
Um welche Waren handelt es sich da?

Sowas mache ich grundsätzlich nicht Ware einstecken, wenn ich weiß ich kaufe nicht viel trage ich es in der Hand oder nehme mir einen leeren Karton.

Zum einen weckt einstecken von Ware das Interesse der Detektive, zum anderen was ist wenn man dann doch vergisst das man was eingesteckt hat?
Wenn ein Detektiv einen nach der Kasse dann anhält, ist es ja vorbei, das glauben die einem eh nicht das man es vergessen hat und die wollen ja auch etwas verdienen.
Da würde ein Detektiv sich ja ins eigene Fleisch schneiden wenn alles geglaubt wird und jeden gehen lässt der behauptet er hätte das bezahlen vergessen.
 
Zuletzt bearbeitet:

IMD

Journalist

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
56
Ort
NRW
Du brauchst dir überhaupt keine Sorgen machen, denn es liegt keine Straftat vor.

Du hast einen Einkaufswagen voll gepackt (rechtlicher Gewahrsamsinhaber: der Laden, da die Ware sichtbar ist und somit der Laden jederzeit Zugriff auf das eigene Gut hätte). Stinknormaler Vorgang bei jedem Einkauf, tausendfach täglich. Du hast dann desweiteren Taschen genommen und diese mit Ware befüllt. Auch hier: rechtlicher Gewahrsamsinhaber: der Laden, da die Ware sichtbar ist und somit der Laden jederzeit Zugriff auf das eigene Gut hätte. Übrigens: selbst wenn die Tasche verschlossen gewesen wäre und die darin befindliche Ware somit nicht mehr sichtbar gewesen wäre (sprich: Wechsel von altem auf neuen Gewahrsamsinhaber, nämlich dich - sogenannte Gewahrsamsexklave) wäre alles okay, denn du befandest dich zum Zeitpunkt der Ansprache noch im Laden.

Grundsätzlich liegt ein Diebstahl vor, wenn alter Gewahrsam gebrochen und neuer Gewahrsam begründet wurde. Und das kann auch IM Laden der Fall sein (nämlich dann, wenn die Ware nicht mehr SICHTBAR ist, weil sie bspw. in eigene Kleidung etc. eingesteckt wurde. Dann wäre der Diebstahl vollendet, aber noch nicht beendet (Qualifizierungsmerkmale!). Beendet wäre er erst, wenn die Kassenzone durchschritten wäre, ohne die Ware zu bezahlen.

Hier sieht das aber anders aus: es wurde IM Laden angesprochen, weil ein Einkaufswagen vollgeladen wurde und desweiteren zum Verkauf befindliche Taschen gefüllt wurden.

DAS ist in der Konstellation mal so gar nix. Ganz, ganz schlechte Arbeit von Polizei & Detektei. Und irgendwie unglaubwürdig.
 

bevoller

Neu angemeldet

Registriert
4 Aug. 2013
Beiträge
1.481
Grundsätzlich liegt ein Diebstahl vor, wenn alter Gewahrsam gebrochen und neuer Gewahrsam begründet wurde. Und das kann auch IM Laden der Fall sein (nämlich dann, wenn die Ware nicht mehr SICHTBAR ist, weil sie bspw. in eigene Kleidung etc. eingesteckt wurde. Dann wäre der Diebstahl vollendet, aber noch nicht beendet (Qualifizierungsmerkmale!).
Wie wunderschön du dir selber widersprichst. Der TS hat angeblich Waren in zwei Sporttaschen gelegt und die Taschen verschlossen.
Damit ist genau das erfüllt, was du hier wortreich erklärst. Ein neuer Gewahrsam wurde begründet und somit der Diebstahl potentiell vollendet. Und zwar bereits IM Laden.

Ich schreibe "potentiell", weil der TS ja vielleicht tatsächlich noch an der Kasse bezahlt hätte. Zum Beispiel, weil er Fracksausen bekommen hat. Hier liegt die Beweislast beim Ladeninhaber bzw. beim Ladendetektiv.

Beendet wäre er erst, wenn die Kassenzone durchschritten wäre, ohne die Ware zu bezahlen.
Blödsinn...

Beendet ist der Diebstahl erst, wenn der Täter nach seiner Vorstellung alles getan hat, um den Diebstahlserfolg zu sichern. Geht der Täter davon aus, dass er die Diebesbeute erst sicher hat, wenn er sie in seinem Pkw verstaut oder nach Hause verbracht hat, dann ist der Diebstahl erst beendet, wenn sich die Sachen in seinem Pkw oder in seiner Wohnung befinden.
http://www.rodorf.de/03_stgb/03.htm
Die Frage, ob ein Diebstahl beendet ist oder nicht, ist demzufolge relativ relativ und relativ subjektiv. :p

Tatsächlich spielt die Frage nach der Beendigung eine Rolle, nämlich bspw. dann, wenn dank Gewaltanwendung ein einfacher Diebstahl zu einem räuberischen Diebstahl werden würde. Siehe Link...
Für den Straftatbestand des Diebstahls an sich spielt es aber keine Rolle, ob der Diebstahl auch beendet wurde oder nur vollendet. Denn der ist bereits mit der Vollendung erfüllt.
 

IMD

Journalist

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
56
Ort
NRW
Du scheinst ein gefährliches Halbwissen zu haben.

Die eingepckte Ware befand sich in einer zum Verkauf ausgestellten Ware (sprich: den Taschen). Somit wurde kein fremder Gewahrsam begründet.

Ob der Diebstahl beendet, vollendet oder "nur" versucht wurde (auch der Versuch ist strafbar) spielt selbstverständlich eine Rolle. Es werden nämlich im Rahmen der Beurteilung alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale zusammengefasst zur qualifizierten Beurteilung, ob - und welche - Straftat vorliegt.

Nur am Rande erwähnt: versuche mir mal die Zueignungsabsicht in diesem Falle überzeugend darzulegen?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben