Spione werden von der Haager Landkriegsordnung übrigens kaum geschützt. Die Todesstrafe ist nur gemäß deutschem Recht verboten, nicht gemäß Völkerrecht. Es spricht daher nichts unüberwindbares dagegen, sie beispielsweise über UK in die USA zu überführen und dort hinzurichten. Der EU-Verfassungsentwurf sieht auch für Europa die Todesstrafe ausdrücklich vor, mit etwas Bemühung könnte man daher auch in manchen EU-Ländern Hinrichtungen von Dschihadis ermöglichen. Ich tendiere aber zur dauerhaften Inhaftierung. Diese ist einfacher umzusetzen, kein Tabubruch und aus kostensicht auch attraktiver. Durchfüttern ist nämlich relativ, Foxconn nimmt uns die Terroristen bestimmt gerne ab, füttert sie durch und sorgt für die Gestaltung des Tagesablaufs.