• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Winterreifenpflicht: ab wann beginnt "Glätte"?

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
Servus,

es gibt ja die situative winterreifenpflicht "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte", so lautet der gesetzestext.. mich würde interessieren, ob jemand eine genauere definition in grenzwertigen situationen kennt (urteile?), d.h. ab wann der straßenzustand im sinne des gesetzes als "glatt" gilt.. google gibt sehr wenig darüber preis und bestenfalls kontroverses - z.b. kann man bei minusgraden auf trockener straße problemlos und legal mit sommerreifen fahren, aber sobald feuchtigkeit im spiel ist (kein eis!), kann es schon als glätte ausgelegt werden.. was ist beispielsweise bei geringen minusgraden und nebel, wenn die straße ansonsten völlig trocken ist? was versteht man unter "reifglätte"? ich habe irgendwie das gefühl, dass hier letztlich die polizei je nach laune entscheiden kann, wann "glätte" anfängt.. es gibt ja zumindest eine halbwegs sinnvolle definition von "nässe" (durchgehender wasserfilm), aber eben nicht von "eis- und reifglätte", oder wurde sowas schonmal verhandelt?

bitte keine allgemeine diskussion über die vorteile von winterreifen starten, die dürften allen bekannt sein, hier gehts mir ausschließlich ums gesetz..
 

Hezu

Ruhe in Frieden

Registriert
12 Juli 2013
Beiträge
6.262
Ort
twitter.com/hezuma
'n befreundeter Polizist hat's glaube ich mal ganz gut ausgedrückt: wenn du die Kontrolle verloren hast, waren's die falschen.

Reifglätte: das Thermometer zeigt die vielleicht >0° an, die Straßenoberfläche kann trotzdem unterhalb des Gefrierpunktes liegen (kommt gern bei Brücken vor), wobei Nebel oder die normale Luftfeuchtigkeit anfrieren und die Straße zu ner Rutschbahn machen kann. Deswegen ist Nebel und Bodenfrost IMMER ne gefährliche Kombination.

Bei Temperaturen knapp über 0° merkst du eben nicht schnell genug, wenn plötzlich eine glatte Fläche sich vor dir auftut und du anstatt mit einem greifenden Reifen mit glatten Kufen über die Straße schlitterst. Ist kein angenehmes Gefühl, wenn du der Kurve folgend nach Links lenkst, das Auto aber trotzdem geradeaus schlittert.
 

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
  • Thread Starter Thread Starter
  • #3
wenn du die Kontrolle verloren hast, waren's die falschen.

hm? :confused: also entscheiden sie nach lust und laune ohne die möglichkeit zum widerspruch? bei minusgraden kann immer was anfrieren, muss es aber nicht - sonst wäre das gesetz einfach temperaturgebunden (wäre auch viel einfacher).. und allein die tatsache, dass bei der wetterlage vielleicht irgendwo was glatt sein könnte, reicht dann sozusagen schon für eine verurteilung? ich nehme mal an, wenn man selbst den straßenzustand irgendwie dokumentiert (fotos, zeugen), nützt das einem nichts, wenn die polizisten den eindruck hatten, dass es glatt sein "könnte", oder?

abgesehen davon, gibt es irgendeine handfeste definition von "glätte" wie es sie für nässe gibt?
 

Der3Geist

always feed the fish

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.702
Ort
Hessen
Ein stück Auslegungssache ist es schon, aber trozdem noch Relativ einfach zu Definieren.

Bei 5°C ist kein Sommer mehr, somit sind Sommerreifen bei 5°C die Falsche wahl.
Und wenn du nun sagst, für dich ist 5 Grad noch sommer, dann kannst du ja jetzt Tagsüber, wenn es so um die 5°C hat mit kurzer Hose & T-shirt rausgehen.

Da spielt es keine Rolle, ob die Straße bei -1 , 0 oder +1 Grad nicht Rutschig ist.
Und da es heisst, die Bereifung muss immer Angemessen sein, müsstest du die Reifen Wechseln, sobalt es kein Sommer mehr ist.
 

enteo

Boardente™
Veteran

Registriert
12 Juli 2013
Beiträge
3.659
Ort
ngb
Klar, immer Auslegungssache.. aber wenn ich weiß, dass draußen permanent Temperaturen um den Gefrierpunkt sind, dann habe ich einfach mit Glätte zu rechnen. Der gesunde Menschenverstand sollte bei solchen Bedingungen imho auf geeignete Bereifung wechseln, auch wenn die Straße aktuell nicht "glatt" ist. Ich denke, dass das auch so von der Rennleitung ausgelegt werden kann, was meiner Meinung nach auch völlig korrekt wäre.

Erfahrungen diesbezüglich kann ich leider nicht nennen, da ich damit noch nicht konfrontiert wurde.
 

ElricM

Core Quäler

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.034
Servus,

..., hier gehts mir ausschließlich ums gesetz..

Na, denn Link kennst Du ? Im Prinzip reicht schon die Gefahr von Glätte, da mußt Du die richtigen Reifen montiert haben. Ich frage mich, warum dieser Quatsch 100 % gesetzlich definiert sein muß. Ab 5-6 Grad verändern die Sommerreifen grundlegend das Haft- und Bremsverhalten. Das passiert meist aber Mitte bis Ende Oktober. Dann kommen die WR drauf. Was bitte muß da noch geregelt werden ?
 

ElricM

Core Quäler

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.034
Das ist kein Mythos. Ich fahre Sport Contact 5 Reifen und das Gummi wird ab ca. 5 Grad deutlich härter. Solange die Reifen nicht warm gefahren sind, ist mein Bremsweg um einiges länger.
 

Hector

Board-Paladin

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
4.383
Ist mir absolut unbegreiflich.
Jeder Scheiß ist bei uns genauestens Reguliert, aber Winterreifen? Nach eigenem Ermessen, nicht mal Pflicht.
Verstehe ich absolut nicht, dabei finde ich das Fahren ohne absolut gefährlich, für sich und andere. Da kann so viel passieren Oo
Ab wann man diese aufziehen muss, ist natürlich Diskussionssache. Das ist aber ein Punkt, bei dem ich gesetzliche Pflicht absolut begrüßen würde (btw genauso wie bei Licht anschalten auf der Autobahn)
 

Dummkopf

NGBler

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
242
Ich fahre Sport Contact 5 Reifen und das Gummi wird ab ca. 5 Grad deutlich härter. Solange die Reifen nicht warm gefahren sind, ist mein Bremsweg um einiges länger.
Und wie ist der Bremsweg bei trockener Straße mit Winterreifen? Dort kommt zur weicheren Mischung das grobe Profil, welches die Kontaktfläche wesentlich verringert.

Ab wann man diese aufziehen muss, ist natürlich Diskussionssache. Das ist aber ein Punkt, bei dem ich gesetzliche Pflicht absolut begrüßen würde (btw genauso wie bei Licht anschalten auf der Autobahn)
Welche Pflicht wäre denn zb. bei fast 10 Grad im Februar angemessen, wenn man nicht regelmässig unterwegs ist?
 

ElricM

Core Quäler

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.034
Und wie ist der Bremsweg bei trockener Straße mit Winterreifen? Dort kommt zur weicheren Mischung das grobe Profil, welches die Kontaktfläche wesentlich verringert.
...

Keine Ahnung. Auf meinen Wagen kommen keine WR, der geht ab in die Garage und ich nehme meine "Winterschlampe" :D
 

Cybercat

Board Kater

Registriert
21 Juli 2013
Beiträge
9.064
Ort
Ruhrpott
Sind die Straßen mit einer geschlossenen Eisdecke überzogen (Schon erlebt, war zu der Zeit aber noch nicht volljährig) rutscht man mit Winterreifen genau so wie mit Sommerreifen.
Machte keinen Unterschied. Der einzige der noch fahren konnte war damals mein Onkel mit Spikesreifen:cool:
Waren damals genau !einen! Winter zugelassen.
Warum die verboten wurden erklärt sich von selbst. Aber gerutscht ist man damit nicht.
 

Bruder Mad

Pottblach™

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
15.201
Ort
Mitten im Pott!
Es gibt keine Winterreifenpflicht...
Es reicht, wenn du Reifen mit M+S-Symbol hast. Dazu können auch Allwetterreifen gehören.
Laut Gesetz begehst du einen Verkehrsverstoß, wenn du bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch,
Eis- oder Reifglätte ohne Reifen mit M+S-Symbol unterwegs bist.

Vernünftig ist allerdings was anderes...
 

Hector

Board-Paladin

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
4.383
@Dummkopf:
Das ist ja genau das Problem.
Es können +10 Grad sein. Aber es könnte auch genauso gut - 10 Grad sein. Das kann keiner wissen. Genau wie auch die Gegend eine Rolle spielt. Wohne ich im tiefsten Bayern im Alpenvorland brauche ich sicherlich Winterreifen, während das woanders fast unnötig ist.
 

ElricM

Core Quäler

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.034
@Dummkopf:
Das ist ja genau das Problem.
Es können +10 Grad sein. Aber es könnte auch genauso gut - 10 Grad sein. Das kann keiner wissen....

Einfache Lösung: Kauf die WR, montiere sie Mitte Oktober und nimm sie Mitte März wieder herunter. Was ist daran so schwierig ? Das muß doch nicht erst durch den Gesetzgeber geregelt werden.

--- [2015-02-14 17:14 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

... Das ist aber ein Punkt, bei dem ich gesetzliche Pflicht absolut begrüßen würde (btw genauso wie bei Licht anschalten auf der Autobahn)

Bist Du ein Mensch mit Hirn, oder muß Dir alles vorgeschrieben werden ? :m
 

Hector

Board-Paladin

Registriert
16 Juli 2013
Beiträge
4.383
@ElricM:
Edt: Zu deinem Edit passt das:
ICH tu das.
Nur viele Idioten tun das nicht. Entweder aus Selbstüberschätzung, Faulheit whatever. Und gefähren damit sich und andere. Daher bin ich da für die Pflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Novgorod

ngb-Nutte

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
3.055
  • Thread Starter Thread Starter
  • #17
Und da es heisst, die Bereifung muss immer Angemessen sein, müsstest du die Reifen Wechseln, sobalt es kein Sommer mehr ist.

nein, das ist falsch.. das war mal kurz so, wurde aber vor jahren vom BVerfG gekippt - seitdem gilt genau das was im ersten post steht..

Im Prinzip reicht schon die Gefahr von Glätte, da mußt Du die richtigen Reifen montiert haben. Ich frage mich, warum dieser Quatsch 100 % gesetzlich definiert sein muß. Ab 5-6 Grad verändern die Sommerreifen grundlegend das Haft- und Bremsverhalten. Das passiert meist aber Mitte bis Ende Oktober. Dann kommen die WR drauf. Was bitte muß da noch geregelt werden ?

gesetze gibts nicht zum spaß, oder? in manchen paragraphen steht was von gefahr, in diesem aber nicht.. ich nehme mal an, der grund dafür ist, dass man das wetter nicht mit der glaskugel vorhersehen kann und auch im juni mit glätte rechnen müsste, weil das ja nicht zu 100% auszuschließen ist (von wegen globale erwärmung ;)).. es wäre ohne weiteres möglich und auch einfacher, das gesetz entsprechend zu gestalten, z.b. winterreifenpflicht in einem bestimmten jahreszeitraum (wird ja in gewissen ländern so gehandhabt) oder ab bestimmten temperaturen, dann müsste man nicht korinthenkacken, ab wann die straße "glatt" ist.. aber das gesetz ist nunmal so wie es ist, vielleicht auch weil winterreifen bei niedrigen temperaturen nicht immer sicherer sind (z.b. bei trockenheit oder nässe ohne frost).. ich will also rechtssicherheit haben, wenn das gesetz so formuliert ist, zumal gesetze ja in erster linie verhältnismäßig sein und nicht um jeden preis die sicherheit maximieren müssen (andernfalls müsste z.b. die fahrt mit winterreifen im sommer verboten sein oder fahrzeuge ohne ESP müssten stillgelegt werden usw.)..

gründe dafür, dass man mit "potentiell unsichereren" sommerreifen fährt, wenn das gesetz es zulässt, kann's viele geben:
- sicherheit bei nässe ohne glätte
- performance- und verschleißvorteile
- zweitwagen, den man nur bei gutem wetter fährt
- vielleicht sind die winterreifen kaputt und man fährt temporär mit sommerreifen, bis der ersatz da ist

es spielt auch keine rolle wieso - das gesetz lässt es ja ganz bewusst zu (andernfalls gäbe es zeitraums- oder temperaturbeschränkungen), gibt aber offenbar keine rechtssicherheit in der situation..
 

Dummkopf

NGBler

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
242
Es gibt aber kein einheitliches und stabiles Wetter in Deutschland. Was im Juli in Köln richtig ist, muss in den Alpen nicht auch richtig sein. Während einer längeren Fahrt mehrfach die Räder zu wechseln ist dann doch etwas aufwendig.
 

Kampfmelone

süß und saftig

Registriert
22 Juli 2013
Beiträge
590
Weil du immer wieder anbringst dass Sommerreifen bei trockener Straße "sicherer" sein würden als Winterreifen - der Grip bei trockener Straße ist bei beiden mit Sicherheit vollkommen ausreichend. Jetzt fährst du aber bei ~3°C mit ~100 km/h, und innerhalb einer Kurve wird die Straße nass und evtl. leicht rutschig. Auf einmal hast du mit den Sommerreifen ein potentielles Problem, während die Winterreifen aufgrund von Reifenmischung und Profil noch genug Grip haben um nicht zu rutschen.

Und nein im Juli ist es nicht zu erwarten dass es Schneeglätte gibt. Und falls dies doch der Fall sein sollte, müsstest du das Auto stehen lassen bzw. Reifen wechseln.
 

ElricM

Core Quäler

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
2.034
... gesetze gibts nicht zum spaß, oder? ... das gesetz lässt es ja ganz bewusst zu (andernfalls gäbe es zeitraums- oder temperaturbeschränkungen), gibt aber offenbar keine rechtssicherheit in der situation..

Nein, Gesetze gibt es nicht zu Spaß. Spaß und Gesetz schließt sich oft aus :) Aber mal im Ernst:

Wir leben in Deutschland in einer "Volllkasko-Gesellschaft". Wir wollen gegen jede Unbill abgesichert sein. Noch verrückter, wir erwarten sogar, dass die Gesetze etwas mit Gerechtigkeit gegenüber der eigenen Person zu tuen haben. Und die Einhaltung der Gesetze soll immerfort gewährleistet werden, aber ohne die eigene Freiheit einzuschränken. Gemäß der netten Bankenwerbung "unterm Strich zähl ich" :m

Mensch, sei doch froh, dass es eine "weiche" Formulierung bezüglich der WR gibt. Damit hat dann der Polizist vor Ort noch die Möglichkeit, auch zu Deinen Gunsten zu entscheiden, wenn Du Mitten im Dezember bei 14 Grad mit Sommerreifen unterwegs bist. Und wenn
es halt 2 Grad im April bei gefrierenden Bodennebel hat und 3 cm Schnee auf der Strasse hat. Bist Du mit SR halt fällig. Willst Du die WR-Vorgabe vielleicht regional regeln ? Pro Bundesland oder gar pro Regierungsbezirk ? Das ist doch Käse.
Freu Dich, wenn nicht alles zu Tode reguliert ist.
 
Oben