[Politik und Gesellschaft] Angriff auf Zugreisende in Würzburg

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In einem Zug bei Würzburg soll ein Angreifer 21 Menschen mit einer Axt verletzt haben. Laut Radio Gong wurde der Täter erschossen. Die Tat soll sich auf der Strecke zwischen Würzburg-Heidingsfeld und Ochsenfurt ereignet haben. Noch ist die gesamte Strecke zwischen Würzburg Hauptbahnhof und Ochsenfurt gesperrt.



Update 23:33

Die Polizei hat den Täter erschossen. Das hat ein ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums bestätigt. Die Deutsch Presse Agentur berichtet derweil von drei schwer und einem leicht Verletzten.

Update 23:54
Der Täter soll ein 17-Jähriger Afghane sein, sagt der bayerische Innenminister Herrmann. Der Täter soll auf die Polizisten losgegangen sein, woraufhin die Polizei geschossen haben soll.
 
Zuletzt bearbeitet:


Nimm doch mal ein scharfes Küchenmesser und werfe es auf einen Baum. Aber nicht einfach schmeißen, sondern werfen.

Ich geh mal von aus, dass er kein Brotschmiermesser dabei hatte. Da geht es natürlich nicht.




Wenn sich der Messerwerfer zu doof anstellt, reicht es schon aus, das Ding einfach zu werfen. Polizisten sind abgelenkt und schwups, ist der Kerl mit der Axt da.


Wie auch immer, geht ja um die Aussage von der Künast und der ging es garantiert nicht darum, dass die Ermittlungen noch nicht so weit sind. Ihr Zwitscher Kommentar ist in etwa genauso blöde und dumm wie der Kommentar von der Reeker mit der Armlänge Abstand nach den Silvester Ereignissen.
 
bitte lass es.
Mit einem Messer so zu werfen das es stecken bleibt ist nicht einfach.
Handelt es sich dabei nicht um ein speziell ausbalanciertes Wurfmesser ist es noch schwieriger.

Warum wirfst du Küchenmesser auf arme Bäume?

Und warum reden wir hier überhaupt darüber?

Du könntest ja die Größe besitzen zu denken "die haben alle unrecht, ich weiß es besser aber halte jetzt mein Maul.".
Leider besitze ich diese Größe nicht. Ich muss so ein Dummgeschwätz leider richtigstellen.
 
Die Spekulationen, wie es zu den Schüssen gekommen ist und ob sie gerechtfertigt waren, sind schon fast lustig.
Ich weiß nur, wenn jemand mit Axt und Messer auf mich losgeht, dann würde ich ohne schlechtes Gewissen das ganze Magazin leer rotzen, mit Sicherheit würde ich ihn aber nicht bitten ruhig stehen zu bleiben, damit ich sein Bein besser treffen kann.

Und da Ruby sich standhaft weigert meine Frage zu beantworten,

Was genau hindert ein Attentäter daran seine Tat zu begehen wenn er registriert ist?

will ich es selber machen.

Gar nichts!

3 Gründe dafür:

1. Er wird bei der Registrierung nicht zugeben Attentäter zu sein.
2. Im Reisepass steht unter Berufsbezeichnung nicht Attentäter.
3. In Berlin gibt es keine Botschaft der IS, wo man Auskünfte darüber bekommt
 
"Das ganze Magazin reinrotzen" hat dann aber auch zur Folge das du eine auf die Finger bekommst. Auch für Polizisten gilt: Sobald die Notwehrsituation überschritten wird hagelt es Strafen.
 
@Larius: Polizisten sind da definitiv besser geschult. Wenn es aber um mein Leben geht, wäre mir Karriere und Strafe ziemlich egal. Ich denke aber nicht, dass ich in dem Augenblick einen Gedanken daran verschwenden würde.
 
solche Anschläge wird es immer wieder geben.
Ob es nun frustrierte Ex-Angestellte einer Firma sind die andere mit einem Samuraischwert losgehen, fehlgeleitete Kinder die andere abknallen oder halt nun ein Flüchtling.
Sowas kann man nicht verhindern, damit muss man wohl leider leben.
Wer sowas für irgendeine Diskussion bezüglich Pro oder Kontra Einwanderung oder Aufnahme von Flüchtlingen nutzt der ist entweder blöde, oder ein Arsch.

@Larius

stimmt so nicht ganz.
Bei einer Notwehrsituation gibt es keine Verhältnismässigkeitsprüfung.
Wohl aber bei einer Notstandssituation.

Was nun vorlag muss vielleicht ein Gericht entscheiden.
Darüber zu spekulieren wäre müssig.

Ob ein Polizist auf die Finger bekommt wenn er in einer Notwehrsituation in jemanden ein Magazin reinrotzt weiß ich nicht.
Unser Strafrecht gib da nichts her, da es in diesen Situationen keine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt.
Du kannst ja auch nicht von einem Polizist verlangen das er in einer Notwehrsituation noch gut zielt, und, übertrieben, vorher noch 3 mal warnt und seinen Dienstausweis zeigt.
Eine Notwehrsituation ist klar definiert.

In anderen Situationen (Notstand) kommt es natürlich sehr wohl auf die Verhältnismässigkeit an.
 
Ach du meinst als Privatperson. Da ist jedoch die Frage ob du überhaupt richtig in so einer Situation reagieren würdest - nicht umsonst werden Polizisten bzw. Soldaten auf solche Situationen trainiert. Sicher, du kannst am Schießstand gehen, allerdings ist es die Frage ob du dann, wenn dir ein Angreifer gegenüber steht, wirklich richtig reagieren würdest und nicht zb die Waffe nicht ziehst weil du vor Angst erstarrst bzw. die Waffe zwar in der Hand hast und abdrückst aber die Sicherung nicht gelöst hast.

Aber das wäre ne Metadiskussion die ich gern in einen anderen Thread auslagern würd.
 


Wenn sich der Messerwerfer zu doof anstellt, reicht es schon aus, das Ding einfach zu werfen. Polizisten sind abgelenkt und schwups, ist der Kerl mit der Axt da.
Das stimmt. Es ist eine gefährliche Waffe, ohne wenn und aber. Das habe ich auch so geschrieben.

Wie ich auch geschrieben habe, dass es nicht stimmt, was du in Bezug auf Messerwerfen geschrieben hast, dass es nicht schwer sei, so ein Messer in einem Ziel zu versenken.
Das ist es eben nicht, zumindest nicht laut denjenigen, die das als Hobby oder Sport oder gar Beruflich (im Zirkus, da hab ich es nämlich neulich gesehen und deswegen ein wenig Google bemüht) ausüben.

Aber du weißt es ja besser.
 
Gut, das ist mal wieder ein Unterschied zwischen AT und DE. In AT gibts auch bei einer Notwehrsituation eine Verhältnismäßgikeitsüberprüfung. Sprich ich darf, wenn mich jemand mit einem Messer angreift, ihm beispielsweise den Arm brechen aber darf ihm dann nicht das Messer, wenn er grad fliehen will, reinrammen.
 
ok, das wusste ich nicht. Ich glaube aber das hatten wir schon mal hier im forum so ähnlich.
Ist halt die Frage was sinnvoller ist.
Aber wie du sagst, besser diese Diskussion auslagern.

Allerdings, dein beschriebener Fall "Angreifer flieht" ist keine Notwehrsituation.
Daher müsstest du da auch in Deutschland die Verhältnismässigkeit wahren.

Auch in Österreich gilt:

Notwehr
§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist....

aber:
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.

also muss da auch noch Fahrlässigkeit dazu kommen.

Aber stimmt schon, dürfte deutlich anders vor Gericht sein als in Deutschland.
 
Im aktuellen Fall hat sich das doch mittlerweile geklärt bzw. die Begleitumstände sind klar. Der Täter kam aus dem Gebüsch auf die Beamten zu und hatte ca. 4-5 Armlängen Abstand. Da entschieden die 2 SEK Beamten die Schusswaffe einzusetzen und gaben 4 Schüsse ab, wobei einer der Schüsse die Stirn des Täters traf.

Ohne das jetzt rechtlich einschätzen zu können gehe ich nach der Informationslage davon aus, dass der tödliche Einsatz der Schusswaffe in diesem Fall unvermeidbar und auch gerechtfertigt gewesen ist. Zu dieser Sicht bin ich gekommen, nachdem die Situation in der PK geschildert wurde. Genau so kann ich es aber verstehen, dass man bis zu diesem Punkt den Einsatz der Waffe bei Aussagen wie "der Täter wurde auf der Flucht erschossen" hinterfragen darf.
 
@keinbenutzername und larius
Also, auch in Deutschland gibt es eine Pflicht, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer Notwehrsituation vorzunehmen.

Verhältnismäßig aber nicht im Bezug auf den Angriff (also, ich werde mit einem Messer angegriffen und darf also auch nur ein Messer oder etwas weniger gefährliches zur Notwehr nutzen), sondern im Bezug auf meine Möglichkeiten.

Habe ich mehrere Möglichkeiten, mich zu verteidigen, muss ich das mildere Mittel wählen.

Das nur zur Aufklärung.
 
Aus nem Gebüsch ? Hätte er sich wohl einen besseren hinter halt für SEK Typen suchen sollen :D
 
..
Ohne das jetzt rechtlich einschätzen zu können gehe ich nach der Informationslage davon aus, dass der tödliche Einsatz der Schusswaffe in diesem Fall unvermeidbar und auch gerechtfertigt gewesen ist..

Uninteressant in so einer Notwehrsituation.
Da muss nichts gerechtfertigt sein.
Zumindest schätze ich das so als Laie als Notwehrsituation ein wie du es beschreibst.

@keinbenutzername und larius
Also, auch in Deutschland gibt es eine Pflicht, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer Notwehrsituation vorzunehmen.

Verhältnismäßig aber nicht im Bezug auf den Angriff (also, ich werde mit einem Messer angegriffen und darf also auch nur ein Messer oder etwas weniger gefährliches zur Notwehr nutzen), sondern im Bezug auf meine Möglichkeiten.

Habe ich mehrere Möglichkeiten, mich zu verteidigen, muss ich das mildere Mittel wählen.

Das nur zur Aufklärung.

richtig.
Aber auch wenn man nicht das mildeste Mittel wählt bleibt man dennoch straffrei wenn man aus einem asthenischen Affekte heraus gehandelt hat.
Das hatten wir doch alles schon in anderen threads.

Sicherlich handelt es sich im beschriebenen Fall um einen intensiven Notwehrexzess der aber straffrei bleiben dürfte.
Natürlich darf man auch normalerweise von einem SEK Beamten erwarten auf Extremitäten zu zielen.
Macht er dies aber nicht, weil er sich dermaßen erschrocken hat oder Angst hat, bleibt es straffrei.

Früher schaltete sich doch bei solchen Diskussionen immer ein gewisser "bevoller" ein.
Wo ist der denn?
 
Zuletzt bearbeitet:


Es geht doch nicht um die Registrierung allein. Wie gesagt: Besser überprüfen, notfalls überwachen lassen. Aufpassen, dass keine Radikalisierung stattfindet in den Flüchtlingsheimen.

Oder man macht weiter wie bisher und Würzburg wird nicht der letzte Vorfall bleiben.
 
Uninteressant in so einer Notwehrsituation.
Da muss nichts gerechtfertigt sein.
Zumindest schätze ich das so als Laie als Notwehrsituation ein wie du es beschreibst.


Mir ging es speziell um die Tatsache, dass im Vorfeld Leute (wie beispielsweise der Tweet von Frau Künast) den tödlichen Einsatz der Schusswaffe hinterfragt bzw. kritisiert haben, ohne, dass genaues bekannt war. Mit diesen Infos von der PK sollte klar sein, dass für die Beamten keine andere Möglichkeit bestanden hat.
 
...Besser überprüfen, notfalls überwachen lassen. Aufpassen, dass keine Radikalisierung stattfindet in den Flüchtlingsheimen.

Oder man macht weiter wie bisher und Würzburg wird nicht der letzte Vorfall bleiben.

kannst du den Mist mal lassen?

Niemand wurde radikalisiert.
So einen Fall wirst du nicht verhindern können.
Genauso wenig wirst du überall aufpassen können das sich keiner radikalisiert.

Deine Welt ist so, so klein.
 
Oder man macht weiter wie bisher und Würzburg wird nicht der letzte Vorfall bleiben.
Richtig.

Die Behörden sollten sich Mühe geben, wo sie können.

Aber auch wir als Bevölkerung sollten etwas tun und nicht weiter machen, wie bisher.
Zum Beispiel nicht vor Flüchtlingsheime gehen und dort demonstrieren, dass wir die Leute nicht da haben wollen und sie somit der Radikalisierung empfänglich machen.

Nicht im Supermarkt vermeintliche Flüchtlinge schief angucken.
Nicht in Foren und sozialen Netzwerken gegen sie hetzen und sie damit in die Arme der Hetzer von der anderen Seite treiben, die sie auch wieder radikalisieren wollen.

Könnte uns gelingen.

Oder, nicht nur man macht weiter wie bisher, sondern wir machen weiter wie bisher und es wird zu vielen weiteren schlimmen Vorfällen kommen.
 
Die Gedanken kannst du nicht kontrollieren. Wünscht sich aber so mancher Diktator.
 
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