Volksverhetzung: Facebook-Nutzer zu 1.980 Euro Strafe verurteilt

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Auch Facebook ist kein rechtsfreier Raum. Bildquelle: & , thx! ( ).

Vergangenen Montag musste sich ein 43-jähriger Facebook-Nutzer vor dem LG Leipzig verantworten. Ihm wird vorgeworfen, er habe Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet. Außerdem wurden dort Bilder verbreitet, die der Volksverhetzung dienen. Das Berufungsverfahren endete mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 22 Euro.

Wer in sozialen Netzwerken öffentlich gesetzwidrige Beiträge, Bilder oder Videos verbreitet, muss mit einer Strafverfolgung rechnen. Diese Erfahrung machte auch ein arbeitsloser Industriemechaniker aus Leipzig, der auf seinem Facebook-Profil mehrere Bilder fremder Quellen verbreitet hat. Eine von ihm zwar nicht selbst erstellte aber geteilte Bild-Collage zeigt den Eingang des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald. Das Foto wurde mit der Überschrift „Wir nehmen alle Flüchtlinge!!! Ihr Team vom Krisenflüchtlings-Zentrallager Weimar-Ettersberg.“ überschrieben.

Auf einem anderen Foto wird ein Mann mit nacktem Oberkörper und tätowiertem Hakenkreuz dargestellt. Der Titel dieses Bildes lautet „Wir warten“. Zwar ist dies der Screenshot eines US-amerikanischen Films, allerdings wurde zur wahren Quelle im Posting kein Bezug hergestellt. Zwar dürfe man sich nach Aussage des Gerichts kritisch über die deutsche Flüchtlingspolitik äußern. Die Verwendung der Insignien der Nazis seien aber verboten. Richter Bernd Gicklhorn begründete sein Urteil damit, die Menschenwürde der Flüchtlinge wird mit derartigen Postings angegriffen. Deswegen seien die Äußerungen auch nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Das Amtsgericht Leipzig hatte den Mann in der ersten Instanz zu insgesamt 1.500 Euro Geldstrafe schuldig gesprochen. Im Berufungsverfahren, welches die Staatsanwaltschaft angestrengt hatte, wurde vom Landgericht geurteilt, der Angeklagte müsse jetzt insgesamt fast 2.000 Euro Strafe bezahlen. Ausgangspunkt für die strafrechtliche Verfolgung des Facebook-Nutzers war ein anonymer Hinweis.

In den Leipziger Gerichten wurde schon häufiger wegen derartiger Vergehen geurteilt. So musste beispielsweise im Vorjahr ein 45-jähriger Leipziger 2.250 Euro bezahlen, weil er nach der versuchten Selbstverbrennung eines Flüchtlings öffentlich gefragt hatte, ob die Suizidgefährdeten nicht warten könnten, „bis der Winter kommt?“.

Alleine im Jahr 2015 wurden 31 Personen wegen Volksverhetzung angeklagt. Zudem ergingen im gleichen Zeitraum 79 Strafbefehle. In den Jahren zuvor gab es laut den Angaben des sächsischen Justizministeriums durchschnittlich nur etwa 10 bis 20 Verfahren pro Jahr.




Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
Nö.
Wenn da etwas stünde, was Dir Recht geben würden dann würdest Du es ja posten. :coffee:

Da würde mit gar kein Zacken aus der Krone brechen.

Aber solange Du keine anderen Informationen hast, bleibt es dabei. Ohne Einkommen keine Geldstrafe.
 
Wenn das auch die Meinung aller anderen User hier ist und dir keiner widerspricht dann müsstest du ja recht haben.
Oder anders gesagt mich juckt es nicht wenn du von was falschem überzeugt bist.
 
Die 90 Tagessätze wurden verhängt, weil es eine Straftat war und um durch die aktenkundige Vorstrafe keine Bagatellisierung zu ermöglichen (2. Teil ist meine persönliche Interpretation). Der Strafrahmen ist je nach Straftat festgelegt (§ 40 StGB, § 46 StGB).

Die 22,- EUR Tagessatz zeigen, dass der Mann zumindest ein kleines Einkommen hat. Der Tagessatz wird anhand des monatlichen Nettoeinkommens berechnet, ggfs. nach Abzug von Lebenshaltungskosten, speziell bei Verurteilten mit Ehegatte/in und/oder Kind(ern).

Grundformel der Berechnung ist [Monatliches Nettoeinkommen] : 30 = 1 Tagessatz. .

Der Tagessatz kann zwischen einem und 30.000 Euro liegen. Der Sonderfall 1 € kommt nur bei Strafgefangenen oder Asylbewerbern etc. zum tragen. Bezieht der Verurteilte ALGII, wird der Tagessatz üblicherweise bei 5,- EUR angesetzt.

Ist doch gar nicht so schwer.
 
Kann sich noch jemand an die Ausrufe auf der Anti-Israel-Demo 2014 erinnern? Die Ausrufe dort mit "Juden ins Gas"... nun ja: - hätte man die Personalien der Leute vor Ort festgestellt, wären die ganzen Verfahren vermutlich nicht eingestellt worden. Denn DAS ist (auch) Volksverhetzung!

Ach Berlin wieder:

Diese Anti Israel Demos gibt es nach wie vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann sich noch jemand an die Ausrufe auf der Anti-Israel-Demo 2014 erinnern? Die Ausrufe dort mit "Juden ins Gas"... nun ja: - hätte man die Personalien der Leute vor Ort festgestellt, wären die ganzen Verfahren vermutlich nicht eingestellt worden. Denn DAS ist Volksverhetzung!

DAS ist Volksverhetzung:



Verkehrsminister Alexander Dobrindt ist für die Verwendung des umstrittenen Begriffs "Nafri" von der SPD und Opposition im Bundestag heftig kritisiert worden.
Dobrindt sei "als Sicherheitspolitiker ein rassistischer Hetzer, für den alles Böse aus dem Ausland kommt und der abwertende Begriffe politisch hoffähig macht", sagte Linke-Chefin Katja Kipping der "Passauer Neuen Presse".
Der Grünen-Politiker Volker Beck sagte der Zeitung, Dobrindt verwende Begriffe, die "herabwürdigend, beleidigend und ausgrenzend" wirkten - "ganz egal, ob sie ursprünglich als Abkürzung für etwas anderes gedacht waren oder nicht". SPD-Vize Ralf Stegner warf dem Minister vor, "mit aufgeladenen Begriffen zu zündeln, um Ressentiments zu schüren".
"Die Menschen wollen klare Antworten"
Dobrindt hatte der "Passauer Neuen Presse" zuvor gesagt, die Menschen in Deutschland würden klare Konzepte erwarten, wie sie besser gegen nordafrikanische Intensivtäter geschützt werden können. "Die Menschen wollen klare Antworten auf die Frage, wie der Staat bestmöglich für ihre Sicherheit sorgt und sie zum Beispiel vor Nafris schützt", sagte er dem Blatt. Damit benutzte Dobrindt die umstrittene Abkürzung aus dem Polizeijargon für "nordafrikanische Intensivtäter".
Die Kölner Polizei hatte am Silvesterabend via Twitter mitgeteilt: "Am HBF werden derzeit mehrere Hundert Nafris überprüft." Der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies bedauerte später die Verwendung des Begriffs. Auch das Bundesinnenministerium distanzierte sich davon.

Wenn ich das lese, geht mir eine Demo aus 2014 gelinde gesagt am Oarsch vorbei.
 
Magst dich nicht zu Karneval als SS Offiizier verkleiden und im Stechschritt übern Hauptplatz in Berlin gehen? Das is halt auch nur was schwarzhumoriges und daher vollkommen in Ordnung.

Wer billigend den Tod eines anderen Mensches in Anspruch nimmt ist in meinen Augen nichts weiter als Abschaum.
 


Also polizeiinterne Abkürzungen wie Nafri sind für dich also Volksverhetzung, Ausrufe wie Juden ins Gas aber nicht (weil die Demo schon länger her ist)?
 
@Ruby: Ganz dünnes Eis. Wir sind hier nicht im Schwarzen Humor. Gebe Dir eine halbe Stunde Zeit dein Posting zu editieren. Ansonsten entsorge ich das samt Ersteller.
 


Dass wir nicht im schwarzen Humor Thread sind, ist mir auch klar. Aber lies dir doch bitte nochmal genau vor, was ich geschrieben habe.

Für mich ist die Aussage eher schwarzhumorig und ich bin nicht die erste, die diese Aussage nicht als Volksverhetzung sieht. Siehe Posting #2, wo nach der strafrechtlichen Relevanz gefragt wurde:

https://ngb.to/threads/27493-Volksv...80-Euro-Strafe-verurteilt?p=753848#post753848


Da du mir anscheinend nicht antworten kannst oder möchtest, kannst du diesen Beitrag gerne ausblenden, wenn du magst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundformel der Berechnung ist [Monatliches Nettoeinkommen] : 30 = 1 Tagessatz. .

da aber der Tagessatz nicht über 30000€ und seltenst unter 5€ liegt und auch noch diverse andere Dinge einberechnet werden (Kinder etc.) stimmt das mit dem geteilt durch 30 halt pauschal nicht immer.

Danke ansonsten für die Bestätigung meines posts/links.

Hast du vielleicht einen Fall parat bei dem tatsächlich jemand ohne Einkommen war und daher nicht zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und kannst damit Kapitöns Aussage bestätigen?
Mir sind nur Fälle bekannt in denen die Leute zu niedrigen Tagessätzen verurteilt wurden diese dann aber halt nicht zahlen konnten und man andersweitig die Strafe durchsetzte.
Fakt ist aber, Null Einkommen bedeutet nicht Null Geldstrafe ist möglich.
Ist ja auch klar wenn man mal das Hirn einschaltet wird man drauf kommen das ansonsten z.B. viele Studenten, Schüler etc. nie zu einer Geldstrafe verurteilt werden würden.
Nach Kapitöns Logik passiert dann was?
Gar keine Strafe, Freiheitsstrafe? Arbeitsleistungen?

Ich warte immer noch auf einen konkreten Fall in dem jemand weil er kein Einkommen hatte zu keiner Geldstrafe verurteilt werden konnte.
So lange dieser Nachweis ausbleibt war das nur ein Hirngespinst Kapitäns.

@nafri Thema

seit wann sind denn Abkürzungen ein Problem?
 
Achso? Soso. Es ist aber auch die Volksverhetzung von Gesetzeswegen her verboten. Denn warum soll er sich denn im Winter anzünden? Nicht, weil man ihn dann wohl leichter löschen kann (der der momentanen Wetterlage im Winter ist das sowieso undenkbar wenn nicht grad viel Schnee wo rum liegt), sondern wohl eher, damit man Heizkosten spart. Und das wiederrum geht mit dem Gesetz nicht konform.
 


Nun kannst aber nicht mal du leugnen, dass es Probleme mit Afrikanischen Intensivtätern gibt. Oder schon Silvester 2015 vergessen?


@nafri Thema

seit wann sind denn Abkürzungen ein Problem?

Seit die Grünen-Polikikerin Simone Peter ein Problem damit hatte und dann die Kipping und der Beck mit aufgesprungen sind. Übrigens gab es für den Kommentar von der Frau Peter genug Kritik aus den eigenen Reihen.





Die Meinung eines Syriers über die Kontrollen zu Silvester 2016 und den Begriff Nafri:



Abkürzungen bei der Polizei:



Gerhard Kirsch, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert die Rassismus-Debatte um den Polizeiinternen Begriff Nafri und oben im Video gibt es dann etwas vom Ex-Piraten und jetzigen SPD Politiker Christopher Lauer, der auch ganz böse empört ist über die Verwendung des Begriffes Nafri:



die Aussage eines Ex-Polizisten, der vor Ort in Köln war zu Silvester:

 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja auch klar wenn man mal das Hirn einschaltet wird man drauf kommen das ansonsten z.B. viele Studenten, Schüler etc. nie zu einer Geldstrafe verurteilt werden würden.

Schalt mal ein! Unterstützung durch die Eltern oder Bafög werden auch als Einkommen gezählt.
 
da aber der Tagessatz nicht über 30000€...

Findet heute ein weiterer Ringkampf mit KaPiTN statt? Dann muss ich mir rechtzeitig eine Karte in der ersten Reihe sichern.

@nafri Thema

seit wann sind denn Abkürzungen ein Problem?

Spätestens seit dem Zeitpunkt, ab dem ein Mitglied der Bundesregierung sie dazu gemacht hat. Zu einem sehr großen sogar.

--- [2017-01-05 14:40 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

@Ruby: Gut, dass du mich daran erinnerst. :rolleyes:
"Probleme" dürfen aber nicht durch einen Bundesminister zur rassistischen Hetze missbraucht werden. Selbst dann nicht, wenn er der CSU angehört.
 
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