Beschuldigt wegen Diebstahl?

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Dann kann dich der Detektiv mit ins Büro nehmen, den Rucksack untersuchen...
Letzteres kann bzw. darf der Detektiv ganz sicher nicht! Für Durchsuchungen ist ausschließlich die Rennleitung zuständig.

@TS Vorladung abwarten, Anwalt mit Akteneinsicht beauftragen und das Beste daraus ziehen.

Nach § 147 Abs. 7 STPO ist dafür nicht zwingend ein Anwalt notwendig. Will man nur die Akten einsehen, um seine Lage zu beurteilen, kann man sich das Geld für den Anwalt auch sparen.
(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.


Das Selbe gilt für einen Pflichtverteidiger, der einem vom Staat gestellt wird, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann.
Den zahlt der Staat im Strafrecht nämlich nicht, wenn man verknackt wird. :rolleyes:
 
Einfach auf eine Antwort des Themenstarters warten, beim alten Off-Topic weitermachen nur weil das Thema wieder offen ist bringt nicht viel.
 
Mal me blöde Zwischenfrage:

Alle Aussagen zu Taschen gehen ja von EIGENEN Taschen aus. Ist die Situation bei Taschen die auch gekauft werden nicht eine essenziell andere?

Ich mein, die Taschen im Einkaufswagen sind ja offensichtlich in Kaufabsicht dort platziert. Da sie ja auch noch dem Laden gehören, darf ja z.B. Ein Ladendedektiv unbestritten den Inhalt kontrollieren.

Kann man also da wirklich davon sprechen das der Gewahrsam wechselt? Weil die Taschen sind ja offensichtlich Eigentum vom Laden, und somit auch der Inhalt. Eben im Gegensatz zu eigenen Taschen. Und bei einer neuen Tasche ist es ja auch klar und offensichtlich das die an der Kasse vorgezeigt werden muss. Entsprechend also vermutlich aufs Band gelegt wird. Womit dann auch die Sache mit dem Inhalt klar ist. Anders sähe es natürlich aus wenn die Etiketten von den Taschen entfernt wurden. Aber ernsthaft, Sporttauchern bezahlen aber Inhalt nicht? Wie doof wär das denn? Und zwei große Sporttaschen mit Etikett auf dem Wagen sehen auch nicht so aus als wollte man die durchschmuggeln!

Hat da irgend Jemand quellen oder weitere Kentnisse?


Ansonsten, ist durchaus schon vorgekommen das dunkle Hautfarbe + großer Warenwert mit diebstahlabsicht gleichgesetzt wird. Ich weiß von einem wo kaputzenpullover + dunkle Hautfarbe beim warten an der Bushaltestelle ein zweistündiges Verhör wegen Drogenhandel zur Folge hatte!

Wenn der TS und sein Freund einer Ethnie angehören, von der wir hier echt Schwierigkeiten haben Individuen zu unterscheiden kann da durchaus eine Verwechslung vorkommen, die eben so einen Verdacht fördert.


Meine Empfehlung: Sofort einen Anwalt einschalten!
 


Die meisten Diebe kooperieren wenn Sie erwischt werden und wenn nicht, dann meistens wenn der Detektiv mit der Polizei droht.

Hier wird es schön von einem Anwalt erklärt:



Edit:

@Krutius

Es ist leider so das sehr häufig ausländisch aussehende Menschen beim klauen erwischt werden, das hat jetzt nichts damit zu tun das da Ausländerhass dahinter steckt, es ist einfach so. Klar das Detektive dann mehr auf Hautfarbe achten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann man also da wirklich davon sprechen das der Gewahrsam wechselt? Weil die Taschen sind ja offensichtlich Eigentum vom Laden, und somit auch der Inhalt. Eben im Gegensatz zu eigenen Taschen. Und bei einer neuen Tasche ist es ja auch klar und offensichtlich das die an der Kasse vorgezeigt werden muss. Entsprechend also vermutlich aufs Band gelegt wird. Womit dann auch die Sache mit dem Inhalt klar ist. Anders sähe es natürlich aus wenn die Etiketten von den Taschen entfernt wurden. Aber ernsthaft, Sporttauchern bezahlen aber Inhalt nicht? Wie doof wär das denn? Und zwei große Sporttaschen mit Etikett auf dem Wagen sehen auch nicht so aus als wollte man die durchschmuggeln!

Hat da irgend Jemand quellen oder weitere Kentnisse?
Das ist imHo die Frage überhaupt und der Punkt den ein Richter dann entscheiden würde.
Meinem Empfinden nach kommt das darauf an ob von außen nachvollziehbar ist, dass sich etwas in den Taschen befindet. Wenn da nur ein paar kleine Sachen drin sind sieht das ja ganz anders aus als wenn die recht vollgepackt sind.
Ich würde fast vermuten der Ladendetektiv dachte, dass es seine Taschen sind.
Ich hatte hier einen Link reingestellt, nach diesem ist der gewahrsam gebrochen sobald sich die Sachen an einem Ort befinden, mit dem der Ladenbesitzer nicht rechnet, weil er die Sachen dann nicht mehr findet und also darüber nicht mehr verfügen kann. Scheint mir die Frage zu sein ob es offensichtlich war, dass sich genommene Gegenstände in den Taschen befinden.


Es ist leider so das sehr häufig ausländisch aussehende Menschen beim klauen erwischt werden, das hat jetzt nichts damit zu tun das da Ausländerhass dahinter steckt, es ist einfach so. Klar das Detektive dann mehr auf Hautfarbe achten.
Ich bin da selber Pragmatiker. Haber aber auch schon festgestellt, dass das teilweise absurde Züge annimmt, so wie Krutius es auch beschrieben hat "kaputzenpullover + dunkle Hautfarbe beim warten an der Bushaltestelle [hat] ein zweistündiges Verhör wegen Drogenhandel zur Folge".
 
Ist die Situation bei Taschen die auch gekauft werden nicht eine essenziell andere?

Ich mein, die Taschen im Einkaufswagen sind ja offensichtlich in Kaufabsicht dort platziert. Da sie ja auch noch dem Laden gehören, darf ja z.B. Ein Ladendedektiv unbestritten den Inhalt kontrollieren.

klar, rechtlich ist das sicher was anderes.
Trotzdem muss es doch für jeden Beteiligten nach versuchtem Diebstahl aussehen, wenn man 2 verschlossene Taschen mit hochpreisigen Artikeln unten im Wagen hat und oben gut sichtbar (was der TS leider nicht bestätigt oder widerlegt) vielleicht Sachen die deutlich weniger wert sind.
Für mich ist das der Knackpunkt. Dazu sollte sich der TS mal äußern. Das ist für die Bewertung der Lage schon sehr wichtig.
Sollte es im Endeffekt vor Gericht gehen, wird der versuchte Diebstahl auch genau damit belegt oder widerlegt werden.
 

Mit welcher Begründung hat der TS sich denn die Weiterführung / Wiederöffnung des Threads gewünscht? "Es war gerade so lustig"?
Wenn er möchte dass hier weiter herumgesponnen wird, könnte er sich wenigstens zu den inzwischen aufgekommenen Fragen äußern.
Ansonsten ist das hier nur ein Thread der offen gehalten wird um einen Troll zu unterhalten.
 
Sobald die gesamte Fall geklärt ist, wollte sich der TS nochmals zu dem gesamten Sachverhalt und den offenen Fragen äußern.
Da dies höchstwahrscheinlich nicht von heute auf morgen geschehen wird, bitte ich euch mit weiteren Spekulationen zurückzuhalten, bis der TS wieder etwas von sich hören läßt.
 
warum macht man den thread nicht erst wieder dann auf wenn der TS definitiv was zu sagen hat?
 
@elgitarre:

Weil es sich für mich zuerst danach angehört hatte als ob er jetzt schon was dazu schreiben wollte. Das hab ich aber wohl falsch verstanden. :unknown:
Wie dem auch sei, ich vertraue jetzt einfach mal darauf das ihr euch zusammenreißen könnt und ich nicht wieder gleich den Schlüssel umdrehen muß. :)
 
Die meisten Diebe kooperieren wenn Sie erwischt werden und wenn nicht, dann meistens wenn der Detektiv mit der Polizei droht.
Was du als Beschuldigter dem Detektiv erlaubst und was er von Rechts wegen darf, sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Behauptet wurde, dass der Detektiv den Rucksack generell durchsuchen dürfe. Und das darf er eben nicht, so lange kein Einverständnis vorliegt.
 
Ich hab ja auch nichts anderes behauptet.
Die meisten wollen halt keine Polizei dabei haben und öffnen dann freiwillig Ihre Taschen.
Ich wiederhole noch mal das ich durch meinen Beruf Erfahrungen gesammelt habe.

Könnte hier einige Sachen aus dem Nähkästchen plaudern was ich schon mitbekommen habe, aber das geht mir zu weit in Betriebsgeheimnisse.

Das mit dem Einverständnis steht auch in meinem Link.
 
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