Das hier ist aber nicht vom 1. April sondern von gestern:
welt.de: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Boehmermann
welt.de: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Boehmermann
Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
Dann ist das Beispiel etwas länger, aber immer noch ein Beispiel für etwas, was verboten ist.Wenn du jetzt aber hergehst und ein zb 10 Zeiliges Gedicht über die Polizei verfasst, wo du ihnen grobe Beleidigungen an den Kopf wirfst, wird dieses "Das darf man nicht sagen!" wohl nicht mehr ausreichen.
Du darfst zum Beispiel auch nicht als Satire Mohammed abbilden wie er sich an Kindern vergeht - nicht weil sich dann Muslime drüber aufregen sondern weil es als Herabwürdigung Religöser Lehren gilt (siehe das Urteil gegen Susanne Winter
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Steht so im GG.
@Ruby: Ruby, ich kann dich jetzt auch nicht einfach eine dumme Schlampe nennen und mich auf die Meinungsfreiheit berufen. Warum? Weil das Recht auf freie Meinungsäußerung dort endet wo es die Rechte der anderen verletzt.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Steht so im GG.
Davon würde ich zu 100% ausgehen.Ob ein Israel-Beitrag eine Gegenstimmung erzeugt hätte, glaub ich ehrlich gesagt nicht. Natürlich von Israel etc., so wie halt jetzt von Erdogan und seinen Anhängern.
Nein, wird es eben nicht. Wie ich schon schrieb, kann nur der "Verletzte" Strafantrag bei einer Beleidigung stellen. Das ist ja auch immer irgendwie ein Problem bei der Hetze gegen Flüchtlinge bei Facebook gewesen.@KaPiTN:
Klingt zwar albern, aber ja kann man.
Beleidigung ist zwar ein Antragsdelikt - wird aber bei öffentlichem Interesse auch eigenständig verfolgt.
Wenn also ein dritter Klage einreicht, wird zumindest das öffentliche Interesse geprüft, da allein die Anzeige eines Dritten schon ein Zeichen für öffentliches Interesse sein könnte.
...aber ist es auch eine Lüge?@Larius:
Wenn du mich dumme Schlampe nennst, ist das eine Beleidigung. Mit Satire hat das nichts zu tun.
Warum sollten sie? Du verachtest ihn ja auch von hier aus und ziehst nicht extra deshalb in die Türkei.Anscheinend eine ordentlich hohe dreistellige Anzahl an Strafanzeigen. Erschreckend. Wenn diese Fanatiker alle so dem Erdogan huldigen, warum ziehen sie dann nicht wieder zurück in die Türkei? Geben halt die deutsche Staatsbürgerschaft (sofern sie eine haben) wieder ab und nutzen ihre türkische Staatsbürgerschaft.