Staatsaffäre Böhmermann

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§103 wurde doch nicht zum ersten mal angewandt. Warum ausgerechnet jetzt der Shitstorm?
 


Na Harlekin, wann wurde dieser § denn schon mal angewendet und durch wen? Hat dann derjenige auch Aufrufe gestartet, gegen jede Kritik Strafanzeige zu stellen (Niederlande), Konzerte/Kunstprojekte und Fotos zu verbieten (Dresden und Genf)?

Bitte Jahr und Person/en nennen!
 


Gibt es Präzedenzfälle?

Im Kanzleramt wurde unter anderem mit Präzedenzfällen wie dem der ehemaligen Schweizer Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey argumentiert. Sie war von einem in Deutschland lebenden Schweizer im Internet beleidigt worden und berief sich ebenfalls auf den Paragraf 103 StGB. Gegen den Mann wurde auf Grundlage dessen 2007 ein Strafbefehl erlassen, was einem Urteil gleichkommt, teilte die Staatsanwaltschaft Regensburg auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE mit. Er musste demnach 50 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen. Einspruch legte der Mann nicht ein.

1977 erklärte das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen ein zur Zeit der Pinochet-Diktatur vor der chilenischen Botschaft in Bonn gezeigtes Transparent mit der Aufschrift "Mörderbande" für rechtswidrig. Der chilenische Botschafter hatte sich beleidigt gefühlt. Die Revision gegen das Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht 1981 zurück.

Es gibt noch weitere Beispiele, in denen sich Politiker und Behörden auf den Paragraf 103 bezogen haben

 


Okay, also 10 Jahren! Und da ging es nicht um Satire, sondern um Beleidigung!

Hab aber hier noch was für dich gefunden, wo es um Satire ging:





Also nur einmal Satire (was eingestellt wurde, da die Strafanzeige totaler Dummfug war - und das Bundesverwaltungsgericht hat dies bestätigt), der Rest war Beleidigung und diese ist auch außerhalb des § 103 strafbar.

Vor über 6 Jahren!!! Und da ging es nur um diese eine Sache und nicht darum, dass der Papst Deutschland als Zweigstelle ansieht, wie es anscheinend Erdowahn sieht nach dem Deal mit der Merkel. Er pfeift, alles kuscht!

Vor 6 Jahren wurde vom Anzeigenden (Papst) übrigens kein Aufriss gemacht wie von Erdowahn! (Siehe Aufruf in den Niederlanden, das Mimimi wegen dem Dresdner Konzert oder einem Foto, was in Genf hängt.) Der Typ ist größenwahnsinnig, zeigt sich auch gut an seinen neuesten Plänen für die Türkei!
 
Schön, dass du das Urteil vorweg nimmst. Ob es Satire oder Beleidigung ist, darum wird es doch gehen. Ob Erdogan einen Aufriss macht, spielt für die Gesetzeslage doch gar keine Rolle. Er bewegt sich innerhalb des Gesetzes in Europa. :unknown:

Erdogan macht hier keinen rechtlichen Fehler und geht seinem Recht nach. Was komplett legitim ist in einem Rechtsstaat.
 


Hast du die vollständige Sendung gesehen? Das ist Satire vom Feinsten! So krass überzogen, das sollte selbst ein Blinder mit Krückstock sehen!

Wenn ich daran denke, was die Merkel und ihre Lakeien noch gelabert haben, als letztes Jahr der Anschlag auf Charlie Hebdo war und jetzt ist das alles auf einmal vergessen!
 
Ich maße mir nicht an, irgendwelche Schlüsse mit meiner laienhaften Meinung zu ziehen. Ich bin der Meinung, dass die Frage, ob es denn Satire ist, bei einem deutschen Gericht am besten aufgehoben ist.
 
Man, was freue ich mich auf die Fußball EM. Dann haben wir wieder 80 Millionen Bundestrainer und nicht mehr 80 Millionen Medienrechtsexperten (Die es nicht für nötig halten die Geschichte von 103 vorher zu googlen, bevor sie etwas sagen).
 
Ich bin der Meinung, dass die Frage, ob es denn Satire ist, bei einem deutschen Gericht am besten aufgehoben ist.

Wenn alle das so gesehen hätten, gäbe es keine Staatsaffäre. Klage wegen Beleidigung und abwarten. Der 103 und der Umgang mit selbigem sind das Problem.

Bindende Präzedenzfälle gibt es in Deutschland glücklicherweise nicht. So kann dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung getragen werden. Die Sozialisierung der Richter ändert sich auch. Jemand, der in z.B. den 70'er, 80'er seine Jugende verbracht hat, hat bei gleichem Gesetz eine vielleicht andere Vorstellung, als die Richter, die schon unter Adi tätig waren?
 
Nun, 103 wird abgeschafft. Und das ist ein guter Umgang. Zu einem Verfahren gegen Böhmermann wäre es dank 185 sowieso gekommen (wenn es überhaupt eröffnet wird).
 
Notwehr ist auch vom Gesetz her gedeckt - dennoch kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wenn du jemanden niederschlägst und ihn dabei verletzt obwohl du einen Angriff abgewehrt hast. Da wird auch nicht jedes Gerichtsverfahren sofort mit dem Verweis auf Notwehr eingestellt sondern wird nur dann, wenn es eindeutig und klar bewiesen ist. Ansonsten muss das Gericht das Ganze abklären. Das Gleiche hat man jetzt bei dem Schmähgedicht - es muss abgeklärt werden ob das Ganze noch unter Satire fällt oder es nicht doch wo einen strafbaren Raum gibt.

Siehe bsp. den Fall mit dem Hakenkreuz-Schnitzel. Wenn die FPÖ will könnten sie eine Anzeige wg. Beleidigung aufgeben. Das muss dann ebenfalls abgeklärt werden. Und wäre Hofer zum Bundespräsidenten gewählt worden hätte er sich auch auf §103 berufen können.
 

Du willst also, dass jemand anders als ein Richter recht spricht? verstehe ich das richtig?
 
Wobei der Staatsanwalt auch eine Anzeige nicht weiter verfolgen muss wenn es sich rausstellt das es da nichts zu verhandeln gibt.
 

Du willst also, dass jemand anders als ein Richter recht spricht? verstehe ich das richtig?

Nein. Ich meine, daß bei einem Antragsdelikt die Staatsanwaltschaft nur die Strafverfolgung übernimmt, wenn sie (kein Richter) ein ausreichendes öffentliches Interesse daran erkennt. Sie wird einstellen und auf den Privatklageweg verweisen.
Und der ist auch erst möglich, wenn man versucht hat sich anders zu einige, Schiedsämter oder so etwas.
 
Jo und den Fall hat man jetzt bei Böhmermann vs Erdogan ("Öffentliches Interesse - was darf Satire?" und "Beleidigung ja oder nein"). Genau das Gleiche hätte man eben auch im Fall von einer Anzeige der FPÖ. Es wurde eben entschieden das es verfolgbar ist bzw. abgeklärt werden muss.
 
Allein die Aussage "was darf Satire und was nicht" zeugt davon, dass wir uns diesbezüglich auf einem üblen Weg befinden. Was wurde noch geredet, als die Charlie Hebdo Redakteure ermordet wurden von radikalen Islamisten. Satire darf alles - das waren die Worte und nun steht dies vor Gericht.
 
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