Bremen verbietet Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit

Seedy

A.C.I.D
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Kurzfassung:
Das Zeigen der Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit in Bremen steht nun unter Bußgeldern von bis zu 1000€


Ich selber bin da gespalten.
Einerseits gilt "aus dem Auge aus dem Sinn", jetzt kann man die Nazis halt wieder etwas schwerer identifizieren.
andererseits wirkt es einer normalisierung entgegen.

Die Demos in der Letztenzeit haben gezeigt, dass zu viele kein Problem mehr damit haben unter Nazibannern zu marschieren und ein Verbot,
könnte dem entgegen wirken.

Wieder anderer Seits, finde ich verbote von Symbolen generell übergriffig, weil es halt auch ne Form von Staatszensur ist und nicht dadurch ok wird, dass es die richtigen trifft...


Bin da wirklich unschlüssig...
 
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Wieder anderer Seits, finde ich verbote von Symbolen generell übergriffig, weil es halt auch ne Form von Staatszensur ist und nicht dadurch ok wird, dass es die richtigen trifft...
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Da kann man natürlich generell dagegen sein. Ich halte ein Verbot staatsfeindlicher, radikaler und/oder demokratiefeindlicher XYZ nicht für Zensur.
Zudem sollte sich keiner der offensichtlich gegen unsere derzeitige Staatsform ist und scheinbar lieber das Kaiserreich zurück hat dann auf Demokratie berufen um gegen die "Zensur" vorzugehen.
 
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  • #3
Da kann man natürlich generell dagegen sein. Ich halte ein Verbot staatsfeindlicher, radikaler und/oder demokratiefeindlicher XYZ nicht für Zensur.
Deswegen fällt mir die Meinungsbildung hier auch schwer.

Auf der einen Seite mag ich Zensur nicht und da es Prinzip sache ist, schließt das Nazis leider mit ein, auch wenn ich es nicht will.
Andererseits hast du doch auch recht.

Die Frage der Wirksamkeit, bzw. was damit erreicht werden soll und was es erreicht, müsste man auch noch klären.
 
Die Frage der Wirksamkeit, bzw. was damit erreicht werden soll und was es erreicht, müsste man auch noch klären.

Klar, das sowieso.
Ich befürchte nur, was damit erreicht wird kann man eh nie vorher konkret wissen.

Und ganz pragmatisch und persönlich reicht es mir manchmal auch, wenn ich manches einfach nicht mehr öffentlich sehen muss.

Wobei ja nicht immer alles schwarz/weiß ist.
Generell habe ich ja nichts gegen einen Demokraten der einfach Fan des Kaiserreichs ist. Ob der aber halt öffentlich Flagge zeigen muss?
In anderen Ländern würde das wiederum womöglich zum guten Ton gehören.

Wir machen uns hier in Deutschland ein Glück/leider oft zu viele Gedanken über manche Dinge.
 
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  • #5
Und ganz pragmatisch und persönlich reicht es mir manchmal auch, wenn ich manches einfach nicht mehr öffentlich sehen muss.

Stimmt auch schon, ich will sie auch net sehen...
Mir reicht das leider nicht als begründung es anderen zu verbieten.

sagmal, hat dich jemand ausgetauscht? Macht ja plötzlich mal Sinn, was du so von dir gibst.
 
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  • #7
Von anderer Seite kam grade noch die Frage ob und wenn ja, wie das GG Konform ist,
dass ist auch noch ein interessanter Aspekt, den ich gerne wüsste.

Also nicht nur das DAS, sondern auch das WIE.
 
Das Ding ist doch: dann suchen sie sich ein anderes Symbol/Flagge. Von daher erscheint mir das wie ein Kampf gegen Windmühlen.
 
Ich bin eher dagegen, dass diese Flaggen nicht prinzipiell von Neonazis verwendet werden, sondern auch von Reichsbürgern und diese sind zwar Deppen, aber nicht prinzipiell rechtsradikal. Auch sonst wäre ich eher dagegen, aus den Gründen die hier schon genannt werden, nämlich dass ggf. einfach die Symbolik etwas abgewandelt wird.
 
Was mich daran stört , ist, daß die Reichsflagge ab 1892 / Flagge des "Dritten Reichs" von 1933 bis 1935 nicht auch verboten wurde, es sei denn, falls eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht.

Statt daß es Rechtssicherheit gibt, entscheidet jetzt die Befindlichkeit der Ordnungskraft, was man auch Willkür nennen könnte.

Was mich noch ein wenig stört, ist, daß das doch wohl so eine Profilierungsgeschichte ist.
1. Bremen hat afaik keine besonderen herausragenden Erfahrungen mit den Flaggen gemacht.
2. Warum keine Initiative (z.B. Bundesrat) für eine bundesweite Regelung?
 
Ich vermute, dass so ein Verbot sehr deutlich vom BVerfG gekippt wird und so ein Gehampel will man sich zu diesem Thema vermutlich schlicht nicht geben.
 
Warum sollte ein Verbot per Gesetz verfassungswidrig sein, per Verordnung aber nicht? Oder anders, warum darf es eine Ordnungswidrigkeit sein, aber keine Straftat?
Nur so als Hinweis, wenn Du keine Erklärung parat hast, brauchst Du nicht zu versuchen, da etwas zu finden. Die Diskussion ersparen wir uns besser. :)
 
Was mich daran stört , ist, daß die Reichsflagge ab 1892 / Flagge des "Dritten Reichs" von 1933 bis 1935 nicht auch verboten wurde, es sei denn, falls eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht.

Auf welcher Rechtsgrundlage sollten denn Flaggen aus der Kaiserreichszeit per Gesetz verboten werden?
Verboten sind nationalsozialistische Symbole.
Die Reichskriegsflagge 1933-45 ist auch verboten, aber das weißt du sicher. Sicherlich kennst du auch den Unterschied zwischen einer Reichskriegsflagge und der Reichsflagge.

Den unterschied zwischen einem Verbot des Zeigens einer Flagge und eines Verbotes einer Flagge kennst du?

Warum sollte ein Verbot per Gesetz verfassungswidrig sein, per Verordnung aber nicht?
Auch der Grund fällt dir sicherlich ein, wenn du dir die Struktur des deutschen Staates mal genauer anschaust.
Also wer was erlassen darf und so.

Nur so als Hinweis, wenn Du keine Erklärung parat hast, brauchst Du nicht zu versuchen, da etwas zu finden. Die Diskussion ersparen wir uns besser. :)

Ich finde es übrigens schade, dass du die interessante Diskussion jetzt in diese Schiene lenkst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum sollte ein bundesweites Verbot nur über ein Gesetz möglich sein?

Wenn Du den Grund kennst, dann laß uns doch dran teil haben! Ich wäre gespannt auf Deine Erklärung, was der Unterschied verfassungsmäßig sein sollte, wenn ich nicht davon ausgehen würde, daß Du nur die Backen aufplusterst und mal wieder von nichts eine Ahnung hast.

Im Übrigen bist Du es jetzt erst, der da eine Diskussion daraus machen möchte.
 
Nur so als Hinweis, wenn Du keine Erklärung parat hast, brauchst Du nicht zu versuchen, da etwas zu finden. Die Diskussion ersparen wir uns besser. :)

Auf deine Erklärung warte ich noch.
Lies dich erstmal in die Begrifflichkeiten ein.
Dann den Unterschied zwischen Verbot Zeigen einer Flagge und Verbot Flagge verstehen.
Dann den Unterschied zwischen Gesetzen und Verordnungen.
Ich habe das Gefühl dir das jetzt nochmal zu wiederholen bringt nichts.
Das ist doch wirklich Grundlage unserer Demokratieform und sollte man wissen. Lernen die Kinder heute in der Schule sowas nicht mehr?
 
Warum sollte ein Verbot per Gesetz verfassungswidrig sein, per Verordnung aber nicht? Oder anders, warum darf es eine Ordnungswidrigkeit sein, aber keine Straftat?
Nur so als Hinweis, wenn Du keine Erklärung parat hast, brauchst Du nicht zu versuchen, da etwas zu finden. Die Diskussion ersparen wir uns besser. :)
Wieso erläuterst du nicht einfach anstatt so passiv-aggressiv zu sein? Ich kenne mich damit nicht aus, also immer her damit. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass auch die Verordnung nicht Verfassungskonform ist, aber das muss ja auch irgendein Gericht erst einmal feststellen (Verwaltungsgericht vllt als erste Instanz?).
 
Auf die Erklärung kannst Du lange warten, die habe ich nicht.
Was spielen die Unterscheide für die Unterhaltung von BurneR und mir für eine Rolle? Richtig. Keine.

Wenn Du ihr nicht folgen konntest,, schreib nicht. Solltest Du etwas nützliches Wissen beitragen können, da darfst Du das gerne.

Ansonsten keine weiteren Antworten auf Deine Stänkereiversuche. Warum klicke ich immer auf Deine Posts.
 


Ich hatte befürchtet, daß das nicht ausreicht, um richtig rüber zu kommen.

Ich meine mit Diskussion ersparen, daß, sofern Du nicht mehr als ich weißt, wir da beide nicht weiterkommen, weil wir da nur zusammen raten könnten.

War absolut freundlich gemeint und nicht aggressiv.
 
Ah ok, danke für die Erklärung, das kam in der Tat falsch an bei mir.
 
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  • #20
Ich hab mich da mal schlau gemacht:

Also Symbole als solche können nicht verboten werden.
Was aber verboten ist, nach paragraph , ist das verbreiten von Propagandamitteln verbotener organisationen.
Darunter zählen bestimmte Symbole, sowie auch denen zum Verwechseln ähnliche Symbole.

Was das Flaggenverbot in Berlin angeht habe ich dieses Zitat gefunden:
Die Ausführungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz lauten: „Die Führung der ‚Reichskriegsflagge‘ erfüllt weder einen Tatbestand des Strafgesetzbuches noch des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Dennoch kann die ‚Reichskriegsflagge‘ nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht dann sichergestellt werden, wenn dies in konkreten Einzelfällen die erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme ist, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Flagge Kristallisationspunkt einer konkret drohenden Gefahr ist und diese sich dadurch beheben lässt.“

Mal ungeachtet der Meinung über das Verbot als solches,
ist hier eindeutig klar, dass das Bremer verbot damit auf sehr sehr dünner Grundlage steht und ich sehe schon eine Menge klagen, die den Staat dazu zwingen eine drohende Gefahr nachzuweisen, die behoben wurde.
 
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