[Politik und Gesellschaft] Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Gericht

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505465_web_R_by_Thorsten Freyer_pixelio.de.jpg "Der Erhobene Zeigefinger", das ist einer der Vorurteile die es über Deutsche gibt. Doch dieses Vorurteil scheint sich in diesem Fall zu bewahrheiten.

Im April 2014 ging in Ingolstadt ein Notruf ein. Ein Zweijähriges Mädchen drohte zu ersticken, da sie Schnellkleber geschluckt hat. Der 51-Jährige Arzt Alexander Hatz eilte schnell mit dem Rettungswagen zum Mädchen und überholte so mit Blaulicht mehrere Autos. Während dieser Fahrt musste ein Auto des entgegenkommenden Verkehrs stark abbremsen und auf den Randstreifen ausweichen. Der Autofahrer fühlte sich dadurch dermaßen bedrängt, dass er den Arzt anzeigte.

Mitte Januar 2015 erhielt Alexander Hatz einen Brief: Wegen Verkehrsgefährdung soll er 4.500 € zahlen und 6 Monate seinen Führerschein abgeben. Diese Strafe akzeptiert er nicht und komm nun vor Gericht. Der leitende Oberstaatsanwalt unterstützt die Entscheidung seiner Behörde und meinte dazu:

"Auch wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt, muss es verhältnismäßig sein"

Alexander Hatz ist nun seit 23 Jahren Notarzt und fuhr ungefähr 5.500 Einsätze.

Quellen:
Foto: Thorsten Freyer / pixelio.de
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Dann bin ich ja mal gespannt wann ein Einsatzwagen der Polizei so eine Anklage bekommt ......... dummer Richter.
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Das ging ja gestern quer, zumindest durch die Onlineangebote der größeren Printmedien. Es gibt bereits eine für den Arzt.
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Es ist eigentlich jedem bewusst, dass man bei Fahren mit Sondersignal quasi mit einem Fuß im Knast steht.

Der §1 der StVo gilt trotz Blaulicht und Martinshorn. Quelle: Eigene Erfahrung: Damals als Fahrer eines Rettungswagens (in meiner Funktion als Rettungsdiensthelfer) mit Sondersignal innerhalb der geschlossenen Ortschaft in Richtung Einsatzort unterwegs. Gegen Ortsende eine lange Gerade (jedoch noch innerorts). Die drei Autos vor mir fahren rechts ran. Ich setze den Blinker und ziehe auf die (freie) Gegenfahrbahn raus, obwohl die Fahrzeuge auf das Bankett ausgewichen sind. Tja, dann kam der Ruf meines Kollegen "Achtung, da schert einer aus" und dann gab es schon einen wahren Regen aus div. Plastikteilen. Einsatz wurde der Leitstelle als abgebrochen gemeldet und die Cops verständigt. Vor Ort wurde dann gleich der Fahrtenschreiber angeschaut und ich eben über den §1 belehrt und für den nächsten Tag auf die Wache zur schriftlichen Aussage bestellt. Die Aussage war dann reine Formsache, da der betreffende Fahrzeugführer ausgesagt hatte, dass er uns weder gehört noch gesehen habe und meinte, der vor ihm Fahrende hätte den Blinker gesetzt, um seine "Rechts-Abbiegen-Absicht" kundzutun.

Im Prinzip ist die Aussage des Oberstaatsanwaltes allgemein gerechtfertigt. Da keiner von uns dabei war, kann man nicht sagen, ob der Notarzt angesichts des besonderen Einsatzes nicht doch ein wenig schneller wie sonst gefahren ist und sich der Entgegenkommende (als unbeteiligter Dritter) dann zu Recht genötigt gefühlt hat.

Für mich stellt sich die Frage, warum der Notarzt selber unterwegs ist? In allen mir bekannten Kreisverbänden war es damals so, dass der Notarzt mit dem "Akademikertaxi" (aka NEF aka Notarzteinsatzfahrzeug) zum Einsatzort gefahren wurde, welches von einem Rettungsassistenten bzw. Zivi gesteuert wurde. So hatte der Arzt den Kopf frei (und einen qualifizierten Helfer am Einsatzort).
 
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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Oh, für den Gegenverkehr gelten also all die Dinge nicht, die man nach StVO machen muss, wenn ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignalen kommt :unknown:
Reicht da eine kurze Überlegung: Bin ich in Not? Jemand aus meiner Familie? Nö! Blöder Notarzt, ich hab's selber eilig...

Als ich das vor ein paar Tagen gelesen habe, dachte ich echt, dass ich im falschen Film bin.
Die Idioten wissen nicht mal, zwischen welchen Spuren sie die Gasse bilden müssen, wie man sich im Stau verhält, aber megewichtig vor Gericht auflaufen.

Autos müssen alle 2 Jahre zur HU, Autofahrer dürfen bis zur völligen Verblödung oder körperlichen Unfähigkeit einfach so rumeiern.

Die Online-Petition für den Notarzt habe ich schon unterschrieben :T
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Was mich irritiert ist, daß nur von einem Strafbefehl die Rede ist. Gibt es da nicht vorher einen Anhörungsbogen? Wurde der Ignoriert?

Er soll ja beim Überholen zu weit nach links gekommen sein. Dazu mal eine nur allgemeine Anmerkung.

Früher ist man rechts rangefahren, wenn ein Einsatzwagen kam. Und zwar unabhängig, wie viele Spuren die Strasse hatte und ebenso unabhängig davon, ob der Wagen von vorne oder von hinten kam.

Heute beobachte ich oft, daß Einsätze im Gegenverkehr nicht einmal mehr zur Geschwindigkeitsreduzierung führen.
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Blaulicht und Martinshorn sind kein Freifahrtsschein für einen Rettungsdienstler. Die Sonder- und Wegerechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genutzt werden. Blindlinks drauf losfahren ist also nicht.

Allerdings finde ich hier in diesen Fall die Strafe auch mehr als übertrieben. Es ging hier schließlich um akute Lebensgefahr, wo es auf jede Sekunde ankommt.

Und warum wird der anzeigende Verkehrsteilnehmer nicht belangt, weil er nicht sofort “freie Bahn“ gemacht hat? Ist schließlich Pflicht eines jedem Verkehrsteilnehmers, wenn er Blaulicht und Martinshorn mitbekommt. Und laut der war die Stelle, an der sich das ereignet haben soll über 600 Meter einsehbar.
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Auch ein Arzt hat Verkehrsregeln zu befolgen. Blaulicht und Horn sind kein Freifahrtschein für eine GTA-Fahrt.
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Also mich interessiert eher ob der Arzt das Kind retten konnte. Weiß da jemand was drüber? Darüber berichten die Medien natürlich wieder nicht... oder ich überles das.
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Das Foto im zweiten Link in der Quellenangabe legt nahe dass es dem Kind gut geht.
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

In der Fahrschule wurde mir beigebracht, dass Missachten von Blaulicht und/oder Martinshorn ne dicke Strafe gibt, d.h. wenn man nicht rechts ran fährt, macht man sich strafbar. Scheint wohl doch nicht zu stimmen, so wie sich das hier liest... Oder hat der Kläger auch eine Anzeige bekommen, weil er trotz Blaulicht und Martinshorn nicht vorsichtiger gefahren ist?
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Aus den Nachrichten geht nicht hervor ob sich der Arzt vor dem Einfahren in die Kreuzung vergewissert hat ob es einen möglichen Unfall mit dem Gegenverkehr gegeben haben könnte. Ob er jetzt mit Schrittgeschwindigkeit oder mit 70 KmH in die Kreuzung einfuhr ist nicht geklärt und sollte entsprechend berücksichtigt werden.
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Ob es wohl zu der Anzeige gekommen wäre, wenn der RTW auf dem Weg zu einem Angehörigen des 'Bedrängten' gewesen wäre? :coffee:

Ich finde das lächerlich, ebenso die Aussage des Staatsanwaltes, aber wie Chegwidden schon sagt, auf solche Ideen kommt man nur, wenn man sich nicht selbst in der Notsituation befindet.



So kenne ich das auch.
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Stimmt, eine Landesstraße ohne baulich getrennter Fahrbahn für den Gegenverkehr könnte es auch gewesen sein.
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Ich habe Adblock an. Und RTL gehört da jetzt nicht zu den Kandidaten die ich in meiner Ausnahmeliste habe.

--- [2015-02-07 14:59 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag --


@Hezu
Danke.


@Topic:


Ich finde man sollte hier auch mal etwas die Umstände beachten. Ein kleines Kind das Schnellkleber geschluckt hat und am Ersticken ist, ist was anderes als ne Frau die sich bei nem Autounfall die Knochen verrenkt hat oder was weiß ich. Da hängtja auch noch viel mehr dran als Leben des Kindes selbst. Oftmals das Glück einer ganzen Familie. Und statt dem Arzt mit Lob zu überschütten wird hier über Geschwindigkeit und Gegenverkehr diskutiert. Okay, ist für ein Forum wie dieses natürlich auch so gedacht. Aber das der Richter/Anwalt da nicht Gnade vor Recht walten lässt finde ich nen starkes Stück. Ein guter Arzt rettet ein Menschenleben und wird dafür bestraft. Und vllt sogar noch weitere Menschenleben die von ihm gerettet werden könnten. Eine Verwarnung auf irgendeine Art und Weise hätte es für mich da auch getan. 4000 Euro und Führerscheinentzug ist definitiv zu krass. Vor allem wenn man es mal wieder in Kontext mit Straftätern stellt die vorsätzlich handeln und dafür dann nur Bewährung kriegen. Verstehe einer diese deutsche Bürokratie.
 
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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Ein guter Arzt rettet ein Menschenleben und wird dafür bestraft. Und vllt sogar noch weitere Menschenleben die von ihm gerettet werden könnten.

Das ist ähnlich wie dieses Gutmenschen-Denken: Hauptsache alles zu 100% korrekt und nach Vorschrift, und das dann jenseits von Vernunft und Logik.
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

@p3Eq:

Das dachte ich mir auch.
Das Bild ist leider sehr klein und lässt wenig Spielraum für Interpretationen.

Normalerweise sollte man doch wenigstens die Geschwindigkeit mindern, wenn man merkt, dass sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht nähert, egal aus welcher Richtung.
Evtl ist es den anderen beiden Verkehrsteilnehmern erst zu spät aufgefallen und sie haben sich schlicht erschrocken.
Ohne nähere Informationen lässt sich das leider schwer sagen... Aber ich bin im Zweifel für den Angeklagten :)
 
Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Heute beobachte ich oft, daß Einsätze im Gegenverkehr nicht einmal mehr zur Geschwindigkeitsreduzierung führen.

Doch doch!

Aber erst dann, wenn der Notarzt schon vor Ort ist.

Dann wird im Gegenverkehr auf die Bremse gelatscht, das Fotohandy gezückt, auf viel Blut und Hirnmasse gehofft und gleichzeitig so
ein fieser Stau dadurch verursacht, dass weitere Rettungskräfte nicht mehr an den Ort kommen.

BTT: bei uns sollen jetzt in den Polizeiautos die ersten Töne der amerikanischen Sirenen getestet werden. Das *Tschilp* zum Anhalten.
Das gängige Martinshorn soll nicht mehr so gut zu hören sein, weil die Autos heutzutage einfach zu dicht/zu gut isoliert sind.
Außerdem sind viele Fahrer kaum in der Lage abzuschätzen, ob sich das Einsatzfahrzeug von vorne, hinten, seitlich nähert.

Der Aufschrei der Bevölkerung -bah, immer dieser Amischeiß- war erstaunlich. Was uns wieder zurück zu dem Autofahrer im Startpost bringt :cool:
 
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