Das stimmt doch so gar nicht. Nachtbaustellen, Clubs usw. haben hier doch genau so eine für sich geartete Sonderverordnung da Ausnahmeregelung. Hier hat der Gesetzgeber genau so eine Möglichkeit offen gelassen, dass die Möglichkeit besteht, auch noch nach 22 Uhr Rabatz zu machen. Die kann von der Kommune ebenso abgelehnt / nicht genehmigt werden wie Public Viewing
Das ist falsch. In Österreich, und von diesem Land schrieb ich explizit, sind diese Fälle im Gesetz geregelt. In Deutschland ist dies auch so. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Österreich jedoch keine Sonderverordnung, die eine einseitige Bevorzugung von Public Viewing Veranstaltern in Bezug auf die Fussball WM 14 darstellt.
Und was genau sind die von mir oben genannten Ausnahmen? Wohl doch genau das was du meinst. Hier wurden Gesetze geschaffen die dich, durch was auch immer (Disco, Baustelle, Schwertransport, genehmigte Veranstaltung, Sommerfest usw., zwingen den Lärm in der Zeit, für die halt eine Genehmigung existiert, den Lärm zu ertragen. Schätze in DE hat sogar die verdammte Kirche ein Sonderrecht Sonntags um 6 Uhr mit ihrem Gebimmel die Leute zu wecken
Euinfach gesagt. Wären diese Veranstaltungen genehmigungsfähig gewesen, dann wäre eine Sonderverordnung nicht nötig gewesen. Das waren sie jedoch nicht und so wurde das Gesetz explizit für ganz wenige Veranstaltungen ausser Kraft gesetzt.
Dir steht außerdem frei jederzeit
eine Petition für dein Vorhaben einzureichen falls ich hier was falsch verstanden habe.
Wow, dann reich doch ne Petition ein. Naja, damit sind wohl in Zukunft alle Diskussionen über gesellschaftsplitische Themen vom Tisch.
"Häh, dir passt was nicht? Halt die Klappe und mach ne Petition. Fertig aus".
Da wären die Diskussionsforen echt obsolet.
Könnte mit gut vorstellen das die Sonderverordnungen, welche es im Übrigen schon für die letzten drei vorherige Fußball Welt- und Europameisterschaften galten, genau so überhaupt zu Diskussion kamen.
Dafür hätte ich gerne Belege, dass dies für die letzten 6 Fussball Großveranstaltungen galt. Besonders, da die Spiele zB bei der EM 08 weit vor 22 Uhr angepfiffen wurden und keine Sonderverordnung nötig war.
Aber nehmen wir mal an deine Aussage wäre korrekt. Dann hätte der Gesetzgeber mindestens 6 mal Sonderverordnungen in den letzten 12 Jahren erlassen, ohne dieses reparatürbedürftige Gesetz zu kitten. Was sagt das über einen Rechtsstaat aus, der lieber mit Sonderverordnungen operiert, als Rechtssicherheit zu schaffen? Blöde Politiker, oder kluge Politiker? Blöde, weil sie keine Gesetzslücken schliessen wollen, oder klug, weil sie genau wissen, dass eine Aushebelung des Lärmschutzes sie einem Shitstorm ausssetzen würde und eine "Lex Fussball" vor Gerichten nicht standhalten würde. Entweder es ist allgemein gehalten, oder es hat keinen Bestand. Kein Gedankengang ist für den Rechtsstaat Deutschland schmeichelhaft.
Dein Vorschlag (zweites Zitat) hört sich Imho aber eher nach einer Trotzreaktion an.
Ok ich sags nun zum wiederholten male: Keine Sonderverordnung, sondern ein allgemein gültiges Gesetz!
Die Gesetze existieren in Form von genemigbaren Ausnahmeregelungen schon längst.
Falsch, da sonst das Public Viewing genehmigungsfähig gewesen wäre. War es aber nicht, da man sonst keine Sonderverordnung benötigt hätte.
Genau das kritisiere ich doch die ganze Zeit. Allgemein gültige Ausnahmereglung ins Gesetz und fertig. Damit es auch hält, müssen dann alle Bürger in den sauren Apfel beissen und es zulassen, dass sie von Lärm betoffen sein können, ohne die Möglichkeit zu haben, dagegen effektiv vorgehen zu können.
Die Aufregung ist selbst für mich, der eigentlich nie Fußball schaut, einfach nicht nachvollziehbar.
Es geht hier gar nicht um Fussball. Es geht um Sonderverordnungen, weil der Gesetzgeber kein ordentliches Gesetz machen will oder kann.
Sind deine Angaben in Sachen EMs und WMs korrekt, dann tut der Gesetzgeber das schon seit vielen Jahren.
EDIT:
TheOnly1 schrieb:
Diskussion am gleichen Punkt wie vor zwei Monaten.
In der Tat, so ist es.