Novgorod
ngb-Nutte
- Registriert
- 14 Juli 2013
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Servus,
es gibt ja die situative winterreifenpflicht "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte", so lautet der gesetzestext.. mich würde interessieren, ob jemand eine genauere definition in grenzwertigen situationen kennt (urteile?), d.h. ab wann der straßenzustand im sinne des gesetzes als "glatt" gilt.. google gibt sehr wenig darüber preis und bestenfalls kontroverses - z.b. kann man bei minusgraden auf trockener straße problemlos und legal mit sommerreifen fahren, aber sobald feuchtigkeit im spiel ist (kein eis!), kann es schon als glätte ausgelegt werden.. was ist beispielsweise bei geringen minusgraden und nebel, wenn die straße ansonsten völlig trocken ist? was versteht man unter "reifglätte"? ich habe irgendwie das gefühl, dass hier letztlich die polizei je nach laune entscheiden kann, wann "glätte" anfängt.. es gibt ja zumindest eine halbwegs sinnvolle definition von "nässe" (durchgehender wasserfilm), aber eben nicht von "eis- und reifglätte", oder wurde sowas schonmal verhandelt?
bitte keine allgemeine diskussion über die vorteile von winterreifen starten, die dürften allen bekannt sein, hier gehts mir ausschließlich ums gesetz..
es gibt ja die situative winterreifenpflicht "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte", so lautet der gesetzestext.. mich würde interessieren, ob jemand eine genauere definition in grenzwertigen situationen kennt (urteile?), d.h. ab wann der straßenzustand im sinne des gesetzes als "glatt" gilt.. google gibt sehr wenig darüber preis und bestenfalls kontroverses - z.b. kann man bei minusgraden auf trockener straße problemlos und legal mit sommerreifen fahren, aber sobald feuchtigkeit im spiel ist (kein eis!), kann es schon als glätte ausgelegt werden.. was ist beispielsweise bei geringen minusgraden und nebel, wenn die straße ansonsten völlig trocken ist? was versteht man unter "reifglätte"? ich habe irgendwie das gefühl, dass hier letztlich die polizei je nach laune entscheiden kann, wann "glätte" anfängt.. es gibt ja zumindest eine halbwegs sinnvolle definition von "nässe" (durchgehender wasserfilm), aber eben nicht von "eis- und reifglätte", oder wurde sowas schonmal verhandelt?
bitte keine allgemeine diskussion über die vorteile von winterreifen starten, die dürften allen bekannt sein, hier gehts mir ausschließlich ums gesetz..
also entscheiden sie nach lust und laune ohne die möglichkeit zum widerspruch? bei minusgraden kann immer was anfrieren, muss es aber nicht - sonst wäre das gesetz einfach temperaturgebunden (wäre auch viel einfacher).. und allein die tatsache, dass bei der wetterlage vielleicht irgendwo was glatt sein könnte, reicht dann sozusagen schon für eine verurteilung? ich nehme mal an, wenn man selbst den straßenzustand irgendwie dokumentiert (fotos, zeugen), nützt das einem nichts, wenn die polizisten den eindruck hatten, dass es glatt sein "könnte", oder?


).. es wäre ohne weiteres möglich und auch einfacher, das gesetz entsprechend zu gestalten, z.b. winterreifenpflicht in einem bestimmten jahreszeitraum (wird ja in gewissen ländern so gehandhabt) oder ab bestimmten temperaturen, dann müsste man nicht korinthenkacken, ab wann die straße "glatt" ist.. aber das gesetz ist nunmal so wie es ist, vielleicht auch weil winterreifen bei niedrigen temperaturen nicht immer sicherer sind (z.b. bei trockenheit oder nässe ohne frost).. ich will also rechtssicherheit haben, wenn das gesetz so formuliert ist, zumal gesetze ja in erster linie verhältnismäßig sein und nicht um jeden preis die sicherheit maximieren müssen (andernfalls müsste z.b. die fahrt mit winterreifen im sommer verboten sein oder fahrzeuge ohne ESP müssten stillgelegt werden usw.)..
Aber mal im Ernst: