Auf wunsch des TS wieder geöffnet.
Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
Letzteres kann bzw. darf der Detektiv ganz sicher nicht! Für Durchsuchungen ist ausschließlich die Rennleitung zuständig.@LemonDrops: Dann kann dich der Detektiv mit ins Büro nehmen, den Rucksack untersuchen...
@TS Vorladung abwarten, Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen und das Beste daraus ziehen.
(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.
Das ist imHo die Frage überhaupt und der Punkt den ein Richter dann entscheiden würde.Kann man also da wirklich davon sprechen das der Gewahrsam wechselt? Weil die Taschen sind ja offensichtlich Eigentum vom Laden, und somit auch der Inhalt. Eben im Gegensatz zu eigenen Taschen. Und bei einer neuen Tasche ist es ja auch klar und offensichtlich das die an der Kasse vorgezeigt werden muss. Entsprechend also vermutlich aufs Band gelegt wird. Womit dann auch die Sache mit dem Inhalt klar ist. Anders sähe es natürlich aus wenn die Etiketten von den Taschen entfernt wurden. Aber ernsthaft, Sporttauchern bezahlen aber Inhalt nicht? Wie doof wär das denn? Und zwei große Sporttaschen mit Etikett auf dem Wagen sehen auch nicht so aus als wollte man die durchschmuggeln!
Hat da irgend Jemand quellen oder weitere Kentnisse?
Ich bin da selber Pragmatiker. Haber aber auch schon festgestellt, dass das teilweise absurde Züge annimmt, so wie Krutius es auch beschrieben hat "kaputzenpullover + dunkle Hautfarbe beim warten an der Bushaltestelle [hat] ein zweistündiges Verhör wegen Drogenhandel zur Folge".Es ist leider so das sehr häufig ausländisch aussehende Menschen beim klauen erwischt werden, das hat jetzt nichts damit zu tun das da Ausländerhass dahinter steckt, es ist einfach so. Klar das Detektive dann mehr auf Hautfarbe achten.
Ist die Situation bei Taschen die auch gekauft werden nicht eine essenziell andere?
Ich mein, die Taschen im Einkaufswagen sind ja offensichtlich in Kaufabsicht dort platziert. Da sie ja auch noch dem Laden gehören, darf ja z.B. Ein Ladendedektiv unbestritten den Inhalt kontrollieren.
Was du als Beschuldigter dem Detektiv erlaubst und was er von Rechts wegen darf, sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.Die meisten Diebe kooperieren wenn Sie erwischt werden und wenn nicht, dann meistens wenn der Detektiv mit der Polizei droht.