Beispielsweise bei Haftungsfragen der Kaskoversicherung spielt es schon eine Rolle, auch wird der Anteil der Mitschuld bei einem Unfall mit falscher Bereifung sicherlich steigen. Es kann sogar das "Opfer" eine Mitschuld kriegen.
ja, die vollkasko kann sich beim eigenen schaden darauf berufen, aber bei der mitschuld sehe ich nicht, wie sich das aus dem paragraphen ergibt - im sinne von: die mitschuld wäre auch vor 2006 genau gleich, wenn man mit sommerreifen bei glätte unterwegs war und der unfall erwiesenermaßen durch winterreifen hätte verhindert/gemildert werden können (übrigens dürfte auch die vollkasko bis 2006 genauso argumentiert haben in solchen fällen, die sind ja nicht blöd

).. das ist das gleiche wie "nicht angepasste geschwindigkeit" bei entsprechendem wetter, was ja auch nicht weiter definiert/reguliert ist..
Ich sehe zumindest keinen plausiblen Grund, warum ich an einem Tag wie heute (bei mir war's Wetter heut zumindest super) mit Sommerreifen ein Bußgeld oder sogar eine Mitschuld bei einem eigentlich unverschuldeten Unfall bekommen sollte (das wäre ja die Konsequenz wenn man das Gesetz daran koppelt).
dann freu dich mal auf eine polizeikontrolle mit fröhlichen diskussionen

.. und genau das ist das problem: es ist ein reines ermessensgesetz, bei dem man als potentiell "beschuldigter" keine chance hat seine "unschuld" zu beweisen, wenn die polizei das anders sieht - das ist auch mein einziges problem mit schwammigen gesetzen..
"prima wetter hin oder her, winter heißt winterreifen, da gibts nichts zu diskutieren, es ist mitte februar, vielleicht nahe dem gefrierpunkt, es könnte ja immer was wo anfrieren und wir halten es daher für zu gefährlich", fertig - was sagst du dann? einen rechtsweg gibts in diesem fall de facto nicht, da du selbst die wetterverhältnisse kaum zu deinen gunsten dokumentieren kannst (schnee-/eisfreie straße bedeutet ja nicht automatisch keine glättegefahr) und die einschätzung des polizisten sowieso immer zutrifft, weil es nicht auszuschließen ist.. also wenn man nicht gerade mit einem bus voller zeugen unterwegs ist und bodenproben nimmt, wüsste ich nicht, wie man so einen fall vor gericht verhandeln soll, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt

..
Andersrum verhält sich jemand IMMER grob fahrlässig, wenn er mit Sommerreifen auf glatter Straße unterwegs ist, und sollte auch dementsprechend behandelt werden, und nicht nur wenn das Datum stimmt.
das ist sicher richtig und gilt auch zu 90% für winterreifen, wenn man in der situation nicht gerade schrittgeschwindigkeit fährt

.. bis 2006 war's nur eben bußgeldfrei, wenn dabei nichts "passiert" ist.. achja, wieso gibts eigentlich kein generelles tempolimit bei starkem regen oder glatteis?