Harley Quinn
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§103 wurde doch nicht zum ersten mal angewandt. Warum ausgerechnet jetzt der Shitstorm?
Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
Gibt es Präzedenzfälle?
Im Kanzleramt wurde unter anderem mit Präzedenzfällen wie dem der ehemaligen Schweizer Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey argumentiert. Sie war von einem in Deutschland lebenden Schweizer im Internet beleidigt worden und berief sich ebenfalls auf den Paragraf 103 StGB. Gegen den Mann wurde auf Grundlage dessen 2007 ein Strafbefehl erlassen, was einem Urteil gleichkommt, teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE mit. Er musste demnach 50 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen. Einspruch legte der Mann nicht ein.
1977 erklärte das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen ein zur Zeit der Pinochet-Diktatur vor der chilenischen Botschaft in Bonn gezeigtes Transparent mit der Aufschrift "Mörderbande" für rechtswidrig. Der chilenische Botschafter hatte sich beleidigt gefühlt. Die Revision gegen das Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht 1981 zurück.
Es gibt noch weitere Beispiele, in denen sich Politiker und Behörden auf den Paragraf 103 bezogen haben
Ich bin der Meinung, dass die Frage, ob es denn Satire ist, bei einem deutschen Gericht am besten aufgehoben ist.
@Flip:
Du willst also, dass jemand anders als ein Richter recht spricht? verstehe ich das richtig?