Volksverhetzung: Facebook-Nutzer zu 1.980 Euro Strafe verurteilt

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Auch Facebook ist kein rechtsfreier Raum. Bildquelle: & , thx! ( ).

Vergangenen Montag musste sich ein 43-jähriger Facebook-Nutzer vor dem LG Leipzig verantworten. Ihm wird vorgeworfen, er habe Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet. Außerdem wurden dort Bilder verbreitet, die der Volksverhetzung dienen. Das Berufungsverfahren endete mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 22 Euro.

Wer in sozialen Netzwerken öffentlich gesetzwidrige Beiträge, Bilder oder Videos verbreitet, muss mit einer Strafverfolgung rechnen. Diese Erfahrung machte auch ein arbeitsloser Industriemechaniker aus Leipzig, der auf seinem Facebook-Profil mehrere Bilder fremder Quellen verbreitet hat. Eine von ihm zwar nicht selbst erstellte aber geteilte Bild-Collage zeigt den Eingang des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald. Das Foto wurde mit der Überschrift „Wir nehmen alle Flüchtlinge!!! Ihr Team vom Krisenflüchtlings-Zentrallager Weimar-Ettersberg.“ überschrieben.

Auf einem anderen Foto wird ein Mann mit nacktem Oberkörper und tätowiertem Hakenkreuz dargestellt. Der Titel dieses Bildes lautet „Wir warten“. Zwar ist dies der Screenshot eines US-amerikanischen Films, allerdings wurde zur wahren Quelle im Posting kein Bezug hergestellt. Zwar dürfe man sich nach Aussage des Gerichts kritisch über die deutsche Flüchtlingspolitik äußern. Die Verwendung der Insignien der Nazis seien aber verboten. Richter Bernd Gicklhorn begründete sein Urteil damit, die Menschenwürde der Flüchtlinge wird mit derartigen Postings angegriffen. Deswegen seien die Äußerungen auch nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Das Amtsgericht Leipzig hatte den Mann in der ersten Instanz zu insgesamt 1.500 Euro Geldstrafe schuldig gesprochen. Im Berufungsverfahren, welches die Staatsanwaltschaft angestrengt hatte, wurde vom Landgericht geurteilt, der Angeklagte müsse jetzt insgesamt fast 2.000 Euro Strafe bezahlen. Ausgangspunkt für die strafrechtliche Verfolgung des Facebook-Nutzers war ein anonymer Hinweis.

In den Leipziger Gerichten wurde schon häufiger wegen derartiger Vergehen geurteilt. So musste beispielsweise im Vorjahr ein 45-jähriger Leipziger 2.250 Euro bezahlen, weil er nach der versuchten Selbstverbrennung eines Flüchtlings öffentlich gefragt hatte, ob die Suizidgefährdeten nicht warten könnten, „bis der Winter kommt?“.

Alleine im Jahr 2015 wurden 31 Personen wegen Volksverhetzung angeklagt. Zudem ergingen im gleichen Zeitraum 79 Strafbefehle. In den Jahren zuvor gab es laut den Angaben des sächsischen Justizministeriums durchschnittlich nur etwa 10 bis 20 Verfahren pro Jahr.




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
...Diese Erfahrung machte auch ein arbeitsloser Industriemechaniker aus Leipzig (...) D der Angeklagte müsse jetzt insgesamt fast 2.000 Euro Strafe bezahlen.

Hab zwar nichts dagegen wenn die intellektuelle Unterschicht ausgenommen wird wie ein Karpfen, nur was soll so ein hirnloses Urteil bringen? Die Strafe kann er in zwanzig Jahren nicht zahlen oder soll er sie mit seinem ALG abstottern? Ein paar Stunden Sozialarbeit wären wohl besser gewesen als eine uneinbringliche Geldstrafe die außer den Gerichtskosten auf denen der Steuerzahler sitzen bleibt keine weiteren Folgen hat.

So musste beispielsweise im Vorjahr ein 45-jähriger Leipziger 2.250 Euro bezahlen, weil er nach der versuchten Selbstverbrennung eines Flüchtlings öffentlich gefragt hatte, ob die Suizidgefährdeten nicht warten könnten, „bis der Winter kommt?“.

Wo liegt hier die strafrechtliche Relevanz?
 
Wenn er es nicht bezahlen kann, kann es sein, dass er in den Knast geht. Nennt sich Ersatzfreiheitsstrafe.
 
Er kann das auf Antrag auch abarbeiten. 90 x 6h gemeinnützige Arbeit.
 
Yoah, "Arbeit statt Strafe" wäre natürlich besser und auch billiger und sinnvoller als Gefängnisstrafen, weil die Summen können von dem bissl Hartz 4 eh nicht abbezahlt werden. Dazu müssen die Leute aber einen entsprechenden Antrag stellen und auch nachweisen, dass sie die Geldstrafe nicht zahlen können.
 
Nein, sondern das Nettoeinkommen.
 
So schaut es wohl aus.



Nein. Sie haben weniger Wahlmöglichkeit.

Quatsch.
Auch Geringverdiener können und werden zu einer Geldstrafe verurteilt...


Zudem ist arbeitslos nicht gleich harz4.
Ist es wirklich euer Ernst jetzt ohne weiteres Hintergrundwissen nur noch die Höhe des Tagessatz anzuzweifeln?
 
Wieso Quatsch? Ich habe doch gar nichts anders behauptet. :unknown:
 
Und jemand ohne Einkommen, ein Obdachloser z.B., kann auch eine Geldstrafe bekommen?

Kein Einkommen, keine Geldstrafe, oder? Also ist es relevant, oder?
 
Ein Obdachloser erhält Sozialgeld.

Eine Geldstrafe kann auch jemand ohne Einkommen bekommen.
Darfst ansonsten deine Aussage gerne einfach mal mit einem konkreten Fall belegen.
 
Ja also.

Die , welche welches bekommen, haben dann ja ein Einkommen.
 
Bist du auf Krawall aus und stellst dich wieder absichtlich blöd?
Kein Einkommen bedeutet nicht das man keine Geldstrafe erhalten kann.
Bitte Belege deine Ergüsse endlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht?

Wie hoch ist denn dann ein Tagessatz, wenn sich dieser aus Nettoeinkommen, abzüglich z.B. evtl. Verpflichtungen wie Unterhalt geteilt durch 30 berechnet?

Solltest Du da mehr Informationen haben, dann laß mal hören!

Und mäßige Dich mal in Deinem Ton.
 
Lies meine Links.
Untergrenze 1€. Diese wird aber meist nur bei z.B. Inhaftierten usw. beschlossen.
Auch das mit dem geteilt durch 30 ist pauschal nicht richtig.

Restliche Fragen am besten selbst recherchieren oder du lässt dir das hier von jemandem erklären der sich auch bei den blödesten Blödstellungen im Ton mäßigen kann.
 
Untergrenze 1€. Diese wird aber meist nur bei z.B. Inhaftierten usw. beschlossen.
Auch das mit dem geteilt durch 30 ist pauschal nicht richtig.

Der Lohn im Knast liegt laut Strafvollzugsgesetz bei einem Neuntel der Bemessungsgrenze für Sozialleistungen. Das wären aktuell zwischen 120 und 307 Euro im Monat. Bei einem Euro würden 30€ Einkommen ja schon reichen.

Was ist denn bei der Division durch 30 falsch?
 
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