...sondern sie mussten dann auch noch MASSIV die Daten, die sie so gesammelt haben, auswerten, aufbereiten und dann noch mit anderen Daten abgleichen.
Ist eigentlich logisch, dass die Daten sich nicht von alleine auswerten. Und eine Beweisführung ist selbstverständlich auch umfangreicher und aufwändiger, als mal eben ein paar Daten in eine Datenbank zu schaufeln. Du schreibst aber im weiteren Verlauf bzw. folgenden Antworten selbst, wie anfällig das System für einen Überwachungsstaat ist. Denn wenn man die Zahlung der Maut automatisiert prüfen kann, kann man auch bspw. Kennzeichen automatisiert herausfiltern.
Im Prinzip ist es sowieso nicht anders als das Abfotografieren von Kfz-Kennzeichen, wie es die Polizei manchmal (manchmal auch verbotenerweise) durchführt.
Btw. Ich wusste gar nicht, dass in Bayern das Scannen von Kennzeichen grundsätzlich zulässig ist (BVerwG 6 C 7.13).
Man sieht förmlich den Schutz der Privatsphäre bröckeln.
Diese Überwachung wird kommen, gerade im Bezug auf die Mautbrücken frage ich mich sowieso, warum das System nicht längst genutzt wird. Fotos werden schließlich von allen Fahrzeugen gemacht. Die Frage ist dann nur, inwiefern sich diese Datensammlung als nützlich darstellen lässt.
Wenn man potentielle Mörder damit aufspüren bzw. überführen kann, spricht doch sicher nichts dagegen, wenn man eine osteuropäische Einbrecherbande ebenfalls überführt. Frag mal jemanden, der von denen "Besuch" hatte.
Außerdem ist es ja schließlich grundsätzlich so, dass wir nichts zu verbergen haben.
2) ...Sprich: Es wird nichts aufgeklebt sondern man nennt sein Kennzeichen, sagt für wieviel Tage man die Vignette braucht und dann wird das im System eingetragen.
Soweit ich das mitbekommen habe, bezahlen deutsche Autofahrer eine Jahresvignette und werden um diesen Betrag (max. 130,-€) bei der Kfz-Steuer entlastet.
Das deckt sich auch mit diesen Artikeln.
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-11/pkw-maut-datenschutz-alexander-dobrindt
http://www.welt.de/politik/deutschl...-Maut-kommt-aber-ganz-anders-als-gedacht.html
Für mich ist damit nicht nachzuvollziehen, wieso man per Autokennzeichen kontrollieren sollte oder muss, ob ich gezahlt habe oder nicht. Regelt man die PKW-Maut so wie die Kfz-Steuer, dürfte wohl kaum jemand sich um eine Zahlung drücken können. Es wird halt einfach per Lastschrift eingezogen.
Interessant finde ich dazu, dass das System laut Toll Collect gar nicht dafür ausgelegt ist, PKW zu erfassen.
http://www.focus.de/auto/ratgeber/u...bt-es-schon-die-autobahn-nsa_aid_1151421.html
Aber es ist ja noch Zeit bis zur Maut. Einen Kennzeichenabgleich für deutsche Autofahrer brauchen wir aber ganz sicher nicht. Siehe auch unten.
3) Überwachungsstaat? Sorry, aber dafür gibt es bereits andere Mittel und Wege um das wirklich Effizient durchzuziehen. Ich kann bsp. mit den Informationen von einem Bankkomaten (Kamera + Name!) ein komplettes Bewegungsprofil anhand von Überwachungskameras vollziehen.
Vorausgesetzt man verbringt sein gesamtes Leben in der Eingangshalle seiner Bank vor dem Geldautomat.
Ich fürchte allerdings, dass es nicht weniger aufwändig ist, anhand der Videoaufnahmen und ggf. Kontoauszügen, ein Bewegungsprofil zu erstellen. Selbst wenn, wäre das ohnehin wohl ziemlich grob und ungenau. Um ein besseres Profil zu erstellen werden deshalb mehrere Methoden zusammengefasst. Es spielt außerdem keine Rolle, welche oder wie viele Methoden konkret genutzt werden, um einen Überwachungsstaat aufzubauen. Die Kontrollmöglichkeiten müssen nur effektiv genug sein. Man kann also getrost sagen - JA! Überwachungsstaat!
Und selbst wenn es bsp. für so etwas wie "Jemand steht im dringenden Tatverdacht eine Entführung durchgeführt zu haben und muss lokalisiert werden" verwendet wird müssen die Anwendungsfälle klar und deutlich im Gesetz niedergeschrieben werden. Aber prinzipiell macht so ein System weitaus mehr Sinn wenn man es flächenddeckend einführt (sprich an jeder Auffahrt so eine Kamera installieren) da man somit auch Vignettensünder schnell erfassen und zur Kassa bitten kann.
Und leistet so dem Überwachungsstaat weiter Vorschub. Letztendlich endet es immer mit der Frage, wo man mit der Überwachung anfängt und wo man damit aufhört. Übrigens sind die Anwendungsfälle bereits ganz klar und deutlich im Gesetz niedergeschrieben worden und auch oft genug von unseren Politikern wiederholt worden. Die erfassten Daten sind ausschließlich für die LKW-Maut zu verwenden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesfernstraßenmautgesetz#Bestimmungen_zum_Datenschutz
Wie weit es tatsächlich mit der PKW-Vorratsdatenspeicherung geht, erklärt ein Artikel von M. Bergt. Insgesamt werden unsere persönlichen Daten nämlich für mindestens 13 Monate gespeichert werden, wenn es nach dem Gesetzentwurf geht.
http://www.cr-online.de/blog/2014/1...ate-vorratsdatenspeicherung-auf-den-strassen/
Wie dämlich die Begründung der möglichen Rückerstattung ist, sollte einigermaßen einleuchtend sein.
Die Erfahrung sollte uns aber eigentlich gelehrt haben, dass vorhandene Daten Begehrlichkeiten wecken und Missbrauchspotential eröffnet.
http://www.sueddeutsche.de/digital/...ng-freie-fahrt-fuer-unfreie-buerger-1.2199995
Besonders interessant...
Mit einem Elektroauto fährt man also unbeobachtet.
Wohnmobilisten, die mit mehr als 3,5t zGG unterwegs sind, sind ja von der Maut bisher auch "ausgenommen". Zumindest sollen bisher nur Wohnmobile
bis 3,5 t ebenfalls PKW-Maut zahlen. Ich bin ja mal gespannt, ob größere dann mauttechnisch als LKW eingestuft werden.