Larius
OutOfOrder
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@Ruby: Weil "Satire darf alles" dahingebrabbelt wurde ohne großartig zu überlegen. Warum du dich übrigens gegen ein Gerichtsurteil, was unter Umständen "Satire darf alles" festigen könnte, so sträubst wundert mich.
--- [2016-04-27 12:57 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---
@Flip: Der §103 ist etwas tricky. Es muss seitens der Bundesregierung zuerst einmal überprüft werden ob es zu einem Vorgehen seitens der Staatsanwaltschaft kommen soll oder nicht. Dabei wird das Ganze schon vorab einmal geklärt ob die notwendigen Punkte erfüllt sind, aber nicht ob die Aussage an sich eine Beleidigung war. Das hat wiederrum das Gericht zu entscheiden. Es wurde nach einer Prüfung entschieden, dass es verfolgt werden kann - deshalb ermittelt jetzt auch der Staatsanwalt und das Ganze wird wohl vor Gericht landen da es keine Gründe zur vorzeitigen Einstellung gibt.
Das hat halt den Vorteil das, hätte sich Erdogan wg. §103 beim Extra 3 Lied bei der Bundesregierung aufgeregt, diese ihm auch klipp und klar sagen können das es keine Rechtfertigung für ein solches Vorgehen gibt. Es dient halt etwas als Puffer.
--- [2016-04-27 12:57 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---
@Flip: Der §103 ist etwas tricky. Es muss seitens der Bundesregierung zuerst einmal überprüft werden ob es zu einem Vorgehen seitens der Staatsanwaltschaft kommen soll oder nicht. Dabei wird das Ganze schon vorab einmal geklärt ob die notwendigen Punkte erfüllt sind, aber nicht ob die Aussage an sich eine Beleidigung war. Das hat wiederrum das Gericht zu entscheiden. Es wurde nach einer Prüfung entschieden, dass es verfolgt werden kann - deshalb ermittelt jetzt auch der Staatsanwalt und das Ganze wird wohl vor Gericht landen da es keine Gründe zur vorzeitigen Einstellung gibt.
Das hat halt den Vorteil das, hätte sich Erdogan wg. §103 beim Extra 3 Lied bei der Bundesregierung aufgeregt, diese ihm auch klipp und klar sagen können das es keine Rechtfertigung für ein solches Vorgehen gibt. Es dient halt etwas als Puffer.
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