Bremen verbietet Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit

Mal ungeachtet der Meinung über das Verbot als solches,
ist hier eindeutig klar, dass das Bremer verbot damit auf sehr sehr dünner Grundlage steht und ich sehe schon eine Menge klagen, die den Staat dazu zwingen eine drohende Gefahr nachzuweisen, die behoben wurde.
Das ist der Punkt. Eine Verordnung ist halt schneller erlassen als ein wirkliches Gesetz. Und das ist auch die Erklärung auf Kapitäns "Frage".
 
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  • #22
@der:
Also bleibt das es vermutlich Symbolpolitik nach dem Motto "wir tun was" ist.
Was auch wieder zurückfeuern könnte, wenn die Gerichte das aufheben.

Oder um drei Ecken gedacht, könnte man gucken, ob mal eine verbindung zu einer Nazi-Institution hinbekommt,
wenn die z.B. irgendwo von der Wehrmacht oder Kriegsmarine oder so verwendet wurde, dann einfach Symbolisch verbieten was es nicht mehr gibt und deren Symbole als Propagandamittel abstempeln.

Wäre zwar auch.... schräg, aber zumindest eine Möglichkeit das ganze vom legalen Glatteis zu bringen :unknown:
 
Es geht nicht darum, wie man ein Verbot schneller realisiert bekommt, sondern die Frage lautete, warum ein Gesetz verfassungswidrig sein sollte, eine Verordnung aber nicht. Ich sehe da keinen Grund und gehe davon aus, daß es keinen gibt.

Ich sehe allerdings einen Unterschied, wie die Fälle auf Rechtmäßigkeit geprüft werden.
Afaik kann gegen ein Gesetz direkt Verfassungsbeschwerde erhoben werden, bei einer Verordnung aber dürfte die erste Instanz ein Verwaltungsgericht sein und frühstens, wenn alle Instanzen durch sind, könnte das BVerfG involviert werden.
 
Ich hab mich da mal schlau gemacht:

.......

Mal ungeachtet der Meinung über das Verbot als solches,
ist hier eindeutig klar, dass das Bremer verbot damit auf sehr sehr dünner Grundlage steht und ich sehe schon eine Menge klagen, die den Staat dazu zwingen eine drohende Gefahr nachzuweisen, die behoben wurde.

Das Zitat bezieht sich ja auch auf das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht abseits der Verordnung im Bremen. Demnach kann der Gesetzeshüter die Flagge aktuell einkassieren, auch ohne vorhandene Verordnung und der dem sie weggenommen wurde, der kann dann dagegen klagen. Dann würde, sofern die Gefahr nicht formuliert werden kann, festgestellt werden, dass die Wegnahme rechtswidrig war und der bekommt die wieder. Das passiert aber Wochen, Monate, Jahre nach der konkreten Tat, macht den Moment und die Wegnahme aber nicht ungeschehen.

Das war ja im Umfeld um die G20 Proteste, die Proteste gegen das Kraftwerk Datteln 4 und im Umfeld der Ende-Gelände Proteste ähnlich. Dort wurde Journalisten/Aktivisten der Zugang verwehrt, bzw. denen im Vorfeld ein Platzverweis erteilt, dass die dort nicht sein dürfen. Dagegen wurde geklagt (teils über mehrere Instanzen) und abschließend festgesetellt, dass dies rechtswidrig war. Das hilt dem Betroffenen für den akuten Fall aber auch nicht mehr, denn die Veranstaltung ist vorbei.
 
Es geht nicht darum, wie man ein Verbot schneller realisiert bekommt, sondern die Frage lautete, warum ein Gesetz verfassungswidrig sein sollte, eine Verordnung aber nicht. Ich sehe da keinen Grund und gehe davon aus, daß es keinen gibt.

Hast du oder jemand anderes bereits geprüft ob die Verordnung verfassungskonform ist?
Wie kommst du überhaupt darauf?
Zudem ist dir immer noch nicht klar was der Unterschied zwischen Verordnungen und Gesetzen ist. Sonst würdest du doch solche Fragen gar nicht stellen.
 
Warum trollst Du? Entweder Du kannst die Frage beantworten, dann sind alle gespannt, oder Du kannst es nicht, dann verschwende nicht unsere Zeit!
 
Deine Frage ist Quatsch, da sie auf deiner falschen Annahme beruht die Verordnung wäre verfassungskonform.
Jetzt liest du dich mal in die Begrifflichkeiten ein und schaust dir an wie Gesetze und Verordnungen erlassen werden, dann bist du schonmal schlauer.
 
Deine Frage ist Quatsch, da sie auf deiner falschen Annahme beruht die Verordnung wäre verfassungskonform.

Dies ist Quatsch, weil ich das gerade nicht annehme, was aus meinen Formulierungen auch offensichtlich hervorgeht.
die Frage lautete, warum ein Gesetz verfassungswidrig sein sollte, eine Verordnung aber nicht. Ich sehe da keinen Grund und gehe davon aus, daß es keinen gibt.

Aber selbst wenn ich das annehmen würde, wäre "Quatsch" keine akzeptable und ausreichende Erklärung dafür, warum sie es nicht sein sollte. Da mußt Du noch nachlegen.
 
Das kleine Bremen geht in vielen Hinsichten in eine Vorreiterrolle.
Auch ist ziemlich frisch und ein guter Anfang.
 
@KaPiTN
Nur weil du dich nicht ausreichend über die Dinge von denen du redest informiert bist muss ich noch lange nichts nachlegen.
Ich wiederhole mich. Informiere dich über die Begrifflichkeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist ein Dummschwätzer, der nichts beiträgt.


Was Du machst ist in etwas so:
Frage: Alles muss raus, ich muss im Auftrag ein paar Domains verkaufen.
Wo und wie mache ich das? Gibts da was zu beachten?

Antwort: Wärst Du nicht nach der 3. Klasse von der Schule abgegangen, müßtest Du das nicht fragen

Statt Informationen beizusteuern behauptest Du nur fälschlicherweise, daß andere keine hätten.

Das ist klassisches Trollen, der kindische und destruktive Versuch Threads zu zerstören.

Wenn ich Dich ignoriere, kommen ja die verschreckten User vielleicht zurück und hier passiert noch etwas konstruktives. Das gilt auch für andere Threads.
 
Wenn dir die Argumente ausgehen wieder persönlich werden, klar. Womöglich verschreckt das die Leute...
Wie gesagt, informiere dich mal über Gesetze und Verordnungen und formuliere dann deine Frage als Diskussionsgrundlage nochmal bei.
Du fragst warum eine Verordnung (oder wie du sagst ein Verbot) verfassungskonform ist ein Gesetz aber nicht.
Nur hat niemand behauptet die Verordnung wäre verfassungskonform. Merkst du es? Oder geht es dir schon lange nicht mehr darum, sonder nur darum persönliche Differenzen auszuleben?
Es verlangt keiner von dir sachlich zu bleiben, vor allem mir steht das nicht zu, aber so ein wenig Substanz sollte dein Posting dann schon haben um ernst genommen zu werden.
 
Bei welchem Thema seid ihr nochmal? Euer persönliches Thema geht jetzt bordweit? Na danke.
 
Ja, sorry, dass ich da wieder auf seine Provokationen eingestiegen bin.
 
Deine Frage ist Quatsch, da sie auf deiner falschen Annahme beruht die Verordnung wäre verfassungskonform.
Jetzt liest du dich mal in die Begrifflichkeiten ein und schaust dir an wie Gesetze und Verordnungen erlassen werden, dann bist du schonmal schlauer.

Meine Fresse, schreib doch was du sagen willst anstatt hier auf zehn Beiträge verteilt nur darüber zu schreiben, dass du ja mehr weißt.
Ich habe keine Ahnung davon und möchte es gerne wissen, schreib doch bitte was jetzt mit Verordnungen (Exekutive) und Gesetzen (Legislative) ist in Bezug auf die Verfassung (Regelung Beziehung Staat <-> Bürger) und warum es Quatsch ist, dass eine Verordnung womöglich erst vor dem Verwaltungsgericht landet oder was auch immer hier aktuell nicht korrekt ist.
Hat überhaupt jemand behauptet, dass ein vergleichbares Gesetz verfassungskonform sei?
 
...und warum es Quatsch ist, dass eine Verordnung womöglich erst vor dem Verwaltungsgericht landet oder was auch immer hier aktuell nicht korrekt ist.
Hat überhaupt jemand behauptet, dass ein vergleichbares Gesetz verfassungskonform sei?

Nochmal:
Kapitän fragt/will wissen/unterstellt anderen folgendes behauptet zu haben:
"...die Frage lautete, warum ein Gesetz verfassungswidrig sein sollte, eine Verordnung aber nicht."

Ich antworte, niemand hat gesagt eine Verordnung kann verfassungskonform sein, ein Gesetz aber nicht.
Er will also eine Erklärung für eine Behauptung eines anderen die so nie aufgestellt wurde.
Und natürlich muss beides verfassungskonform sein. Allerdings wird die Verfassungkonformität bei einem Gesetz bereits vor Erlassung anders geprüft als bei einer Verordnung.
Auch durchläuft eine Verordnung nicht so viele Instanzen und kann schneller erlassen werden.

Fakt ist, eine Verordnung haut man halt schneller raus (bzw. kann von Bremen halt selbst erlassen werden) und diese kann und wird natürlich auch wieder einfach, wenn jemand klagt, von einem Gericht kassiert werden.

Dann hat Kapitän wohl auch den Unterschied normale, legale Flagge Kaiserreich (Reichsflagge), legale Reichskriegsflagge👎, und illegale Reichskriegsflagge (mit Hakenkreuz) nicht so ganz in den Kontext mit eingebracht.
Daher auch die Frage auf welcher Rechtsgrundlage man die Flagge verbieten sollte.

Dann hat Kapitän auch noch den Unterschied zwischen eine Flagge verbieten (Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz) und dem Verbieten des Zeigens einer Flagge (wie hier geschehen) nicht in den Kontext gebracht.
 



Das Land Brandenburg hat übrigens bereits erstmalig 2002 einen Erlaß verordnet, nachdem das Zeigen und Verwenden der Reichskriegsflagge* zu unterbinden ist.

*Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921 , Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933 , Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935
 



Das Land Brandenburg hat übrigens bereits erstmalig 2002 einen Erlaß verordnet, nachdem das Zeigen und Verwenden der Reichskriegsflagge* zu unterbinden ist.

*Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921 , Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933 , Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935
Interessant. Das scheint dann seit 2014 auch dauerhaft so zu sein.
 
Ja. Keine Befristung der Geltungsdauer bei dem Erlaß von 2014.
 
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  • #40


Bin mal gespannt was dabei rumkommt,
da ich immer noch Zweifel über die Rechtssicherheit habe, aber das dürfte sich jetzt ja klären... mal sollmecke fragen
 
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