• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Gericht

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505465_web_R_by_Thorsten Freyer_pixelio.de.jpg "Der Erhobene Zeigefinger", das ist einer der Vorurteile die es über Deutsche gibt. Doch dieses Vorurteil scheint sich in diesem Fall zu bewahrheiten.

Im April 2014 ging in Ingolstadt ein Notruf ein. Ein Zweijähriges Mädchen drohte zu ersticken, da sie Schnellkleber geschluckt hat. Der 51-Jährige Arzt Alexander Hatz eilte schnell mit dem Rettungswagen zum Mädchen und überholte so mit Blaulicht mehrere Autos. Während dieser Fahrt musste ein Auto des entgegenkommenden Verkehrs stark abbremsen und auf den Randstreifen ausweichen. Der Autofahrer fühlte sich dadurch dermaßen bedrängt, dass er den Arzt anzeigte.

Mitte Januar 2015 erhielt Alexander Hatz einen Brief: Wegen Verkehrsgefährdung soll er 4.500 € zahlen und 6 Monate seinen Führerschein abgeben. Diese Strafe akzeptiert er nicht und komm nun vor Gericht. Der leitende Oberstaatsanwalt unterstützt die Entscheidung seiner Behörde und meinte dazu:

"Auch wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt, muss es verhältnismäßig sein"

Alexander Hatz ist nun seit 23 Jahren Notarzt und fuhr ungefähr 5.500 Einsätze.

Quellen: 1 2
Foto: Thorsten Freyer / pixelio.de
 

Metal_Warrior

Defender of Freedom
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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

@BurnerR:
Angesichts der Tatsache, dass vor einem Oberverwaltungsgericht in Bayern auch schon mal Wasser nach oben fließen konnte, ohne dass sich jemand daran störte, lässt IMHO schon einen solchen Rundumschlag zu. Und ja, dieser ganz spezielle Fall mit dem Wasser war in meiner Familie, ging da nur um ein paar Millionen Wasserschaden.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Du hat zwar auch "nö" geschrieben aber an sich gibst du mir doch in der Sache komplett recht.
Mit nö, habe ich deine Aussage gemeint, dass der Staatsanwalt die Akte liest, was nicht korrekt ist.
Wie geschrieben, ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens, die Polizei stellt nur die Hilfsbeamten zur Erfüllung. Die Staatsanwaltschaft ordnet alles an.
Ist schon alles ausermittelt, wird ein Zeuge vorgeladen, wird ein Haftbefehl beantragt, versucht man eine Abhörgenehmigung zu erlangen, wird eine Kontenöffnung beantragt, stellt man das Verfahren ein, stellt man gegen Geldauflage ein, gibt es einen Strafbefehl, kommt es zur Anklage usw?
Die Staatsanwaltschaft hat per Gesetz nicht einfach einen Akt zu lesen, der ihr zugesandt wird, dann eventuell anzuklagen und dann vor Gericht die Aktenlage wieder zu geben, sondern sie muss die Ermittlungen leiten. Wenn also ein Staatsanwalt meint, einen Strafbefehl mit drohendem mehrmonatigen Führerscheinentzug zu erlassen, ohne dem gesetzlichen Aufttrag gerecht zu werden, der da lautet, sowohl entlastende Indizien, als auch belastenden Indizien zu sammeln und dann zu gewichten, dann ist das flappsig gesagt, miese Arbeit. Das will ich hiermit klar stellen.
Genau in diese Kerbe schlägt die Generalstaatsanwaltschaft in München, die meint, dass nach Stellungnahme des Arztes eine Verurteilung unwahrscheinlich scheint. Diese hat der ursprüngliche Staatsanwalt nicht abgewartet! Er hat nicht nur miese Arbeit geleistet, sondern einseitig ermittelt, was zu keinerlei negativen Konsequenzen für ihn führen wird.

Der Widerwillen in der Justiz, Fehler offen anzugehen und diese dann best möglich abzustellen, ist eben das Problem. Der jetzige Fall ist eben ein Beleg dafür.
Und selbst dann, wenn ein Richter in einem Revisionsprozess das vorangegangene Fehlurteil bestätigt und sich beim unschuldig Verurteilten im Namen der Justiz entschuldigt, dann heisst das noch lange nicht, dass ihm zb finanzielle Widergutmachung leicht gemacht wird. Hier müssen sich dann diese mit anderen Teilen der Justiz herum schlagen, um entschädigt zu werden. Da werden dann Parkscheine für 4 Euro von den Behörden eingefordert, Gutachten werden nur zum Teil bezahlt usw. Wer will, der kann sich ja ein bisschen einlesen. einige Fälle gingen ja durch die Medien.

Toller Fall ist der Tierschützerprozess in Österreich. Über 100 Anklagepunkte, 0 Verurteilungen und finanzieller Ruin für die zu unrecht Angeklagten. In Deutschland gibts da zB Monika de Montgazon, Horst Arnold, Harry Wörz usw.
 
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bevoller

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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Was wäre passiert, wenn der Notarzt merklich langsamer gefahren wäre und nicht überholt hätte und das Kind durch den Kleber gestorben wäre? Und vor allem was wird sein, wenn der Arzt jetzt vor Gericht die Arschkarte zieht? Denkst du, dass hat dann keine Auswirkung auf die Kollegen? Die werden es sich dann zweimal überlegen schneller zur fahren oder zu überholen. Dann kommen Sie halt einfach ein paar Minuten später an. Dumm nur für den Notfall der die paar Minuten nicht mehr hat...
Die Chance, dass er dich im Falle des Falles gesund und einsatzfähig erreicht, verbessert sich im Vergleich zu vorher vermutlich ungemein.
Rambos auf unseren Straßen gibt es bereits genug, da braucht es nicht noch ein paar wildgewordene Rettungskräfte, die meinen, mit Blaulicht und Martinshorn hätten sie einen Freifahrtschein.

Ich hätte den Notarzt zwar vermutlich nicht angezeigt, vermutlich schon allein deshalb, weil ich gar keine Gefährdung für mein Leben gesehen hätte (wenn z.B. die 600m stimmen). Wenn ich allerdings lese, wie hier jemand meint, er hätte das Recht, auf dem Standstreifen mit 100 kmh zu brettern, neige ich fast schon dazu, mir das mit einer Anzeige doch noch zu überlegen.

@godlike: Es ist wirklich beeindruckend wie die Gesellschaft mit Leuten umgeht die sich - großteils sogar unbezahlt - für sie den Arsch aufreißen und dabei teilweise sogar noch das eigene Leben riskieren.
Wer im Straßenverkehr das eigene Leben riskiert, riskiert dabei in der Regel auch das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer. Soll ich solche Menschen beglückwünschen? Wohl kaum...

Unglaublich das überhaupt ein Strafbefehl erlassen wurde ohne den Beschuldigten anzuhören.
Unglaublich, was für ein Stuss hier geschrieben wird. Siehe unten...

Weil das bei uns gottseidank normal so ist, da entscheidet nicht einer alleine, das geht im Zweifelsfall durch diverse Instanzen, der Staatsanwalt liest erstmal die Akte und vor Gericht wird das dann mit Zeugenaussagen genauer behandelt.
Äääh - nein?
Der Sinn des Strafbefehls ist ja gerade, dass es zu keiner Gerichtsverhandlung inklusive Zeugenbefragung kommt.
Im Übrigen ist es auch nicht ungewöhnlich, dass der Beschuldigte nicht vorher angehört wird, sondern der Regelfall. Der Strafbefehl wird erlassen, zugestellt und dann kann der Beschuldigte dem Strafbefehl innerhalb von 14 Tagen widersprechen und gelangt zur mündlichen Hauptverhandlung.
 

joschi

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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Ein allgemeiner Rundumschlag gegen die Justiz ist nicht nur passend sondern auch richtig nötig. Die Justiz ist in allen möglichen Belangen inzwischen übergriffig geworden. Das betrifft Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung und stille SMS, Beschlagnahmungen, uns schließlich alles, was mit Täterermittlungsdruck, Verhandlung, Verhaftung usw. zusammenhängt. Das ist ja nicht nur der alte Blüm, der sich darüber beklagt, sondern auch andere wie zum Beispiel Schirach ("Die Würde des Menschen ist antastbar"). Justiz hat ein Eigenleben entwickelt, dass Mit einem demokratischen Rechtsstaat nicht mehr vereinbar ist. So ist es zum Beispiel auch nicht mehr möglich in diesem Land einem Kollegialgericht Rechtsbeugung vorzuwerfen und es deswegen anzuklagen. Es hat da tatsächlich in den letzten Jahren Entwicklungen gegeben, die einfach nur zum Haare raufen sind. Wer jemals das Buch von Kafka "Der Prozess" gelesen hat, wird die aktuelle deutsche Justiz darin problemlos wiedererkennen.
 

godlike

Warp drölf
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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Meine Güte, jetzt übertreibt es mal nicht. Keine Ahnung wie Ihr das miterlebt wenn der Krankenwagen es eilig hat und durch will, klar das ich da "abgedrängt" werde und auf den Seitenstreifen, Gehweg o.Ä. ausweichen muss. Wohin auch sonst? Würde ich da nicht rauf fahren würde der Krankenwagen ja nicht durch kommen :unknown: Der Typ hat einfach überreagiert m.M.n. Außerdem scheint der Arzt ja so ein schlechter Fahrer nicht zu sein oder wo ist die Rede von den hunderten Unfällen die er während seinen Einsätzen die letzten Jahre über provoziert hat? Hier in der Stadt vergeht keine einzige Stunde als da nicht gena so was passiert und die Feuerwehr, Krankenwagen oder die Polizei sich Platz verschaff(en muss). Ich hab bis vor knappen 3 Jahren auch noch an einer Straße gewohnt die zu einem der paar Krankenhäuser mit Kinder-Notaufnahme führte. Da war so was an der Tagesordnung. Leute weichen aus, der Krankenwagen fährt durch und die Leute fahren weiter. Gut, wenn da jetzt irgend ein Bergmensch das erste mal in richtigem Verkehr unterwegs ist mag ihn das vielleicht anfangs schockieren, macht es für mich aber nicht gleichzeitig zur einzigen Wahrheit. Das in DE jede Menge kleinkarierter Korinthenkacker und Denunzianten wohnen ist ja auch nichts neues. Wäre es sein Kind gewesen hätte er wohl (auf ein mal) gegenteilig argumentiert - oder gar groß geheult und geklagt, wenn es dann noch erstickt, weil der Notarzt zu spät gekommen wäre.
 

mathmos

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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Die Chance, dass er dich im Falle des Falles gesund und einsatzfähig erreicht, verbessert sich im Vergleich zu vorher vermutlich ungemein.

Danke Herr Doktor dass Sie ein paar Minuten später unbeschadet angekommen sind. Der Notfall hat sich erledigt. Der Patient ist bereits tot. :T

Von den Rettungskräften die ich kenne hatte lustigerweise noch keiner einen selbstverschuldeten Unfall. Scheint so, als ob diese schon irgendwie wüssten wie man zügig fährt. Bei einem Notarzt den ich kenne bin ich mir absolut sicher dass dieser 1 mal im Jahr ein spezielles Fahrsicherheitstraining absolviert. Genauso wie scheinbar der angezeigte Arzt.

Rambos auf unseren Straßen gibt es bereits genug, da braucht es nicht noch ein paar wildgewordene Rettungskräfte, die meinen, mit Blaulicht und Martinshorn hätten sie einen Freifahrtschein.

Nur weil es einige Vollpfosten gibt, die sich im Straßenverkehr nicht benehmen können, sollen jetzt Rettungskräfte nach StVo fahren, oder wie?

Davon abgesehen hat der Arzt wohl zum aktuellen Stand der Dinge seine Befugnisse nicht überschritten. Sollte das mit den 600 Metern, Signalhorn, Blaulicht und Lichthupe stimmen, kann ich ehrlich gesagt auch nicht das scharfe Abbremsen verstehen. Selbst wenn ein Einsatzfahrzeug nicht auf meiner Spur sondern auf der mir entgegendkommenden fährt, fahre ich langsamer und mache Platz.

Wenn ich allerdings lese, wie hier jemand meint, er hätte das Recht, auf dem Standstreifen mit 100 kmh zu brettern, neige ich fast schon dazu, mir das mit einer Anzeige doch noch zu überlegen.

Wie würdest du die Anzeige dann begründen?

Wer im Straßenverkehr das eigene Leben riskiert, riskiert dabei in der Regel auch das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer. Soll ich solche Menschen beglückwünschen? Wohl kaum...

Absolut richtig. Schaffen wir am besten gleich alle Rettungskräfte ab. Notfälle fahren wir dann selbst (natürlich streng nach StVo) zum Krankenhaus. Oder warten bis der Hausarzt Sprechzeiten hat.
 

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střelec
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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Ich hoffe dass hier niemand von den Gegnern einer zügigeren Fahrweise mal in die Situation kommt auf einen Notarzt angewiesen zu sein, schaden würde es der Meinungsbildung aber sicherlich nicht. Wartet ihr mal 30 Minuten auf den Krankenwagen wenn neben Euch jemand mit Schlaganfall liegt, wo jede Minute entscheident ist... Einfach mal ein wenig vorrausschauender Fahren, dann hat man kein Problem damit vom Blaulich überrascht zu werden und kann sich am Abend drüber freuen durch die eigene Fahrweise vielleicht mitgeholfen zu haben ein Leben zu retten.
 

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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Die Chance, dass er dich im Falle des Falles gesund und einsatzfähig erreicht, verbessert sich im Vergleich zu vorher vermutlich ungemein.
Es macht sehr oft durchaus einen enormen Unterschied. Gerade in solchen Erstickungsfällen oder Herzinfarkten.

Mir sind ein paar Leute in den Armen gestorben, weil der Notarzt zu spät kam. Und ja, es macht einen verdammt großen Unterschied, ob die Person dann weiterlebt, massive Folgeschäden hat, oder elendiglich verreckt auf gut Deutsch. Die vergisst man nicht mehr.

Ich seh da zwar das eigentliche Problem in der zu geringen Zahl an Personal, aber solang die Zustände halt nicht besser sind, wird man das so machen müssen. Und ich hab zumindest gefühlt nicht mitbekommen, dass es sonderlich viele Unfälle von Notärzten gäbe, die schnell fahren müssen.
 

BurnerR

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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Äääh - nein?
Der Sinn des Strafbefehls ist ja gerade, dass es zu keiner Gerichtsverhandlung inklusive Zeugenbefragung kommt.
Im Übrigen ist es auch nicht ungewöhnlich, dass der Beschuldigte nicht vorher angehört wird, sondern der Regelfall. Der Strafbefehl wird erlassen, zugestellt und dann kann der Beschuldigte dem Strafbefehl innerhalb von 14 Tagen widersprechen und gelangt zur mündlichen Hauptverhandlung.
Ich schrieb nichts anderes. Im Zweifelsfall geht das durch mehrehre Hände Instanzen. Sonst nicht.

Mit nö, habe ich deine Aussage gemeint, dass der Staatsanwalt die Akte liest, was nicht korrekt ist.
Wie geschrieben, ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens, die Polizei stellt nur die Hilfsbeamten zur Erfüllung. Die Staatsanwaltschaft ordnet alles an.
Ist schon alles ausermittelt, wird ein Zeuge vorgeladen, wird ein Haftbefehl beantragt, versucht man eine Abhörgenehmigung zu erlangen, wird eine Kontenöffnung beantragt, stellt man das Verfahren ein, stellt man gegen Geldauflage ein, gibt es einen Strafbefehl, kommt es zur Anklage usw?
Die Staatsanwaltschaft hat per Gesetz nicht einfach einen Akt zu lesen, der ihr zugesandt wird, dann eventuell anzuklagen und dann vor Gericht die Aktenlage wieder zu geben, sondern sie muss die Ermittlungen leiten. Wenn also ein Staatsanwalt meint, einen Strafbefehl mit drohendem mehrmonatigen Führerscheinentzug zu erlassen, ohne dem gesetzlichen Aufttrag gerecht zu werden, der da lautet, sowohl entlastende Indizien, als auch belastenden Indizien zu sammeln und dann zu gewichten, dann ist das flappsig gesagt, miese Arbeit. Das will ich hiermit klar stellen.
Genau in diese Kerbe schlägt die Generalstaatsanwaltschaft in München, die meint, dass nach Stellungnahme des Arztes eine Verurteilung unwahrscheinlich scheint. Diese hat der ursprüngliche Staatsanwalt nicht abgewartet! Er hat nicht nur miese Arbeit geleistet, sondern einseitig ermittelt, was zu keinerlei negativen Konsequenzen für ihn führen wird.
Zum letzten Teil bin ich geneigt zuzustimmen, wer weiß warum die Aussage des Arztes nicht vorhanden war oder warum die nicht rangeschafft wurde.
Zum Rest: Da habe ich nichts anderes geschrieben, der Staatsanwalt sortiert aus, was seiner Meinung nach vor Gericht gehört und was nicht. Auf welcher Grundlage, abgesehen von der Akte, tut er das denn? Da wird doch ausschließlich die Akte dazu herangezogen um zu entscheiden was die nächsten Schritte sind.
 

bevoller

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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Danke Herr Doktor dass Sie ein paar Minuten später unbeschadet angekommen sind. Der Notfall hat sich erledigt. Der Patient ist bereits tot. :T
http://www.mopo.de/umland/drei-verl...w-rast-in-rettungswagen,5066728,29732570.html
Dass hier keine Schuldfrage gestellt werden kann/muss, liegt einzig und allein an den Sonderrechten. Gerade das Beispiel zeigt, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Sonderrechten absolut notwendig ist und ebenso, dass bei Einsatzfahrten grundsätzlich auch immer andere Menschen gefährdet werden. Daran ändert auch dein Sarkasmus nichts.

Davon abgesehen hat der Arzt wohl zum aktuellen Stand der Dinge seine Befugnisse nicht überschritten. Sollte das mit den 600 Metern, Signalhorn, Blaulicht und Lichthupe stimmen, kann ich ehrlich gesagt auch nicht das scharfe Abbremsen verstehen. Selbst wenn ein Einsatzfahrzeug nicht auf meiner Spur sondern auf der mir entgegendkommenden fährt, fahre ich langsamer und mache Platz.
Das ist auch meine Sicht der Dinge. Trotzdem hat aber jeder Mensch das Recht, sich bedrängt oder gar bedroht zu fühlen und dann einen entsprechenden Strafantrag zu stellen.

Wie würdest du die Anzeige dann begründen?
So wie jede andere Anzeige auch. Verkehrsgefährdung und im Falle eines Unfalls z.B. auch mit Körperverletzung. Ob 100 kmh auf dem Standstreifen zu schnell sind oder nicht, darüber kann dann der Richter befinden. Der wird dann vermutlich auch zu würdigen wissen, dass u.a. die Gefahr besteht, dass Autofahrer auf den Standstreifen ausweichen, um eine Rettungsgasse zu bilden - oder weil sie eine Panne haben (Motorüberhitzung wäre im Stau ja nichts Neues).

Dass diese Gefahr ganz konkret besteht, kann man ja nachlesen.
Da eh keiner mittig Platz gemacht hat, hatten wir auf dem Streifen aber genug Platz für die 90-100 km/h, bis einer (!!!) dran gedacht hat, dass sowas wie ne Rettungsgasse ne patente Sache wäre, wenn man schon zwischen der Ausfahrt zum größten Klinikum Münchens und einem Unfall steht. Das fiel ihm natürlich auch erst ein, als er das Blaulicht hinter sich gesehen hat. Wir sind ganz schön geflogen, als der Maschinist in die Eisen gestiegen ist.

Absolut richtig. Schaffen wir am besten gleich alle Rettungskräfte ab. Notfälle fahren wir dann selbst (natürlich streng nach StVo) zum Krankenhaus. Oder warten bis der Hausarzt Sprechzeiten hat.
Nein, abschaffen müssen wir sie nicht. Aber selbstverständlich haben Rettungskräfte auch bei Notfällen der StVO entsprechend zu fahren. Bevor du dir das nächste Mal durch fehlplatzierte Ironie ein Eigentor schießt, solltest du vielleicht z.B. § 35 Abs. 8 der StVO durchlesen.
Dort heißt es nämlich ganz eindeutig:
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


Ich hoffe dass hier niemand von den Gegnern einer zügigeren Fahrweise mal in die Situation kommt auf einen Notarzt angewiesen zu sein, schaden würde es der Meinungsbildung aber sicherlich nicht.
Ich hoffe, dass hier niemand von den Befürwortern einer zügigeren Fahrweise mal in die Situation kommt, von einem Notarzt im Einsatz von der Straße gerammt zu werden. Schaden würde es der Meinungsbildung aber sicherlich nicht vielleicht doch. Tote haben nämlich keine Meinung mehr.


Es macht sehr oft durchaus einen enormen Unterschied. Gerade in solchen Erstickungsfällen oder Herzinfarkten.

Mir sind ein paar Leute in den Armen gestorben, weil der Notarzt zu spät kam. Und ja, es macht einen verdammt großen Unterschied, ob die Person dann weiterlebt, massive Folgeschäden hat, oder elendiglich verreckt auf gut Deutsch. Die vergisst man nicht mehr.
Das streitet auch niemand ab. Es hilft einem Unfall- oder sonstigen Opfer aber auch nichts, wenn die Rettungskräfte wegen eines Unfalls gar nicht ankommen. Im Übrigen rechtfertigt ein Herzinfarkt auch nicht, dass deshalb andere Menschenleben auf Teufel komm raus riskiert werden. Genau den Eindruck könnte man allerdings kriegen, wenn man hier einige Wortmeldungen liest.
Insbesondere so ein Schrott von lebenswertem und lebensunwertem Leben wie in Nr. 17 stoßen mir sauer auf. Für mich ist das kleine Kind nicht wertvoller als die Frau, die auf Grund ihres schmerzhaft "verrenkten" Knochens vielleicht gerade an einem Schock verstirbt.

Ich seh da zwar das eigentliche Problem in der zu geringen Zahl an Personal, aber solang die Zustände halt nicht besser sind, wird man das so machen müssen. Und ich hab zumindest gefühlt nicht mitbekommen, dass es sonderlich viele Unfälle von Notärzten gäbe, die schnell fahren müssen.
Das mag durchaus stimmen. Bei uns in der Gegend ist auch vor ein paar Jahren ein NEF weggefallen, nachdem das örtliche KH geschlossen wurde und einige Jahre danach die Kosten angeblich zu hoch waren, um den Standort alleine zu unterhalten.
Seitdem werden wir aus den Nachbarstädten versorgt, was selbst im günstigsten Fall und mit Bleifuß mindestens die doppelte bis dreifache Anfahrtszeit für Notfälle bedeutet. Trotzdem erwarte ich von niemandem, dass er sein eigenes oder das Leben anderer Menschen unverhältnismäßig riskiert, um hier "rechtzeitig" zu einem Notfall zu kommen. Der Notfall könnte übrigens irgendwann auch mal ich selbst sein.

Hier ist ganz einfach der jeweiligen Situation entsprechend zu (ver)fahren und nichts anderes schreibt die StVO auch für Rettungskräfte vor. Wer scheinbar nicht der Situation angepasst fährt, muss halt damit rechnen, dass sein Verhalten auf den Prüfstein kommt.
Nichts anderes ist mit diesem Herrn Dr. Hatz geschehen und vollkommen legitim. Das schützt uns nämlich letztendlich auch vor potentiellen Rettungs-Rambos.

Und ich hab zumindest gefühlt nicht mitbekommen, dass es sonderlich viele Unfälle von Notärzten gäbe, die schnell fahren müssen.
Ich glücklicherweise auch nicht. Aber das zeigt, dass im Normalfall das System Noteinsatz und gegenseitige, gebotene Rücksichtnahme - und sicherlich auch etwas Glück - recht gut funktioniert.
Wie ich bereits schrieb, hätte ich mich vermutlich gar nicht bedrängt gefühlt und falls doch, vielleicht sogar Verständnis dafür gehabt (kann ich sicher natürlich nur sagen, wenn ich selbst in der Situation gewesen bin). Aber wer hier pauschal Rettungskräfte als Heilige der StVO hochstilisiert, blendet einige, zum Teil bittere Realität aus.
 

Baer

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Re: Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt! - Notarzt wegen Verkehrsgefährdung vor Geric

Amen!

Will sagen: Das Thema ist für den einen Arzt durch. Grundsatzdiskussionen dürft ihr gerne im P+G-Forum anstoßen.

Gruß
Baer
 
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