"Der Erhobene Zeigefinger", das ist einer der Vorurteile die es über Deutsche gibt. Doch dieses Vorurteil scheint sich in diesem Fall zu bewahrheiten.
Im April 2014 ging in Ingolstadt ein Notruf ein. Ein Zweijähriges Mädchen drohte zu ersticken, da sie Schnellkleber geschluckt hat. Der 51-Jährige Arzt Alexander Hatz eilte schnell mit dem Rettungswagen zum Mädchen und überholte so mit Blaulicht mehrere Autos. Während dieser Fahrt musste ein Auto des entgegenkommenden Verkehrs stark abbremsen und auf den Randstreifen ausweichen. Der Autofahrer fühlte sich dadurch dermaßen bedrängt, dass er den Arzt anzeigte.
Mitte Januar 2015 erhielt Alexander Hatz einen Brief: Wegen Verkehrsgefährdung soll er 4.500 € zahlen und 6 Monate seinen Führerschein abgeben. Diese Strafe akzeptiert er nicht und komm nun vor Gericht. Der leitende Oberstaatsanwalt unterstützt die Entscheidung seiner Behörde und meinte dazu:
Alexander Hatz ist nun seit 23 Jahren Notarzt und fuhr ungefähr 5.500 Einsätze.
Quellen: 1 2
Foto: Thorsten Freyer / pixelio.de
Im April 2014 ging in Ingolstadt ein Notruf ein. Ein Zweijähriges Mädchen drohte zu ersticken, da sie Schnellkleber geschluckt hat. Der 51-Jährige Arzt Alexander Hatz eilte schnell mit dem Rettungswagen zum Mädchen und überholte so mit Blaulicht mehrere Autos. Während dieser Fahrt musste ein Auto des entgegenkommenden Verkehrs stark abbremsen und auf den Randstreifen ausweichen. Der Autofahrer fühlte sich dadurch dermaßen bedrängt, dass er den Arzt anzeigte.
Mitte Januar 2015 erhielt Alexander Hatz einen Brief: Wegen Verkehrsgefährdung soll er 4.500 € zahlen und 6 Monate seinen Führerschein abgeben. Diese Strafe akzeptiert er nicht und komm nun vor Gericht. Der leitende Oberstaatsanwalt unterstützt die Entscheidung seiner Behörde und meinte dazu:
"Auch wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt, muss es verhältnismäßig sein"
Alexander Hatz ist nun seit 23 Jahren Notarzt und fuhr ungefähr 5.500 Einsätze.
Quellen: 1 2
Foto: Thorsten Freyer / pixelio.de