...und warum es Quatsch ist, dass eine Verordnung womöglich erst vor dem Verwaltungsgericht landet oder was auch immer hier aktuell nicht korrekt ist.
Hat überhaupt jemand behauptet, dass ein vergleichbares Gesetz verfassungskonform sei?
Nochmal:
Kapitän fragt/will wissen/unterstellt anderen folgendes behauptet zu haben:
"...die Frage lautete, warum ein Gesetz verfassungswidrig sein sollte, eine Verordnung aber nicht."
Ich antworte, niemand hat gesagt eine Verordnung kann verfassungskonform sein, ein Gesetz aber nicht.
Er will also eine Erklärung für eine Behauptung eines anderen die so nie aufgestellt wurde.
Und natürlich muss beides verfassungskonform sein. Allerdings wird die Verfassungkonformität bei einem Gesetz bereits vor Erlassung anders geprüft als bei einer Verordnung.
Auch durchläuft eine Verordnung nicht so viele Instanzen und kann schneller erlassen werden.
Fakt ist, eine Verordnung haut man halt schneller raus (bzw. kann von Bremen halt selbst erlassen werden) und diese kann und wird natürlich auch wieder einfach, wenn jemand klagt, von einem Gericht kassiert werden.
Dann hat Kapitän wohl auch den Unterschied normale, legale Flagge Kaiserreich (Reichsflagge), legale Reichskriegsflagge
👎, und illegale Reichskriegsflagge (mit Hakenkreuz) nicht so ganz in den Kontext mit eingebracht.
Daher auch die Frage auf welcher Rechtsgrundlage man die Flagge verbieten sollte.
Dann hat Kapitän auch noch den Unterschied zwischen eine Flagge verbieten (Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz) und dem Verbieten des Zeigens einer Flagge (wie hier geschehen) nicht in den Kontext gebracht.