Coronavirus

Re: Coronavirus

Mal Fragen zur Praxis:

Wenn Ein Bundesland die Schließung der Schulen ab nächster Woche bekannt gibt, dann gilt dies doch sicher auch für die Berufskollege?

1) Gilt das auch für Weiterbildungskollege? (Früher Abendschulen genannt. Heute gibt es Vormittags und Nachmittagsangebote)?
2) Wenn Berufskollege im Rahmen einer Ausbildung besucht werden(Berufsschule), müssen die Azubis dann alternativ in den Betrieb?
 
Re: Coronavirus

Steht denn da schon was auf der Webseite des Kollegs?
Also im Normalfall muss man, wenn die Schule geschlossen ist, in den Betrieb.
Ist ja praktisch wie in den Ferien.
 
Re: Coronavirus

Also in NRW ist jetzt Schule zu!


Bei den FAQ steht: *Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.*
Das heißt dann wohl, dass Arbeiten angesagt ist. Oder sehe ich das falsch?
 
Re: Coronavirus

Das sehe ich auch so.
Beim hiesigen Weiterbildungskolleg gibt es dynamische Informationen nur mit Pin.
 
Re: Coronavirus

Ich machs einfach, krass oder

Geht eher darum, ob man danach mit Konsequenzen rechnen muss.
Natürlich sollte man sich auch als Arbeitnehmer immer erst um die eigene Gesundheit kümmern.

Ich bin gerade am Überlegen, ob ich weiterhin ins Fitnessstudio gehen soll oder zuschauen soll, dass ich mein Workout zu Hause mache. Noch gibt es in meiner Nähe keine bestätigten Fälle, weswegen ich mich frage, ob das nicht etwas übertrieben wäre.
 
Re: Coronavirus

Hier in .at muss sich keiner mehr diese Fragen stellen. Ab Montag ist alles zu außer Lebensmittelhandel und Apotheken. Trafiken angeblich auch und ich geh davon aus, dass auch Tankstellen offen bleiben.

Fitnesscenter, Bars, Einkaufszentrum, H&M, usw. bis auf Weiteres geschlossen.

Restaurants dürfen bis 15 Uhr offen bleiben, damit Arbeiter essen gehen können.

In Tirol wurden ein paar (kleinere) Regionen unter Quarantäne gestellt. Urlauber dürfen ausreisen, werden aber gebeten nicht anzuhalten ;)

Wollte heut Vormittag einkaufen, hat fast 2 Stunden gedauert bis zur Kassa zu kommen. Hab vor ein paar Tagen die Prepper belächelt. Jetzt ärgerst dich aber, wenn du weGEn Kleinigkeiten in Supermarkt musst.
 
Re: Coronavirus

Mail bezüglich der Schulschließungen in NRW.Sieht nicht nach irgendwas geheimen aus.
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.
Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.

3. Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.
a) Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe und an Beruflichen Gymnasien
Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.
Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.
Sollte es in Einzelfällen an Schulen durch Schulschließungen in den vergangenen Wochen bzw. durch die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März nicht möglich sein, dass alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise („Vorabiturklausuren“) erbringen konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach den Osterferien nachholen. Für diesen Fall erfolgt die Zulassung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die Schülerinnen und Schüler legen ihre Abiturprüfungen ab dem 7. Mai an den zentralen Nachschreibeterminen ab.

b) Informationen zu anderen Prüfungsformaten
Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert.
Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.

4. Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer
Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten.
Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz.
Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden.
Es muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der Lehrkräfte sichergestellt werden.
Der Ausbildungsbetrieb der Lehrerausbildung in Verantwortung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (interne und externe Seminarveranstaltungen, ausbildungsfachliche Begleitung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und Praxissemesterstudierenden) sowie Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung (Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Kompetenzteams und der Bezirksregierungen) werden bis auf weiteres ausgesetzt.

Das Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben für schulische Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar.
Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah mit der Schul-Mail (Nr. 5).
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname



<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

edit:Ok, scheint auch auf der Seite alles schon zu stehen. Nichts neues also.
 
Zuletzt bearbeitet:
Re: Coronavirus

Klopapier ist mittlerweile fast überall nicht mehr da. Außer die Markenartikel, die sind den meisten zum Hamstern zu teuer.
Aber wer keins mehr hat: die Dusche ist nach wie vor da.
Als Bidet wunderbar verwendbar.
 
Re: Coronavirus

@Trolling Stone:
Ich hatte vor Jahren mal so ne blaue Papierrolle von der Arbeit geklaut. Hab in 4 Wochen zwar Hornhaut auf den Hämorrhoiden, aber dafür sterbe ich mit sauberem Arsch
 
Re: Coronavirus

Dusche lässt sich ohne Probleme als BD verwenden, das geht super. Natürlich sollte man die Dusche entsprechend reinigen. Wasser statt trockenem abwischen ist darüber hinaus sowieso hygienischer.
 
Re: Coronavirus

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