[Politik und Gesellschaft] PKW-Maut kommt ab 2016

3816733063_53529625da_o.jpg Wie Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)" erkklärte, soll die PKW-Maut in Deutschland ab dem 1. Januar 2016 eingeführt werden. Hierbei sollen jedoch, wie bereits im Vorfeld angekündigt, nur ausländische Fahrzeughalter zur Kasse gebeten werden.

"Dann werden auch jene Fahrzeuge aus dem Ausland, die deutsche Straßen nutzen, ohne Kfz-Steuer zu entrichten, an der Finanzierung beteiligt", so Dobrindt. Aktuell versuche er, sich mit der EU-Kommission sowie den Verkehrsministern der Niederlande und Österreichs zu einigen, da diese in einer Ausländer-Maut einen Verstoß gegen europäisches Recht sehen und im Vorfeld bereits mit Klage drohten.

Ab dem 1. Juli 2018 soll außerdem die LKW-Maut auf alle Bundesstraßen ausgedehnt werden.


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Es sendet niemals nichts?

Für GPS Positions- (und Bewegungs-) Bestimmung brauchst du die Signale von 4 Satelliten. 3 Satelliten für deine Position, einen weiteren für sagen wir mal eine genauere Zeit. Berechnungen führt allerdings dein Navi selbstständig durch.
Die Satelliten senden nur ihre eigene Position und ihre Zeit aus, beides natürlich im Rahmen ihrer Messgenauigkeit, dabei gilt: ältere Satelliten sind ungenauer, neuere sind genauer. Signale für zivile Nutzung sind ungenauer (4m RMS) als für militärische (3m RMS; verschlüsseltes Signal). Früher bis Mai 2000 wurde sogar eine künstliche Ungenauigkeit (Genauigkeit auf 100m) für die Zivile Nutzung durch die Satelliten erzwungen. Diese wurde mittlerweile aufgehoben.
Aus den verschiedenen Datensätzen, also (Positon, Zeit) - Tupeln, der jeweiligen Satelliten muss das Navi dann berechnen, wo es sich (relativ zu den 3 Satelliten) befindet.
Eine Ausrichtung (Kompass) über GPS funktioniert nur, wenn sich das Navi in Bewegung befindet..

Nachlesen kannst du das aber auch genauer und exklusive Fehler, die durch mangelnden Blutkoffeingehalt entstanden sind bei ;)
 
Wobei ich sagen muss: Ein System zur automatischen Überprüfung, ob ein Kennzeichen eine Vignette besitzt oder nicht, finde ich deutlich besser als das österreichische System, wo das Ganze als "Sticker" an die Windschutzscheibe gepappt wird.Sicher muss dann auch geklärt werden, wie lang die Daten beibehalten werden müssen (Autos mit Vignetten X Tage, Autos Ohne Y Tage wg. Beweissicherung) und wer drauf zugreifen darf, aber persönlich würde ich das System begrüßen - auch wenn Bewegungsprofile möglich sind, aber das sind sie sowieso (Siehe Handyortung / Funkmastabfrage)
 
Wobei mir das noch nie aufgefallen wär - aber so wie ich die österreichischen Lösungen kenne kann man das ziemlich gekonnt austricksen. Das Gleiche hat man ja auch beim Section Control was die Geschwindigkeit über einen bestimmten Bereich messen soll. Die Kameras sind nämlich nur auf die Spur gerichtet und sehen nicht die Mitte :D
 
Jo. Wenn du bei der section control grad spur wechselst und so zwischen zwei spuren bist kannst du nicht erfasst werden. Zumindest war das so vor 4 Jahren.
 
Naja, im Falle des Autobahnschützen war diese Art Überwachung imho gerechtfertigt. Allerdings sollte sie wirklich nur bei derartigen Vergehen eingesetzt werden.
Aber ausnahmsweise dann vielleicht auch noch für Diebe, Steuerhinterzieher, Raubkopierer... ;)


Wobei ich sagen muss: Ein System zur automatischen Überprüfung, ob ein Kennzeichen eine Vignette besitzt oder nicht...
Die Mautbrücken sollen doch aber deutsche Kennzeichen prüfen - oder habe ich das falsch verstanden? Wenn die Maut bei deutschen Autofahrern ebenfalls per Einzugverfahren abkassiert wird, hat sich eine Kontrolle doch sowieso erübrigt. :rolleyes:
auch wenn Bewegungsprofile möglich sind, aber das sind sie sowieso (Siehe Handyortung / Funkmastabfrage)
Ist mir persönlich völlig egal, ob das bereits per Handyortung möglich ist. Für mich ist eine derartige Schnüffelei nur ein weiterer Verstoß gegen ein gegebenes Versprechen (nicht das was anderes zu erwarten wäre) und ein weiterer Stein im Mosaik eines Überwachungsstaates. Denn letztendlich ist immer nur noch die Frage, wo man eine Grenze zieht (s. oben).
 


1) So wie ich den Artikel, den Trolling Stone verlinkt hab, verstanden hab war es bei Gott kein "Wir stellen da ein paar Überwachungsstationen auf und 2 Tage später haben wir den Übeltäter!" sondern sie mussten dann auch noch MASSIV die Daten, die sie so gesammelt haben, auswerten, aufbereiten und dann noch mit anderen Daten abgleichen. Das ist eine mörderische Arbeit und lohnt sich bei Gott nicht für ein minimales Verbrechen - dafür gibt es wie gesagt andere Mitteln und Möglichkeiten um etwas nachzuweisen.

2) Soweit ich weiß ist der Plan des deutschen Verkehrsministeriums das man einfach die Vignette im elektronischen Format verwaltet. Sprich: Es wird nichts aufgeklebt sondern man nennt sein Kennzeichen, sagt für wieviel Tage man die Vignette braucht und dann wird das im System eingetragen. Die Mautbrücken bzw. Kameras würden also nur ein Bild vom KFZ machen, wenn es eine Stelle passiert, würden das Ganze an ein zentrales System schicken welches wiederrum die Daten mit der Datenbank vergleicht und dann als OK / zur Überprüfung durch Mitarbeiter markiert. Voll Automatisch lässt sich so ein System eh nicht fahren.

3) Überwachungsstaat? Sorry, aber dafür gibt es bereits andere Mittel und Wege um das wirklich Effizient durchzuziehen. Ich kann bsp. mit den Informationen von einem Bankkomaten (Kamera + Name!) ein komplettes Bewegungsprofil anhand von Überwachungskameras vollziehen. Da brauch ich kein "Hat die Maut bezahlt? J/N".

Und selbst wenn es bsp. für so etwas wie "Jemand steht im dringenden Tatverdacht eine Entführung durchgeführt zu haben und muss lokalisiert werden" verwendet wird müssen die Anwendungsfälle klar und deutlich im Gesetz niedergeschrieben werden. Aber prinzipiell macht so ein System weitaus mehr Sinn wenn man es flächenddeckend einführt (sprich an jeder Auffahrt so eine Kamera installieren) da man somit auch Vignettensünder schnell erfassen und zur Kassa bitten kann.
 
Niemals nicht hätte das jemand ahnen können. Leute, da kommt ihr nie drauf...

BKA-Chef will Mautdaten zur Fahndung nutzen

Die elektronische Mautkontrolle wird Aufenthaltsorte von Pkw auf den deutschen Autobahnen registrieren. Das weckt Begehrlichkeiten bei der Polizei.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, fordert die Nutzung von Mautdaten für die Verbrechensbekämpfung. "In besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität halte ich es für sinnvoll, wenn wir Mautdaten für Ermittlungen nutzen könnten", sagte Ziercke der Welt am Sonntag. Er sei sich sicher, "dass dies in bestimmten Fallkonstellationen zu einer schnelleren Täterermittlung führen würde".
Ach so, nur bei superdupersupermegapöhsen verrrrrprecherischen Verprechen wird man die gespeicherten Mautdaten nutzen.
Ähm, wie war das noch mal bei der VDS, den DNA-Proben und bei den Kontenabfragen? Aber, ich weiß, diesesmal ists echt ernst gemeint. :D

Tja, schön langsam bekommt die Ausländermaut ein bisschen Geschmäkle für die eigenen Bürger.
 
Wobei ich die Verwendung dafür nicht schlecht finden würde. Sprich bewaffneter Banküberfall, Fahrzeug wurde von Augenzeuge gesehen, Alarmfahndung, Abfrage der Mautstelle - bingo, der Verdächtige fährt in Richtung X. Genauso bei Entführung oder Mord.

Das Problem ist nur: Es muss festgelegt werden wegen welchen Straftaten darauf zugegriffen werden darf. Andernfalls wird damit Schindluder getrieben - hat man ja bei der VDS @ AT gesehen wo groß proklamiert wurde das es verwendet wird um Mörder und Terroristen zu überführen, aber dann nur ein paar Handtaschelzieher dran glauben mussten.

Durch eine genaue Festlegung lassen sich dann auch diejenigen, die dagegen verstößen, leichter bestrafen.
 
War das in Ö nicht genau festgelegt?
In der Stellungnahme eurer Behörden nach Verbot der VDS wurde ja offen zugegeben dass man auf die Beschränkungen geschissen hat: Sinngemäß hieß es, bei einer Wiedereinführung würde man sich diesmal auch dran halten...

Edit: Soviel ich weiß, wird auch niemand bestraft wenn du beweisen kannst dass eine Hausdurchsuchung illegal war - im Gegenteil, eventuell gefundene Beweise dürfen trotzdem verwendet werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
AFAIK war das nie geregelt wofür die Vorratsdatenspeicherung verwendet werden darf. Es wurden nur ein paar Punkte als Zweck der Einführung genannt aber nie "Es wird nur das und das abgefragt".

Ich bin mir nicht sicher inwieweit Beweismaterial bei illegalen Hausdurchsuchungen wirklich zugelassen wird. Kann sein das gewisse Sachen trotzdem zugelassen werden dürfen aber manche wiederrum nciht. Das ist ja bsp. auch so wie wenn du eine GoPro Cam irgendwo im Auto montiert hast und es zu einem Unfall kommt - kann unter Umständen sein das das Video nicht zulässig ist.

@Kapitn: Sicher ist es eine Kosten/Nutzungsfrage. Auf der anderen Seite kann ich mir doch vorstellen das Gerade im Grenzbereich / nahe den Grenzen so ein System sich lohnt.

Und ja sicher, man müsste die Autobahn meiden. Dafür hat man dann aber wieder das Problem das man auf Bundesstraßen nicht mal 130+ Km/H fahren kann und das länger dauert. Das war auch eines der Hauptargumente in AT wg. den Vignetten - man muss ja dann nicht mehr die Autobahn nutzen. Trotzdem wird sie fleissig frequentiert.

Bzgl. Autobahnschützen: Da war das Problem, das man nicht genau wusste aus was für einem Fahrzeug gefeuert worden ist. Sicher, Einschusswinkel und alles berücksichtigen, aber im Endeffekt bringt es auch keine direkte Sicherheit. Deshalb wurden die Kennzeichen erfasst damit dadurch Auffälligkeiten festgehalten werden können (Schnittmenge der Fahrzeuge die am fraglichen Ort waren und dann aussortieren).
 
Wirklich rührend wie besorgt sie um den Datenschutz sind - hatten die auch gegen die VDS so viel einzuwenden?
Wäre doch schade wenn man zukünftig Beweise hätte, die Behauptungen irgendwelcher Polizisten widerlegen.

Btw: Ist es nicht ein absolutes Novum dass die Aufnahme von Bildern verboten ist? Bisher war das doch immer nur die Veröffentlichung?
 
Ja, wenn du damit den Verkehr filmst weil das eine Videoüberwachung darstellt. Wenn ich jedoch jetzt eine Kamera für den Innenraum hab - bsp. weil in mein Auto mal eingebrochen worden ist und ich deshalb den Innenraum überwachen will, was mir ja prinzipiell zusteht - die zufälligerweise durch den Winkel der Kamera eine Verkehrssüde aufzeichnet wird kein Richter sagen "Moment, das ist nicht genehmigt!" sondern das muss mal wieder vor Gericht ausdiskutiert werden.

gleiche Situation mit der Videoüberwachung vom eigenen Grundstück: OK wenn es das eigene Gelände ist, nicht OK wenn es öffentlicher Raum ist. Ist die Videoüberwachung so das auch Teile vom Gehweg (öffentlicher Raum) eingesehen werden ist hält es sich im Rahmen des Rechtlichen auf. Bsp. auch so wenn du eine Kamera aufstellst um dein Grundstück zu Überwachen und da werden Bauarbeiter gefilmt.

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Pleitgengeier: Die Datenschutzbehörde hatte sehr wohl Einsprüche bei der VDS gehabt. Wurde aber abgelehnt wg. "Omg wir müssen Terroristen fassen!".
 
Es ist bei leichten Unfällen mit Sachschaden allerdings die Quote der Fahrerflucht derartig hoch, dass alleine das schon als Begründung ausreicht - nicht (nur) um den Unfallhergang zu beweisen sondern weil man sich selten das Kennzeichen merkt in solchen Situationen.
Besonders, wenn man es auf die Entfernung gar nicht mehr erkennen kann: Ich wurde zB mal im Winter auf der Autobahn von einem schnelleren Fahrzeug vor mir mit Eisklumpen beschossen, weil der sein Dach nicht abgeräumt hatte und sich diese bei ~160 durch den Gegenwind lösten.
Hätte ich ein Video vom Überholvorgang davor gehabt, wäre das Kennzeichnen leicht festzustellen gewesen.
Eine Bekannte wurde vor kurzem stehend an einer Ampel von einem anderen Fahrzeug gestreift, das daraufhin davonraste.
Wenn man in solchen Fällen keine Zusatzversicherung hat, bleibt man auf dem Schaden sitzen - auch wenn mich das Risiko wundert, dass solche Leute in kauf nehmen. Fahrerflucht wird entsprechend honoriert...

Deshalb wäre es wesentlich sinnvoller, nur die Veröffentlichung unter Strafe zu stellen. Das Missbrauchspotential ist praktisch nicht vorhanden, um Bewegungsprofile zu erstellen müsste man die Videos ja zentral sammeln und auswerten.
 
Wobei ich die Verwendung dafür nicht schlecht finden würde. Sprich bewaffneter Banküberfall, Fahrzeug wurde von Augenzeuge gesehen, Alarmfahndung, Abfrage der Mautstelle - bingo, der Verdächtige fährt in Richtung X. Genauso bei Entführung oder Mord.
Sehr schlechtes Beispiel, da die Behörden per Beschluss zum Betreiber gehen und von dort die Daten einfordern müssten. Die werden dann innrhalb einer Frist übergeben und die Behörden werten dann die Daten aus. Da ist die Alarmfahndung schon lange zu Ende. Oder du lässt es zu, dass die Behörden direkten online Zugriff zu den Mautdaten hätten. Aber soweit gingen nicht mal die Überwachungsfetischisten der KommunikationsVDS.
Die Maut VDS bringt, wie die Kommunikations VDS, nur etwas, wenn Daten im nachhinein verknüpft werden. Wer, war, wann und wo ist hier die Frage.
Bie der einen VDS lautet die Frage zB, "Wer hat wann, wem eine Mail gesendet", bei der anderen lautet die Frage "Wer hat wann ein bestimmtes Strassenstück benutzt".

Das ganze wäre aber in der Tat konsequent, da es dann auch eine VDS fürs reale Leben, zumindest fürs Autofahren, gäbe. In ein paar Jahren gibts dann automatischen Gesichtserkennung und schon hat man auch eine VDSReal für öffentliche Plätze. Die Begründung hat Zierke schon gebracht.
Konsequent, aber für mich wäre dies ein Albtraum.
 
Zuletzt bearbeitet:
1) So wie ich den Artikel, den Trolling Stone verlinkt hab, verstanden hab war es bei Gott kein "Wir stellen da ein paar Überwachungsstationen auf und 2 Tage später haben wir den Übeltäter!" sondern sie mussten dann auch noch MASSIV die Daten, die sie so gesammelt haben, auswerten, aufbereiten und dann noch mit anderen Daten abgleichen. Das ist eine mörderische Arbeit und lohnt sich bei Gott nicht für ein minimales Verbrechen - dafür gibt es wie gesagt andere Mitteln und Möglichkeiten um etwas nachzuweisen.
Wer sagt dir denn, dass das in ein zwei Jahren mit voranschreiten der Hardware und auch Software nicht völlig einfach möglich ist? Wenn ich das richtig verstanden habe, haben die ja nur über einen längeren Zeitraum gesammelt, damit sich immer eindeutigere Übereinstimmungen ergeben. "MASSIVE" Datenauswertung - und Aufbereitung sieht für mich anders aus, einfaches Ausschlussverfahren. Die Menge der gesammelten Daten dürfte ja schon für heutige Rechentechnik kein Problem sein, wenn es nur um ein Ausschlussverfahren geht.
Wenn die Daten einmal vorhanden sind, findet man früher oder später auch einen Weg, sie zu verwenden, verlass dich drauf.

2) Soweit ich weiß ist der Plan des deutschen Verkehrsministeriums das man einfach die Vignette im elektronischen Format verwaltet. Sprich: Es wird nichts aufgeklebt sondern man nennt sein Kennzeichen, sagt für wieviel Tage man die Vignette braucht und dann wird das im System eingetragen. Die Mautbrücken bzw. Kameras würden also nur ein Bild vom KFZ machen, wenn es eine Stelle passiert, würden das Ganze an ein zentrales System schicken welches wiederrum die Daten mit der Datenbank vergleicht und dann als OK / zur Überprüfung durch Mitarbeiter markiert. Voll Automatisch lässt sich so ein System eh nicht fahren.
Was spricht denn gegen eine klassische Vignette? Die kann auch schnell und einfach ohne zusätzlichen technischen Aufwand von der normalen Polizei überprüft werden.
Eine 100% Kontrolle durch Mautportale gibts ja jetzt bei der LKW-Maut auch nicht, sind ja imho nur Stichproben. Die Stichproben können doch auch von der Polizei durchgeführt werden:unknown:
Das spart doch unglaublich viel Kohle, wenn man dafür nicht extra wieder ne ganze Verwaltung und diese Erfassungsmaschinerie bezahlen muss...

3) Überwachungsstaat? Sorry, aber dafür gibt es bereits andere Mittel und Wege um das wirklich Effizient durchzuziehen. Ich kann bsp. mit den Informationen von einem Bankkomaten (Kamera + Name!) ein komplettes Bewegungsprofil anhand von Überwachungskameras vollziehen. Da brauch ich kein "Hat die Maut bezahlt? J/N".

Und selbst wenn es bsp. für so etwas wie "Jemand steht im dringenden Tatverdacht eine Entführung durchgeführt zu haben und muss lokalisiert werden" verwendet wird müssen die Anwendungsfälle klar und deutlich im Gesetz niedergeschrieben werden. Aber prinzipiell macht so ein System weitaus mehr Sinn wenn man es flächenddeckend einführt (sprich an jeder Auffahrt so eine Kamera installieren) da man somit auch Vignettensünder schnell erfassen und zur Kassa bitten kann.
Ist es nicht schon schlimm genug, dass es dafür heute schon Möglichkeiten gibt? Muss dann noch eine weitere geschaffen werden, die eine Ausweichmöglichkeit darstellt, falls die Überwachung über andere Kanäle mal ausfallen sollte?
Ich möchte auch bezweifeln, dass heutige Gesichtserkennungssoftware tatsächlich schon so zuverlässig arbeitet wie in Serien à la "Point of Interest". Und wenn doch: Tja, im städtischen Bereich sind mittlerweile schon so viele Kameras vorhanden, dass eine beinahe lückenlose Verfolgung möglich wäre. Aber wo gibt's noch nicht genug Kameras dafür? Richtig, auf den Straßen, die die Städte verbinden. Dann lass uns doch da mal welche an jeder Auffahrt installieren!!1!elf
Also manchmal...

Das die Festschreibung der Verwendungszwecke(der erfassten Daten) im Gesetz völlig sinnlos ist, da das sowieso keiner kontrolliert ist dir bewusst, oder?
 
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