Auch Facebook ist kein rechtsfreier Raum. Bildquelle: kropekk_pl & OpenClipart-Vectors, thx! (CC0 1.0).
Vergangenen Montag musste sich ein 43-jähriger Facebook-Nutzer vor dem LG Leipzig verantworten. Ihm wird vorgeworfen, er habe Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet. Außerdem wurden dort Bilder verbreitet, die der Volksverhetzung dienen. Das Berufungsverfahren endete mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 22 Euro.
Wer in sozialen Netzwerken öffentlich gesetzwidrige Beiträge, Bilder oder Videos verbreitet, muss mit einer Strafverfolgung rechnen. Diese Erfahrung machte auch ein arbeitsloser Industriemechaniker aus Leipzig, der auf seinem Facebook-Profil mehrere Bilder fremder Quellen verbreitet hat. Eine von ihm zwar nicht selbst erstellte aber geteilte Bild-Collage zeigt den Eingang des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald. Das Foto wurde mit der Überschrift „Wir nehmen alle Flüchtlinge!!! Ihr Team vom Krisenflüchtlings-Zentrallager Weimar-Ettersberg.“ überschrieben.
Auf einem anderen Foto wird ein Mann mit nacktem Oberkörper und tätowiertem Hakenkreuz dargestellt. Der Titel dieses Bildes lautet „Wir warten“. Zwar ist dies der Screenshot eines US-amerikanischen Films, allerdings wurde zur wahren Quelle im Posting kein Bezug hergestellt. Zwar dürfe man sich nach Aussage des Gerichts kritisch über die deutsche Flüchtlingspolitik äußern. Die Verwendung der Insignien der Nazis seien aber verboten. Richter Bernd Gicklhorn begründete sein Urteil damit, die Menschenwürde der Flüchtlinge wird mit derartigen Postings angegriffen. Deswegen seien die Äußerungen auch nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Das Amtsgericht Leipzig hatte den Mann in der ersten Instanz zu insgesamt 1.500 Euro Geldstrafe schuldig gesprochen. Im Berufungsverfahren, welches die Staatsanwaltschaft angestrengt hatte, wurde vom Landgericht geurteilt, der Angeklagte müsse jetzt insgesamt fast 2.000 Euro Strafe bezahlen. Ausgangspunkt für die strafrechtliche Verfolgung des Facebook-Nutzers war ein anonymer Hinweis.
In den Leipziger Gerichten wurde schon häufiger wegen derartiger Vergehen geurteilt. So musste beispielsweise im Vorjahr ein 45-jähriger Leipziger 2.250 Euro bezahlen, weil er nach der versuchten Selbstverbrennung eines Flüchtlings öffentlich gefragt hatte, ob die Suizidgefährdeten nicht warten könnten, „bis der Winter kommt?“.
Alleine im Jahr 2015 wurden 31 Personen wegen Volksverhetzung angeklagt. Zudem ergingen im gleichen Zeitraum 79 Strafbefehle. In den Jahren zuvor gab es laut den Angaben des sächsischen Justizministeriums durchschnittlich nur etwa 10 bis 20 Verfahren pro Jahr.
https://tarnkappe.info/facebook-nutzer-zur-1-980-euro-strafe-wegen-volksverhetzung-verurteilt/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
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