Ende April 2021 saß der Bund noch auf 301 Millionen Halbmasken, Zeitweise setzte sich Spahns Haus durch. Ende Januar wurde die Corona Arbeitsschutzverordnung so ergänzt, daß Arbeitgeber auch Spahns Quickie getestete Masken Mitarbeitern zur Verfügung stellen durften. Zwei Wochen später wurde diese Regelung auf Druck des Arbeitsministeriums rückgängig gemacht. Aber Spahns Leute hatten da schon die nächste Vertriebsidee. Gerade jetzt, als sich die zweite Welle der Pandemie abschwächte, könnten Menschen mit Behinderungen damit versorgt werden. Oder Obdachlose. Sogar gratis. Und Hartz-IV-Empfänger. Die könnten die Masken doch auch gut gebrauchen.
Heils Beamte sollten zustimmen, doch das ging ihnen endgültig zu weit. »Sicherheit und Gesundheit müssen an erster Stelle stehen«, schrieb Staatssekretär Böhning an Steffen, »insbesondere mit Blick auf die vulnerablen Personengruppen.« Bevor solche Masken verteilt würden, müssten die fehlenden Prüfschritte nachgeholt werden. »Unerläßlich« sei das. Im Ministerium für Gesundheit schäumte man bei so viel Widerborstigkeit. Nachzutesten dauere zu lange, dann sei eine »kostenfreie zeitnahe Belieferung« für Behinderte und Obdachlose »leider nicht mehr realistisch«. Außerdem gebe es doch noch weitere Gesetzesinitiativen, an denen das Arbeitsministerium ein Interesse habe — da hänge eines mit dem anderen zusammen. Heils Leute weigerten sich. Und so beugte sich Spahns Staatssekretär Steffen schließlich, zumindest vorläufig.