Der schweizer wie der amerikanische Täter haben in ihren Heimatländern Straftaten begangen, aus welche den deutsche Staat einen Vorteil zieht, und welche ihrem jeweiligen Heimatland zum Nachteil gereichen.
In beiden Fällen kann man die Täter als Spione begreifen.Sie haben sich Geheimwissen über ihr Heimatland angeeignetund dieses Geheimwissen dann an einen fremden Staat verraten.
Beim schweizer Täter ist die Sache einfach. Er verrät systematische Beihilfe zum Steuerbetrug in gewinnbringender Absicht.
Bei Snowden fängt die Sache an, sich im Kreis zu drehen. Er verrät. dass die USA in der BRD spionieren. Um dies in Erfahrung zu bringen, hat er aber selbst die USA ausspionieren müssen. Er hat getan, waqs eigentlich die Aufgabe qualifizierter BND-Agenten oder vom BND in die NSA eingeschleuster Mitarbeiter wäre.
BND-Agenten werden von deutschen Staat vollkommen zu Recht vor dem Zugriff fremder Mächte geschützt. Ihre Ausspähungen waren nach deutschem Recht keine Strafaten, sondern berufliche und patriotische Pflichterfüllung.
Um legitimerweise Snowden schützen zu können, müsste die BRD ihn nachträglich als BND-Mitarbeiter adoptieren, oder anders rum: Snowden zu schützen würde bedeuten, dass er faktisch als BND-Mitarbeiter betrachtet wird, womit sich der Spionagevorwurf umdrehen würde: Die BRD hat die USA ausspioniert.