@KaPiTN:
Laut Aussagen der Presse und offizieller Stellen war zum Zeitpunkt des Schusses:
- der Täter in der Nähe anderer Menschen
- der Täter aufgrund vorhergegangenem Verhalten als Gefahr für ebenjene Menschen einzustufen
- der Täter mindestens mit einer Axt bewaffnet
Natürlich kann man da immer argumentieren, mit mehr streicheln und weniger Blei hätte man vielleicht die Rechnung etwas drücken können, allerdings - und da bin ich eben auch konform mit godlike und anderen - hätte es auch viel schlimmer kommen können und auch ein guter Schütze kann eine bewegliche Person nicht mit Sicherheit nichtletal ausschalten, sondern höchstens mit hoher Wahrscheinlichkeit. Dass die Kugel zudem eine Gefährdung anderer Opfer darstellt, kommt erschwerend hinzu.
In meiner Welt sind potentielle Opfer zu schützen, solange es nicht unverhältnismäßig wird. Im vorliegenden Fall haben wir also einen "nutjob unleashed", dessen jüngste Vergangenheit potentiell tödliche Auswirkungen auf zukünftige Opfer wahrscheinlich werden lässt - erfordert der Schutz ebenjener Opfer das Ausschalten der unmittelbaren Gefahr, und kann dies nichtletal nicht garantiert werden, ist letales Eingreifen verhältnismäßig. Zäumt man das Pferd von der anderen Seite auf, stellt sich die Frage, ab wie vielen Opfern letales Eingreifen gerechtfertigt ist. Und da bleibst du dann die Antwort schuldig, denn einerseits ist dir das Leben des Täters lieb und teuer, andererseits kannst du auch schlecht argumentieren, dass für sein Überleben auch mal ein paar Unschuldige ins Gras beißen dürfen.
Ich hab da eine einfache, sogar mit deiner Anforderung an den Staat konform laufende Antwort: Kein Opfer. Es darf kein Opfer geben, da jedes "vom Staat zugelassene" Opfer das Gewaltmonopol des Staates infrage stellt. Daher ist bei Gefährdung Unschuldiger (und jeder, der unverdient Aggression auf sich zieht, ist als Unschuldig an der Situation zu kategorisieren) der Täter auszuschalten. Ist dies nichtletal nicht mit Sicherheit gewährleistet, bleibt nur die Gefährdung seines Lebens als einzige Option, denn Opfer darf es keine geben. Damit verbietet sich nämlich auch das Warten, bis er die Opfer zu Boden gehackt hat, dass sie aus der nichtletalen Schusslinie sind. Oberste Prämisse Opferschutz. Und dadurch, dass er andere Menschen als Freiwild für seine Axtschwingerei deklariert, hat er auch mit dem Gesetz der Gleichberechtigung (gleiches Recht für jeden) sich selbst zum Freiwild für andere erklärt. Das mag euch stinken, weil Menschenrechte, aber da hab ich euch schon in einem anderen Thread dargelegt, dass die Art und Weise deren Festlegung in der Realität unhaltbar sind, weil rigoros pazifistisch.