• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Die Wut auf der Autobahn

  • Ersteller gelöschter Benutzer
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Sibi

Schwabe

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Wer immer schneller fährt als erlaubt, dem wird auf kurz oder lang auch unweigerlich die Fahrerlaubnis entzogen werden, das wäre überhaupt nicht zu vermeiden.

Aber gerade diese Leute, die ständig zu schnell fahren, haben doch immer so ein Dusel und werden im seltensten Fall erwischt. Der, der einmal ausversehen zu schnell fährt bekommt gleich wieder den Führerschein entzogen.
 

RealQuality

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Heute einem Typen mit einem SLK ein paar anne Fresse gehauen.

100 Sind erlaubt ich fahre bereits 130
Durchgezogen Linie + Überholverbots Schiler + Blitzer!!!!!!!

Mit dem Motorrad angemerkt sehe ich im seiten Spiegel wie einer einfach an allen vorbeiknallt wie ich dann so bin habe ich meine Linie einfach weitergehalten, auf der Gegenspur wurde es weniger es kam eine Motorrad Gruppe die in 2 Hälften waren in der Mitte der Gruppe war etwas platz, der Typ tritt drauf haut mich fast in die Leitplanken 2 andere Motorradfahrer gehen voll in die Rammen sowie die ganze anderen die da hinter waren. Er ist dann mit einer Gefühlten Daumen Breite an mir vorbei weil er sonst die Motorrad fahrer von vorne mit genohmen hätte. Nächste Ampel wie immer eine lange Rot phase ich fahre neben ihm (Kurzes stück doppelspurig) ich abgestiegen Motorrad hingestellt ans Fenster geklopft.

Der Mann:"Eyyy! mach nächstes mal Platz"
Ich schaue nach hinten sehen die anderen Motorradfahrer wiederkommen.
Ich:"Bitte?"
Der Mann:" Halt die Fresse und mach Platz nächstes mal

Ich drauf reagiert Helm abgelegt

Ich:"Sag das nochmal"
Der Mann:" Mach das Nächstes mal Platz du Penner"

Meine Reaktion darauf Kopf + Hupe 3-4 Mal die Nase war platt alles hat gelacht die Motorrad fahrer haben ihm nochmal aufs Auto gespuckt und nochmal die Meinung gesagt als dann Grün war sind sowieso alle stehen geblieben und keiner hat gehupt :D Er ist dann mit dem SLK auf den Standstreifen geeiert 2-3 Mal abgesoffen Ich aufs Motorrad zur Arbeit, solche Penner sieht man selten aber meiner Meinung nach hat der Kerl die abreibung verdient oder?
 

PaRaDoX

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Teilweise sind die genannten Fahrmanöver schon hart an der Grenze der Nötigung oder erfüllen bereits den Tatbestand:

Nötigung im Straßenverkehr $ 240 StGB

Nach § 240 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich wegen Nötigung strafbar, wer einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.

Nach § 240 Abs.2 StGB handelt rechtswidrig, wenn das Verhältnis von Tathandlung - also die Ausübung von Gewalt oder das Drohen mit einem Übel - und Taterfolg außer Verhältnis steht und die Handlung deshalb als verwerflich zu bezeichnen ist.

Ob ein verkehrswidriges Verhalten eine Nötigung darstellt, hängt entscheidend davon ab, ob das Verhalten, welches einem anderen Teilnehmer aufgezwungen werden soll, sich als Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel darstellt.


Unter Gewalt versteht man dabei die Anwendung physischen Zwangs, welcher sich bei dem anderen unmittelbar physisch auswirken muss.

Wer also einen anderen festhält oder sich mit seinem Pkw vor einem anderen Pkw querstellt, der bereitet ein gegenständlich wahrnehmbares und mit Kraftanstrengung zu überwindendes Hindernis. Er wendet dann Gewalt im Sinne von § 240 Abs. 1 StGB an.



Unter einer Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels zu verstehen. Wenn man jemandem droht, dann gibt man vor, dass man auf das Ein- und Nichteintreten des genannten Übels Einfluss hat.

Gibt der Erklärende zu erkennen, dass er keine Einflussmöglichkeit auf den möglichen Eintritt des Übels hat, dann warnt er nur.

Ferner muss das Übel bei dem anderen Verkehrsteilnehmer als empfindlich erfunden werden. Als empfindlich stellt sich ein Übel dann dar, wenn es bei dem anderen eine psychische Zwangswirkung hervorruft.

Im Rahmen der täglichen Beratungspraxis haben sich folgende Fallgruppen bei der Nötigung im Straßenverkehr herausgebildet:



1. Ausbremsen

Das Ausbremsen stellt sich nach ständiger Rechtsprechung als Gewalteinwirkung dar (BGH, NJW 1995, 3131; OLG Stuttgart, DAR 1995, 261.). Wer einen nachfolgenden Fahrzeugführer durch grundloses Bremsen oder durch einen überraschenden Fahrbahnwechsel zum Bremsen zwingt, bereitet ein physisches Hindernis und handelt damit mit Gewalt.

Es stellt sich dabei aber die Frage, ob die Gewaltanwendung vorsätzlich oder in verwerflicher Art und Weise erfolgte. Wer dem dicht Auffahrenden einen kurzen Adrenalin-Kick "gönnen" will, indem er auf die Bremse tritt, der handelt - ohne Probleme - absichtlich. Wer sich so zur Sache einlässt, hilft der Ermittlungsbehörde und dem Gericht bei seiner eigenen Verurteilung.

Es können aber auch Situationen entstehen, welche zu einer starken Bremsung veranlassen. Wer bremst, weil der vorausfahrende Verkehr bremst, der handelt nicht vorsätzlich und verwerflich. Gleiches gilt, wenn der Bremsende am Straßenrand Kinder wahrgenommen hat und eventuell sogar zuvor auf kreuzende Kinder mit einem entsprechenden Verkehrsschild hingewiesen wurde. Gleiches gilt bei Wildwechsel.

Das bloße Aufleuchtelassen der Bremslichter (ohne tatsächliches Abbremsen des Fahrzeugs) stellt keine Gewalteinwirkung dar (OLG Köln, NZV 1997, 318.).



2. Bedrängendes, zu dichtes Auffahren

Das drängelnde und zu dichte Auffahren - ggf. noch unter Nutzung von Hupe, Lichthupe und Blinker - kann sich als Nötigung darstellen.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, NJW 2007, 1669) scheidet die Handlungsaltenative der Gewalteinwirkung dabei allerdings aus. Hierbei stellt sich vielmehr allein die Frage, ob der "Drängler" mit einem empfindlichen Übel gedroht hat, nämlich mit der Fortsetzung der gefährlichen und beägstigenden Verkehrssituation, welche vom Bedrängten als Zwangslage empfunden wird.

Aber nicht jedes zu dichte Auffahren stellt sich als Drohung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB dar. Ein belästigendes zu dichtes Auffahren reicht nicht aus. Der erforderliche "Tatunwert" wird nur bei einem Vorgang von einiger Dauer und größerer Intensität erreicht (BGHSt. 19, 263; OLG Stuttgart, DAR 1998, 153.). Das ist aber erst dann der Fall, wenn das Auffahrverhalten einer physischen Zwangswirkung gleichgestellt werden kann, weil der Bedrängte meint, sich nicht mehr anders verhalten zu können, als Platz zu machen.

Im Strafverfahren wird die Feststellung, ob sich das Drängeln als Drohung im Sinne von § 240 StGB darstellt, von der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abhängig gemacht (bspw. Geschwindigkeit der Fahrzeuge, Abstände zueinander, Dauer und Streckenlänge des Bedrängens).

Eine insgesamt nur 14 Sekunden andauerndes Bedrängen soll nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG, NZV 1993, 357) nicht die erforderliche Intensität vermitteln, um von einer Nötigungshandlung sprechen zu können.



Wer sich als Beschuldigter oder Angeklagter allerdings voller Vertrauen darauf verlässt, dass Staatsanwaltschaft oder Gericht "schon richtig entscheiden" werden, der ist nicht selten verlassen und schneller verurteilt als er das glauben will.

Hier ist konkrete Verteidigung notwendig. Eine Verteidigung erschöpft sich dabei nicht in der Einsichtnahme der Ermittlungsakte und der Verfassung einer Einlassungsschrift. Verteidigung ist Kampf, und ein solcher Kampf will geplant sein!

Unsere Anwälte sind für solche Kämpfe gewappnet und geschult. Kontradiktorische Verteidigung - nicht selten als Konfliktverteidigung geschmäht - ist unser täglich Brot. Wir verteidigen deutschlandweit.



3. Verhindern des Überholens

Ob das Verhindern des Überholens - insbesondere durch den notorischen Linksfahrer - eine Nötigung darstellt, ist bisher noch nicht eindeutig geklärt. Zwar stellt der Linksfahrer mit seinem Pkw ein physisches Hindernis dar, und das planmäßige Verhindern des Überholtwerdens stellt auch Gewalt dar (OLG Düsseldorf, NZV 2000, 301, 302; OLG Köln, NZV 1997, 318), aber es müssen erschwerende Umstände mit so besonderem Gewicht hinzutreten, das dem Verhalten des Linksfahrers das Makel des sittlich Mißbilligenswertes, Verweflichen, ja sogar sozial Unerträglichen anhaftet (so: OLG Düsseldorf, a.a.O.).

Dies ist bei der schikanösen Behinderung, dem absichtlichen Langsamfahren mit plötzlichem Ausscheren, dem beharrlichen Linksfahern trotz freier Bahn und bei der (konkreten) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer angenommen worden.



4. Blockieren der Ausfahrt / Freihalten bzw. Freikämpfen des Parkplatzes

Versperrt jemand einen Weg oder Parkplatz nur durch seinen Körper, dann kann das nicht mehr als Gewalt angesehen werden (sog. Sitzblockadeentscheidung des BVerfG). Dies gilt entsprechend auch für das Verperren eines Weges mit einem Pkw.

Der Fahrzeugführer, welcher sich allerdings einen Weg erkämpft, indem er den ihm den Weg versperreneden Fußgänger durch langsames Fahren - ggf. unter Einsatz der Stoßstange - wegdrängt, übt Gewalt aus. Nach der Ansicht des OLG Naumburg handelt der Fahrer zwar vorsätzlich und rechtswidrig, nicht aber verwerflich, wenn er immer wieder anhält, um dem anderen die Möglichkeit zu geben, den Weg zu räumen (OLG Naumburg, DAR 1998, 28.).

Diese Entscheidung dürfte allerdings mit Vorsicht zu genießen sein! Es wird allseits bezweifelt, dass sich eine solche Entscheidung anderswo wiederholen wird.

Also Leute, bleibt locker und seht den anderen Verkehrsteilnehmern auch mal Fehler nach, nicht jeder macht sie vorsätzlich! Und gelegentlich macht auch der beste Autofahrer mal einen Fehler. Ist doch menschlich!
 

RealQuality

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Ja aber im ernst wer so Grob ist und mich und die ganzen Motorradfahrer fast ins Grab bringt und ich ihm sein Fehler klar machen will und so Unhöfflich ist dem Knall ich eine. Da verstehe ich keinen Spaß einer Dumm 20 Leute sterben da bekomm ich lieber Buh rufe zu geworfen und der Typ weis was er Falsch gemacht hat.

Andere Situation auf dem Heimweg wieder 100 Erlaubt Oma fährt 70 ich Links rüber geguckt Geblinkt etc. dran vorbei an 4 Autos hinter mir einer wie bescheuert Hupen + Lichthupe die Überholspur war vorbei ich rechts rüber er hinter mir auch ich seh den Front Blitzer gebe nochmal extra Gaß auf 130 er mit und Bling Bling beide Geblitzt er mit Nummernschild ich ohne dann wurde er Langsamer...:D
 

Gast

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RealQuality: Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du den Kopf des Fahrers mehrmals auf das Lenkrad geschlagen. Du warst dir sicher bewusst, dass das Körperverletzung war und einen Straftatbestand erfüllt.
 

PaRaDoX

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@RealQuality:

Gewaltanwendung an anderen Verkehrsteilnehmern = Untauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr! (Meine Meinung!)

Davon abgesehen glaube ich, dass sich hier jemand selbst nicht an die StVO hält.

Du bist 16 Jahre (http://ngb.to/threads/1260-alter-und-ihr-so?p=25632#post25632) und fährst 130? :m

"Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein Klasse A1 machen. Damit können sie ein Leichtkraftrad (Hubraum bis 125 ccm, Höchstgeschwindigkeit 80 km/h) fahren. Außerdem müssen Kleinkrafträder, die aufgrund ihrer Bauart die bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h überschreiten, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf maximal 80 km/h begrenzt werden."
 
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B3n

Corporal Bullshit

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@PaRaDoX:

Wahrscheinlich ist nichts davon jemals wirklich passiert, trotzdem versaust du gerade die Stimmung. Ich wollte nämlich auch so eine Story erzählen... mit mehreren rivalisierenden Motorrad-Gangs, Formel 1 Wagen, Verfolgungsjagden mit Schußwaffengebrauch... sogar Dinosaurier mit Lasern hatte ich vorbereitet... das alles hast du jetzt versaut. Danke.
 

Malfunctioning Eddie

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Ich oute mich mal als Großstadt Kind das nie seinen Führerschein gemacht hat und Leidenschaftlicher Bahn und Radfahrer ist,
dementsprechend selten Fahre ich mal auf der Autobahn als Beifahrer irgendwo mit,
aber genau solche Situationen*haben dafür gesorgt das ich es aus Schiss immer wieder aufschiebe den Lappen doch irgendwann mal zu machen.
Was nützt es mir wenn ich selbst normal Fahre während 50% der anderen Verkehrsteilnehmer mich ganz offensichtlich töten wollen?





* nicht Saurier mit Lazors:D
 

PaRaDoX

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@B3n:

Ey das find ich jetzt aber glaubwürdig. Schieß los! Dinosaurier mit Lasern klingt gut! :D
Übrigens ist es wahr, dass ich nur wegen dem verdammten Kackreiz einen polnischen, besoffenen LKW-Fahrer überholt habe.
 

PaRaDoX

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Ich hatte nie ein Mofa, und trotz 2 Motorrädern fahre ich stets mindestens 10 km/h unter der erlaubten Geschwindigkeit!
Okay, einmal hab ich bei der Abfahrt von der Autobahn vergessen den Blinker zu setzen - das wurmt mich heute noch! Schande über mein Haupt! :D
 

B3n

Corporal Bullshit

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@PaRaDoX:

Nein, tut mir leid. Ich habe meine Prinzipien. Nur so viel... es waren auch Flugsaurier involviert und meine Rolle wurde abwechselnd von Keanu Reeves und Christoph Waltz gespielt.
 

PLanB

NGBler

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Mal unabhängig davon, dass rechts überholen das letzte ist, hat mal einer von den "LKW sind Pestbeulen der deutschen Straßen" Menschen daran gedacht, wie die ganzen Waren zu euch in den Supermarkt kommen?

Im übrigen: Wer es nicht aushält mit dem Überholen eine Minute zu warten - weil der Vordermann vielleicht "nur" mit 160 eine Wagenkolonne überholt - und deshalb sich genötigt sieht rechts zur überholen gehört für mich zur MPU.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
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  • #75
weil der Vordermann vielleicht "nur" mit 160 eine Wagenkolonne überholt - und deshalb sich genötigt sieht rechts zur überholen

leicht widersprüchlich. wo soll man rechts überholen wenn der vordermann da welche überholt? das ist doch der knackpunkt. wer rechts überholt wird hat doch automatisch was falsch gemacht, da ja rechts platz sein muss, sonst kann man doch da nicht überholt werden.

daher sind das alles leute, die meinen einen belehren zu müssen, dass man zwar zu schnell fahren darf wie derjenige selbst, aber nicht doch noch schneller!
 

RealQuality

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Gewaltanwendung an anderen Verkehrsteilnehmern = Untauglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr! (Meine Meinung!)

Davon abgesehen glaube ich, dass sich hier jemand selbst nicht an die StVO hält.

Du bist 16 Jahre (http://ngb.to/threads/1260-alter-und-ihr-so?p=25632#post25632) und fährst 130? :m

"Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein Klasse A1 machen. Damit können sie ein Leichtkraftrad (Hubraum bis 125 ccm, Höchstgeschwindigkeit 80 km/h) fahren. Außerdem müssen Kleinkrafträder, die aufgrund ihrer Bauart die bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h überschreiten, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf maximal 80 km/h begrenzt werden."


Wenn du schon sowas Postet dann mit den Geändertern Regeln am 19.12013 die es mir erlaubt die Maximale Leistung einer 11 kw 125 ccm Maschine zu fahren.

Erfunden nicht und das es eine Stafttat war weiß ich ist mir momentan relativ egal wer sowas abzieht hatse nicht mehr Alle.

"Die für dich wichtigsten Änderungen betreffen die Klasse A1. Die bisherige Definition der Klasse A1 - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW - ist ergänzt worden. Bei der nach dem 19.01.2013 erworbenen Klasse A1 muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Beispiel: Fährst du ein Motorrad mit 100 kg Gewicht, darf seine Leistung höchstens 10 kW betragen. Leichtkrafträder vor dem 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden ohne das neue Merkmal zu beachten.
Wer die Klasse A1 noch vor dem Stichtag erworben hat, muss das Merkmal nicht beachten. Die bisherige Begrenzung von maximal 80 km/h Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-Jährige entfällt. Übrigens gilt das seit dem 19.1.2013 für dich auch, wenn du vor dem Stichtag die Klasse A1 gemacht hast."


Edit: Finde dies meiner Meinung nach Komisch das soviele von euch Moralapostel sind wenn ihr sagt das andere total kacke Auto fahren dann lasst es selbst auch sein. Nobody is Perfect.
 
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PaRaDoX

Nur die BSG

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Okay, die aktuelle Regelung hatte ich nicht im Hinterkopf da sie mich nicht betrifft. Entschuldigung!

Nur leider bist du aufgrund körperlicher Gewalt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nicht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr geeignet.
Regelung hin oder her!
 

RealQuality

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Okay, die aktuelle Regelung hatte ich nicht im Hinterkopf da sie mich nicht betrifft. Entschuldigung!

Nur leider bist du aufgrund körperlicher Gewalt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern nicht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr geeignet.
Regelung hin oder her!

Wie bewertest du dann sein Verhalten? (des SLK futzis)
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
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  • #79
@Bruder Mad

Tut mir leid wie kann man über 100km ein Auto als Verfolger ansehen noch dazu im Stau :unknown:
Vielleicht sollten Du wie auch einige Andere hier den Startpost nochmal lesen. Ich fahre angepasst an die Situation.
Selbstverständlich drossel ich die Geschwindigkeit etc.. mein beschriebenes Fahrverhalten gilt für freie Bahn.

Dein Kommentar: "Warte mal bis Du hinter mir bist" da kann man nur erahnen was für eine Pfeife Du im Straßenverkehr bist. Schön ruckartig bremsen etc? Scheißegal ob rechts frei ist Du bleibst links und erteilst allen eine Lektion die schneller als Du fahren wollen/können.

Wenn ein Fahrer der der Klasse "Corsa" - und diese sind es zumeist - der Meinung ist, er müsse auf der Autobahn andere belehren, indem er die linke Spur blockiert, wird rechts überholt, sofern es die Verkehrssituation weitgehend risikofrei zulässt. Emotionen, die aufgrund irgendwelcher vermeintlichen Machtverhältnisse bei manchen sein mögen, sind da zweitrangig. Es geht um den Verkehrsfluss und niemand muss im Straßenverkehr einem Sozialneider oder Miesepeter zu eigenen Lasten die Piñata oder den Therapeuten mimen, damit seine persönliche Auffassung von Gerechtigkeit oder sein Selbstwertempfinden wiederhergestellt ist.

Oft sind diese Corsa-Blockierer genau diejenigen, die man vorher dabei beobachten konnte, wie sie ihr Fahrzeug bis an seine Grenzen (170 km/h) gequält haben, um einem BMW 116 zu zeigen, wer der echte Karpfen ist.

Das kann man wohl auf alle Autos beziehen oder Kleinwagen.

Ich erkenne auch nen Lambo in meinem Rückspiegel und mache entsprechend Platz.

Die Schlimmsten auf der Autobahn sind Leute wie der TS, notorische Raser die dann dann noch glauben alle anderen machen die Fehler :m
Wer glaubt immer schneller als erlaubt fahren zu müssen, weil sein Schwanz zu kurz ist, dem gehört die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen.

Notorischer Raser? Wegen 30km/h mehr aufm Tacho? Bitte mach Dich nicht lächerlich Raser sind andere Leute. Wie kommt es eigentlich das hier permanent angenommen wird, das jedes Fehlverhalten das ich beobachte mich direkt betrifft? Habe ich das irgendwo geschrieben? Nö.
Man kann, sofern man denn fahrtauglich ist und die anderen Verkehrsteilnehmer beobachtet viel Bescheuertes sehen. Andere machen Fehler.. noch nie nen Beinahunfall gesehn? Entweder fahrt Ihr wenn kein Mensch mehr unterwegs ist oder Ihr kriegt nichts vom Verkehr mit.

Das dicht ranfahren, bitte mal differenzieren ich bin keiner der mit 200+ angefahren kommt und dann im letzten Augenblick runterbremst damit ich mich im Rückspiegel vom Vordermann bewundern kann. Nochmal ich fahre angepasst, aber es gibt Leute die nunmal die linke Spur einfach blockieren. Rechts ist es komplett frei, er fährt mit 120 links, ich mache auf Entfernung die Lichthupe.. keine Reaktion. Man rollt immer näher ran man hält dabei aber immernoch nen Abstand ein, dieser variert je nach Geschwindigkeit.

Auf den Schwanzvergleich muss ich nicht eingehen? Mit deinem 40cm+ Prügel kann ich mich nicht messen sorry, kriegst auch Schwindel wenn Du nen Harten hast?:rolleyes:
 
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