Novgorod
ngb-Nutte
- Registriert
- 14 Juli 2013
- Beiträge
- 3.055
Servus,
es gibt ja die situative winterreifenpflicht "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte", so lautet der gesetzestext.. mich würde interessieren, ob jemand eine genauere definition in grenzwertigen situationen kennt (urteile?), d.h. ab wann der straßenzustand im sinne des gesetzes als "glatt" gilt.. google gibt sehr wenig darüber preis und bestenfalls kontroverses - z.b. kann man bei minusgraden auf trockener straße problemlos und legal mit sommerreifen fahren, aber sobald feuchtigkeit im spiel ist (kein eis!), kann es schon als glätte ausgelegt werden.. was ist beispielsweise bei geringen minusgraden und nebel, wenn die straße ansonsten völlig trocken ist? was versteht man unter "reifglätte"? ich habe irgendwie das gefühl, dass hier letztlich die polizei je nach laune entscheiden kann, wann "glätte" anfängt.. es gibt ja zumindest eine halbwegs sinnvolle definition von "nässe" (durchgehender wasserfilm), aber eben nicht von "eis- und reifglätte", oder wurde sowas schonmal verhandelt?
bitte keine allgemeine diskussion über die vorteile von winterreifen starten, die dürften allen bekannt sein, hier gehts mir ausschließlich ums gesetz..
es gibt ja die situative winterreifenpflicht "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte", so lautet der gesetzestext.. mich würde interessieren, ob jemand eine genauere definition in grenzwertigen situationen kennt (urteile?), d.h. ab wann der straßenzustand im sinne des gesetzes als "glatt" gilt.. google gibt sehr wenig darüber preis und bestenfalls kontroverses - z.b. kann man bei minusgraden auf trockener straße problemlos und legal mit sommerreifen fahren, aber sobald feuchtigkeit im spiel ist (kein eis!), kann es schon als glätte ausgelegt werden.. was ist beispielsweise bei geringen minusgraden und nebel, wenn die straße ansonsten völlig trocken ist? was versteht man unter "reifglätte"? ich habe irgendwie das gefühl, dass hier letztlich die polizei je nach laune entscheiden kann, wann "glätte" anfängt.. es gibt ja zumindest eine halbwegs sinnvolle definition von "nässe" (durchgehender wasserfilm), aber eben nicht von "eis- und reifglätte", oder wurde sowas schonmal verhandelt?
bitte keine allgemeine diskussion über die vorteile von winterreifen starten, die dürften allen bekannt sein, hier gehts mir ausschließlich ums gesetz..