Harley Quinn
Neu angemeldet
- Registriert
- 17 Juli 2013
- Beiträge
- 4.642
§103 wurde doch nicht zum ersten mal angewandt. Warum ausgerechnet jetzt der Shitstorm?
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Gibt es Präzedenzfälle?
Im Kanzleramt wurde unter anderem mit Präzedenzfällen wie dem der ehemaligen Schweizer Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey argumentiert. Sie war von einem in Deutschland lebenden Schweizer im Internet beleidigt worden und berief sich ebenfalls auf den Paragraf 103 StGB. Gegen den Mann wurde auf Grundlage dessen 2007 ein Strafbefehl erlassen, was einem Urteil gleichkommt, teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE mit. Er musste demnach 50 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen. Einspruch legte der Mann nicht ein.
1977 erklärte das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen ein zur Zeit der Pinochet-Diktatur vor der chilenischen Botschaft in Bonn gezeigtes Transparent mit der Aufschrift "Mörderbande" für rechtswidrig. Der chilenische Botschafter hatte sich beleidigt gefühlt. Die Revision gegen das Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht 1981 zurück.
Es gibt noch weitere Beispiele, in denen sich Politiker und Behörden auf den Paragraf 103 bezogen haben

Ich bin der Meinung, dass die Frage, ob es denn Satire ist, bei einem deutschen Gericht am besten aufgehoben ist.
You do not have permission to view link please Anmelden or Registrieren
Du willst also, dass jemand anders als ein Richter recht spricht? verstehe ich das richtig?